Christoph Ryter, Chef der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, erläutert im Migros-Magazin die Dringlichkeit der laufenden BVG-Revision und kritisiert den vorgesehenen Rentenzuschlag des Bundesrats.
BVG-Reform
Auf Linie ASIP
inter-penson, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, wendet sich in seiner Stellungnahme zur bundesrätlichen Vorlage der BVG-Revision gegen das vorgeschlagene Kompensationsmodell und schliesst sich weitgehend der ASIP-Lösung an. In einer Mitteilung wird festgehalten:
Inter-pension begrüsst die sofortige und einmalige Senkung des obligatorischen Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Mit einer Kompensation sollen während einer beschränkten Zeitdauer nur die tatsächlichen Renteneinbussen ausgeglichen werden.
Eine Zusatzrente, die für alle Renten unbegrenzt und über einen AHV-Beitragszuschlag von 0,5 Prozent finanziert wird, wie es der Bundesrat vorschlägt, lehnt inter-pension entschieden ab. Eine Vermischung von AHV mit BVG, von Umlage- mit Kapitaldeckungsverfahren widerspricht der Bundesverfassung. Ein Rentenzuschlag soll nach Jahrgang abgestuften prozentualen Gutschriften für maximal zehn Jahre geleistet werden.
Anstelle des bundesrätlichen Modells befürwortet inter-pension alternative Vorschläge ähnlich jenen des ASIP. Weil Modell, Altersgutschriften, Koordinationsabzug und Kompensationsmassnahmen unmittelbare finanzielle Auswirkungen haben, soll das Parlament die Detailregelungen sozialverträglich und mehrheitsfähig definieren.
Obwohl das Rentenalter in dieser Vorlage nicht zur Diskussion steht, erachten wir eine Erhöhung des Regelrentenalters für Frauen auf 65 Jahre als dringend notwendig. Zu favorisieren wäre ein auf Lebenserwartung und Renditeperspektive ausgerichtetes Rentenalter.
Vernehmlassungsantwort inter-pension
Valentin Vogt zur BVG-Revision
In einem Interview des Sonntagsblick äussert sich Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt zum Stand der Diskussion um die BVG-Revision und den Sozialpartnerkompromiss.
Sie [stehen] als Vertreter der Arbeitgeber derzeit recht alleine da: Keine der bürgerlichen Parteien unterstützt Ihren Vorschlag zur Pensionskassen-Reform . Was ist schiefgelaufen?
Wir sind keine politische Partei. Der Bundesrat hat uns beauftragt, gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern einen Vorschlag für die Reform der zweiten Säule zu erarbeiten – das haben wir getan. Das war kein einfacher Prozess. Aber ich habe Verständnis dafür, dass die Parteien eigene Vorschläge einbringen.
Das ist noch nett formuliert. FDP und CVP kritisieren einen zentralen Punkt Ihres Vorschlags: die Umverteilung der Gelder von Erwerbstätigen zu den Pensionierten.
Diese Umverteilung findet aufgrund des zu hohen Umwandlungssatzes ja schon heute statt! Unser Modell halbiert diese Umverteilung von sieben auf 3,5 Milliarden Franken. Dazu kommt eine zusätzliche Milliarde, die von den Besserverdienenden zu den weniger gut Verdienenden fliesst. Und all dies dank zusätzlichen 0,5 Lohnprozent. Ich finde: Das ist zur Sicherung des zweitwichtigsten Sozialwerks für die nächsten 15 Jahre mehr als verhältnismässig.
Dem Gewerbeverband ist Ihre Lösung zu teuer.
Mir fällt es etwas schwer, die Haltung des Gewerbeverbands nachzuvollziehen. Dessen Vertreter waren dabei, als wir mit den Gewerkschaften die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen festlegten. Die Abmachung lautete: keine nominalen Rentensenkungen. Dann, um fünf vor zwölf, ist der Gewerbeverband plötzlich abgesprungen.
Die 2. Säule auf dem Sterbebett
In der Wochenzeitung schreibt Yves Wegelin: “Die Reform des Bundesrats für die zweite Säule ist ein Eingeständnis, dass diese ein Auslaufmodell ist. Irgendwann werden auch die Bürgerlichen diese Realität nicht mehr leugnen können”. Aber vorderhand scheinen die Bürgerlichen von den Milliarden, die es in der 2. Säule zu verdienen gibt, geblendet. Ganz übel scheint zu sein, dass auch die Pensionskassen daran verdienen. Zur laufenden Revision ist zu lesen:
Die Bürgerlichen signalisieren von SVP bis GLP jedoch Ablehnung. Die SVP sprach sich bereits im Sommer gegen den Kompromiss der Sozialpartner aus. Kürzlich hat sich nun auch die FDP-Fraktion an einer Klausur dagegen entschieden, letztes Wochenende folgte die Mittefraktion aus CVP, EVP und BDP; und auf Nachfrage positioniert sich auch die GLP rechts des Arbeitgeberverbands. Bekämpft wird vor allem der Rentenzuschlag.
