“Gemäss Hochrechnung der Oberaufsicht hatte per Ende September etwa ein Drittel der Pensionskassen nicht mehr genug Vermögen, um die künftigen Verpflichtungen zu decken. Doch in manchen Fällen lässt sich das Problem wohl ohne schmerzhafte Sanierung lösen”, meint Hansueli Schöchli in der NZZ.

Gemäss der besagten Hochrechnung sind rund ein Drittel der privatrechtlichen Pensionskassen per Ende September in einer Unterdeckung. Das heisst, die künftigen Verpflichtungen sind in diesen Fällen nicht mehr voll durch derzeitiges Vermögen gedeckt. Die Kassen mit Unterdeckung machen zusammen gut die Hälfte des gesamten Kapitalvolumens der privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen aus.

Die Lage ist aber nicht dramatisch. Bei fast allen Kassen mit Unterdeckung liegt der geschätzte Deckungsgrad per Ende September zwischen 90 und 100 Prozent; das Ausmass der Unterdeckung ist somit überschaubar. Dennoch müssen sich die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen Massnahmen überlegen für den Fall, dass sie auch am Jahresende (dem massgebenden Bilanzstichtag) eine Finanzlücke haben.

Das Gesetz lässt eine «zeitlich begrenzte» Unterdeckung zu, doch es verlangt für einen solchen Fall Massnahmen, um das Problem «in einer angemessenen Frist zu beheben». Als angemessen gilt laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen typischerweise eine Frist von fünf bis sieben Jahren. Die Weisung der Oberaufsicht spricht von fünf Jahren. (…)

Gemäss Daten der Oberaufsicht rechneten die privatrechtlichen Pensionskassen 2021 im Mittel mit einem technischen Zins von rund 1,6 Prozent. Streng ökonomisch betrachtet, müsste man künftige Rentengarantien der Kassen mit dem Zinssatz für risikolose Anlagen auf den heutigen Wert zurückrechnen; die typische Annäherung an diesen Massstab ist die Rendite langfristiger Bundesobligationen. Aus dieser Sicht ist der mittlere technische Zins der Pensionskassen selbst nach dem Renditeanstieg der Bundesanleihen seit Anfang Jahr immer noch etwas zu hoch.

Doch man kann es auch weniger streng sehen und als Basis für den technischen Zins eine konservative Erwartung der längerfristigen Durchschnittsrendite für ein eher risikoarmes Anlageportfolio nehmen. Ein Zuschlag von 1 bis 1,5 Prozentpunkten auf die Rendite der langfristigen Bundesanleihen gilt aus dieser Sicht nicht als besonders aggressiv. Viele Kassen könnten somit wohl Ende dieses Jahres den technischen Zins zum Beispiel um einen halben oder ganzen Prozentpunkt erhöhen, ohne dass es ein Veto ihrer externen Experten gäbe.

Laut einer groben Faustregel verbessert die Erhöhung des technischen Zinssatzes um einen Prozentpunkt den Deckungsgrad einer typischen Kasse um etwa 10 Prozentpunkte. Eine solche Erhöhung würde gut die Hälfte der durchschnittlichen Anlageverluste der Branche seit dem Jahresbeginn kompensieren.

  Artikel NZZ / Bericht OAKSRF 4  Mindestzins