La consultation de la réforme AVS 21 vient de s’achever. Les effets notamment fiscaux sont nombreux. Mais elle ignore, et parfois pénalise, les indépendants. Le directeur de PensExpert propose de regrouper sous un seul contrat les personnes à la fois salariées et free lances.
BVG-Reform
Arbeitgeber unterstützen AHV/Steuer-Vorlage
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich nach internen Konsultationen für die Unterstützung der AHV-Steuer-Vorlage entschieden. Dieses Paket schaffe klare Verhältnisse für die Schweizer Steuerpolitik der nächsten Jahre. Im AHV-Teil sei allerdings kein echter Reformwille erkennbar. Vielmehr übertünche die AHV-Finanzspritze die gravierenden Strukturprobleme in der Altersvorsorge, heisst es in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands. Weiter heisst es:
Die Unterstützung ist insofern zu relativieren, als der SAV Lohnbeiträge zur Lösung der strukturellen Schieflage der AHV, wie sie das Paket nun enthält, grundsätzlich ablehnt. Zum einen führt in der umlagefinanzierten ersten Säule aufgrund der alternden Gesellschaft kein Weg an einer Erhöhung des Rentenalters vorbei, soll das Leistungsniveau auch künftig erhalten bleiben. Zum andern schränken die der AHV zugesprochenen 0,3 Lohnprozente den Spielraum zur Stabilisierung der zweiten Säule empfindlich ein. Denn eine spürbare Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit einer angemessenen Kompensation ist ohne eine massive Anhebung der Lohnbeiträge nicht zu erreichen.
Dass das Parlament diesen Zusammenhängen keine Beachtung geschenkt und der Wirtschaft durch das Paket eine Erhöhung der Lohnkosten quasi aufgezwungen hat, ist für den SAV eine bittere Pille. Er nimmt zwar das Resultat der Beratungen dieser Schlüsselvorlage für die Wirtschaft zur Kenntnis. Er betont aber auch mit Nachdruck, dass er nach seinem Zuspruch allen weiteren Begehrlichkeiten um eine neuerliche Verteuerung des Faktors Arbeit für die Reform der AHV eine unmissverständliche Absage erteilen wird.
“Systemkrise”
Die Basler Zeitung hat Donald Desax, Konzernleistungsmitglied der Helvetia, zu den Problemen der 2. Säule befragt. Auszüge:
Was lässt Sie daran zweifeln, dass die Rente Ihrer Kinder nicht mehr so «komfortabel» sein könnte?
Die berufliche Vorsorge funktioniert eigentlich nach dem Grundsatz, dass jeder so viel erhält, wie er einbezahlt hat, wie auf einem Sparheft. Doch im Moment wird von diesem Geld sehr viel abgezwackt, um damit die neuen Renten zu finanzieren, die deutlich zu hoch angesetzt sind. Um Ihre Frage zu beantworten: Wenn man nicht handelt, werden meine Kinder unter dem Strich viel mehr einbezahlen, als sie erhalten. Das System steckt in einer Krise, weil es nicht mehr nachhaltig finanziert ist. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das überall erkannt wurde.
Sie sagten, dass der Grundsatz, wonach jeder in der beruflichen Vorsorge so viel erhält, wie er einbezahlt, nicht mehr gilt. Wie viel wird heute schon umverteilt?
Ein im Frühling publizierter Bericht der Oberaufsichtskommission BVG zeigte auf, dass in den vergangenen Jahren in der beruflichen Vorsorge jährlich sieben Milliarden Franken Verlust geschrieben wurden. Jeder Versicherte hat durchschnittlich rund 1700 Franken pro Jahr in dieses Loch bezahlt, was seine jährliche Verzinsung um rund ein Prozent schmälerte. Laut unseren Projektionen wird sich dieser Betrag bis 2027 verdreifachen. Dabei sollte in der zweiten Säule jeder für sich selbst sparen und keine Subventionen leisten müssen.
Was ist ein politisch realistischer Umwandlungssatz?
