Die sogenannte AHV-Kinderrente ist nicht gerechtfertigt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass Seniorenhaushalte mit Kindern heute kein allgemeines soziales Risiko darstellen, heisst es in der NZZ zu einer Studie des BSV.
Um die Frage zu klären, ob Kinder in Rentnerhaushalten ein soziales Risiko darstellen, haben die Verfasser der BSV-Studie die wirtschaftlichen Verhältnisse (Medianlöhne) von ähnlichen Haushalten, die keine Kinderrenten beziehen, verglichen.
Die Studie zeigt Erstaunliches: AHV-Rentner mit Kinderrenten sind länger erwerbstätig. Sofern sie zusammenleben, ist ihre EL-Bezugsquote mit 9,2 Prozent tiefer als die Durchschnittsquote von AHV-Rentnern (12,5 Prozent). Würde die Kinderrente wegfallen, betrüge die EL-Quote für Seniorenhaushalte mit Kindern noch 12,4 Prozent. Dies heisst nichts anderes, als dass wegfallende Seniorenkinderrenten keinen deutlich gesteigerten Bedarf an Ergänzungsleistungen auslösen würden.
Seniorenhaushalte mit Kindern stellen kein allgemeines soziales Risiko dar. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht rechtfertigt es sich seit Jahren nicht mehr, rund 25 000 pensionierte Väter im In- und Ausland zu alimentieren, deren Bedarf augenscheinlich nicht besteht. Das gut eingeführte Ergänzungsleistungsrecht, das verfassungsrechtlich zusammen mit der AHV- oder der IV-Rente den Existenzbedarf sichert, steht dort offen, wo tatsächlich Bedarf besteht.