“Obligationen raus, illiquide Anlagen wie Immobilien, Private Equity oder Infrastruktur rein – dies war bei der Anlage der Vorsorgegelder von Schweizer Pensionskassen in den vergangenen Jahren ein Trend. Deren Anteil am Gesamtvermögen der Kassen ist gemäss dem Bundesamt für Statistik im Zeitraum 2004 bis 2016 um 7 Prozentpunkte auf 24% gestiegen”, schreibt Michael Ferber in einem Bericht zur Jahrestagung der PPCmetrics in der NZZ.
Die Messung ihrer Renditen und Risiken ist anspruchsvoll. Bei der BVK betrage der Anteil von illiquiden Anlagen an der Bilanz 32%, sagte Thomas Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Pensionskasse, an dem Anlass. Davon entfallen 18 Prozentpunkte auf Immobilien, 4 auf Hypotheken, 8 auf Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen sowie 2 auf alternative Anlagen.
Als Vorteil solcher Anlagen gilt die sogenannte Illiquiditätsprämie. Da sie in Krisenzeiten schlechter gehandelt werden können und folglich auch ihre Risiken grösser sind, sollen solche Investitionen höhere Renditen bringen. Diese Prämie sei wissenschaftlich analysiert und nachgewiesen, ihre Höhe sei allerdings umstritten und schwierig messbar, sagte Schönbächler.
Die NZZ schreibt: Heutzutage gilt es als Standard, nicht in die Wertpapiere von Herstellern kontroverser Waffen zu investieren. Anlegern wird das jedoch schwergemacht, weil diese Titel in den grossen Indizes enthalten sind. Eine in der Schweiz lancierte Initiative will das jetzt ändern. Die Unterstützung dafür wächst täglich.
In die Hersteller kontroverser Waffen zu investieren, lässt sich vermeiden, indem man in aktiv verwaltete Fonds investiert, die genau diese Titel ausschliessen. Allerdings sind solche Fonds relativ teuer, so dass Pensionskassen gern auf günstigere Indexanlagen zurückgreifen. Dort sind die unerwünschten Anlagen jedoch enthalten.
Zwar wurden die Indexanbieter in der Vergangenheit von einzelnen Investoren und Fondsgesellschaften auf das Thema angesprochen, getan habe sich bisher aber nichts, sagt Eric Borremanns von Pictet Asset Management. Es sei nicht zu verstehen, warum unzählige Investoren einen hohen Aufwand betreiben müssten, um etwas zu erreichen, über das weitgehend Konsens herrsche und das in einigen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben sei.
Axel P. Lehmann, Präsident der UBS Schweiz, hat in der NZZ seine Überlegungen zur Reform der Altersvorsorge publiziert.
Auch bei der zweiten Säule bedarf es neuer Ansätze. Dies wird durch das aktuelle und langanhaltende Tiefzinsumfeld unterstrichen. Als die Zinsen sanken, konnten die Vorsorgeeinrichtungen, die im Durchschnitt 30 Prozent in Obligationen halten, vom steigenden Anleihewert profitieren. Nun sind wir an einem schmerzhaften Tiefpunkt angekommen. Den Pensionskassen gehen jährlich Hunderte von Millionen Franken verloren durch Mindereinnahmen wegen tiefer Zinsen und Mehrausgaben aufgrund von Negativzinsen auf Kapitaleinlagen.
Am Ende zahlt der Versicherte, dessen Alterskapital heute weit weniger Wachstumspotenzial hat. Auch wenn die Zinsen wieder steigen, wird es nicht schlagartig besser. Wir erwarten einen langsamen, gemächlichen Zinsanstieg – die Renditen erhöhen sich nur sehr graduell, während die Anleihen an Wert verlieren. Mögliche Diskussionspunkte, um das Rentenkapital zu erhöhen, sind Einzahlen ab dem ersten Arbeitsjahr, Aufschub der Pensionskassenrente und mehr Mitbestimmung bei der Anlageentscheidung.
Die NZZ beschäftigt sich mit der Frage steigender Leerbestände bei Mietwohnungen.
Bereits 2011 hat Avenir Suisse einmal untersucht, wie viel Leerstand es braucht, damit die Wohnungspreise konstant bleiben. Die Ökonomen der Denkfabrik kamen damals auf einen Wert von etwa 1,15%. Wüest Partner (WP) hat nun diese Frage wiederaufgenommen und ebenfalls Berechnungen angestellt. Wie das Unternehmen in der neusten Ausgabe seiner Publikation «Immo-Monitoring» schreibt, sieht es den Gleichgewichtswert beim Leerstand heute bei etwa 1,3%.