Ein mathematisch sinnvoller Umwandlungssatz liegt nahe bei fünf Prozent. Dies dürfte aber kaum mehrheitsfähig sein. Denkbar ist ein Umwandlungssatz von höchstens sechs Prozent, der aber nicht genügen dürfte, um die Finanzierungslücke zu schliessen. Der verbleibende Verlust müsste über eine Prämie oder einen Beitrag transparent finanziert werden. Es ist ein Problem, dass die Beitragszahler gar nicht wissen, wie viel Subventionen sie bezahlen.
Könnte es sein, dass der Druck für eine Reform noch nicht gross genug ist?
Die Stimmbürger nehmen den Druck nur noch nicht wahr. Die Renten werden ja weiterhin ausbezahlt und den Pensionären geht es insgesamt gut. Dabei haben wir heute schon eine Systemkrise, das zeigen die Milliarden, die jedes Jahr umverteilt werden. Es liegt auch in der Verantwortung der Politik, Sozialpartner und Medien, das Kind endlich beim Namen zu nennen. Man darf nicht so tun, als ob alles in Ordnung sei.
Machen Sie bitte ein Beispiel eines Unternehmens, das keine Vollversicherung mehr erhält.
Ein zehnköpfiger Betrieb, bei dem zwei Mitarbeiter 60 Jahre alt sind. Bei der Pensionierung entstehen durch den realitätsfremden Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge extreme Verluste. Ein Beispiel: Wenn sie ein Altersguthaben von 100 000 Franken haben und daraus eine Rente machen, dann müssen wir diese um 34 000 Franken aufstocken. Dieses Geld finanzieren die aktiven Versicherten. Das sind so substanzielle Beiträge, dass wir bei der Zeichnung solche Verlustquellen vermeiden müssen.
Ein Schlusswort?
Offenbar haben wir für die Reform der Altersvorsorge noch keine Politiker gefunden, die den Stimmbürgern reinen Wein einschenken und sich nicht von Partikularinteressen leiten lassen. Wenn wir den nachfolgenden Generationen unlösbare Probleme hinterlassen, dann schäme ich mich zutiefst für meine Generation. Heute könnten wir noch handeln.
“Lieber weniger Rendite als mehr Risiko”
Andreas Valda behandelt im Tages-Anzeiger aus bemerkenswert kritischer Perspektive eine vom ASIP in Auftrag gegebene Studie, die beim Verband auf wenig Gegenliebe gestossen ist. Valda schreibt:
Warum sparen wir in der 2. Säule in der Altersvorsorge noch an? (…) Der Pensionskassenverband Asip hat diese grundsätzliche Frage vorbildlich aufgegriffen, nämlich: Ist das Konzept aus den Achtzigerjahren effizient, dass jeder Berufstätige für sich anspart? Zwei berufene Finanzprofessoren, Heinz Zimmermann von der Uni Basel und Yvonne Seiler von der Hochschule Zug, beantworten die Frage auf zwei A4-Seiten. Die Studie heisst «Kapitalgedeckte Vorsorge im Nullzinsumfeld». Ihr Fazit? Ja, das System taugt, aber nur, wenn Bundesbern einiges korrigiert.
In der knappen Zusammenfassung Valdas: Die Pensionskassen sollten aufhören, in Schulden zu investieren. Zweitens: Das Sicherheitsdenken der PKs muss sich hin zu einer Risikokultur bewegen. Drittens: Von den Garantien in der beruflichen Vorsorge muss man wegkommen. Die Professoren schlagen als Alternative sogenannt variable Rentenmodelle vor, das heisst, dass Renten periodisch steigen oder sinken, je nach Rendite. Ein solches Modell haben nur wenige Firmen erprobt, meint Valda und bemerkt:
Der Vorstand des Pensionskassenverbandes habe sich lange mit den Resultaten befasst, sagte Direktor Peter Konrad. Dennoch lehne man sie ab. Eine Solidarität über mehrere Generationen hinweg sei wichtig. Die Garantie der Jungen für das Kapital der Pensionäre sei «ein gewollter Risikotransfer». Auch eine Anlagewahlmöglichkeit lehnt der Verband ab. Sie käme einer Entsolidarisierung gleich. Ebenso verwirft er den Vorschlag, variable Renten zu propagieren.
