
VZ profitiert von “Rentenangst”
FuW schreibt über das sehr profitable Geschäft von VZ.
Während klassische Vermögensverwalter schwächeln, läuft’s für VZ Holding besser denn je. Die Vermögenszentren verzeichnen starken Zulauf – vor allem aus der Babyboomer-Generation. «Unsere Zielgruppe sind Ehepaare ab fünfzig, die meist eine gute berufliche Stellung haben und ein Eigenheim besitzen», erklärt CEO Giulio Vitarelli.
Sie stehen vor der Pensionierung und haben viel Beratungsbedarf. «Viele beziehen einen Teil ihrer Pensionskassengelder als Rente und einen Teil als Kapital», sagt Vitarelli. Das VZ-Vermögenszentrum berät diese Kunden zu allen Aspekten der Altersvorsorge – von Steuerfragen bis hin zu Geldanlagen. «Wir sind primär nicht eine Bank, sondern ein Beratungsunternehmen», erklärt Vitarelli.
Das Potenzial ist gross. VZ Holding schätzt die Zielgruppe auf 1 bis 1,2 Mio. Haushalte in der Schweiz – Tendenz weiter wachsend. Die demografische Entwicklung ist ein Treiber für VZ Holding. Als zweiten Treiber sieht CEO Vitarelli den zunehmenden Anteil von Menschen, die Beratung suchen, weil die Altersvorsorge immer komplexer werde.
Die «Ü50-Welle» schlägt sich zunehmend positiv in der Bilanz der VZ-Gruppe nieder. Im vergangenen Jahr kletterte der Ertrag um fast 15% auf 463,8 Mio. Fr. Die Beratungshonorare stiegen um über 19%. VZ Holding berechnet für die Beratung ihrer Kunden Honorare auf Stundenbasis. «Wir verzichten konsequent auf eigene Anlageprodukte», erklärt CEO Vitarelli.
BSV-Bericht zur beruflichen Eingliederung
Diese Studie evaluiert anhand einer Kohortenanalyse die Massnahmen des beruflichen Eingliederungsprozesses der IV und ihre Auswirkungen bis ins Jahr 2021. Sie aktualisiert eine frühere Studie und deckt den Zeitraum vom Inkrafttreten der 5. Revision der Invalidenversicherung im Jahr 2008 bis zum Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV im Jahr 2022 ab. Letztere wird später im Rahmen von verschiedenen Projekten evaluiert werden. Der Bericht liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Publikation kann ab April 2024 bestellt werden.
Attraktive 1e-Pläne
(VPS) Das VZ Vermögenszentrum hat die Basis- mit der Zusatzvorsorge (1e) verglichen. Die Studie zeigt unter anderem auf, wie die Versicherten und Unternehmen in der Zusatzvorsorge ihre Möglichkeiten ausschöpfen. Einige Erkenntnisse der Studie: Die meisten Versicherten nutzen ihre Wahlfreiheit aus und wählen eine Anlagestrategie mit mindestens 45% Aktien. Jede dritte Person wählt einen Aktienanteil von mindestens 65 %. In der Basisvorsorge beträgt die Aktienquote im Schnitt deutlich weniger, nämlich rund 30%. Fast jede dritte Person kauft sich freiwillig in die Zusatzvorsorge ein. In der Basisvorsorge sind es rund 8%. Viele Unternehmen setzen 1e-Lösungen im Wettbewerb um Fachkräfte als Lohnnebenleistungen ein – und zahlen z.B. höhere Beiträge als in der Basisvorsorge.
Steigendes Interesse für Longevity Swaps
Der Markt für die Rückversicherung von Langlebigkeitsrisiken entwickelt sich dynamisch. In der Schweiz ist das Interesse noch gering, schreibt Bernd de Wall auf HZ Insurance.
Die Idee hinter dem Geschäft ist so simpel wie bestechend: Die Lebenserwartung in den entwickelten europäischen Ländern steigt. Im Jahr 2018 gab es laut Swiss Re weltweit zum ersten Mal in der Geschichte mehr Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter als Kinder im Alter von unter fünf Jahren. Die Zahl der Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, wird sich gemäss dem Rückversicherer voraussichtlich verdreifachen, von 143 Millionen im Jahr 2019 auf 426 Millionen im Jahr 2050.
Da liegt es für Unternehmen oder Pensionskassen nahe, die Langlebigkeitsrisiken ihrer Pensionierten an Rückversicherer zu transferieren, um das Risiko zu minimieren. Der Longevity Swap gilt als eines der effektivsten und effizientesten Instrumente zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos überhaupt. Ein Teil der Risiken verschwindet aus den eigenen Büchern – und belastet künftig auch nicht mehr die Bilanz.
Der Longevity Swap hilft, eine Unterdeckung der Pensionskasse zu vermeiden und bei tiefem Aktiven-zu-Rentner-Verhältnis nicht in eine Sanierungssituation zu rutschen. Darüber hinaus wird die Planungssicherheit insbesondere auch hinsichtlich dem Asset Liability Matching (ALM) markant erhöht. Dafür kassiert der Rückversicherer als Risikoträger eine entsprechende Prämie.
