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Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat in den vergangenen Jahren vor allem die Schweizer Altersvorsorge gestützt. Auf längere Sicht ist indessen zu beachten, dass die Einwanderer von Nettozahlern zu Nettoempfängern werden, schreibt Michael Ferber in der NZZ. Zur Situation bei der AHV heisst es:

Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Im Jahr 2021 hatte sie Ausgaben von rund 47 Milliarden Franken. Wie das Seco in seinem 2022 publizierten Bericht zum Freizügigkeitsabkommen mit der EU ausführt, tragen ausländische Staatsangehörige stark zur Finanzierung der ersten Säule des Altersvorsorgesystems bei.

Im Jahr 2019 beteiligten sich Staatsangehörige von EU- und Efta-Staaten laut Seco mit 27,1 Prozent an der Finanzierung der ersten Säule des Schweizer Altersvorsorgesystems, während sie 15,2 Prozent der Gesamtsumme der individuellen Leistungen bezogen. «Über die kürzere Frist betrachtet, hat die Personenfreizügigkeit also klare Vorteile für die Finanzierung der AHV», sagt Jérôme Cosandey, Directeur romand und Forschungsleiter Tragbare Sozialpolitik beim Think-Tank Avenir Suisse.

Allerdings ist diese Rechnung unvollständig. Schliesslich sind die heutigen Lohnbeitragszahler künftige Rentner – auf Sicht von mehreren Jahrzehnten könnten sie also die AHV belasten. Dabei ist wiederum zu berücksichtigen, dass im Jahr 2021 nur 7 Prozent der EU- und Efta-Staatsangehörigen bei den Altersrenten eine Vollrente bezogen. Dies liegt daran, dass viele der Einwanderer erst im Verlauf ihres Arbeitslebens in die Schweiz gekommen sind und folglich keine volle «Beitragskarriere» aufweisen. So belasten sie die AHV im Alter auch weniger stark.

  Artikel NZZ, Daten Seco