Postulat: Lebensarbeitszeit in der AHV
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie ein Modell «Lebensarbeitszeit» in der AHV umgesetzt werden kann.
Begründung: (…) Würde eine Lebensarbeitszeit eingeführt, müssen jene Personen länger arbeiten, die lange in Ausbildung waren und spät in den Beruf einsteigen. Wer beispielsweise 44 Jahre erwerbstätig war, hat Anspruch auf eine Rente. Wer folglich mit 21 Jahren erwerbstätig ist, kann mit 65 Jahren in Rente gehen, wer erst 26jährig berufstätig wird, hätte mit 70 Jahren das Rentenalter erreicht.
Der Bundesrat soll aufzeigen, wie ein Modell der Lebensarbeitszeit ausgestaltet werden kann. Dabei ist der Begriff «Erwerbstätigkeit» zu definieren (ab welchem Beschäftigungsgrad/Einkommen) sowie die erforderliche Dauer der Erwerbstätigkeit, Erwerbsunterbrüche, usw.
Eine Koppelung des Rentenalters an die Bildung, bzw. an die Jahre der Erwerbstätigkeit dürfte eine sozialpolitische gerechte und akzeptable Lösung schaffen. Diesbezügliche Vorarbeiten müssen geleistet werden, weshalb der Bundesrat aufgefordert wird, einen Bericht über Umsetzungsmodelle zu erstellen.
Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen.
Kammer verabschiedet FRP7
Die Kammer der Pensionskassen-Experten hat an ihrer GV vom 30.3.23 die bereinigte Fachrichtlinie FRP 7 verabschiedet. Sie regelt die Pflichten und Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge der gesetzlichen Überprüfung gemäss Art. 52e Abs. 1 Bst. a BVG von Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb.
Eine Vorsorgeeinrichtung steht immer dann im Wettbewerb, wenn sich ihr gemäss den statutarischen oder reglementarischen Grundlagen weitere Arbeitgeber oder Rentnerbestände ohne Arbeitgeber, die nicht wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, anschliessen können. Der Experte hält sich bei der Frage, welche Vorsorgeeinrichtung als Vorsorgeeinrichtung im Wettbewerb zu verstehen ist, an die von der OAK BV dazu veröffentlichten Liste.
Arbeiten bis 70? OMG!
Prof. Christoph Schaltegger erläutert in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger seine Ideen für eine Lebensarbeitszeit. Auszüge:
Der Nationalrat entscheidet am Mittwoch über ein Postulat zur Einführung der Lebensarbeitszeit: Statt fix mit 65 in Rente zu gehen, hätten wir gemäss diesem Modell alle eine bestimmte Anzahl Jahre zu arbeiten, ehe wir AHV beziehen dürften. Hoffen Sie auf ein Ja zum Postulat?
Ich finde das Modell interessant genug, um es vertieft zu prüfen. Ein Postulat bedeutet ja nicht, dass etwas gleich eingeführt wird. Der Bundesrat erhält dann den Auftrag, einen Bericht zu erstellen.
Eine Akademikerin, die mit 30 ins Erwerbsleben einsteigt, findet es aber vielleicht ungerecht, wenn sie erst mit 74 in Rente kann – während ihr Schulkollege, der mit 20 als Maurer anfing, sich schon mit 64 pensionieren lässt.
Wenn die Akademikerin später ins Erwerbsleben eingestiegen ist, arbeitet sie insgesamt nicht länger.
Aber sie bezieht dann weniger lang Rente.
Nicht unbedingt. Statistisch gesehen leben Menschen mit höherer Ausbildung und höherem Einkommen länger als Tiefqualifizierte. Teilweise sind sie vielleicht gesundheitsbewusster, aber sie haben auch die körperlich weniger verschleissenden Jobs. Tatsache ist, dass wir heute Leute mit langer Ausbildungszeit in Rente schicken, obwohl sie noch 10, vielleicht sogar 20 Jahre arbeiten könnten. Das ist doch ein Witz!
Ihre Modelle beruhen auf einer Lebensarbeitszeit von 44 Jahren. Wie kommen Sie genau auf diese Länge?
Aus dem Ziel folgt die ideale Länge. 44 Jahre, das entspricht dem Status quo mit Rentenalter 65. In Zukunft müsste sie auf etwa 47 Jahre bis 2050 ansteigen, um Erhöhungen der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Die Länge sollte die demografische Wirklichkeit abbilden.
