Nach einer Entlassung stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Wie weiter mit der beruflichen Vorsorge? Die meisten Freizügigkeitseinrichtungen bieten keine Renten an.
NZZ
Kein “Zustupf” für die AHV
Das Parlament hat der Idee von SP und SVP, die wegen der Ablehnung der AV2020 freiwerdenden 440 Mio. in die AHV zu leiten, eine Absage erteilt. Auch der Vorschlag der Einigungskonferenz, 370 Mio. für die AHV und der Rest für Uebriges, fand keine Gnade. Hansueli Schöchli kommentiert in der NZZ:
Weder für die Bundeskasse noch für die AHV sind 370 Millionen entscheidend. Die Bruttoschulden des Bundes betragen rund 100 Milliarden Franken. Die AHV hat derzeit ein Vermögen von etwa 45 Milliarden Franken, doch ohne Reform wird das Sozialwerk laut Bundesrechnungen in zwanzig Jahren schon über 50 Milliarden Schulden haben, und 2045 wären es fast 200 Milliarden. In der Budgetdebatte ging es eher ums «Prinzip». Will man Zusatzgelder in die AHV lenken, ohne dass eine nachhaltige Reform auf dem Tisch liegt? Will man «überschüssige» Bundesgelder lieber ausgeben oder sparen? Die Würfel sind nun gefallen: Die AHV erhält keinen Zustupf. Ob sie eine nachhaltige Reform erhält, muss die Zukunft zeigen.
Rentenreform: Noch mehr Ideen?
Hansueli Schöchli berichtet in der NZZ über den Vorschlag des FDP-Nationalrats Olivier Feller, die Erhöhung des Frauenrentenalters mit der Vorlage des Bundesrats zur Lohngleichheit zu einem “Päckli” zu verknüpfen.
Laut dem Vorschlag des Bundesrats zur Revision des Gleichstellungsgesetzes müssen Arbeitgeber mit mindestens 50 Angestellten künftig alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen, diese extern überprüfen lassen und die Ergebnisse den Mitarbeitern und im Fall börsenkotierter Firmen auch der Öffentlichkeit mitteilen. Die FDP hatte sich bisher dezidiert gegen diese Vorlage ausgesprochen. Auch er sei gegen die Vorlage, wenn sie alleine ins Parlament komme, sagt Nationalrat Feller. Aber wenn die Verknüpfung dieses Themas mit der AHV einen Kompromiss ermögliche, sehe das anders aus.
Mit seiner Partei habe er seinen Vorschlag nicht abgesprochen, sagt der FDP-Mann. Das bestätigt auch die Parteizentrale. Die Idee ist laut Feller in informellen Gesprächen mit Wirtschaftskreisen aufgekommen. Man befinde sich derzeit in der Phase des Brainstormings; da müsse man manchmal neue Ideen lancieren. Laut dem Nationalrat ist mit kritischen Stimmen von bürgerlichen Politikern zu seiner Verknüpfungsidee zu rechnen. Doch in einer späteren Verhandlungsphase könne dies anders aussehen.
NZZ: Warnung vor 10% Infrastruktur / Update
In der NZZ behandelt Werner Enz die Mitte Januar von der SGK-N zu beratende Motion Weibel mit dem Titel “Infrastrukturanlagen für Pensionskassen attraktiver machen”. In der Motion heisst es u.a.
Durch die eigenständige Nennung im Katalog der zulässigen, aber nicht alternativen Anlagen würden Infrastrukturanlagen vom latenten Stigma der «alternativen» Anlage befreit werden (Intransparenz, Kosten). Den Vorsorgeeinrichtungen wird damit ermöglicht, in grösserem Mass als bisher auch in ökologisch nachhaltige Projekte im Inland zu investieren und damit die von Bundesrat und Parlament unterstützte Energiewende mit Finanzierungsquellen aus dem privaten Sektor zu stützen und gleichzeitig von langfristigen Erträgen für die Versicherten zu profitieren.
Die Diversifikation des Anlagevermögens verschafft den Vorsorgeeinrichtungen eine grössere Handlungsfreiheit auf der Aktivseite der Bilanz. Dies wirkt risikomindernd auf das Anlagevermögen, da die Werthaltigkeit und die Erträge von Infrastrukturanlagen nicht oder nur wenig mit den Entwicklungen der weltweiten Aktien- und Obligationenmärkte korrelieren.