Die Bürgerlichen möchten, dass die Renten in erster Linie mit höheren Beiträgen an die zweite Säule gesichert werden. Einen Rentenzuschlag soll es höchstens für eine Übergangsgeneration geben, die keine Zeit mehr hat, genug zu sparen. Zweitens sind die Bürgerlichen gegenüber einer Finanzierung über Lohnbeiträge skeptisch bis ablehnend.
Mitte gegen Links
Die NZZ berichtet über die Ablehnung der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision durch die Mitte-Fraktion (CVP, BDP, EVP). CVP-Präsident Pfister gibt der Vorlage mit dem Rentenzuschlag keine Chance mehr im Parlament.
Auch nach den Vorstellungen der Mitte-Fraktion soll es Rentenzuschläge als Kompensation der sofortigen Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent geben – aber nur für jene Minderheit, die mangels überobligatorischem Vorsorgekapital effektiv von der Senkung des gesetzlichen Minimums betroffen wäre; gemäss Bundesschätzung dürften 37 Prozent der Versicherten direkt betroffen sein. Zudem soll nur die Übergangsgeneration (z.B. 10 oder 15 Jahrgänge) einen Rentenzuschlag erhalten und nicht jeder künftige Neurentner, wie dies der Vorschlag des Bundesrats faktisch vorspurt.
Laut Berechnungen der St.Galler Vorsorgeberatungsfirma c-alm würde der Verzicht auf die Giesskanne die Kosten für die Rentenzuschläge, die der Bundesrat in seiner Variante auf 1,7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt hatte, um 80 bis 90 Prozent reduzieren und die Gesamtkosten der Reform etwa halbieren.
Forderungen der Jungparteien an die BVG-Revision
Sechs Jungparteien aus dem bürgerlichen Lager haben sich zusammengerauft und eine gemeinsame Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundesrates eingegeben. Auf der Website der Jungfreisinnigen heisst es dazu:
Wir begrüssen, dass die Sozialpartner die wichtige Reformdiskussion in der zweiten Säule mit ihrem BVG-Reform-Vorschlag angestossen haben. Dieser Vorschlag der Sozialpartner enthält gute Elemente. Die Einführung aber eines Rentenzuschlages ist verantwortungslos. Der Rentenzuschlag, der (abermals) durch zusätzliche Lohnbeiträge finanziert werden soll, ist auf Dauer angelegt. Damit wird die Umverteilung von Jung zu Alt fortgesetzt. Dieser Rentenzuschlag wird von den Jungparteien deshalb klar abgelehnt.
Die Jungfreisinnigen Schweiz freuen sich besonders, dass die Jungparteien für eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung sind. Dazu Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen: „Damit wird in der 2. Säule dasselbe Ziel verfolgt wie es die Jungfreisinnigen Schweiz in der 1. Säule mit ihrer Renteninitiative tun. Dabei handelt es sich um eine nachhaltige Lösung, die zusätzliche Hauruckübungen zur kurzfristigen Sicherung der strukturellen Finanzierungsprobleme unnötig macht.“
Die Stellungnahme der Jungparteien
In der Stellungnahme der Jungparteien zur BVG-Revision werden folgende Punkte aufgegriffen:
Allgemeines
Der Systemfehler der ungewollten, einseitigen und systemfremden Umverteilung in der beruflichen Vorsorge auf Kosten der arbeitenden und zukünftigen Generationen muss schnellstmöglich behoben werden.
Die berufliche Vorsorge muss für die Zukunft flexibel gestaltet werden. Dabei soll das individuelle Rentenalter durch ein Bonus- und Malus-System selbst bestimmt werden können.
Mindestlohn und Alter
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 330 Franken beziehen, unterstehen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und Invalidität sowie für das Alter der obligatorischen Versicherung.
Abs 3 (neu): Der in Abs 1 festgelegte Mindest-Jahreslohn gilt bei einem 100% Pensum und wird bei Teilzeit-Beschäftigung dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Koordinationsabzug (Art. 8 Abs 1 und 2)
Anpassungsvorschlag Abs 1 (neu): Zu versichern ist der Jahreslohn bis 85 320 Franken. Dieser wird versicherter Lohn genannt.