Die Verluste will er mit einer Rentenaltererhöhung und einer Erhöhung der Sparbeiträge kompensieren, ähnlich wie mit der Altersreform, die vom Volk abgelehnt wurde. «Die Lösung wurde im Parlament schon diskutiert. Alles ist auf dem Tisch», sagte Asip-Präsident Jean Remy Roulet, man müsse nicht allzu weit suchen. Derzeit beraten Arbeitgeber und Gewerkschaften über eine Lösung. Sie soll bis im Frühjahr erreicht werden.
Artikel Valda / Studie Seiler-Zimmermann / Kurzfassung Seiler-Zimmermann /
TA
“Fromme Wünsche”
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ über den Medienanlass des ASIP und fokussiert dabei insbesondere auf die mit dem überhöhten Umwandlungssatz verbundene Umverteilung.
Der Schweizer Pensionskassenverband (Asip) betonte am Donnerstag vor den Medien in Bern, dass auch in der beruflichen Vorsorge eine Reform dringlich sei, um systemfremde Umverteilungen zu reduzieren. Der Kernbefund ist so unbeliebt wie klar: Die Renten in der Zweiten Säule sind gemessen an der Lebenserwartung und den Erwartungen über die Anlagerenditen viel zu hoch. Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge hatte im Mai geschätzt, dass die Altersrenten bei rechnerisch korrekter Festlegung etwa einen Viertel tiefer sein müssten, als sie es sind.
Das Ergebnis ist laut der Behörde eine Umverteilung zugunsten der Rentner und zulasten der Jüngeren von etwa 6 bis 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Finanzprofessorin Yvonne Seiler Zimmermann von der Hochschule Luzern schätzte am Donnerstag die Umverteilung ebenfalls auf etwa 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Roger Baumann von der St.Galler Beratungsfirma C-alm sprach von «Ausbeutung der jüngeren Generationen». Die beiden Fachleute hatten jüngst zusammen mit Co-Autoren für den Pensionskassenverband Studien zur beruflichen Vorsorge verfasst. Diese waren vor einigen Monaten publiziert worden. (…)
Doch politisch steht «Besitzstandwahrung» im Vordergrund; und dies bezogen auf die Jahresrente, was angesichts der steigenden Lebenserwartung zu einem ständigen Leistungsausbau führt. So räumte auch der Pensionskassenverband ein, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes mit «Kompensationen» zu verbinden wäre. Je grösser diese Kompensationen ausfallen (typischerweise in Form höherer Lohnabzüge), desto stärker wird aber das deklarierte Ziel der Reduktion der Umverteilung gleich wieder ausgehebelt.
NZZ / Blick / ASIP-Studien
Forderungen an die BVG-Reform
pw. An einem Medienanlass hat der Pensionskassenverband seine Vorstellungen zur geplanten BVG-Reform formuliert. Gegenüber seiner Haltung zur AV2020 hat sich kaum etwas geändert. In der Pressemitteilung heisst es:
Es braucht in einem ersten Schritt eine BVG-Reform, in der der Mindest-Umwandlungssatz möglichst rasch gesenkt wird. Im Rahmen dieses dringend einzuleitenden Reformschrittes sollten sich die Sozialpartner und anschliessend auch die Politik auf eine Lösung einigen. Für den ASIP stehen vor allem auch die Reduktion der Regulierungsdichte und Komplexität sowie – unter Vorgabe eines sozialpolitischen Leistungsziels – die Entpolitisierung der Parameter im Vordergrund.
Grosse Hoffnungen auf die Sozialpartnergespräche setzt allerdings niemand. Wohl auch nicht der ASIP, auch wenn das nicht offiziell so gesagt wird. Und auch die Konsequenzen des AHV/SV 17-Deals will man nicht kommentieren. Dass er für die anstehende BVG-Reform eine schwerwiegende Hypothek darstellt, ist jedoch offenkundig.