Postulat: BVG. Splitting der erworbenen Altersguthaben für Eltern; Update
Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im BVG ein Splittingmodell für Paare in Abhängigkeit von Kindern implementiert werden könnte. Dabei soll das Altersguthaben bei den Pensionskassen/Vorsorgeeinrichtungen zu je 50% auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist aufzuzeigen, wie ein solches Modell ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen eine solche Anpassung auf das System der Altersvorsorge hätte.
Eine Minderheit der Kommission (Bircher, Aeschi Thomas, de Courten, Farinelli, Glarner, Nantermod, Rüegger, Schläpfer) beantragt, das Postulat abzulehnen.
Update: Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 3.5.2023 das Postulat angenommen
Rentensplitting in der 2. Säule?
Die Unterschiede bei der Rentenhöhe für Männer und Frauen in der beruflichen Vorsorge werden gerne und verbreitet als ungerecht bezeichnet. Für mehr Gerechtigkeit soll die Idee eines Rentensplittings sorgen. Hansueli Schöchli orientiert in der NZZ über die damit verbundenen Vorschläge und Probleme.
Ein generelles Splitting in der beruflichen Vorsorge wäre allerdings administrativ aufwendiger als in der AHV. Dies hatte der Bundesrat schon 2018 in seiner Antwort auf eine Anfrage aus dem Parlament betont. So gibt es in der zweiten Vorsorgesäule keine zentrale Institution wie die AHV, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Pensionskassen und Vorsorgepläne. Die Versicherten wechseln im Lauf ihres Erwerbslebens oft die Vorsorgeeinrichtung, und Ehepartner sind meist in unterschiedlichen Einrichtungen versichert.
Mit höheren Verwaltungskosten wäre somit zu rechnen. Einfacher wäre ein Modell, in dem das gesamte Alterskapital bei der Pensionierung halbiert würde statt «nur» das während der gemeinsamen Zeit erarbeitete Kapital. Ob man dies will, ist aber ein andere Frage.
Armutsgefährdung
BFS. Die neue Quote der materiellen und sozialen Deprivation beschreibt den Anteil Personen, die aus finanziellen Gründen auf wichtige Güter, Dienstleistungen und soziale Aktivitäten verzichten müssen. Im Jahr 2021 betraf dies in der Schweiz 5,2% der Bevölkerung oder rund 448 000 Personen. Die Armutsquote war mit 8,7% fast auf dem gleichen Niveau wie vor der Covid-19-Pandemie. Der allgemeine Lebensstandard in der Schweiz gehört weiterhin zu den höchsten Europas.
BSV-Forschungsprojekt “zivilstandsunabhängige Altersvorsorge”
BSV. Derzeit wird in der Altersvorsorge dem Zivilstand des Versicherten ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Eingehung einer Ehe, aber auch ihre Auflösung durch Tod oder Scheidung, haben verschiedene Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Das BSV schreibt diese Studie zur Beantwortung des Postulats der FDP-Liberale Fraktion «Auswirkungen einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge?» (21.4430) aus.
Auf der Makro-Ebene stehen die Effekte auf die 1. Säule und auf weitere Sozialversicherungen, das Gemeinwesen sowie die Wirtschaft und Gesellschaft im Fokus. Ausserdem ist auf der Individualebene aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Reform auf die Renten aus der 1. und 2. Säule haben würde. Während die mittelfristigen Effekte (bis 2040) quantifiziert werden müssen, sind die langfristigen Auswirkungen (bis 2070) qualitativ zu besprechen. Eingabefrist für die Offerten ist der 4. Juni 2023.
Mitte-Frauen für die BVG-Reform
Der Blick schreibt über die frühe Parolen-Fassung der (nicht überraschenden) Mitte-Frauen:
Sie sind aussergewöhnlich früh dran. Die Unterschriften gegen die Reform der zweiten Säule sind noch gar nicht alle gesammelt, da haben die Mitte-Frauen bereits die Ja-Parole gefasst. «Wir werden die Rentenreform unterstützen», bestätigt Präsidentin Christina Bachmann-Roth (39) den Entscheid der Mitglieder. (…)
Mit der frühen Parolenfassung wollen die Mitte-Frauen ein Zeichen setzen: «Gegenüber jenen Linken, die das Drei-Säulen-System abschaffen wollen. Und auch an die Adresse des Frauendachverbands Alliance F.» Dessen Mitglieder sind in der Beurteilung der BVG-Reform gespalten. Die Co-Präsidentinnen von Alliance F hatten die Vorlage im Parlament befürwortet – sehr zum Ärger der Sozialdemokratinnen. In der Folge sistierten die SP-Frauen ihre Mitgliedschaft bei Alliance F.