Leistungsanspruch/Rentenalter (Art. 13 Abs 1)
Das Referenzalter für den Renteneintritt ist an die Lebenserwartung zu koppeln.
Umwandlungssatz (Art. 14 Abs. 2, 2bis und 3)
Der Umwandlungssatz soll gesenkt und entpolitisiert werden.
Altersgutschriften (Art. 16)
Die Altersgutschriften sollen arbeitgeberseitig nivelliert werden. Rentenzuschlag/Kompensationsleistungen (Art. 47 sowie zugehörige Übergangsbestimmungen)
Streichen des Rentenzuschlags. Keine Kompensationszahlungen mittels systemfremder Umverteilung in der 2. Säule auf Kosten arbeitender und zukünftiger Generationen.
Die Medien zum Reformvorschlag der Jungparteien
In der Presse sind u.a. folgende Reaktionen zum Reformvorschlag der Jungparteien zu lesen:
watson
Kein guter Start für den zweiten Anlauf der Rentenreform unter Bundesrat Alain Berset: Die Jungparteien von GLP bis SVP fordern eine Überarbeitung: Sie wollen mehr Flexibilität, die sich auch auf junge Arbeitnehmer auswirken könnte.
Die bürgerlichen Jungparteien (dabei sind die Jungen von BDP, CVP, EVP, FDP, GLP und SVP) können wenig mit diesem Kompromiss anfangen. Ihre zentrale Kritik richtet sich vor allem gegen den Rentenzuschlag, den Berset vorschlägt.
In einem gemeinsamen Brief intervenieren sie beim zuständigen Bundesamt. Darin finden sich auch Vorschläge, die sich direkt auf das Portemonnaie der jungen Arbeiterinnen und Arbeiter auswirken:
- Pensionskassen-Abzug schon für 17-Jährige: Heute ist es so, dass man ab dem Jahr in die Pensionskasse einzahlt, in dem man 24-jährig wird. Die bürgerlichen Jungparteien wollen dieses Mindestalter senken.
- Pensionskassen-Abzug auch für Teilzeitarbeiter: Heute zahlen nur jene Angestellte in die Pensionskasse ein, die mindestens 21’330 Franken jährlich verdienen. Die Jungparteien wollen, dass dieser «Mindestlohn» für ein 100 Prozentpensum gilt und er bei Teilzeitarbeit angepasst wird.
Merken würden das etwa Jugendliche, die frisch aus der Lehre kommen. Oder Studierende, die nach den Plänen der Jungparteien auch bei Teilzeitarbeit in die Pensionskasse einzahlen sollten. Beide Gruppen blieben bislang von Lohnabzügen verschont.
Aon zum BR-Revisionsentwurf
Aon hat mit betonter Neutralität eine Übersicht zur bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Revision publiziert. Darin heisst es:
Das Thema Rentenzuschlag und dessen Finanzierung wird wahrscheinlich im Mittelpunkt der Reformdebatte stehen. Die Finanzierung im Umlageverfahren in der 2. Säule, die Ausrichtung eines Rentenzuschlags an Arbeitnehmer, deren Vorsorge nicht von der Reform betroffen ist, sowie die Frage der Erhebung der Beiträge durch die Vorsorgeeinrichtungen sind alles Elemente, die bereits Kritik hervorgerufen haben.
Dass diese Kritik kommt, ist nachvollziehbar; die Reformvorlage ist aber ein Kompromiss und ihre zentralen Ziele dürfen hier nicht vergessen werden: die Senkung des Umwandlungssatzes, die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus und die Verbesserung der Vorsorge für Personen mit tiefen Einkommen.
Die Kosten für die Umsetzung der Reform werden auf 2.7 Mia. Franken geschätzt (auf der Grundlage der Situation von 2019).
IZS Stellungnahme zur BVG-Revision
Innovation 2. Säule hat ihre Stellungnahme zur BVG-Revision mit der Ablehnung des Rentenzuschlags mit dem Vorbehalt formuliert, dass dies der Mehrheitsmeinung entspricht…
Sofern sich der Sozialpartnerkompromiss tatsächlich als mehrheitsfähig erweisen sollte, müsste diesem im Sinne höher liegender Interessen: der Aufhebung der Blockade und aus staatspolitischer Räson gefolgt werden. Sofern aber bereits vorhandene Bedenken im Meinungsbildungsprozess dazu führen, dass Korrekturen vorgenommen werden, möchten wir insbesondere unsere ausdrücklichen Vorbehalte zur gewählten Art des Rentenzuschlags zum Ausdruck bringen. Diese Vorbehalte ersuchen wir Sie als ausdrückliche Änderungsanträge entgegen zu nehmen, sofern Änderungen formell anstehen.