Im Zentrum bleibt damit die überfällige Senkung des Umwandlungssatzes, wobei der Verband sich auf das anscheinend politisch Machbare und damit 6% beschränkt, verbunden mit einem dezentralen Ausgleichsmechanismus. Dass er damit wiederum auf den Widerstand nicht nur der Sozialpartner sondern auch anderer Fachverbände und der meisten Parteien stösst, dürfte dem ASIP klar sein; obwohl das Anliegen vernünftig und etwas Widerstand gegen die überhand nehmende Umverteilung – welche gerne als Solidarität verkauft wird – durchaus angebracht ist.
Zur Abfederung der UWS-Senkung will der ASIP erneut auf die herkömmlichen Instrumente wie Senkung des KA, Erhöhung der Altersguthaben der Uebergangsgeneration und Anpassung der Beitragssätze zurückgreifen, wobei die geltenden 18% für die Kategorie der ältesten Beitragszahler politisch als Limit gelten.
Damit bleiben die Forderungen nach Vereinfachung und Entpolitisierung, die allerdings erst mit einer späteren Revision angegangen werden sollen. Wobei “Vereinfachung” ohne Ausformulierung am konkreten Gegenstand ein frommer Wunsch bleiben muss. Die Entpolitisierung – insbesondere des Umwandlungssatzes – könnte durch die Ersetzung des UWS im Gesetz durch ein fixes Leistungsziel, 34% des letzten versicherten Lohnes gemäss aktueller Vorgabe, erfolgen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die c-alm in ihrer Studie für den ASIP entwickelt. Die Umsetzung und Realisierung durch die Kassen lägen dann in der Verantwortung von deren Organe.
Ein prüfenswerter Vorschlag, der es auf der politischen Bühne allerdings auch nicht leicht haben dürfte. Und auch aus fachlicher Sicht wird seine Tauglichkeit in Frage gestellt. Prof. Yvonne Seiler-Zimmermann stellte zu ihrer im Auftrag des ASIP verfassten Studie am selben Medienanlass fest: “Für sozialpolitische Anliegen ist die kapitalgedeckte Vorsorge nicht geeignet”. Das ist nun nicht unbedingt das Credo des ASIP, hat aber Einiges für sich.
Politiker und Praktiker zur 2. Säule
Josef Bachmann, ehemaliger Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, und SP-altNationalrat Rudolf Rechsteiner wurden von der Schweizer Personalvorsorge zu einem Streitgespräch geladen. Vieles drehte sich um die von Bachmann propagierten flexiblen Renten, die von Rechsteiner vehement abgelehnt werden. Und während für Bachmann in der 2. Säule vieles im Argen liegt, ist für Rechsteiner eigentlich nicht viel zu beanstanden, ausser halt dem Anstieg des Meeresspiegels.
Gegen die Altersdiskriminierung im BVG
Der Pensionskassen-Experte Olivier Deprez hat in einem Artikel Überlegungen und Funktionsweise seines “Wundermittels” gegen tatsächliche (oder auch nur vermeintliche) Altersdikriminierung durch die mit dem Alter ansteigenden Altersgutschriften und entsprechend höheren Arbeitgeberbeiträge dargelegt. In einem NZZ-Beitrag wurde der Vorschlag vorgestellt. Deprez zeigt die Hintergründe der je nach Alter stark unterschiedlichen Beitragssätze auf – die ursprünglich für das BVG gar nicht vorgesehen waren – und zeigt, wie durch eine einfache Massnahme der Satz für die Kategorie der ältesten Versicherten auf einer noch zu bestimmenden Höhe – beispielsweise 7,5% Arbeitgeberbeitrag – limitiert werden könnte. Deprez schreibt:
Das «Wundermittel» beruht auf folgender einfachen Rezeptur: Für Versicherte, bei denen die Hälfte der BVG-Altersgutschrift beispielsweise mehr als 7.5% beträgt (das wären im heutigen BVG die Personen ab Alter 55), wird dem Arbeitgeber vom SiFo die entsprechende Differenz erstattet. Alle Arbeitgeber müssen als Gegenleistung eine entsprechende Prämie an den SiFo zahlen. (Gleichzeitig würde das heutige System der Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur aufgehoben.) Die Prämie dürfte (bei den angenommenen 7.5%) rund 0.3% der versicherten Löhne betragen.
