Dass in einer nicht bekannten Anzahl von Fällen Versicherte – aus unterschiedlichen Gründen – es unterlassen, bei Stellenwechsel die volle Freizügigkeitsleistung an die neue PK zu überweisen, erachtet der Bundesrat als Problem, das angegangen werden soll. Der ASIP unterstützt die Bemühungen, die NZZ bezeichnet das Vorgehen der Versicherten als «Winkelzug», «Trick» und «Kniff» und schreibt dazu: 

Der Trick geschieht beim Transfer in die neue Pensionskasse: Statt wie verlangt das gesamte Vorsorgevermögen einzuzahlen, überweist man nur das Geld aus dem ersten Freizügigkeitskonto. Den zweiten, gesplitteten Teil dagegen lässt man unverändert in der Freizügigkeit.

Dieser Winkelzug hat primär zwei Vorteile: Das Geld in der Freizügigkeit kann man nach den eigenen Bedürfnissen investieren und muss somit nicht die vorgegebene Anlagestrategie der Pensionskasse befolgen. Viele Versicherte, die das Vorsorge-Splitting anwenden, gehören zu den Gutverdienern und entscheiden sich daher für eine höhere Aktienquote, womit sie auf lange Frist mehr Rendite erzielen können.

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