In der NZZ stellt Hansueli Schöchli Ueberlegungen zum Entscheid des Bundesrats an, trotz der schwierigen Lage auf den Finanzmärkten den Pensionskassen einen Mindestzins von 1% vorzuschreiben. “Die Schweizer Politik kann den Pensionskassen keine Anlagerendite verordnen. Aber sie tut so, als könne sie dies. Der Entscheid des Bundesrats zur Mindestverzinsung für 2023 ist das jüngste Beispiel.” Weiter hält er fest:
Angesichts der derzeitigen Finanzlage der Pensionskassen scheint jede positive Mindestverzinsung eher offensiv zu sein. Gemessen an Branchenindizes dürften die zu Jahresbeginn hohen Reserven der Kassen wegen grosser Verluste an den Finanzmärkten bis heute im Durchschnitt weggeschmolzen sein.
Diese Einschätzung teilt auch Stephan Wyss, Pensionskassenexperte der Beratungsfirma Prevanto. Laut Wyss dürften bei den derzeitigen Bewertungen von Aktiven und Verpflichtungen etwa 40 Prozent der Kassen eine Finanzierungslücke haben.
Weshalb will also der Bundesrat trotzdem allen Kassen eine positive Mindestverzinsung vorschreiben? Die bequeme Antwort: Er folgt der Empfehlung der BVG-Kommission, einem Beratungsgremium, in dem die Sozialpartner, Branchenvertreter und externe Fachleute sitzen.