Mit diesem einfachen Konzept wird das Ziel erreicht, die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung älterer Personen zu fördern, ohne die Altersgutschriften und damit die Leistungen der älteren Arbeitnehmer senken zu müssen.
Um zum Ausgangspunkt zurückzukehren: Ob die höheren BVG-Kosten die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmer tatsächlich erschwert, ist eine andere Frage. Wenn die Politik der Überzeugung ist, dass dem so sei, dann taugt der Lösungsvorschlag. Der Preis ist allerdings eine weitere Umverteilung im BVG.
NZZ: Die drei Hebel der BVG-Reform
Christof Forster geht der Frage nach, welche Konsequenzen der AHV-Deal im Zusammenhang mit der Steuervorlage auf die BVG-Reform haben könnte und zeigt auf, wo die Reform ansetzen dürfte.
Bei der Sanierung der zweiten Säule werden die Sozialpartner vor allem über drei Hebel diskutieren, die zusammenhängen: Wie stark soll der Umwandlungssatz sinken, wie umfassend muss kompensiert werden, und wie erfolgt die Kompensation? Dabei gibt es Zielkonflikte. Je stärker der Umwandlungssatz sinkt, desto teurer wird der Ausgleich. Für die Kompensation gibt es zwei Möglichkeiten: höhere Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder eine Kürzung oder Streichung des Koordinationsabzugs auf dem versicherten Lohn (derzeit 24 675 Franken). Wird dieser verkleinert, steigen der versicherte Lohn und damit die Beiträge in die Pensionskasse. Am Ende haben beide Varianten den gleichen Effekt: Das angesparte Kapital in der zweiten Säule wird grösser.
Ein völliger Wegfall des Koordinationsabzugs dürfte politisch chancenlos sein. Am Schluss dürfte es auf einen Mix von höheren Beitragssätzen und reduziertem Koordinationsabzug hinauslaufen. Die Sozialpartner haben ein Jahr Zeit, um sich zu einigen. Beim Unfallversicherungsgesetz ist ihnen dies gelungen. Allerdings ist die Situation in der zweiten Säule viel komplizierter.
“Gut gemeint genügt nicht mehr”
Josef Bachmann, früherer Geschäftsführer der PwC-Pensionskasse, neuer Präsident der IZS und unermüdlicher Streiter für flexible Renten, hat in der Schweizer Personalvorsorge seine Ideen für eine “faire Reform” der 2. Säule skizziert. In einem Begleitschreiben zu seinem Artikel heisst es:
Jetzt wird’s ernst. Ein halbes Jahr nach der Ablehnung der Reform AV2020 durch das Volk, hat der Bundesrat den Sozialpartnern eine Frist von einem Jahr gesetzt. Innerhalb dieser Frist müssen sie einen gemeinsamen Vorschlag für die Sanierung der beruflichen Vorsorge vorlegen.
Das wird eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Die Politiker sind gefangen im Links- / Rechtsdenken und im Herbst 2019 stehen Parlamentswahlen an. Also ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für wirksame aber unpopuläre Massnahmen, die auch unseren Kindern und Grosskindern faire Rahmenbedingungen für ihre Altersvorsorge sicherstellen würden.
Die Zeichen stehen auf Sturm. Der Ausstieg der AXA aus dem Vollversicherungsgeschäft ist ein weiteres ernst zu nehmendes Zeichen für die Dringlichkeit einer grundlegenden Sanierung. Es genügt nicht mehr, den Rost zu übermalen. Eine eigentliche Erneuerung ist überfällig.
