Die Zeitschrift Saldo hat auf der Basis von Zahlen und Überlegungen des PK-Experten Jürg Jost die Schlussfolgerung gezogen: Die Zahlen der OAK zur Umverteilung sind irreführend, eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht nötig. U.a. heisst es:
Doch jetzt kommt eine Expertenanalyse zum Schluss: Die Oberaufsicht malt schwarz, von einer Umverteilung in der 2. Säule kann keine Rede sein. Damit fällt das Argument für eine Senkung der Renten in sich zusammen. Der unabhängige Pensionskassenexperte Jürg Jost verfolgt die Schätzungen der Kommission schon länger und rechnete nach. Dabei berücksichtigte er im Unterschied zur Oberaufsicht, wie gross die Erträge der Pensionskassen auf den Altersguthaben waren.
Für die Jahre 2017 bis 2020 zeigt Jost auf, dass die Pensionskassen ausser 2018 jedes Jahr auch auf dem Vorsorgekapital der Rentner dank hohen Erträgen Überschüsse erwirtschafteten. Die Erträge waren 2017, 2019 und 2020 viel höher als die Aufwendungen, die es brauchte, um die Renten zu sichern (…). Die Kassen konnten gar einen beachtlichen Teil der Erträge auf dem Kapital der Rentner in ihre Reserven fliessen lassen. Sie machten mit den Rentnern also Gewinne.
Allerdings haben die Kassen gemäss Swisscanto-Zahlen ihre technischen Zinsen und Umwandlungssätze dank Anrechnungsprinzip in den letzten zehn Jahren massiv gesenkt, im Durchschnitt auf unter 6%, was die Pensionierungsverluste resp. Umverteilung stark reduzierte.
Hansueli Schöchli hat in der NZZ die Ausführungen von Jost aufgenommen und in Frage gestellt. Er schreibt:
Von 2010 bis 2021 haben die Pensionskassen das Vorsorgekapital der Erwerbstätigen mit durchschnittlich etwa 2,2 Prozent pro Jahr verzinst. Aufgrund von Branchenumfragen lässt sich grob abschätzen, dass die 2021 noch lebenden Rentner ihre Rente im Durchschnitt auf Basis eines Umwandlungssatzes von ungefähr 6,2 Prozent erhielten. In diesem Satz steckt eine Zinsgarantie von etwa 3,8 Prozent pro Jahr. Das liegt weit über der Kapitalverzinsung für die Erwerbstätigen von 2010 bis 2020 (vgl. Grafik).
In dieser Betrachtungsweise dürfte es 2021 keine grosse Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern gegeben haben, weil die Verzinsung für die Erwerbstätigen ungewöhnlich hoch war. Ob die Aufsichtsbehörde mit ihrer Methode für 2021 noch eine Umverteilung ausweisen wird, zeigt sich bald. Die beiden Methoden führen oft zu unterschiedlichen Jahresergebnissen, doch im langfristigen Mittel dürfte die Differenz nicht dramatisch sein.
Die Schlussfolgerung, dass eine Umwandlungssatzsenkung nicht nötig sei, ist jedenfalls unhaltbar. Sie ist ja faktisch von den Vorsorgeeinrichtungen bereits vollzogen. Dass heute die Deckungsgrade so hoch sind, ist Folge der sehr guten Vermögenserträge der letzten Jahre. Die bestehenden Reserven erweisen sich bereits jetzt als höchst willkommen.