In den vergangenen 40 Jahren seit Inkraftsetzung des BVG hat das Parlament die Regelungen zur beruflichen Vorsorge wiederholt angepasst. Versicherte sind beispielsweise bei Scheidungen, Arbeitslosigkeit oder einem Jobwechsel besser abgesichert. CHSS fasst die wichtigsten Entwicklungsschritte zusammen.
Dazu gehören 1995 die Einführung der vollen Freizügigkeit, 1999 die Einrichtung der Zentralstelle 2. Säule, 2000 der Vorsorgeausgleich bei Scheidung, 2004-2006 die 1. BVG-Revision, 2011/12 die Strukturreform mit Massnahmen für ältere Arbeitnehmer, 2017 die Überarbeitung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidung, 2021 die Weiterversicherungsmöglichkeit für ältere Arbeitslose, 2024 das Referenzalter 65 für beide Geschlechter.