BGer: Entscheid gegen Anpassung laufender Renten
Die NZZ berichtet über den Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Anpassung laufender Renten gemäss Modell der Pensionskasse von PricewaterhouseCoopers (PwC). Hansueli Schöchli schreibt:
Die Pensionskasse der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) wagte sich 2014 an ein Tabuthema. Die laufenden Renten sollten je nach Finanzlage der Kasse nicht nur erhöht, sondern auch gesenkt werden können. Das Modell sah alle drei Jahre eine Neuberechnung vor. 89% der ursprünglichen Gesamtzahlung galten quasi als fixe Grundrente, der Rest war der Bonusteil. Der einzelne Anpassungsschritt beim Bonusteil konnte in beide Richtungen maximal 2% der ursprünglichen Gesamtzahlung (hier als 100% definiert) ausmachen. Für 2014 bis 2016 war eine Gesamtzahlung von 100% vorgesehen, für 2017 bis 2019 eine solche von knapp 102%. Das Modell sollte mehr Generationengerechtigkeit und finanzielle Nachhaltigkeit ermöglichen. Doch die Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich und in der Folge auch das Bundesverwaltungsgericht haben das Modell nicht akzeptiert, da das Gesetz für Pensionskassen ohne Finanzloch keine Kürzung von laufenden Renten zulasse.
Das Bundesgericht hat nun die Sichtweise der Vorinstanzen gestützt. Die entscheidende Hürde für das Modell der Kasse ist Artikel 65d im Gesetz zur beruflichen Vorsorge. Laut diesem Artikel können Vorsorgeeinrichtungen «während der Dauer einer Unterdeckung» auch laufende Renten kürzen – in dem Umfang, in dem diese Renten in den zehn Vorjahren durch gesetzlich oder reglementarisch nicht vorgeschriebene Massnahmen erhöht worden sind. «Unterdeckung» heisst, dass die versprochenen Leistungen nicht voll durch Kapital gedeckt sind. Die PwC-Pensionskasse hatte aber bei Einführung des Modells kein solches Finanzloch und hat es auch jetzt nicht. Laut Bundesgericht ist der Wortlaut des besagten Gesetzesartikels klar. Der Wille des Gesetzgebers sei auch aus der Entstehungsgeschichte klar. Wenn selbst Pensionskassen in finanzieller Schieflage nur in beschränktem Ausmass die laufenden Renten kürzen dürften – und damit nie unter das Niveau des Anspruchs zum Zeitpunkt des Rentenbeginns kämen –, bleibe «für eine Kürzung der Anfangsrente bei Vorliegen eines weit weniger gewichtigen Sachverhalts (keine Unterdeckung) von vornherein kein Raum».
“Bundesgeld blockiert die Rentenreform”
Hansueli Schöchli kritisiert in der NZZ den SP/SVP-Deal zur Umleitung der 440 Mio. Einsparungen durch die Ablehnung der AV2020 in die AHV. Dabei steht im Fokus die zunehmende Finanzierung der AHV durch Steuern und Subventionen, welche bereits heute ein Viertel deren Gesamteinnahmen ausmachen. Schöchli verweist auch auf den hohen Solidaritätsbeitrag durch Belastung der Einkommen über 84’600 Franken ohne Leistungswirkung, was ebenfalls eine Form der Besteuerung darstellt und eine Grössenordnung von 5 Mrd. erreicht, womit der Subventionsanteil bei der AHV gesamthaft bei 35-40 Prozent liegt. Die AV2020 hätte den Anteil um weitere 5 bis 7 Prozent erhöht, die neuerliche Reform dürfte absehbar ähnliche Konsequenzen haben. Schöchli kommentiert:
Das wird künftige Reformen des Sozialwerks weiter erschweren. Die durch Steuergelder finanzierten Subventionen bringen eine Umverteilung von oben nach unten. Je höher diese Subventionen sind, desto mehr entfernt sich die AHV-Debatte vom ursprünglichen Kernthema Altersvorsorge und auch vom Thema Generationengerechtigkeit.
Deshalb will die Linke die AHV ständig ausbauen, und sie nimmt dabei bewusst in Kauf, dass ein weiterer Ausbau auch die Umverteilung von den Jüngeren zu den Älteren verstärkt. Die Blockaden der letzten zwanzig Jahre um den Umbau der Altersvorsorge sind ein Lehrbuchbeispiel dafür, wie die Vermischung von Umverteilungsströmen hohe Kollateralschäden bewirken kann.
