BSV. Bereits im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung für drei Jahre das Recht eingeräumt, bei einer Unterschreitung des Deckungsgrades von 105% maximal 10 Milliarden Franken zinslos bei der Bundestresorerie anzulegen. Der Bundesrat schlägt vor, diese Regelung um weitere vier Jahre zu verlängern.

Die Auffangeinrichtung muss die Höhe dieser Gelder garantieren. Sie selber legt diese Gelder an den Finanzmärkten an. Aufgrund der positiven Zinsen ist dies aktuell möglich. Angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung erleichtert es aber ihre Aufgabe, wenn sie diese Gelder bei Bedarf risikolos bei der Bundestresorerie deponieren kann. In der Vernehmlassung hat sich eine deutliche Mehrheit der Teilnehmer für diese Massnahme ausgesprochen.

  Mitteilung BSV