Ruedi Studer behandelt im Blick die BVG-Revision, welche in der laufenden Woche von der ständerätlichen SGK beraten wird. Er gibt der Version, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, bei einer Volksabstimmung keine Chance. Grund: “Nur” 35 bis 40 Prozent der Versicherten profitieren von den Ausgleichsmassnahmen in Form eines Rentenzuschlags. Dass nur 15 Prozent der Versicherten von der Senkung des UWS betroffen sind, verschweigt er. Ebenfalls vergisst er zu erwähnen, dass die Zuschläge von den Versicherten zu berappen sind. Er schreibt:

Mit Blick auf eine Volksabstimmung dürfte der Ständerat also noch nachbessern. Dem Vernehmen nach sieht es derzeit aber nicht so aus, als würde er den Nationalratsvorschlag gross umkrempeln. Bei den Bürgerlichen geht man nämlich davon aus, dass sich die Linke eh dagegen stemmen wird. Ein grosses Entgegenkommen Richtung Sozialpartner-Kompromiss wird es daher nicht geben, sondern bei Retuschen bleiben. So könnte der Bezügerkreis etwas ausgeweitet werden – das sei der «politische Preis», um die Vorlage mehrheitsfähiger zu machen.

Ein weiterer Knackpunkt sind Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Der Nationalrat sieht die Lösung etwa in der Senkung der Eintrittsschwelle, ab welcher jemand obligatorisch in die zweite Säule einzahlen muss. Die Limite sinkt auf 12’548 Franken. Zudem soll auch der sogenannte Koordinationsabzug sinken, wodurch sich der versicherte Lohn ebenfalls vergrössert – und mehr Beiträge bezahlt werden. Die Idee dahinter: Auch Wenigverdienende sollen sich ein Altersguthaben aufbauen können.

Durch die tiefere Eintrittsschwelle wären rund 320’000 Personen zusätzlich in der zweiten Säule versichert, rechnet ein interner Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) vor. Gut 100 Millionen Franken zusätzlich würden jährlich in die Pensionskassen fliessen. (…)

Die Tieflöhner-Thematik ist komplex. Der Bundesrat wollte die Problematik entschärfen, indem er die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken belässt. Eine Variante, welche auch in der Sozialkommission wieder aufs Tapet kommen dürfte.

Das bestätigt Kommissionspräsident Erich Ettlin (59, OW): «Bei den tieferen Einkommen gibt es mehrere Stellschrauben, über welche wir diskutieren werden – etwa über die Höhe der Eintrittsschwelle, den Koordinationsabzug oder auch die Mindestgrenze, ab welcher in die zweite Säule eingezahlt werden muss», erklärt der Mitte-Politiker.

Auch er weiss von Geringverdienenden, die keine Rentenverbesserung wollten, weil ihnen dann mehr vom aktuellen Lohn abgezwackt werde. Gerade mit Blick auf die Nutzen-Kosten-Frage ist für ihn klar: «Wir müssen aufpassen, dass der Berg nicht eine Maus gebiert.»

Ettlin will die Vorlage in der Sommersession in die kleine Kammer bringen. In der Sozialkommission sind zwei Lesungen vorgesehen. Nächste Woche werden also erst provisorische Entscheide gefällt. Die definitiven Beschlüsse fallen in der Sitzung von Ende April.

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