Die NZZ schreibt über die  Begünstigungsregelung für den Todesfall bei den Pensionskassen. Sie kann absurde und ungerechte Konsequenzen haben. So kann es vorkommen, dass von zwei Kindern eines das gesamte Vorsorgekapital erhält, während das andere leer ausgeht.

Kaum bekannt ist (…), dass es namentlich bei Todesfällen vor dem Erreichen des Pensionsalters zu stossenden Ungerechtigkeiten kommen kann.

Mario Bucher vom Vorsorgespezialisten Pensexpert verdeutlicht dies an einem Beispiel: Eine geschiedene Frau, welche 500’000 Franken auf ihrem Freizügigkeitskonto parkiert hat, stirbt. Sie hinterlässt zwei Söhne: Der ältere, 23-jährige befindet sich noch in der Ausbildung, während der jüngere, 21-jährige seine Berufslehre abgeschlossen hat und arbeitet.

«Gemäss der gesetzlichen Regelung erhält der ältere Sohn diese 500 000 Franken, während der jüngere komplett leer ausgeht», erklärt Bucher. «Dass die beiden Nachkommen so ungleich behandelt werden, ergibt jedoch keinen Sinn.» Der Grund für diese Benachteiligung liegt laut dem Vorsorgeexperten an der starren, vom Gesetz vorgegebenen Reihenfolge bei der Anspruchsberechtigung. (…)