Die Blockaden betreffen nicht nur die AHV, sondern auch die Pensionskassen. Rein rechnerisch, das heisst gemessen an der Lebenserwartung für 65-Jährige, am einbezahlten Kapital und an den Renditeerwartungen für dieses Kapital, müssten die Renten in manchen Fällen etwa 15 bis 25 Prozent tiefer sein, als sie es heute sind. Doch die rechnerisch «eigentlich» schon lange gebotene Senkung des gesetzlichen Minimums für den Umwandlungssatz (mit dem aus dem Alterskapital die Jahresrente berechnet wird) ist politisch wegen des Widerstands der Linken seit langem blockiert. Die Blockade geht im Prinzip zulasten der kommenden Generationen. Viele Pensionskassen könnten dies durch Rentensenkung auf dem überobligatorischen Kapital ausgleichen; die Folge ist eine intransparente Umverteilung von Gutverdienern zu Tiefverdienern.
NZZ: “Fragwürdige Doppelrollen von Stimmrechtsberatern”
Michael Ferber behandelt in der NZZ die Proxy Advisors und ihre Problematik.
Der jüngste Rückzug der Stiftung Swipra aus dem Markt wirft derweil ein Schlaglicht auf die Stimmrechtsberater in der Schweiz. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar, der Wettbewerb begrenzt. Beobachter kritisieren zudem, die Berater spielten teilweise fragwürdige Doppelrollen.
Am Schweizer Markt dominieren angelsächsische Anbieter wie ISS und Glass Lewis. Unter den Schweizer Anbietern hat die Anlagestiftung Ethos, die von Schweizer Pensionskassen geschaffen wurde, eine gute Stellung. Hinzu kommen einige kleinere Anbieter wie Actares, zRating oder Inrate. (…)
Das Know-how wissenschaftlich fundierten Stimmempfehlungen werde durchaus im Markt nachgefragt, allerdings mehr von Emittenten als von Investoren, sagt Alexander Wagner, Professor an der Universität Zürich und Stiftungsratspräsident der Stiftung Swipra. Bei Swipra hätten die Begründungen der Empfehlungen immer eine grosse Rolle gespielt. Dies sei jetzt für die Investoren verloren gegangen.
Basar um Publica-Zuschüsse
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit den Zusatzmitteln, die der Bund zum Ausgleich der geplanten Umwandlungssatz-Senkung bei der Publica einschiessen will. Schöchli schreibt:
Die vorgesehenen Finanzierungsquellen der geplanten Abfederung sind vor allem erhöhte Lohnbeiträge des Arbeitgebers Bund (40 Millionen Franken pro Jahr), die Auflösung von Rückstellungen (einmalig 206 Millionen) und ein Sonderbeitrag des Bundes in drei Tranchen für 2017 bis 2019 von total 160 Millionen Franken.
Umstritten ist vor allem dieser Sonderbeitrag. Die Finanzkommission des Nationalrats hat diese Woche die ersten zwei Tranchen des Betrags (total 124 Millionen Franken für den Budgetnachtrag 2017 bzw. den Voranschlag 2018) knapp abgelehnt, während die Schwesterkommission des Ständerats den Kurs des Bundesrats unterstützte. Was die Publica ohne den geplanten Zusatzbeitrag machen würde, ist laut Beteiligten offen. Der technische Deckungsgrad der Publica liegt derzeit bei 105 bis 106 Prozent, die geplante Revision würde den Deckungsgrad um 3 bis 5 Prozentpunkte reduzieren.
Mindestzins: “Suche nach der Wunderformel”
Hansueli Schöchli befasst sich in der NZZ mit dem BVG-Mindestzins mit all seinen Widersprüchlichkeiten und Problemen. Er schreibt:
Die BVG-Kommission und der Bund denken nun einmal mehr über eine neue Formel nach – nicht zuletzt auch darum, weil ohne Änderung das Ergebnis beider verwendeter Formeln bald nahe bei null liegen könnte. Beide Formeln hatten bereits für 2018 einen Mindestsatz von je nur noch 0,5 bis 0,6% nahegelegt.
Die BVG-Kommission werde bis spätestens nächsten März eine Empfehlung in Sachen Formeldiskussion vorlegen, sagt die Kommissionspräsidentin (und ehemalige FDP-Ständerätin) Christine Egerszegi. Sie wertet ihre Kommission als rein technische Behörde, in der sachlich statt ideologisch diskutiert werde. Würde sich das Gremium somit nicht eignen, um künftig anstelle des Gesetzes auch Empfehlungen für den minimalen Umwandlungssatz abzugeben und die Kontroverse auch darüber zu versachlichen? Egerszegi mutiert bei dieser Frage wieder zur Politikerin und sagt, sie ziehe eine gesetzliche Regelung vor.