Nun steht die Frage im Raum, wie sich der Dachverband positionieren wird: Ja-Parole oder Stimmfreigabe. Für Bachmann-Roth ist klar: «Wir sollten uns nicht enthalten.»
Doch wenn die Mitte-Frauen nun auf ein Ja des Dachverbands drängen, sind heftige Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Bachmann-Roth hofft, dass die SP mit an Bord bleibt. «Wenn die SP-Frauen austreten, schwächen sie damit die Frauenanliegen», sagt sie. «Dabei haben gerade die Sozialdemokratinnen viel für die Rechte der Frauen getan.»
UBS mit dem Spatz in der Hand
Zwar waren von den Vorsorgespezialisten der UBS auch öffentlich durchaus kritische Aussagen zur BVG-Revision zu hören – bis hin zu “lieber keine Revision als diese”, aber nun scheint die Geschäftsleitung, aus welchen Gründen auch immer, es für opportun zu halten, sich für die Revision einzusetzen, wenn auch mit gebremster Begeisterung. Unter dem Titel “Die Stossrichtung stimmt” heisst es:
Die in der BVG 21-Reform beschlossenen Massnahmen gehen in die richtige Richtung. Über die Eckwerte lässt sich debatieren: Könnten nicht schon 20 Jährige in eine Pensionskasse einzahlen? Wäre ein Automatismus beim Umwandlungssatz nicht schlauer gewesen? Machen die Rentenzuschläge Sinn?
Doch das Paket wurde vom Parlament verabschiedet und das lancierte Referendum wird wohl zustande kommen. Wer an einem gesunden Pensionskassensystem interessiert ist, das möglichst viele Arbeitstätige einschliesst, wird sich bei der Abstimmung die Frage stellen müssen, was wichtiger ist: der Spatz in der Hand oder die Taube auf dem Dach?
Finma im Schussfeld
Finews geht auf die delikate Situation der Finma ein, die sich nach der Rettungsaktion für die CS massiven Klagen ausgesetzt sieht, u.a. auch von der Migros PK.
Tatsächlich müssen die Finanzaufseher dieser Tage ein dicke Haut entwickeln. Wie auch finews.ch berichtete, klagt die amerikanische Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gegen die Finma. Dies, nachdem die Finanzaufseher zur Sicherung der Übernahme der CS durch die UBS Pflichtwandelanleihen (AT1) der Grossbank im Umfang von 15,8 Milliarden Franken abschreiben liessen. Zu den geprellten AT1-Investoren, welche die Verhältnismässigkeit des Finma-Entscheids anzweifeln, zählt auch die Migros-Pensionskasse (MPK). Das ist eines der grössten Vorsorgewerke des Landes.
Rentenalter à la carte
Prof. Bruno S. Frey hat kreative Lösungen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Beispielsweise, dass künftig jeder sein Alter wechseln kann, um nicht in Rente gehen zu müssen. Im Nebelspalter-Interview sagt der Wirtschaftswissenschaftler Frey wie das gehen soll. Auszüge.
Um den Fachkräftemangel einzudämmen, fordert der Arbeitgeberverband die generelle Erhöhung des Rentenalters und Modelle, um bis 70 Jahre oder länger zu arbeiten? Ist das der richtige Ansatz?
Insbesondere eine Flexibilisierung halte ich für sehr wichtig. Es ist beispielsweise wirklich komisch, dass Angestellte im öffentlichen Sektor genau mit 65 rausgeworfen werden, obschon sie gerne weiterarbeiten würden. Angesichts des Arbeitskräftemangels ist das ein Riesenfehler. Ich habe da einen sehr viel weitergehenden Vorschlag.
Dieser wäre?
Eine Untersuchung hat ergeben, dass sich 80 Prozent der Menschen jünger fühlen, als sie eigentlich sind. Inzwischen kann man in Zürich für 75 Franken das Geschlecht wechseln. Warum sollte man das nicht auch beim Alter machen können? Wenn sich beispielsweise ein 70-Jähriger jünger fühlt, dann könnte er zum Staat gehen und sagen, ich bin jetzt 55. Damit würde man eine Flexibilisierung erreichen, weil man dann auch länger arbeiten könnte.
