sgbDer Schweiz. Gewerwerkschaftsbund schreibt in einer Mitteilung zur Empfehlung der BVG-Kommission zum Mindestzins:

Aus Sicht des SGB ist dies unverständlich. Angesichts der oben geschilderten Entwicklungen ist es für die Versicherten zu Recht kaum nachvollziehbar, dass der BVG-Mindestzins nicht erhöht werden soll. Denn neben dem Erhalt des Rentenniveaus ist auch die Äufnung des Vorsorgekapitals entscheidend, um das Vertrauen in die 2. Säule nicht weiter zu destabilisieren.

Mit ihren Beschlüssen ignoriert die BVG-Kommission letztlich die gesetzliche Aufgabe des Mindestzinses: dafür zu sorgen, dass die Anlageerträge den Versicherten gutgeschrieben werden. Ein Blick in die Praxis bestätigt, dass eine Erhöhung des Mindestzinssatzes für die Kassen machbar wäre: die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben betrug letztes Jahr über alle Kassen hinweg über zwei Prozent (Swisscanto 2021).

Doch anstatt sich nach der Realität einer durchschnittlichen Kasse zu richten – nur so kann die gesetzliche Benchmark-Funktion erfüllt werden – orientiert sich eine Mehrheit der BVG-Kommission bei der Festsetzung des Mindestzinses an den Versicherer-Modellen. Letztere sind aber mehr um ihre Gewinne als um die Renten der Arbeitnehmenden bemüht.

Gerade vor dem Hintergrund der sinkenden PK-Renten ist es wenig erstaunlich, dass rund zwei Drittel der Versicherten der Meinung sind, ihnen würden die Renten geklaut. Die Kommission hätte es in der Hand gehabt, hier etwas entgegenzusteuern. Nun bleibt es am Bundesrat, diese Verantwortung zu übernehmen.

  Mitteilung SGB