Von Frauen für Frauen
vps. Mehr als 140 Frauen aus der Pensionskassenwelt nahmen am Vorsorge Summit teil, einer neuen Fach- und Netzwerk-Veranstaltung von Frauen für Frauen zur beruflichen Vorsorge. Der Anlass wurde von Kate Kristovic, Svenja Schmidt und Isabelle Vetter initiiert und von vps.epas organisiert. Mehr dazu lesen Sie in der Juni- Ausgabe der «Schweizer Personalvorsorge». Der nächste Vorsorge Summit findet am 26. Oktober 2023 statt.
Frühpensionierung trotz Teuerung?
Michael Ferber beschreibt in der NZZ, welche Folgen die Teuerung, die höheren Wohnkosten und die tendenziell eher geringere Rente für eine Frühpensionierung haben. Spoiler Alert: Einfacher wird es nicht. Zum Thema Rentenvorbezug hält Ferber fest:
Lieber die PK-Rente als die AHV-Rente vorbeziehen: Um ein Einkommen zu haben, kommt für Frühpensionierte der Vorbezug der AHV- oder der Pensionskassenrenten infrage. Hug rät, im Zweifelsfall lieber die Pensionskassenrente als die AHV-Rente vorzubeziehen – erstere ist nicht inflationsgesichert, letztere schon.
Bei einem Vorbezug der AHV-Rente um ein Jahr fällt diese um 6,8 Prozent, bei zwei Jahren sogar um 13,6 Prozent geringer aus – und das für die gesamte restliche Lebensdauer. Vor diesem Hintergrund rät Bucher von einem Vorbezug der AHV-Rente ab. Ein solcher lohne sich im Allgemeinen nicht, findet auch Graf. Piquerez weist darauf hin, dass viele Pensionskassen ihren Frühpensionierten Überbrückungsrenten anbieten, damit diese den Vorbezug der AHV-Rente umgehen können. Allerdings müsse man eine solche Überbrückungsrente zumeist selbst finanzieren.
Indessen werde der Bezug der AHV-Rente in Zukunft aufgrund der AHV-Reform flexibler möglich sein, sagt Piquerez. Nach dem Inkrafttreten der Reform Anfang 2024 sei angedacht, dass man auch nur einen Teil der Rente frühzeitig vorbeziehen kann.
Beim Vorbezug der PK-Rente drohen langfristig ebenfalls Einbussen: Allerdings sollte man sich auch gut überlegen, was es bedeutet, die Pensionskassenleistungen vorzeitig zu beziehen. «Weil dann Beitragsjahre und Zinsgutschriften fehlen, ist das Altersguthaben geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung», sagt Piquerez. Ausserdem werde der Umwandlungssatz reduziert – in der Regel um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte pro Vorbezugsjahr. So falle die Pensionskassenrente bei einem Vorbezug von zwei Jahren schnell um nahezu 10 Prozent niedriger aus als bei einem regulären Bezug.
Teilpensionierung prüfen: Bei einer Teilpensionierung geht man Schritt für Schritt in Rente, nicht von einem Tag auf den anderen. So falle die Einkommenslücke kleiner aus als bei einer Frühpensionierung, sagt Piquerez – und diese lasse sich so auch leichter überbrücken. Die gängigsten Möglichkeiten hierfür sind etwa die Säule 3a, Ersparnisse oder eine Erbschaft. Ein weiterer Vorteil einer Teilpensionierung ist, dass Teilpensionierte weiterhin Altersguthaben aufbauen. Nicht zuletzt ist die Teilpensionierung oftmals steuerlich interessant, da sie bei einem geplanten Kapitalbezug den gestaffelten Bezug von Pensionskassenvermögen ermöglicht. Zudem können Teilpensionierte weiterhin in die Säule 3a einzahlen.
Für den ASIP beginnt ein neues Zeitalter
pw. Dass der Pensionskassenverband dieses Jahr sein 25-jähriges Jubiläum feiert, wurde den Teilnehmern an der Mitgliederversammlung lediglich durch den Aufdruck auf dem “Bhaltis” bewusst gemacht, sehr viel wichtiger waren die laufende Diskussion um die BVG-Reform, die Angriffe auf das System einer freiheitlichen 2. Säule und insbesondere der Wechsel in der Geschäftsleitung.
