Michael Ferber beschreibt in der NZZ, welche Folgen die Teuerung, die höheren Wohnkosten und die tendenziell eher geringere Rente für eine Frühpensionierung haben. Spoiler Alert: Einfacher wird es nicht. Zum Thema Rentenvorbezug hält Ferber fest:

Lieber die PK-Rente als die AHV-Rente vorbeziehen: Um ein Einkommen zu haben, kommt für Frühpensionierte der Vorbezug der AHV- oder der Pensionskassenrenten infrage. Hug rät, im Zweifelsfall lieber die Pensionskassenrente als die AHV-Rente vorzubeziehen – erstere ist nicht inflationsgesichert, letztere schon.

Bei einem Vorbezug der AHV-Rente um ein Jahr fällt diese um 6,8 Prozent, bei zwei Jahren sogar um 13,6 Prozent geringer aus – und das für die gesamte restliche Lebensdauer. Vor diesem Hintergrund rät Bucher von einem Vorbezug der AHV-Rente ab. Ein solcher lohne sich im Allgemeinen nicht, findet auch Graf. Piquerez weist darauf hin, dass viele Pensionskassen ihren Frühpensionierten Überbrückungsrenten anbieten, damit diese den Vorbezug der AHV-Rente umgehen können. Allerdings müsse man eine solche Überbrückungsrente zumeist selbst finanzieren.

Indessen werde der Bezug der AHV-Rente in Zukunft aufgrund der AHV-Reform flexibler möglich sein, sagt Piquerez. Nach dem Inkrafttreten der Reform Anfang 2024 sei angedacht, dass man auch nur einen Teil der Rente frühzeitig vorbeziehen kann.

Beim Vorbezug der PK-Rente drohen langfristig ebenfalls Einbussen: Allerdings sollte man sich auch gut überlegen, was es bedeutet, die Pensionskassenleistungen vorzeitig zu beziehen. «Weil dann Beitragsjahre und Zinsgutschriften fehlen, ist das Altersguthaben geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung», sagt Piquerez. Ausserdem werde der Umwandlungssatz reduziert – in der Regel um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte pro Vorbezugsjahr. So falle die Pensionskassenrente bei einem Vorbezug von zwei Jahren schnell um nahezu 10 Prozent niedriger aus als bei einem regulären Bezug.

Teilpensionierung prüfen: Bei einer Teilpensionierung geht man Schritt für Schritt in Rente, nicht von einem Tag auf den anderen. So falle die Einkommenslücke kleiner aus als bei einer Frühpensionierung, sagt Piquerez – und diese lasse sich so auch leichter überbrücken. Die gängigsten Möglichkeiten hierfür sind etwa die Säule 3a, Ersparnisse oder eine Erbschaft. Ein weiterer Vorteil einer Teilpensionierung ist, dass Teilpensionierte weiterhin Altersguthaben aufbauen. Nicht zuletzt ist die Teilpensionierung oftmals steuerlich interessant, da sie bei einem geplanten Kapitalbezug den gestaffelten Bezug von Pensionskassenvermögen ermöglicht. Zudem können Teilpensionierte weiterhin in die Säule 3a einzahlen.

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