“So bitte nicht”
Michael Ferber hat für die NZZ Christoph Ryter, Direktor der Migros-Pensionskasse und Vizepräsident des ASIP, interviewt. Zur Sprache kommen das exzellente Anlagejahr 2019, die Leistungsentwicklung bei den Pensionskassen und die BVG-Revision. Auszüge:
AHV und Pensionskasse sollen zusammen 60% des letzten Einkommens nach der Pensionierung decken. Laut einer Studie des Finanzdienstleisters VZ Vermögenszentrum kommt jemand mit einem Einkommen von 100 000 Fr. heute noch auf knapp 55% seines letzten Lohns vor der Pensionierung. Im Jahr 2002 seien es noch rund 62% gewesen. Wird dieser Wert in Zukunft noch weiter sinken?
Ursprünglich ist man von der goldenen Regel ausgegangen: dass die Entwicklung bei den Löhnen identisch ist mit der bei der Verzinsung der Altersguthaben. In der Praxis war es aber so, dass die kapitalgedeckte zweite Säule mehr geleistet hat als erwartet. Die Versicherten haben von einem Realzins profitiert, denn die Verzinsung der Altersguthaben war höher als die durchschnittliche Entwicklung der Löhne. Eigentlich stehen Personen, die in einer BVG-Minimalkasse versichert sind, heute in ihrem Ansparprozess besser da, als dies ursprünglich erwartet worden war. Das ist ein Grund dafür, dass eine etwas stärkere Senkung der Umwandlungssätze verkraftet werden kann.
Aber was ist mit den jungen Menschen und jenen mittleren Alters?
Die Frage ist, ob es auch in der Zukunft möglich ist, eine solche Realverzinsung hinzubekommen oder nicht. Das ist ein wichtiger Punkt bei den Plänen für eine BVG-Reform. Der Vorschlag der beteiligten Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hat, sieht einen zeitlich unlimitierten Rentenzuschlag für alle vor. Alle Versicherten, also auch solche, die von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen sind, sollen mehr Leistung erhalten. Das macht diesen Vorschlag extrem teuer. Da ist der Vorschlag des Pensionskassenverbands Asip mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren für die kurz vor der Pension stehenden Personen sicher besser. Mit der Annahme einer Realverzinsung in den kommenden Jahren können so im BVG die ursprünglich vorgesehenen Leistungen erreicht werden. Trotz den negativen Zinsen sind die erwarteten Renditen der Pensionskassen bei einer durchschnittlichen Anlagestrategie immer noch im positiven Bereich und immer noch höher als das durchschnittliche Lohnwachstum. Das Kapitaldeckungsverfahren lohnt sich also immer noch, selbst in dieser Niedrigzinsphase. Aber es ist sonnenklar: Wir können nicht zaubern! Man kann nur das an Leistungen ausschütten, was in Form von Beiträgen und Kapitalerträgen langfristig hereinkommt.
CVP: Rentenzuschlag mit SNB-Mitteln
Der Tages-Anzeiger berichtet über den Entscheid der CVP-Bundeshausfraktion, die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur BVG-Reform abzulehnen.
Die Rentenreform des Bundesrates liegt schon länger in der Agonie. Jetzt versetzt die CVP dem Sanierungsplan für die Pensionskasse den Todesstoss. Die Bundeshausfraktion der Partei hat beschlossen, den Kernpunkt der Vorlage und damit faktisch das ganze Projekt abzulehnen.
Das Projekt hat damit in einer zukünftigen Abstimmung im Parlament keine Mehrheit mehr. FDP und SVP haben schon länger signalisiert, dass sie ebenfalls wegen der Lohnprozente nicht mitmachen werden. Damit bleiben nur noch die Stimmen der SP und der Grünen. Und das reicht nicht. Die Reform, die einst von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam entwickelt wurde und als grosser Kompromiss galt, hat nun selbst die Unterstützung der Mitte verloren. Sie ist damit tot.
Die CVP will indes nicht als Verhinderer einer Rentenreform dastehen. Sie schlägt deshalb gleichzeitig Alternativen zur Finanzierung vor – und die sind brisant. Statt Lohnprozente sollen Reserven des Bundes und der Nationalbank herangezogen werden.