Unabhängig davon, welchen der beiden Werte man nimmt: Mit der erwähnten Leerstandsquote von 1,62% lag das Wohnungsangebot im Sommer landesweit betrachtet klar über dem notwendigen Wohnungsvorrat. Noch deutlicher wird die Überversorgung laut WP, wenn man die erwartete Wohnbautätigkeit im laufenden Jahr und die geschätzte Zunahme der Haushalte mit einbezieht. Per Ende 2018 wird der Überschuss auf 31’000 Wohnungen veranschlagt.
Die 31’000 überzähligen Wohnungen verteilen sich jedoch höchst unterschiedlich auf die verschiedenen Kantone – so wie sich auch die Leerstandsquoten ganz verschieden präsentieren. So fehlen laut WP beispielsweise im Kanton Zürich nach wie vor 800 Wohnungen, während der Aargau 6000 zu viel hat (vgl. Grafik). Zwischen 2017 und 2018 hat sich die Situation im Kanton Zürich allerdings deutlich verbessert, indem sich der Mangel von 2300 auf 800 Wohnungen verringerte – was allerdings nicht heissen muss, dass die Stadt selber besser mit Wohnungen versorgt ist: die Bautätigkeit fand vor allem ausserhalb der Stadtgrenze statt.
Mit grosser innerer Zustimmung haben wir die Kolumne von Claudia Wirz in der NZZ gelesen:
Die grösste Sorge der Schweizer Jungen zwischen 16 und 25 gilt der AHV. Das sagt zumindest das jüngste Jugendbarometer der Credit Suisse. Weder die Arbeitslosigkeit noch die Migration oder die künstliche Intelligenz bereiten der Schweizer Jugend so viel Kummer wie die Altersvorsorge. Wie konnte es nur dazu kommen, dass so etwas ausgerechnet in einem der reichsten Länder der Welt passiert? Wie konnte es dazu kommen, dass ein Sozialwerk, das eigentlich dafür geschaffen wurde, der Bevölkerung die Furcht vor der Altersarmut zu nehmen, zu einem veritablen Treiber von Ängsten, Zwängen und Verunsicherungen wird?
Wie konnte sich eine Wohltat in eine Art Dämon verwandeln, der schon das Leben der Teenager in Beschlag nimmt? Antworten auf diese Fragen zu finden, ist gewiss weder einfach noch bequem. Alarmieren sollte der Befund aber trotzdem. Denn eines ist klar: In einer reichen Gesellschaft, in der die grösste Sorge der 16- bis 25-Jährigen der Altersrente gilt, stimmt etwas nicht.
Hansueli Schöchli errechnet in der NZZ den Umfang der Umverteilung zwischen den Generationen und Einkommensklassen in der AHV für das Jahr 2016
[Es] entsteht eine Summe von 5 bis 6 Mrd. Fr., die im Stichjahr 2016 via nicht rentenbildende AHV-Beiträge das Sozialwerk subventioniert hat. Hinzu kamen die offiziellen Subventionen vor allem via Bundesbeiträge und Gelder aus der Mehrwertsteuer. Die Gesamtsubvention für die AHV belief sich somit auf rund 16 Mrd. Fr. und damit auf knapp 40% der Gesamteinnahmen.
Das Steuer-AHV-Paket erhöht das Subventionsvolumen um schätzungsweise 1 Mrd. Fr. pro Jahr; der Rest der Zusatzgelder sind rentenbildende AHV-Beiträge. In der parallel diskutierten AHV-Reform des Bundesrats sind weitere Zusatzsubventionen vorgesehen. Nach den geplanten Reformen dürfte somit das Total der Subventionen für die AHV 40 bis 45% der Gesamteinnahmen ausmachen.
Kein Wunder, dass nicht nur die Linke dieses Sozialwerk mag. Dank den massiven Subventionen sind bei den meisten Versicherten die Renten deutlich höher als die direkten Beiträge, und die Kosten der Subventionen sind grossenteils versteckt; wer weiss schon, welcher Teil seiner Steuerzahlungen im AHV-Topf landet? Hinzu kommt das politisch attraktivste Element der AHV: die Verschiebung hoher Lasten auf kommende Generationen.
