Der Bundesrat hat aufgrund der massiven Kritik an der Besteuerung von Vorsorgegeldern beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse und bei der Säule 3a leichte Anpassungen an seinen ursprünglichen Plänen beim Sparpaket vorgenommen. Grundsätzlich bleibt er jedoch bei seinen Absichten. In der Mitteilung des EFD heisst es: 

Aufgrund des Widerstandes in der Vernehmlassung passt der Bundesrat die Tarife nochmals an. Ziel ist es, dass keine Kapitalbezüge bis zu 100’000 Franken, wie sie für Bezüge aus der Säule 3a typisch sind, steuerlich schlechter behandelt werden als heute.

Das Einnahmenpotenzial dieser Massnahme wird damit zwar leicht geschmälert. Aufgrund neuer Einnahmenschätzungen – gestützt auf die deutlich gestiegenen Kapitalbezüge in den letzten Jahren – dürften sich die zusätzlichen Einnahmen für den Bund dennoch von 160 auf 190 Millionen erhöhen.

Diese einnahmenseitige Massnahme erachtet der Bundesrat als für die politische Ausgewogenheit des Pakets wichtig. Er hat auch alternative Vorschläge, etwa zur Beschränkung der steuerbefreiten Einzahlungen in die 2. Säule oder zur Besteuerung von öffentlich-rechtlichen Anstalten, in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, die aber keinen Eingang in dieses Entlastungspaket finden konnten, da sie nicht vernehmlasst wurden.

  Mitteilung EFD