Nach 19 Jahren tritt Hanspeter Konrad im August zurück, Lukas Müller-Brunner wird als erst dritter Direktor des Verbands seine Stelle übernehmen. Die Verabschiedung von Konrad fiel mit einem kurzen Film mit Reminiszenzen von Medienauftritten und vielen guten Wünschen, der Verleihung eines «Oscars» für seine Leistung und einer Standing Ovation für schweizerische Verhältnisse fast schon emotional aus – und das in einer Branche, die sich gemeinhin durch helvetische Nüchternheit auszeichnet.
Konrad, überrascht und anscheinend etwas gerührt, hielt dann eine wieder sehr nüchterne Abschiedsrede vor den Mitgliedern. Er verband seine Erfahrungen aus den vergangenen zwei Jahrzehnten mit einem Überblick über die Entwicklung der 2. Säule, brachte aber wesentlich seine Sorgen und Bedenken über die Zukunft der beruflichen Vorsorge zum Ausdruck. Während die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit in den Kassen funktioniert, bricht sie auf politischer Ebene auseinander.
Empörung, Streik und merkwürdige Zahlen
pw. Das Infoportal Nau, die SDA und dann auch der Verlag vps.epas berichten gleichlautend über den Streik von Tessiner Lehrern. Der Anlass: deren Pensionskasse, das Istituto di Previdenza del Catone Ticiono, wird die Renten kürzen, und das gleich massiv: nämlich um 40 Prozent, wie es heisst. 40 Prozent, für alle? Kann das stimmen?
Ein Blick auf die Website des ipct zeigt Folgendes: Der Umwandlungssatz wird gesenkt, für die 65-Jährigen von 6,17 auf 6,05 Prozent. In einer Darstellung der Reglementsänderungen wird vorgerechnet: Bei einem Alterskapital von 400’000 Franken ergibt sich neu eine Jahresrente von 24’200 statt 24’680 Franken, eine Senkung um 1,94 Prozent. Etwas weniger als berichtet.
Woher kommen aber die 40 Prozent? Unsere Vermutung: die monatliche Rente sinkt damit und zwar um 40 Franken, was trotz Inflationssorgen nicht gerade ein Streikanlass sein sollte. Für die Schlagzeile im Rahmen des gerade wieder einmal aktuellen PK-Bashing tönen da 40 Prozent natürlich deutlich aufregender. Und die Zahl 40 stimmt ja.
Gewerkschaftsbund zum Bericht der OAK
Der Gewerkschaftsbund kommentiert den Bericht der Oberaufsichtskommission zur finanziellen Lage der Pensionskassen:
Der Bericht der Oberaufsicht zeigt auf, dass zu viele Kassen den ewig pessimistischen Experten-Meinungen gefolgt sind und die rentenwirksamen Umwandlungssätze weiter gesenkt haben. Obwohl gleichzeitig ihre Renditeerwartungen stiegen. Das Resultat dieses Vorgehens ist klar: die Versicherten tragen das Risiko der Finanzmärkte.
Der Aufruf der Oberaufsicht, «die Pensionskassen hätten sich um einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen» wirkt vor diesem Hintergrund geradezu zynisch.
Zu einfach macht es sich die Oberaufsicht auch in der Analyse zum gewählten Schwerpunktthema. Welche Bedeutung der Teuerung zukommt, um die Leistungskraft der Pensionskassen zu würdigen, ignoriert der Bericht schlicht. Auch die Analyse zum Beitrag der Anlageerträge an den Renten der 2. Säule greift zu kurz.
CS PK-Index April 2023
Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p. a.) ist im Berichtsmonat um 0,13 Punkte (bzw. +0,08%) auf den Stand von 160,39 Punkten gestiegen, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit per 30. April 2023 0,30% über der BVG-Vorgabe.
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index seit 1. Januar 2000 beträgt per Ende April 2,89%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,05%.
UBS PK-Performance April 2023

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im April eine durchschnittliche Performance von 0,43% nach Abzug von Gebühren. Seit Messbeginn 2006 steht die Rendite bei 65,65%.
