SGK. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ist in der Differenzbereinigung zur BVG-Reform in zentralen Punkten den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Insbesondere bei den Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration sieht sie im Modell des Ständerates eine mehrheitsfähige Kompromisslösung. Eine gewichtige Differenz verbleibt bei der Höhe und Ausgestaltung des Koordinationsabzugs.

Gestützt auf die an der letzten Sitzung in Auftrag gegebenen Berichte und Berechnungen der Verwaltung hat die Kommission die erste Runde der Differenzbereinigung bei der BVG-Reform (20.089) abgeschlossen. Sie hat erneut bekräftigt, dass eine ausgewogene Reform mit einer Senkung des Umwandlungssatzes verabschiedet werden soll. Trotz in letzter Zeit gestiegener Leitzinsen sei eine solche unumgänglich. Im Bestreben einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu zimmern, hat sich die Kommissionsmehrheit dabei in vielen Punkten der Lösung des Ständerates angeschlossen.

 

Wie die kleine Kammer will sie die Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung nach BVG um einen Fünftel, statt wie vom Nationalrat vorgesehen auf die Höhe des halben Koordinationsabzuges senken (Art. 2 Abs. 1; 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Dies mit dem Ziel, tiefere Einkommen nicht durch hohe und im Vergleich zum geltenden Recht unvermittelt ansteigende Abzüge zu belasten, Mehrfachbeschäftigte aber dennoch besser zu versichern.

Der Sparbeginn soll dabei gemäss Bundesrat und Ständerat bei 25 Jahren belassen werden (Art. 7 Abs. 2; 14 zu 10 Stimmen). Aus dem gleichen Grund beharrt die Mehrheit der Kommission beim Koordinationsabzug auf dem heutigen System eines fixen Abzugs. Sie will diesen jedoch, wie bereits vom Nationalrat beschlossen, auf die Hälfte reduzieren, damit zusätzliche Einkommen von der beruflichen Vorsorge erfasst werden. Ein prozentualer Abzug von 15 Prozent gemäss Ständeratsbeschluss sei für tiefe Einkommen zu teuer.

Bei den Kompensationsmassnahmen für die von der Senkung des Umwandlungssatzes besonders betroffene Übergangsgeneration beantragt die Kommissionsmehrheit, sich dem Konzept des Ständerates anzuschliessen. Diese Lösung sei zielgerichtet: Die Hälfte der Versicherten profitiere von einem Zuschlag, während Personen mit hohen Renten nicht zusätzlich unterstützt würden.

Verschiedene Minderheiten möchten zum ursprünglichen, vom Bundesrat unterstützen, Sozialpartnerkompromiss zurückkehren (mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt), beim Konzept des Nationalrates bleiben (mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt) oder den Mehrheitsbeschluss gemäss dem Konzept der Minderheit Müller Damian im Ständerat ausbauen (mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt).

Neben dem Koordinationsabzug verbleiben mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit in weiteren kleineren Punkten Differenzen zum Ständerat. Die Vorlage, zu der 15 Minderheiten eingereicht wurden, ist damit bereit für die Frühjahrssession.

  Mitteilung SGK