imageDie Oberaufsichtskommission hat ihren Bericht zur finanziellen Lage der Pensionskassen 2023 publiziert. Neben dem Bericht zu den Anlageergebnissen, welcher bestätigt, was auch anderswo schon festgestellt worden ist, sind insbesondere die Aussagen zur Umverteilung, die Einschätzung der BVG-Reform, die Entwicklung der Leistungsseite sowie das Schwerpunktthema dritter Beitragszahler von Interesse. Die OAK schreibt:

Aufgrund der negativen durchschnittlichen Performance im Berichtsjahr sank auch die durchschnittliche Verzinsung des Altersguthabens der aktiven Versicherten von 3,69 % per Ende 2021 auf 1,90 % per Ende 2022. Im Vergleich dazu lag die Jahresteuerung in der Schweiz 2022 gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) bei 2,8 % (Vorjahr: 0,6 %). Das bedeutet, dass für das Jahr 2022 viele aktive Versicherte erstmals
seit langem wieder eine negative Realverzinsung auf dem Vermögen der beruflichen Vorsorge erlitten haben.
Dies ist eine negative Nachricht.

Basierend auf den im diesjährigen Schwerpunktthema gemachten Analysen zeigt sich jedoch, dass – längerfristig betrachtet – die Anlageerträge, also der für die zweite Säule charakteristische dritte Beitragszahler, die in sie gesteckten Erwartungen im Durchschnitt erfüllt respektive sogar übertroffen haben.

Die Schätzung der Umverteilung zeigt im Berichtsjahr wie im Vorjahr ein praktisch ausgeglichenes Verhältnis der Aufwendungen für die aktiven Versicherten und die Rentenbeziehenden, jedoch fällt sie erstmals seit der Schätzung durch die OAK BV (ab 2014) zu Gunsten der aktiven Versicherten aus (0,2 Milliarden Franken). Entsprechend hat sich auch die Umverteilung im Durchschnitt über die letzten fünf Jahre (0,4 % des Vorsorgekapitals der aktiven Versicherten und Rentenbeziehenden) weiter verringert.

Es ist zu erwarten, dass mit den von den Vorsorgeeinrichtungen während den letzten mindestens zehn Jahren getroffenen Massnahmen (Senkung Umwandlungssatz und Senkung technische Zinssätze) sowie mit dem im Berichtsjahr beobachteten deutlichen
Anstieg des Zinsniveaus die Umverteilungsphase zulasten der aktiven Versicherten zu ihrem Ende gekommen ist. Zu beachten ist, dass dies nicht für die BVG-Minimalkassen gilt.

Für diese Einrichtungen wird es erst mit der im Parlament verabschiedeten BVG-Reform möglich sein, ein nahezu ohne Umverteilung finanzierbares Leistungsniveau umzusetzen.
Da die Vorsorgeeinrichtungen von der Umverteilung sehr unterschiedlich betroffen sind und waren, wird es für sie wichtig sein, die Auswirkungen der in den letzten Jahren entstandenen Umverteilung für ihre Versicherten zu analysieren und für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich behandelten Generationen zu sorgen.

  OAK-Bericht / NZZ