Hansueli Schöchli schreibt in seinem NZZ-Kommentar zum Steuer/AHV-Paket und seinen Erfolgschancen in der absehbaren Abstimmung im Mai nächsten Jahres:
Obwohl die Spitzen von drei der vier Bundesratsparteien sowie alle Kantone die Vorlage unterstützen, ist eine Zitterpartie zu erwarten. Die unheilige Allianz von Linken, Rechten, Gewerblern und Ästheten kann beim Urnengang schwer wiegen. Aus Sicht kritischer Linker sind als Folge der Steuerreform zu hohe Einnahmeneinbussen für Kantone und Gemeinden zu befürchten. Das Nichtstun oder die Beschränkung auf eine ersatzlose Streichung der verpönten Steuerprivilegien brächte zwar laut Modellrechnung des Bundes höhere Einnahmeneinbussen, doch dies wird nicht leicht zu erklären sein.
Die Gewerbler sind derweil verärgert über die Kostensteigerung als Folge der verlangten zusätzlichen AHV-Lohnbeiträge. Die SVP und die Ästheten (wozu die Grünliberalen gehören) kritisieren vor allem die Verknüpfung der sachfremden Themen Steuern/AHV, die den Bürgern keine freie Meinungsäusserung zu den beiden Themen ermöglicht. Auch jene Bürger, die den einen Teil gut finden, den anderen aber schlecht, können sich nur zum Gesamtpaket äussern.
Genau dies ist die Kernidee des Kompromisses im Parlament. Dieses glaubte offenkundig nicht, die Notwendigkeit der Steuerreform dem Volk erklären zu können. Es beschloss deshalb, die Sache mit AHV-Milliarden zu versüssen.
In der NZZ verweist Nicole Rütti auf die in Fachkreisen bekannte Tatsache, dass die Zuwanderung die Sozialwerke kurzfristig entlastet, aber langfristig zu beträchtlichen Nettokosten führt, insbesondere mit einem so massiv unterfinanzierten Umlagesystem wie der schweizerischen AHV.
Je nach Blickwinkel gerät man für die Schweiz zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Unbestritten ist, dass die ausländischen Staatsangehörigen kurzfristig zur Finanzierung und Sicherung der ersten Säule beitragen. Die aus der EU eingewanderten Personen beteiligten sich anteilsmässig mit 25,8% an der Finanzierung von AHV und IV und bezogen 2017 bloss 15,4% der Gesamtsumme der individuellen Leistungen. Anders fällt allerdings die längerfristige Bilanz aus: Nicht einberechnet sind hierbei nämlich die späteren Renten, die auch den ausländischen Beitragszahlern zustehen. Diese dürften die AHV in 30 bis 40 Jahren entsprechend belasten.
Hinzu kommt eine überdurchschnittlich hohe Quote beim Bezug von Arbeitslosentaggeldern: Für Personen aus Drittstaaten ist sie beinahe viermal so hoch, für EU-Zugewanderte mehr als doppelt so hoch wie bei den Schweizern. Schweizer steuern 70,4% der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei, beziehen aber nur 55% der ausgerichteten Arbeitslosenleistungen. Sie gehören damit klar zu den Nettozahlern. Ausserdem ist das Risiko, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, bei den Ausländern deutlich höher.
Eine jüngst aktualisierte Studie gelangt gleichwohl zum Schluss, dass die Fiskalbilanz – Differenz zwischen Steuern und Sozialbeiträgen, welche die Zugewanderten einzahlen, und staatlichen Leistungen und Sozialleistungen, die sie beziehen – für die Schweiz auf kurze Sicht positiv ausfällt. Die Zugewanderten zahlen mehr ein, als sie beziehen – und zwar monatlich 729 Fr. pro Haushalt. Langfristig ist die Fiskalbilanz jedoch negativ. Pro Haushalt resultiert ein monatliches Minus von 405 Fr. Hauptursache ist, dass die zugewanderte Bevölkerung altert (ebenso wie die einheimische). Belastet wird die Bilanz ausserdem dadurch, dass gut ausgebildete Zuwanderer tendenziell weniger lange in der Schweiz bleiben als weniger gut ausgebildete.
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ über den Medienanlass des ASIP und fokussiert dabei insbesondere auf die mit dem überhöhten Umwandlungssatz verbundene Umverteilung.
Der Schweizer Pensionskassenverband (Asip) betonte am Donnerstag vor den Medien in Bern, dass auch in der beruflichen Vorsorge eine Reform dringlich sei, um systemfremde Umverteilungen zu reduzieren. Der Kernbefund ist so unbeliebt wie klar: Die Renten in der Zweiten Säule sind gemessen an der Lebenserwartung und den Erwartungen über die Anlagerenditen viel zu hoch. Die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge hatte im Mai geschätzt, dass die Altersrenten bei rechnerisch korrekter Festlegung etwa einen Viertel tiefer sein müssten, als sie es sind.