FDP und CVP auf der Suche nach einer gemeinsamen Basis
In einem grossen Interview mit den Parteipräsidenten Petra Gössi (FDP) und Gerhard Pfister (CVP) in der NZZ wurde die künftige Marschrichtung der beiden Parten abgefragt. Zur Sprache kam natürlich auch die Neuauflage der Rentenreform. Einiges wurde zur AHV gesagt, wenig zum BVG. Auszüge:
Unabhängig vom Inhalt: Braucht es ein Zusammengehen von CVP und FDP, damit eine Neuauflage eine Chance hat?
Petra Gössi: Ja, ich denke schon. Aber auch wir sprechen mit allen. Und was wir Bundesrat Berset hoch anrechnen, ist, dass er alle Beteiligten für diese Woche bereits zu einer Aussprache eingeladen hat. Was man sagen kann: Zweimal hat das Volk nun einen Ausbau der AHV abgelehnt. Das Ziel ist daher: kein Ausbau, aber auch keine Rentenreduktionen. Wir müssen uns irgendwo finden.
Sollen die beiden Säulen getrennt reformiert werden?
Pfister: Unsere heutige Position ist, dass das Volk eine inhaltliche Verknüpfung abgelehnt hat. Aber es wäre unredlich, wenn man sie auch zeitlich trennen würde. Der Stimmbürger muss wissen, wie sich sein Rentenniveau insgesamt verändert. In der ersten Säule ist der Konsens einfacher herzustellen. Wie die isolierte Sanierung der zweiten Säule gehen soll, ohne dass das Gewerbe, die Tieflohnbranche, auf die Barrikaden geht, das ist offen.
Frau Gössi, Sie wollen zunächst nur die erste Säule sanieren?
Gössi: Wir wollen beide Projekte gleichzeitig starten, aber die Reform der ersten Säule ist nicht nur dringlicher, man wird hier auch schneller eine Lösung finden. In der zweiten Säule käme der Impuls idealerweise von den Sozialpartnern. Eine gleichzeitige Abstimmung streben wir aber nicht an.
Einig sind Sie sich: Das Frauenrentenalter soll auf 65 Jahre erhöht werden?
Pfister: Ja, mit einer Kompensation.
Gössi: Genau.
Rentenalter im internationalen Vergleich, Schweiz hintendrein
Helmut Stalder vergleicht Rentenalter-Reglungen in europäischen Ländern. Deutlich wird: das Tabu um Rentenalter 67 ist eine schweizerische Spezialität. Stalder schreibt:
Ein Blick über die Grenze zeigt, dass die meisten europäischen Staaten fähig waren, solche Tabus zu überwinden. Im letzten Jahrzehnt haben sie mit zum Teil umfangreichen Anpassungen auf die Alterung der Gesellschaft reagiert, viel früher, konsequenter und nachhaltiger als die Schweiz. Die Trends in Europa sind eindeutig, wie die aktualisierten Zahlen der europäischen Informationsbasis Missoc (Mutual Information System on Social Protection) deutlich machen.
Das ungleiche Pensionsalter von Frauen und Männern ist europaweit überwunden. Kein Staat hält auf Dauer an einem tieferen Frauenrentenalter fest. Die meisten Staaten haben das Rentenalter der Frauen angeglichen, insbesondere Schwergewichte wie Deutschland und Frankreich (siehe Tabelle). Wo dies noch nicht der Fall ist, wie etwa in Italien, Österreich, Polen oder Grossbritannien, ist die schrittweise Anhebung des Frauenrentenalters auf das Niveau der Männer im Gang, wobei sich nur das Tempo unterscheidet.
Der zweite eindeutige Trend in Europa ist die generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters. Fast alle Staaten heben das Rentenalter über eine längere Zeitspanne schrittweise an, um die Arbeitszeit zu verlängern und den Eintritt ins Rentenalter hinauszuschieben. Sie sind dabei von unterschiedlichen Niveaus gestartet und gehen unterschiedlich schnell voran. Aber übers Ganze gesehen hat sich Rentenalter 67 als Zielgrösse herausgebildet. Bereits 2021 werden Irland, Italien und die Niederlande dort angelangt sein, bis 2022 folgen Dänemark und Frankreich.
BLPK: “Ein steiler Abstieg ruft nach Sicherungen”
Werner Enz kommentiert in der NZZ die Pläne der basellandschaftlichen Pensionskasse und die darauf folgenden Reaktionen zur Senkung des technischen Zinses auf 1,75%.