Der schwerwiegende Systemfehler muss korrigiert werden: Leistungen können nicht garantiert werden, wenn man über die dafür notwendigen Einnahmen nicht die geringste Ahnung hat! Das kann nicht funktionieren. Ebenso wenig ist das heutige Rentenniveau haltbar ohne Anpassung der Rentendauer. Und noch mehr Geld einschiessen ohne echte Sanierungsmassnahmen macht aus der 2. Säule ein Fass ohne Boden.
Der logische Ablauf für die Reform der beruflichen Vorsorge ist:
• Besinnung auf die Ausgangslage, die „Grundspielregel“ der 2. Säule: Die Finanzierung erfolgt individuell im Kapitaldeckungsverfahren, d.h. jeder zahlt zusammen mit dem Arbeitgeber für sich in die Pensionskasse ein.
• Daraus folgt: Die Altersrenten basieren auf den gegebenen Rahmenbedingungen von Lebenserwartung, Anlagerendite und Teuerung. Im Vordergrund muss für die Renten die Anpassung an die Kaufkraft stehen.
• In einem fairen Deal zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind Arbeitsplätze auch für die Generation 65+ zur Verfügung zu stellen. So können Arbeitnehmer durch ihre Wahl des Rücktrittsalters entscheiden, ob sie mehr Rente oder mehr Freizeit wollen.
Die Stimmbürger müssen über den Zustand der 2. Säule und die notwendigen Sanierungsmassnahmen informiert sein. Dann kann die Reform in mehrheitsfähigen Schritten umgesetzt werden.
Thomas Fink: Ein Vorschlag zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes
Eines der Kernelemente und wohl das wichtigste einer neuen BVG-Reform bildet die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes. Da eine Kompensation der damit verbundenen Rentenleistung allgemein als unumgänglich bezeichnet wird, ergeben sich für die Durchführung eine Reihe technischer, finanzieller und politischer Probleme. Thomas Fink, Pensionskassenexperte, legt dazu einen Vorschlag auf den Tisch.
Auf Basis einer Senkung des Satzes auf 5,8% im Zeitraum von zehn Jahren und bei dezentraler Kompensation berechnet er die dafür notwendigen Anpassungen bei den Altersgutschriften und die erforderlichen Zusatz-Altersgutschriften für die Übergangsgeneration, die Höhe allfälliger Zusatzleistungen durch den Sifo bei ungünstiger Altersstruktur sowie die anfallenden Kosten.
Als Alternative empfiehlt er, sollte eine Senkung nicht mit Wirkung ab ca. 2020 durchgesetzt werden können, bei BVG-Minimumkassen die Erhebung von Zusatzbeiträgen auf dem BVG-Lohn für die direkte Finanzierung der Pensionierungsverluste.
Fink hält zur Frage der dezentralen Finanzierung der Kompensationsleistungen fest:
Es muss von jeder VE verlangt werden, dass sie ihren finanziellen Handlungsspielraum nutzt, um die zusätzlichen Belastungen während der Übergangszeit zu tragen. Ab ca. dem 7. Jahr der Übergangszeit wird die Belastung durch Pensionierungsverluste spürbar niedriger sein. Jede VE sollte sich für die Übergangszeit «fit machen», d.h. die Finanzierung der Vorsorgeleistungen (erneut) überprüfen (genügend hohe Beiträge erheben) und Rückstellungen bilden für die Finanzierung ihres Anteils an der Zusatz-BVG-Altersgutschrift.
Da finanzielle Belastung der VE in der Übergangszeit hoch ist und unvorhergesehene Ereignisse eintreten können, sollte eine Möglichkeit vorgesehen werden, die es dem Bundesrat erlaubt, in den Senkungsprozess einzugreifen, z.B. im Falle von mehreren Jahren mit ungenügendem Vermögensertrag.