Soll man Geld aus der Pensionskasse beziehen?
ASIP-Direktor Lukas Müller-Brunner beantwortet in der Aargauer Zeitung die wichtigsten Fragen aus Versicherungssicht.
1 Wann macht es für eine Neurentnerin Sinn, Geld aus der Pensionskasse zu beziehen?
«Hier gibt es höchstens Faustregeln: Kapitalbezug kann Sinn machen, wenn man geschieden oder alleinstehend ist und damit keine Hinterlassenenleistungen braucht. Oder wenn man gesundheitliche Probleme und damit leider eine geringere Lebenserwartung hat. Je nach finanzieller Lage kann ein Bezug auch Sinn machen, wenn man eine Hypothek abzahlen muss.»
2 Was spricht dafür, kein Geld aus der PK zu nehmen?
«Die Pensionskasse ist eine Sozialversicherung, die eine Rente garantiert bis ans Lebensende, und das auch bei erhöhter Lebenserwartung. Zudem legt die Pensionskasse das Geld sehr günstig und mit viel Know-how an. Das zeigt auch das Preis-Leistungs-Verhältnis der zweiten Säule im internationalen Vergleich.»
D: Kurs auf 50 Prozent Abgaben
Die Zeitung “Welt” zeigt auf Basis einer Studie auf, was in Sachen Sozialversicherung in der Zukunft auf Deutschland zukommt. Es geht um die Summe aus Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung und die Rentenversicherung.
Der Politik in Deutschland bleibt nur noch wenig Zeit, um die Sozialversicherungen zukunftsfest aufzustellen. Ohne Reformen in der Rentenversicherung, der Pflege- und der gesetzlichen Krankenversicherung droht der Gesamtbeitragssatz von jetzt 40,9 auf über 50 Prozent im Jahr 2050 anzusteigen.
Das ist das Ergebnis einer Studie zu den Auswirkungen des demografischen Wandels, die von den Familienunternehmern und den Jungen Unternehmen in Auftrag gegeben wurde.
Wegen der stetig steigenden Abgabenlast werde es allerdings schon früher „zu einem Kipppunkt kommen“, bei dem die junge Generation den Generationenvertrag einseitig aufkündigen und sich entweder in Schwarzarbeit oder Auswanderung verabschieden wird, warnen die Ökonomen. Ein solcher Trend würde den Beitragssatzanstieg noch beschleunigen und könne das gesamte Sozialsystem ins Wanken bringen.
Abendrot baut in Hitzkirch
Die Luzerner Zeitung berichtet über ein Projekt der PK Abendrot in Hitzkirch.
Auf der Wiese unmittelbar neben dem Pflegeheim Chrüzmatt in Hitzkirch entsteht ein neues Quartier. Rund 100 Wohnungen sollen gebaut werden, davon sind rund 70 Prozent für Senioren reserviert. Geplant hat das Altersprojekt der Gemeindeverband Chrüzmatt, dem nebst Hitzkirch auch Aesch, Ermensee und Schongau angehören.
Der Gemeindeverband hat anschliessend einen Realisierungspartner gesucht – und nun gefunden. Am Dienstagabend stellte er die Stiftung Abendrot mit Sitz in Basel der Bevölkerung und den Medien vor. Sie gehört laut Verbandspräsident Orlando Pajarola zu den grösseren Pensionskassen-Stiftungen der Schweiz und verwaltet ein Vorsorgevermögen von rund 2,4 Milliarden Franken.
Stellungnahme zur Änderung der Verordnung zu 3a
Die KGASt schreibt in ihrer Stellungnahme:
Die KGAST unterstützt die Motion 19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin schon seit deren Einreichungsdatum vom 19.6.2019. Die Motion hat zum Ziel, Vorsorgelücken aus Vorjahren in der ersten und zweiten Säule mittels der Säule 3a zu ergänzen. Der Bundesrat schlägt nun aber eine stark von der Motion Ettlin abweichende Lösung vor, die viele wesentliche in der Motion angestrebten Ziele nicht berücksichtigt, und somit den verbindlichen politischen Auftrag verwässert.
Die Stellungnahme des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS) zeigt die problematischen Bereiche des Vorentwurfs detailliert auf. Wir verweisen deshalb auf die Argumente unter B). Zudem unterstützt die KGAST die unter C) vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.
Geschäft mit der Suche nach PK-Geldern
Die Firma Swiss Serenity hat ein neues Geschäftsfeld erfunden: Die Suche nach vergessenen Pensionskassenguthaben. Sie sagt, sie tue es kostenlos, was es natürlich sowieso ist, verkauft aber gleichzeitig weitere Dienstleistungen gegen hohe Provision. Angeboten wird auf YouTube. Der K-Tipp hat sich der Sache angenommen:
Der Werbespot von Swiss Serenity mit Sitz im jurassischen Pruntrut wurde auf Youtube bereits über eine halbe Million Mal angeschaut. Im Clip heisst es weiter: Insgesamt seien in der Schweiz Milliarden Franken an Vorsorgegeldern verloren. Das Unternehmen sagt, es spüre das Geld für Kunden auf.
