Mitg. Einstimmig trat die Kommission auf die BVG-Reform (20.089) ein, die der Nationalrat als Erstrat in der Wintersession 2021 beraten hatte. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze müsse der Mindestumwandlungssatz auf 6,0 Prozent gesenkt und dieser Schritt mit Kompensationsmassnahmen begleitet werden. Vor der Eintretensdebatte hatte die Kommission Vertretungen der Gewerkschaften, der Arbeitgeber, des Gewerbes, der Pensionskassen und der Versicherer angehört. Im Hinblick auf die Detailberatung beauftragte sie die Verwaltung, eine vereinfachte berufliche Vorsorge für Teilzeitbeschäftigte mit mehreren Arbeitgebern und für Personen mit einem tiefen Jahreslohn zu prüfen.

  Mitteilung SGK-S