Es braucht noch Aufklärung, wie skurrile Positionsbezüge der Grünen-Unabhängigen des Landkantons vermuten lassen. Die Partei läuft Sturm gegen das Senken des technischen Zinses von 3,0% auf 1,75%, wie ihn die Kassenverantwortlichen mit Gültigkeit auf Anfang 2018 beschlossen haben. Wenn der Zins so stark gekürzt werde, würden die Rentenzahlungen nur noch bis zum 84. Lebensjahr ausreichen; aus diesem Grund sei man auch gegen das Kürzen des Umwandlungssatzes von 5,8% auf 5,0%.
Wenn es doch so einfach wäre – de facto ist eben ein technischer Zins von 3,0% mit Blick auf die zu erwartenden Anlagerenditen viel zu hoch angesetzt. Und ein Absenken des Umwandlungssatzes auf 5,0% ist die logische Folge davon, dass jetzt der technische Zins gesenkt wird. Die beiden BVG-Parameter sind siamesische Zwillinge.
Auf der anderen Seite sind Fragezeichen hinter das Vorgehen der Kassenverantwortlichen zu setzen. Sie beliessen den technischen Zins viel zu lange bei 4,0%, senkten ihn dann zackig auf 3,0% (2015) und im Branchenvergleich sehr tiefe 1,75% (2018). Das ruft nach Kompensationsmassnahmen. Ein Deckungsgrad von konsolidiert 103,0% per Ende 2016 zeigt an, dass ohne Kapitalzuschüsse harte Sanierungen warten; sechs Vorsorgewerke wiesen schon so eine Unterdeckung auf. Letztlich geht es darum, dass der Kanton als Arbeitgeber für Lehrer, Polizisten, Beamte und viele Teilzeitbeschäftigte seinen Beitrag wird leisten müssen.
Parteien bringen sich für die Neuauflage in Stellung
In der NZZ werden Stimmen aus den bürgerlichen Parteien zur Neuauflage der Rentenreform zitiert.
«Wenn das Parlament nur knapp einer Lösung zustimmt, ist das für eine Abstimmung kritisch», sagt CVP-Chef Gerhard Pfister. Die Bedeutung, die er der Reform der Sozialwerke beimisst, lässt sich nicht zuletzt daran ablesen, dass er demnächst von der Aussenpolitischen Kommission in die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) wechselt, als Nachfolger der zurücktretenden EVP-Nationalrätin Maya Ingold.
An der Fraktionssitzung von Dienstag hat die CVP bereits auch die Eckwerte definiert, die sie für eine «konsensfähige» Reform als unabdingbar erachtet, nämlich den Erhalt des Rentenniveaus über beide Säulen, also AHV und Pensionskasse, eine gesicherte Finanzierung bis mindestens 2035, die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule sowie die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre «mit sozialem Ausgleich». Die Position der FDP bringt derweil Joachim Eder (Zug, fdp.), der ab nächstem Jahr die ständerätliche SGK präsidieren wird, auf die Formel «Kein Ausbau, kein Abbau».
Die unheiligste Allianz: Junge Linke und Rechte
Zwei Jungparteien haben massgeblich im Abstimmungskampf mitgemischt: die Jungfreisinnigen und die Jungsolzialisten. Beide haben gewonnen; doch sie liegen in ihren Zielen meilenweit voneinander entfernt. Auf Seite der Jungsozis rebelliert Tamara Funicielle gegen die Mutterpartei. Bei den Freisinnigen lieferte Andri Silberschmidt entscheidende Punkte.
NZZ: “PKs müssen sich selber helfen”
Hansueli Schöchli analysiert die unmittelbaren Folgen der Neins zur AV2020 für die Pensionskassen und skizziert erste Ideen für einen teilvariablen Umwandlungssatz:
Zurzeit ist völlig offen, wie lange die politische Blockade in der beruflichen Vorsorge anhalten wird. Aus Kreisen der Abstimmungsgewinner war am Montag eine Idee zu hören, welche den Streit auflösen soll. Demnach würde das Minimum des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent statt auf 6,0 Prozent zum Beispiel nur auf 6,2 oder 6,3 Prozent fallen; dazu gäbe es aber für Vorsorgeeinrichtungen mit klar ausgewiesenen Problemen eine Ausnahmeklausel mit einer möglichen Senkung um zum Beispiel weitere 0,5 Prozentpunkte – sofern ein unabhängiges Gremium wie etwa die Oberaufsicht der beruflichen Vorsorge dies gutheisst. Man müsse alle Ideen anschauen, sagt dazu die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel. Auf den ersten Blick bezweifle sie allerdings, dass dieser Vorschlag mehr bringe als nur zusätzliche Bürokratie.

