nzzWer wenige Jahre vor dem Eintritt in die Pension die Stelle verliert, muss oftmals völlig neu rechnen. Was dabei zu beachten ist und welche vier Optionen ältere Arbeitslose haben beschreibt Michael Ferber in der NZZ.

Unfreiwillige Arbeitslose mit einem Alter von 58 Jahren sowie einem Anschluss an eine Pensionskasse haben folgende vier Optionen:

  • Sie können das Pensionskassen-Altersguthaben als Freizügigkeitsleistung beziehen und müssen sich zwingend bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden.
  • Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich bei der ALV anmelden.
  • Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich nicht bei der ALV anmelden.
  • Sie können sich vorzeitig pensionieren lassen und ihre Altersleistung aus der Pensionskasse in Form einer Rente oder einer Kapitalzahlung beziehen, ohne sich bei der ALV anzumelden. Diese Regelung muss aber im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein.

Folgende Fragen sollten die Betroffenen sich stellen:

1. Will beziehungsweise möchte man Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?
2. Will man das Altersguthaben später als Rente oder als Kapitalzahlung beziehen?
3. Hat man die Wahl, bis zur ordentlichen Pensionierung auf regelmässige Einkünfte zu verzichten?

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