Was man dem Volk nicht sagen will
Hansueli Schöchli zeigt in der NZZ die Mechanismen in der 2. Säule auf, deren transparente Offenlegung für eine echte Reform notwendig sind, die aber als politisch heikel gelten. Die verbreitete Geldillusion – man hält sich an nominelle Werte und übersieht die realen – macht die Sache noch schwieriger. Schöchli schreibt:
Das Problem der Geldillusion zeigt sich beim Umwandlungssatz drastisch. Bei Einführung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) 1985 lag der Mindestumwandlungssatz bei 7,2%. Heute läge ein rechnerisch korrekter Satz wegen gesunkener Nominalrenditen und gestiegener Lebenserwartung bei etwa 5%, doch das gesetzliche Minimum für das BVG-Obligatorium beträgt noch 6,8%. Die Reduktion von 7,2 auf 5% gäbe eine Senkung der nominalen Jahresrente um etwa 30%. Das klingt schlimm, aber ein grosser Teil ist kompensiert durch die Reduktion der Teuerung.
In den zwanzig Jahren vor 1985 betrug die Inflation im Mittel über 4% pro Jahr, von 1985 bis 1995 waren es noch rund 3% und seither nur etwa 0,5%. Laut der Beratungsfirma PPCmetrics führte von 1995 bis 2013 die Differenz zwischen der ursprünglich eingerechneten Inflation und der effektiven Teuerung zu einem Rentenniveau, das real rund einen Viertel höher war als geplant.
Hinzu kommt die gestiegene Lebenserwartung. Allein schon dadurch wuchs die Rentenleistung seit 1985 trotz Erhöhung des Frauenrentenalters um 15 bis 20%. Insgesamt würde also eine Senkung des nominalen Umwandlungssatzes auf 5% höchstens zu einem kleinen Teil eine Reduktion der realen Rentenleistung im Vergleich zu 1985 spiegeln. Dies räumen auch Politiker und Lobbyisten ein. Doch erklären wollen sie die Sache nicht, da dies «kaum vermittelbar» sei. Das zeigt vor allem, was die politischen Akteure vom Volk halten.
BVG-Reform: Die Sozialpartner sollen es richten
pw. Am 9. April haben sich die Präsidenten von Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund und Traivailsuisse zusammen mit Bundesrat Berset zu einem Gespräch getroffen. Auslöser war der Vorschlag Bersets, die Sozialpartner sollen innerhalb eines Jahres einen Vorschlag für die Ausgestaltung der BVG-Reform entwickeln. Als Beispiel einer solchen Zusammenarbeit wird das analoge und erfolgreiche Vorgehen bei der Revision der Unfallversicherung vor zehn Jahren genannt. Erste Reaktionen aus Arbeitnehmerkreisen lassen allerdings befürchten, dass bereits in dieser Phase der Reform die Gewerkschaften das Vorgehen als Druckmittel für Verhandlungen in anderen Bereichen missbrauchen könnten. Der Tages-Anzeiger berichtet.
Innenminister Alain Berset (SP) versucht es daher nun mit einer neuen Taktik: Die Streithähne sollen, wenn möglich, selber eine Lösung liefern. Auf dieses Vorgehen einigte sich der Bundespräsident am Montagabend bei einem Treffen mit den Chefs der Sozialpartner. Nur rund 45 Minuten dauerte das Gespräch, an dem neben Bundesrat Berset die Präsidenten und Geschäftsführer von Arbeitgeberverband, Gewerbeverband, Gewerkschaftsbund und Travailsuisse teilnahmen. Ebenso viel Effizienz will die Runde in den kommenden Monaten an den Tag legen: Vorgesehen ist, innert bloss eines Jahres einen gemeinsamen Rettungsplan für die wackelnde zweite Säule zu entwickeln. Falls die Verhandlungen bis dann keine Ergebnisse brachten, soll das Experiment abgebrochen werden.