CS PK-Index Q1
Im Berichtsquartal nimmt der Pensionskassen Index um 4,66 Punkte bzw. 2,47% zu; seine Veränderung seit Jahresanfang beträgt damit 2,47%. Per 31. März 2023 steht der Index bei 193,28 Punkten, ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Im Januar und März gab es Gewinne in der Höhe von 2,79% bzw. 0,43%, während im Februar Verluste (–0,73%) zu verzeichnen waren.
Der Hauptanteil an der positiven Entwicklung im ersten Quartal ist den Aktien (+1,92%) zuzuschreiben. Der Renditebeitrag der Obligationen beträgt 0,44%. Alternative Anlagen (+0,05%) und Immobilien (+0,04%) erhöhen das Monatsergebnis. Die übrigen Anlagekategorien waren unauffällig.
Mehrheit lehnt die Reform ab
vps.epas. Der Verlag der Schweizer Personalvorsorge hat die Leser angefragt, wie sie zur BVG-Reform abstimmen würden. Die Mehrheit lehnt die BVG-Reform ab (54.4%), da sie die 2. Säule nicht verbessere. Etwas mehr als ein Drittel (36.8%) ist der Meinung, besser eine Reform als keine. Eine Minderheit (8.8%) ist unentschlossen.
Der Wohnungsmarkt “komplett totreguliert”
Warum wird nicht mehr gebaut? Das diskutieren der Bauunternehmer Balz Halter, die Immobilienexperten Martin Neff und Ursina Kubli und der Investorenvertreter Michel Schneider (v. l. n. r.) bei der NZZ.
Die Schweizer Bevölkerung wächst stark und gleichzeitig nimmt die Wohnbautätigkeit ab. Das führt dazu, dass Wohnraum knapp wird. Marktteilnehmer und Experten diskutieren am NZZ-Roundtable darüber, was schief läuft, und wie man Gegensteuer geben könnte. Auszüge.
Trauen die Immobilieninvestoren den hohen Bewertungen nicht mehr?
Schneider: Der Superzyklus am Immobilienmarkt ist vorbei. Die Zinswende ist Realität geworden. Ende 2022 hat es noch keine starken Bewertungsverluste gegeben, aber per Ende 2023 dürfte es anders aussehen.
Kubli: Wir befürchteten zu Beginn der Zinswende, dass eine Verkaufswelle auf das Land zukommt. Aber weil die Vermietungssituation so hervorragend ist, kam es nicht so weit. Doch die Bewertungen werden teilweise sicher unter Druck kommen.
Halter: In den 1990er Jahren war es viel dramatischer, da fand diese Verkaufswelle tatsächlich statt. Wir haben uns die Füsse wund gelaufen, um die Immobilien an den Mann zu bringen. Niemand wollte mehr kaufen. Das ist derzeit nicht der Fall. Es ist eine gewisse Verunsicherung da, aber ich glaube, in einem Jahr sieht das schon wieder anders aus, denn Immobilien sind ein attraktives Investitionsgut.
Der Immobilienmarkt “so kaputt wie ungerecht”
Die Wochenzeitung – WOZ – schreibt über den Immobilienmarkt und die Bedeutung der grossen institutionellen Immobilienbesitzer. Zu den Pensionskassen heisst es:
Die neue UBS kontrolliert bald rund zwei Prozent aller Wohnungen der Schweiz – und ist damit neu der grösste Marktteilnehmer. Sie überragt alle Pensionskassen, die gemäss Avenir Suisse gemeinsam siebzehn Prozent aller Wohnungen halten. Wobei es in der Schweiz insgesamt über tausend verschiedene Pensionskassen gibt. Auch bei ihnen sind Immobilienfonds beliebt.
Gemäss Analysen der UBS erwirtschafteten Schweizer Pensionskassen mit ihren Immobilienanlagen in den letzten zehn Jahren im Jahresschnitt eine Rendite von fast sechs Prozent. Und bei Vorsorgeeinrichtungen seien besonders Wohnimmobilien hoch im Kurs, sagt Trübestein. «Weil dort das Risiko praktisch atomisiert ist», so der Professor.






