Eigentlich gilt in Basel strengster Wohnschutz, was heisst, die erlaubten  Mietzinsaufschläge nach Sanierungen sind detailliert reglementiert und massiv limitiert. Ausgenommen sind Wohnbaugenossenschaften und Immobilien im Besitz des Kantons. Nicht ausgenommen ist die PKBS und doch wurde publik, dass die Kasse einen Aufschlag von 723 Franken durchsetzen konnte, obwohl gemäss Kommissionsentscheid bloss 67 Franken zugestanden wurden. Der Mieterverband, sonst aggressiv bei der Verteidigung der Vorschriften, zeigt sich überraschend handzahm und glaubt, eine Lücke festzustellen, welche den Aufschlag zulässig macht. Ein Schuft, der Böses denkt. Die Basler Zeitung schreibt dazu: 

Die Pensionskasse Basel-Stadt hat womöglich ein Schlupfloch im Wohnschutz gefunden. Sie hat die Miete einer 5½-Zimmer-Wohnung am Wiesendamm im Klybeck letztes Jahr um 723 Franken erhöht. Von 1537 Franken stieg die Miete nach einem Mieterwechsel plötzlich auf 2260 Franken. (…)

Was daran nun irritiert, ist nicht nur die saftige Mietzinserhöhung um 47 Prozent. Tatsächlich hat die Basler Wohnschutzkommission (WSK) besagtes Renovationsvorhaben geprüft, kurz bevor die Pensionskasse den Mietzins so stark erhöhte. Die staatliche Kommission kam allerdings zum Schluss, die Miete dürfe lediglich um 67 Franken steigen.

Max-Eric Laubscher, Leiter Vermögensverwaltung bei der Pensionskasse Basel-Stadt, erklärt, dass sich die Unterzeichnung des Mietvertrags für besagte Wohnung zeitlich mit dem Erhalt der WSK-Verfügung gekreuzt habe. Die Verfügung habe man Mitte Januar 2024 erhalten. «Mietbeginn der genannten Wohnung ist der 1. März 2024. Der Mietvertrag wurde jedoch entsprechend früher ausgestellt und der Mieterschaft zugestellt. Dieses Datum ist für uns rechtlich relevant.» (…)

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