«Der Zeitplan ist zwar sportlich, aber aus unserer Sicht nicht unrealistisch», sagt Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands. «Eine Lösung ist möglich – vorausgesetzt, man will nicht das System komplett auf den Kopf stellen, sondern konzentriert sich auf die dringendsten Reformschritte.» (…)
Vor allem aber drohen in nächster Zeit atmosphärische Störungen. «Das laufende Jahr wird zu einem Testfall für die Sozialpartnerschaft», warnt Adrian Wüthrich, Präsident von Travailsuisse. «Es sind diverse Verhandlungen um Gesamtarbeitsverträge im Gange, bei den SBB zum Beispiel, aber auch in der Maschinenindustrie. Der Erfolg oder Misserfolg dieser Verhandlungen könnte durchaus Einfluss darauf haben, ob wir bei der zweiten Säule weiterkommen.»
BVG-Reform: Erstes Treffen am 9. April
Ein erstes, informelles Treffen von Bundesrat Berset mit den Sozialpartnern zum Thema BVG-Reform ist vorgesehen für den 9. April. Die Tribune de Genève schreibt dazu:
Une rencontre informelle cristallise toutes les attentions. Le 9 avril prochain, le conseiller fédéral Alain Berset convoque les syndicats et les organisations patronales pour faire le point sur le dossier du 2e pilier (LPP). Une partie de poker menteur s’est engagée sur ce front: les différents acteurs du secteur se regardent en effet en chiens de faïence après le rejet de la réforme Prévoyance vieillesse 2020, en septembre dernier.
La crispation est palpable, tant les points de vue divergent sur les réformes à adopter pour pérenniser le système: relèvement ou non de l’âge du départ à la retraite, possible hausse des cotisations, réduction supplémentaire dutaux de conversion. Tout le monde est cependant d’accord sur un point: avec l’allongement de l’espérance de vie, le système doit être revu et adapté.
L’entrevue du 9 avril s’avère d’autant plus délicate que le conseiller fédéral laisse le soin aux partenaires sociauxde faire des propositions. Il répond en cela à une demande des milieux patronaux alémaniques. Pour sa part, il s’est attaqué à l’AVS en présentant, début mars, un plan de réforme. Ce projet prévoit le relèvement de l’âge de la retraite des femmes à 65 ans et une hausse de la TVA de 1,7%. Une hausse qui fait tousser à droite, où l’on envisage plutôt un taux de 0,6%.
Vorschlag für eine Senkung des UWS ohne Übergangsfrist
Olivier und Philippe Deprez haben in der Schweizer Personalvorsorge einen Vorschlag für die rasche Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6% vorgestellt.
Für ein entsprechendes Kompensationsmodell
sollen gemäss ihren Vorgaben folgende Ziele gelten:
-
Der Umwandlungssatz wird per Stichtag
in einem Schritt gesenkt. - Die Kompensation erfolgt innerhalb
der 2. Säule. - Das Modell muss einfach sein (insbesondere
also keine zweite Schattenrechnung). - Das Modell soll auch bei einer weiteren
Senkung des Umwandlungssatzes
anwendbar sein.
Gemäss dem Modell werden die Altersgutschriften um 13,3% erhöht (zum Ausgleich der Senkung von 6,8 auf6%). Diese Erhöhung der BVG-Altersguthaben um 13.3 Prozent erfolgt nicht in einem einzigen Schritt, sondern wird mit Hilfe von «Ausgleichsgutschriften» in Tranchen über 15 Jahre verteilt (alternativ könnten auch 10 oder 20 Jahre festgelegt werden). Im Vorsorgefall (Alterspensionierung, Tod oder Invalidität) werden sämtliche noch fehlenden Tranchen der Ausgleichsgutschrift dem BVG-Altersguthaben gutgeschrieben.
Die Finanzierung der Ausgleichsgutschriften erfolgt über den Sicherheitsfonds (Sifo). Sämtliche VE, welche die Mindestleistungen nach BVG garantieren müssen, zahlen während 15 Jahren zusätzliche Beiträge an den Sifo. Umgekehrt haben die VE für jede versicherte Person Anspruch auf die Ausgleichsgutschriften, unabhängig davon, ob dies zu einer effektiven Erhöhung des reglementarischen Vorsorgekapitals führt oder einzig in der bestehenden «Schattenrechnung » nachgeführt werden muss.
