Die CH-Medien kommentieren die Situation bei der BVG-Reform und benützen nicht ganz falsch den Ausdruck “Tragik”. U.a. in der Aargauer Zeitung (AZ) heisst es:
Und es lässt sich nicht schönreden, die Reform der zweiten Säule steht abermals unter keinem guten Stern. Zwar einigten sich im Sommer 2019 die Sozialpartner überraschend auf eine Reformvorlage. Doch ausser SP, Grünen und Gewerkschaften konnte sich niemand damit anfreunden. Die Idee, allen Neurentnerinnen und Neurentnern einen Rentenzuschlag bis zu 200 Franken zu schenken, war für GLP, Mitte, FDP und SVP schlicht zu teuer.
Auch der Weg der Pensionskassen-Vertreter war vorgezeichnet: Die Reform soll schlank über die Bühne gehen. Denn die Mehrheit der Kassen hat heute gar kein Problem mit der Rentenfinanzierung. Die meisten haben die längere Lebenserwartung ihrer Versicherten ausgeglichen, indem sie die Lohnbeiträge erhöht und die Umwandlungssätze gesenkt haben. Genau das soll nun die Reform auch bei jenen Kassen durchsetzen, die Personen im BVG-Minimum versichern.

Der Nationalrat hat den Beschlüssen der Einigungskonferenz zugestimmt. Sie betreffen die Festlegung der Eintrittsschwelle auf 19’800 Franken und die Streichung von Art. 79b, womit Einkäufe primär dem Obligatoriumsteil hätten zugerechnet werden müssen. Damit hatte sich in beiden Fragen die Konferenz dem Nationalrat angeschlossen. Die Zustimmung im NR erfolgte mit 106 zu 57 Stimmen bei 24 Enthaltungen.