Konrad: “Reform ohne Giesskanne”
Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, macht sich in der Handelszeitung für das Reformmodell seines Verbands stark:
Einmal mehr stehen wir am Anfang einer politischen Auseinandersetzung rund um die Reform der beruflichen Vorsorge. Bereits jetzt wird mit selten harten Bandagen gekämpft. Die Pensionskassen vertreten den Standpunkt, dass die Lösung fair und einfach umsetzbar sein muss, dass sie keine unnötigen Kosten verursachen darf und dass Rentensenkungen verhindert werden müssen. Insbesondere soll die Reform auch die bereits vorweggenommenen Korrekturmassnahmen der meisten Pensionskassen fair berücksichtigen.
In diesem Sinn hat der Asip bereits im Mai 2019 einen Vorschlag veröffentlicht. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 5,8 Prozent vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 statt 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften abgeflacht werden.
“Ruth Humbel greift Arbeitgeberverband an”
Die Aargauer Zeitung schreibt: “Neue Präsidentin der Sozialkommission gibt Kompromiss von Gewerkschaften und Arbeitgebern geringe Chancen.”
«Wenn am Ende nur die Gewerkschaften, die linken Parteien und die Spitze des Arbeitgeberverbandes dahinter stehen, hat der Vorschlag keine Chance», sagt die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Der Arbeitgeberverband habe im vergangenen Sommer offenbar einer Lösung zugestimmt, die von den eigenen Mitgliederverbänden nicht mitgetragen werde.
«Detailhandel, Baumeister, Banken, die Pharma – alle haben sich abgewendet und schlagen ein eigenes Modell vor. Wer steht eigentlich noch hinter dem Kompromiss?»
Humbel ist nicht gut zu sprechen auf den Arbeitgeberverband. Sie sagt, dieselben Verbandsexponenten, die bei der Volksabstimmung zur Altersvorsorge 2020 vor drei Jahren eine Erhöhung der AHV-Rente um monatlich 70 Franken «mit unglaublicher Vehemenz» bekämpft hätten, forderten nun im Rahmen des sozialpartnerschaftlichen Kompromisses einen umlagefinanzierten 200-Franken-Zuschlag in der zweiten Säule. Das sei «unglaubwürdig und irritierend». (…)
Wählt den “vernünftigen Mittelweg”
GastroSuisse hat in einer Mitteilung verkündete, bei der BVG-Revision dem “vernünftigen Mittelweg” zu folgen, also jener leicht abgeänderten Fassung des ASIP-Modells. Das ist deshalb von Bedeutung, weil deren Sammelstiftung GastroSocial nicht zu den sog. “reichen Pensionskassen” gehört, welche sich der in der Bundesratslösung geforderten Solidarität entziehen wollen, wie der Arbeitgeberverband argwöhnt. In der Mitteilung heisst es:
Der Vorstand von GastroSuisse hat eine Position zur BVG-Reform gefasst und sich dabei für den vernünftigen «Mittelweg» entschieden. «Der ‹Mittelweg› ist eine mehrheitsfähige Alternative und trägt allen Reformzielen Rechnung. Verglichen mit dem Sozialpartner-Modell und dem Vorschlag des Gewerbeverbands ist er für das Gastgewerbe klar die beste Option», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse und Hotelier in Kandersteg. (…)
Der Vorschlag der Sozialpartner sieht einen lebenslangen Rentenzuschlag nach dem Giesskannenprinzip vor. Dieser soll mittels zusätzlichen Lohnbeiträgen finanziert werden.Damit würde das Sozialpartner-Modell eine systemfremde Umverteilung in der beruflichen Vorsorge einführen und das bewährte 3-Säulen-Prinzip in Frage stellen. «Die Gewerkschaften haben dem Modell der Sozialpartnerihren Stempel aufgedrückt. Jedoch ist der geplante Rentenzuschlag mit dem Kapitaldeckungsverfahren nicht vereinbar und schwächt die zweite Säule erheblich.”
Der ‹Mittelweg›verzichtet auf eine dauerhafte Umverteilung in der beruflichen Vorsorge und wahrt das 3-Säulen-Prinzip», betont Casimir Platzer. Zudem führt das Modell der Sozialpartner zu grossen Mehrkosten für das Gastgewerbe. Gemäss Berechnungen von GastroSocial, der Pensionskasse von GastroSuisse, müsste die Branche jährliche Mehrkosten von 172 Millionen Franken tragen. Im Vergleich dazu kostet der «Mittelweg» mit 98 Millionen Franken nur etwa die Hälfte. Casimir Platzer ergänzt: «Beim Mittelweg würde der Sparprozess bereits ab dem 20. Altersjahr starten. Dadurch können die Renten der zukünftigen Generationen ohne teure Rentenzuschläge gesichert werden.