Referat Markus Leibundgut, CEO Swiss Life

In der NZZ kommentiert Hansueli Schöchli das Referat von Markus Leibundgut, CEO der Swiss Life, zur laufenden BVG-Reform anlässlich der SVV-Medienkonferenz. Überraschend ist insbesondere, dass der Versicherungsverband sich jetzt vom Modell der SGK-N zu distanzieren scheint. In einer Medienmitteilung vom Dezember letzten Jahres hat der SVV nämlich noch festgehalten: “Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die Entscheide des Nationalrats zur laufenden BVG-Reform. Die Reform berücksichtigt die angesichts der Ausgangslage zwingenden Elemente und erfüllt das Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus.” Die Lage vor der Detailberatung in der SGK-S wird damit zunehmend unübersichtlich. Schöchli schreibt:

Doch der Versicherungsverband ist nun bereits wieder ausgeschert. Dies zeigte ein Referat von Markus Leibundgut, Chef von Swiss Life Schweiz, vor Wochenfrist an der Jahresmedienkonferenz des Verbands. Er distanzierte sich in zwei zentralen Punkten vom Beschluss des Nationalrats: Die Rentenzuschläge sollen gemäss Leibundgut 20 statt 15 Übergangsjahrgänge umfassen, und die Zuschläge seien voll über den zentralen BVG-Sicherheitsfonds zu finanzieren.

Letzteres hiesse deutlich grössere versteckte Quersubventionen von Hochlohnbetrieben zu Tieflohnbetrieben. Die Versicherer sind zwar selber eher Hochlohnbetriebe, doch sie würden von dieser Quersubventionierung per saldo profitieren, weil sie über ihre Sammelstiftungen viele Tieflohnbezüger mit relativ wenig überobligatorischem Kapital versichern.

Aus Versicherungskreisen hiess es am Dienstag auf Anfrage, dass man nie hinter dem vom Nationalrat beschlossenen Finanzierungsmodell gestanden sei. Der besagte Brief vom November hatte allerdings einen anderen Eindruck hinterlassen.

Der erneut aufgebrochene Konflikt zwischen den Lebensversicherern auf der einen Seite sowie den Pensionskassen und weiteren Branchenverbänden auf der anderen Seite erschwert die Suche des Parlaments nach einem mehrheitsfähigen Modell. Das Dossier steckt derzeit in der Sozialkommission des Ständerats. Diese beginnt voraussichtlich nächste Woche mit der Detailberatung des Reformprojekts.

Leibundgut hat in seinem Referat die Haltung des SVV so resümiert:

Zusammenfassend ist der SVV der Auffassung, dass das nach der Beratung im Nationalrat vorliegende Reformpaket sowohl hinsichtlich der Anpassungen beim Alterssparprozess als auch hinsichtlich der Leistungen für die Übergangsgeneration eine gute Basis für eine erfolgreiche Reform darstellt. Dagegen ist die Finanzierung der Massnahme für die Übergangsgeneration zwingend im Sinne der Vorberatung in der SGK-N anzupassen: Sie muss zentral via den Sicherheitsfonds BVG erfolgen, damit das Reformziel der finanziellen Stabilisierung erreicht werden kann.

In Bezug auf die folgenden weiteren Reformelemente empfiehlt der SVV:
– Beibehaltung der bisherigen Eintrittsschwelle von 21’510 Franken
– Beibehaltung der bisherigen Kann-Regelung bei Mehrfachbeschäftigung
– Halbierung des Koordinationsabzugs auf 12’548 Franken
– Beibehaltung des Sparbeginns im Alter 25
– Übergangsgeneration von 20 Neurentnerjahrgängen

  NZZ / Mitteilung SVV vom 8.12.21 /   Referat Leibundgut