- Im vergangenen Monat lag die Bandbreite der Performance aller Pensionskassen bei 1,69 Prozentpunkten. Das beste (1,21%) und das schlechteste (-0,48%) Ergebnis erzielten kleine Pensionskassen mit weniger als CHF 300 Mio. verwalteten Vermögen. Die geringste Performancespanne (1,14%) wurde bei mittelgrossen Fonds mit verwalteten Vermögen zwischen CHF 300 Mio. und CHF 1 Mrd. beobachtet.
- Die Sharpe Ratio (der letzten 36 Monate) war mit durchschnittlich 0,63 geringer als im Vormonat (0,77). Für die grossen Pensionskassen betrug der Wert 0,66, für die mittleren 0,67 und für die kleinen 0,57.
OAK: Bericht zur finanziellen Lage, Ende der Umverteilung?
Die Oberaufsichtskommission hat ihren Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen 2023 publiziert. Neben dem Bericht zu den Anlageergebnissen, welcher bestätigt, was auch anderswo schon festgestellt worden ist, sind insbesondere die Aussagen zur Umverteilung, die Einschätzung der BVG-Reform, die Entwicklung der Leistungsseite sowie das Schwerpunktthema dritter Beitragszahler von Interesse. Die OAK schreibt:
Aufgrund der negativen durchschnittlichen Performance im Berichtsjahr sank auch die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens der aktiven Versicherten von 3,69 % per Ende 2021 auf 1,90 % per Ende 2022. Im Vergleich dazu lag die Jahresteuerung in der Schweiz 2022 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) bei 2,8 % (Vorjahr: 0,6 %). Das bedeutet, dass für das Jahr 2022 viele aktive Versicherte erstmals
seit langem wieder eine negative Realverzinsung auf dem Vermögen der beruflichen Vorsorge erlitten haben.
Dies ist eine negative Nachricht.Basierend auf den im diesjährigen Schwerpunktthema gemachten Analysen zeigt sich jedoch, dass – längerfristig betrachtet – die Anlageerträge, also der für die zweite Säule charakteristische dritte Beitragszahler, die in sie gesteckten Erwartungen im Durchschnitt erfüllt respektive sogar übertroffen haben.
VZ Pensionskassen-Rating
VZ hat 30 grosse Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für das aktuelle PK-Rating unter die Lupe genommen. Verglichen werden u.a. Verwaltungskosten, Verhältnis Aktive und Rentner, Umwandlungssatz.
Beim Umwandlungssatz reicht die Spanne von 6,8 bis 4,73 Prozent, die Verwaltungskosten pro Versichertem bewegen sich zwischen 135 und 673 Franken und die Zahl der Aktiven pro Rentner geht von 2 bis 4,5. Die Untersuchung kann bei VZ kostenlos bestellt werden.
Arena: Renten und Reform
pw. Die Arena von SRF hat sich ein weiteres Mal des Themas Renten und BVG-Reform angenommen. Hier der Schlagabtausch zwischen Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt und SGB-Gewerkschaftssekretärin Gabriela Medici.
Das Referendum zu rechtfertigen ist offenbar für die Gewerkschaften nicht ganz einfach. Man muss die Argumente weit herholen oder ganz einfach erfinden. Wie etwa bei den Vorwürfen von Medici gegenüber dem ASIP und den Pensionskassen.
Complementa Risiko Check-up 2023
Die Complementa schreibt zu ihrem Risiko Check-up Ausgabe 2023:
Da im vergangenen Anlagejahr gleichzeitig Verluste auf den Aktien- und Bondbeständen aufgetreten sind, sehen sich verschiedene Pensionskassen mit dem sogenannten «Basiseffekt» konfrontiert. Hierbei verursachen die Kursverluste auf den Aktien und Bonds einen Anstieg der relativen Quote von anderen Anlagen wie Immobilien oder Infrastrukturanlagen, welche weniger starken Verwerfungen unterworfen waren oder sich teilweise sogar positiv entwickelten. Der Effekt wird durch verzögerte Bewertungen bei verschiedenen illiquiden Anlageklassen noch verstärkt.