Das Ergebnis ist laut der Behörde eine Umverteilung zugunsten der Rentner und zulasten der Jüngeren von etwa 6 bis 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Finanzprofessorin Yvonne Seiler Zimmermann von der Hochschule Luzern schätzte am Donnerstag die Umverteilung ebenfalls auf etwa 7 Mrd. Fr. pro Jahr. Roger Baumann von der St.Galler Beratungsfirma C-alm sprach von «Ausbeutung der jüngeren Generationen». Die beiden Fachleute hatten jüngst zusammen mit Co-Autoren für den Pensionskassenverband Studien zur beruflichen Vorsorge verfasst. Diese waren vor einigen Monaten publiziert worden. (…)
Doch politisch steht «Besitzstandwahrung» im Vordergrund; und dies bezogen auf die Jahresrente, was angesichts der steigenden Lebenserwartung zu einem ständigen Leistungsausbau führt. So räumte auch der Pensionskassenverband ein, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes mit «Kompensationen» zu verbinden wäre. Je grösser diese Kompensationen ausfallen (typischerweise in Form höherer Lohnabzüge), desto stärker wird aber das deklarierte Ziel der Reduktion der Umverteilung gleich wieder ausgehebelt.
Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ den Steuerdeal des Parlaments nach den aktuellen Beschlüssen der WAK-N in aller wünschenswerten Deutlichkeit:
Man muss nicht ins Grundsätzliche der Demokratiepolitik abgleiten, um die Verknüpfungsvorlage höchst unappetitlich zu finden. Die profane Sachebene genügt vollauf. Die geplanten Zusatzmilliarden für die AHV dürften jenen Kurs in der Altersvorsorge zementieren, der für die Politiker am bequemsten ist: Man saniert die AHV schwergewichtig zulasten der Jüngeren und Ungeborenen.
Die Grundregel ist klar: Je mehr das System der Altersvorsorge über Zusatzeinnahmen statt über Ausgabenreduktionen saniert wird, desto mehr zahlen vor allem die Jüngeren die Zeche, da sie die geforderten Zusatzbeiträge noch weit länger berappen müssen als die Älteren.
Von den vorgesehenen zwei AHV-Zusatzmilliarden pro Jahr entfallen drei Fünftel auf die aus Sicht der Generationengerechtigkeit schlimmste Variante – die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte. Ein Zwanzigjähriger zahlt die Zusatzbeiträge noch etwa 45 Jahre lang, ein Sechzigjähriger nur noch fünf Jahre, und Rentner sind überhaupt nicht betroffen.
Michael Schäfer bringt in der NZZ Argumente gegen das geliebte Eigenheim als Altersvorsorge.
Gerne geht vergessen, dass das Eigenkapital, das für den Kauf der Immobilie eingesetzt wird, über viele Jahre gebunden ist. Stattdessen könnte es langfristig angelegt werden mit sehr guten Aussichten, dass es sich bis zum Zeitpunkt der Pensionierung deutlich vermehrt. Zudem ist trotz den günstigen Finanzierungskosten bei weitem nicht überall in der Schweiz das Wohnen in den eigenen vier Wänden günstiger als in der gemieteten Bleibe – mit dem Effekt, dass der Differenzbetrag nicht für das Alter angespart werden kann.
Dass dies so ist, liegt einerseits an den Unterhaltskosten für das Eigenheim, die oft unterschätzt werden. Im Minimum sollte mit 1% des Immobilienwerts pro Jahr gerechnet werden, je nach Zustand und Renovierungsbedarf kann dieser Wert aber auch ohne weiteres das Doppelte oder mehr betragen. Andererseits sind die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen, was das Mieten tendenziell attraktiver gemacht hat. Laut einer Untersuchung von Wüest Partner war 2015 in etwa jeder dritten Schweizer Gemeinde Mieten günstiger als Kaufen. (…)
Unter dem Strich gilt, dass man nicht zu stark auf das Eigenheim als Altersvorsorge setzen sollte. Das gilt gerade dann, wenn man zu dessen Erwerb Gelder aus der Pensionskasse entnommen hat.
Jürg Müller kommentiert in der NZZ die Zurückhaltung der Pensionskassen beim Engagement in illiquide Anlagen (sofern es sich nicht um Immobilien handelt, wäre anzufügen) und ermuntert zu verstärktem Einsteigen bei Start Ups.
Dass die Politik die Pensionskassen nicht zu ihrem Glück zwingt, ist begrüssenswert. Schliesslich geht es um Schweizer Vorsorgeguthaben. Ökonomische Kriterien sollen bestimmen, wie diese angelegt werden, nicht politische Begehrlichkeiten. Es erstaunt allerdings, wie wenig Pensionskassen von sich aus in alternative Anlagen wie unkotiertes Eigenkapital (Private Equity) und Risikokapital für Startups (Venture-Capital) investieren.
Klar sind solche Investitionen illiquide, was bedeutet, dass die gesprochenen Gelder auf Jahre hinaus blockiert sind. Doch gerade für Vorsorgeeinrichtungen mit langfristigem Anlagehorizont könnte ein stärkeres Engagement erstrebenswert sein – nicht aus Liebe zu den Startups, sondern der Rendite wegen. Dass vermehrt privates Kapital in Startups fliesst, deutet darauf hin, dass ein ökonomisches Kalkül solche Investitionen legitimieren kann.
Der Arbeitgeberverband spricht von einer Steuererhöhung auf Vorrat, der Gewerkschaftsbund lehnt Frauenrentenalter 65 ab und fordert gar höhere AHV-Renten und die SP verlangt mehr Zugeständnisse gegenüber den Frauen: Die Neuauflage der Rentenreform hat einen harzigen Start. Hingegen sehen FDP und CVP auch positive Punkte.
Die NZZ schreibt in diversen Beiträgen über den WAK AHV/Steuer-Deal. Schöchli berichtet aus der WAK:
Der innenpolitische Deal des Jahres ist bestätigt: Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hat laut Mitteilung vom Freitag das Reformpaket zu den Firmensteuern einschliesslich Zusatzfinanzierung für die AHV mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der Kern dieses Deals lässt sich in zwei Varianten beschreiben:
Variante 1: Zusatzmilliarden für die AHV sollen die Reform der Firmensteuern retten. Der Linken schmeckt das Steuerpaket damit plötzlich viel besser.
Variante 2: Die Verknüpfung mit der Steuerreform soll Zusatzmilliarden für die AHV ermöglichen. Der Rechten schmeckt diese Zusatzfinanzierung damit plötzlich viel besser.
Beim Konzeptentscheid der Kommission von vergangener Woche waren diverse Punkte offengeblieben. Diese hat die WAK nun geklärt. Der Kern der Verknüpfung bleibt: Pro Franken geschätzter kurzfristiger Steuereinbusse für den Fiskus fliesst ein Franken zusätzlich in die AHV. Aufgrund der jüngsten Schätzungen sollen somit 2020 ziemlich genau zwei Milliarden Franken zusätzlich in die AHV fliessen. Der jährliche Betrag dürfte aufgrund des Wirtschaftswachstums laufend etwas steigen – auf bis etwa drei Milliarden im Jahr 2045.
Helmut Stalder zeigt auf, dass mit dem Deal etwa vier Jahre für die AHV erkauft werden.
Werner Enz fordert in einem Beitrag in der NZZ verbesserte Rahmenbedingungen für privatwirtschaftliche Vorsorgelösungen.
Im Wissen um die schwierigen Marktverhältnisse und um den Raubbau wegen des mit 6,8 Prozent viel zu hoch fixierten gesetzlichen Rentenumwandlungssatzes muss darauf geachtet werden, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Ein möglicher Ansatzpunkt sind Erleichterungen im Gewinnverteilschlüssel, der sogenannten Legal Quote, die festschreibt, dass Bruttoerträge im Minimum im Verhältnis von 90:10 zugunsten der Versicherten zu leisten sind. Diese Einschränkung tut zunehmend weh, und sie schadet den Interessen der Versicherten. Gibt es einen Grund, warum bürgerliche Politiker sich in dieser Sache vor den Karren der Linken spannen lassen?
Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, den Lebensversicherern bei der marktnahen Bewertung von Aktiven und Passiven etwas entgegenzukommen. Zurzeit herrscht die rigide Sichtweise vor, dass das im Prinzip sehr langfristig wirkende Vorsorgegeschäft so bewertet wird, als ob es jederzeit auf das Jahresende kündbar wäre. Es ist sicherlich den Versuch wert, auch im BVG-Sparen die Anreize für privatwirtschaftliche Versicherungslösungen wieder zu stärken.
Die BVG-Auffangeinrichtung gleichsam zum Besenwagen schweizerischer Sozialpolitik auszubauen, führt jedenfalls in die Irre, wie das Durcheinander um die FAR-Stiftung mit ihren nicht finanzierten Rentenleistungen eindrücklich zeigt. Das BVG-System braucht mehr, nicht weniger Wettbewerb, und dazu können private Versicherer einen wertvollen Beitrag leisten.