Verzinsung über dem BVG-Minimum:
Pensionskassen haben das Vorsorgekapital der Arbeitnehmenden im Jahr 2022 mit durchschnittlich 2.0% verzinst, was über der vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestverzinsung von 1.0% liegt.Die Aktienquote lag per Ende 2022 mit 29.3% leicht über dem historischen Mittel der letzten 20 Jahre. Bedingt durch das tiefe Zinsniveau wurden in den letzten zehn Jahren Obligationenbestände stark abgebaut. Während 2013 noch knapp die Hälfte des Vermögens als festverzinsliche Anlagen oder als Liquidität gehalten wurde, waren es Ende 2022 mit 36.3% (2021 mit 37.1%) deutlich weniger. Die freiwerdenden Anteile verteilten sich seither auf Aktien, ausländische Immobilien und alternative Anlagen wie Private Equity, Infrastrukturanlagen und Private Debt.
CS-Studie: Der Drang zur Sammelstiftung
Knapp drei Viertel aller aktiven Versicherten sind bei einer SGE; Anzahl aktive Versicherte nach Verwaltungsform (in tausend)
Die Credit Suisse schreibt zu ihrer Pensionskassenstudie mit Themenschwerpunkt Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen:
Seit der Einführung des Bundesgesetzes für die berufliche Vorsorge (BVG) 1985 nimmt die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen laufend ab. Zu Beginn gab es rund 15’000 Pensionskassen, 2004 noch 2935, Ende 2021 waren es nur noch 1389. Die Anzahl Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen (SGEs) blieb hingegen stabil.
Das Vermögen der SGEs nahm gleichzeitig durch natürliches Wachstum in der beruflichen Vorsorge und durch Gelder von Pensionskassen, die sich den SGEs angeschlossen haben, zu. Gemessen an der Bilanzsumme, lag der Anteil der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen in der 2. Säule im Jahr 2004 bei 14 Prozent, 2013 waren es 20 Prozent, und 2021 betrug der Anteil bereits die Hälfte. Seit 2014 entspricht das Vermögenswachstum in der 2. Säule fast ausschliesslich jenem der SGEs.
Generali Deutschland trennt sich von Pensionskasse
HB. Die Deutschland-Tochter des italienischen Versicherungskonzerns Generali gibt ihre Pensionskasse an eine Abwicklungsgesellschaft ab. Die rund 150.000 Verträge mit 2,8 Milliarden Euro Kapitalanlagen sollen an den Bestandsverwalter Frankfurter Leben übertragen werden. Das teilten beide Unternehmen am 4.5.2023 mit.
Für die Kunden ändere sich dadurch nichts. Die Verträge würden „bestmöglich im Sinne aller Kunden“ fortgeführt, sagte Stefan Lehmann, Vorstandschef von Generali Deutschland.
“Luxusrenten” für ehemalige EU-Parlamentarier
“Investigate Europe” schreibt: Einem Fonds des EU-Parlaments für Luxusrenten seiner Ex-Mitglieder droht die Pleite. Die Profiteure, darunter Rechtsextreme wie Marine Le Pen und amtierende EU-Kommissare, fordern eine Rettung mit Steuergeld. Gegner sprechen von einem «System mit krimineller Energie». Die Abgeordneten erwartet ein giftiger Streit im kommenden Europawahlkampf.
Postulat: Lebensarbeitszeit in der AHV
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein Modell «Lebensarbeitszeit» in der AHV umgesetzt werden kann.
Begründung: (…) Würde eine Lebensarbeitszeit eingeführt, müssen jene Personen länger arbeiten, die lange in Ausbildung waren und spät in den Beruf einsteigen. Wer beispielsweise 44 Jahre erwerbstätig war, hat Anspruch auf eine Rente. Wer folglich mit 21 Jahren erwerbstätig ist, kann mit 65 Jahren in Rente gehen, wer erst 26jährig berufstätig wird, hätte mit 70 Jahren das Rentenalter erreicht.
Der Bundesrat soll aufzeigen, wie ein Modell der Lebensarbeitszeit ausgestaltet werden kann. Dabei ist der Begriff «Erwerbstätigkeit» zu definieren (ab welchem Beschäftigungsgrad/Einkommen) sowie die erforderliche Dauer der Erwerbstätigkeit, Erwerbsunterbrüche, usw.
Eine Koppelung des Rentenalters an die Bildung, bzw. an die Jahre der Erwerbstätigkeit dürfte eine sozialpolitische gerechte und akzeptable Lösung schaffen. Diesbezügliche Vorarbeiten müssen geleistet werden, weshalb der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht über Umsetzungsmodelle zu erstellen.
Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen.