Auch ein K-Tipp-Leser aus dem Kanton Waadt schaute das Video von Swiss Serenity an. Er hatte seine Arbeitsstelle verloren und wollte sich einen Überblick verschaffen über seine Guthaben der zweiten Säule. Er gab Swiss Serenity den Auftrag, nach diesen Geldern zu suchen.
Wenig später erhielt der Mann ein E-Mail mit dem Hinweis, es seien mehrere Konten gefunden worden. Die «Mission» von Swiss Serenity sei es nun, diese Gelder aus den mager verzinsten Freizügigkeitskonten zu ziehen. Das Unternehmen versprach dem Kunden, das Geld zurückzuverlangen, damit er dies nicht selber machen müsse. Zu diesem Zweck solle der Waadtländer im Internet ein Formular ausfüllen und eine Vollmacht unterzeichnen.
Streit um Rentenentwicklung
Der Tages-Anzeiger hat – nicht ganz zufällig im jetzigen Zeitpunkt kurz vor der Abstimmung zur 13. AHV-Rente – eine vier Jahre alte Studie der CS ausgegraben, welche ein Senken der PK-Renten beschreibt. Die VZ hat ähnliche Erkenntnisse letztes Jahr publik gemacht. ASIP-Direktor Müller-Brunner bezweifelt die Daten. Der TA schreibt dazu:
Die sinkenden Renten der 2. Säule spielen im aktuellen Abstimmungskampf eine wichtige Rolle. Die Linke wirbt, es brauche die 13. AHV-Rente, um die sinkenden Pensionskassenrenten zu kompensieren. So behauptete SP-Nationalrat Roger Nordmann jüngst in den Zeitungen von CH-Media: Das Niveau der BVG-Renten sei bereits in den letzten 13 Jahren um 20 Prozent gesunken. Diese Schwächung der 2. Säule müsse man mit der Stärkung der AHV ausgleichen.
Nordmanns Aussage rief die andere Seite auf den Plan: Lukas Müller-Brunner, Direktor des Pensionskassenverbandes (Asip), warf ihm vor, die Zahlen seien nachweislich falsch. Allerdings muss man wissen: Auch Müller-Brunner ist Partei. Er ist Mitglied der FDP, arbeitete bis vor kurzem in leitender Stellung für den Arbeitgeberverband.
Der Asip-Chef hält Nordmann vor: «In der Realität sorgen die meisten Pensionskassen dafür, dass die Menschen das Leistungsniveau halten können.» Das geschehe auf zwei Ebenen: «Entweder schiessen sie selber Geld für Übergangsmassnahmen ein, oder sie stärken langfristig den Sparprozess, damit bei der Pensionierung mehr Geld zur Verfügung steht.»
Steigen oder sinken die PK-Renten?
Die Kontroverse um die Entwicklung der PK-Renten – sind sie gestiegen oder gesunken – wird auch auf dem politischen Parkett ausgefochten. Die SP möchte sich das Argument der verringerten Renten nicht nehmen lassen. In den CH-Medien heisst es dazu:
«Die schlechte Leistung der zweiten Säule ist auf die überhöhten Verwaltungskosten und die schlechten Anlagerenditen zurückzuführen», sagt SP-Nationalrat Nordmann. «Die Steigerung der Lebenserwartung hätte niemals einen derartigen Leistungsrückgang gerechtfertigt.» Der Bund schreibt die Einbussen allerdings der höheren Lebenserwartung und dem schlechten Zinsumfeld zu.
Für Nordmann ist klar: Wird die 13. AHV-Rente angenommen, brauche es eine «grundlegende Reform» der zweiten Säule. Vor allem müssten ihre Verwaltungskosten angegangen werden. «Sie belaufen sich auf 6,8 Milliarden Franken pro Jahr, wovon 5,1 Milliarden alleine auf die Vermögensverwaltung entfallen.»
Der sinkende Umwandlungssatz ist ein Grund für sinkende Renten. Es gibt aber auch einen zweiten Grund: Immer mehr neu Pensionierte ziehen einen Teil ihres Kapitals oder das ganze Kapital aus dem Pensionskassen-System ab, wie «Handelszeitung» und «Blick» aufzeigten.
Arbeitslos kurz vor der Pensionierung. Was tun?
Wer wenige Jahre vor dem Eintritt in die Pension die Stelle verliert, muss oftmals völlig neu rechnen. Was dabei zu beachten ist und welche vier Optionen ältere Arbeitslose haben beschreibt Michael Ferber in der NZZ.
Unfreiwillige Arbeitslose mit einem Alter von 58 Jahren sowie einem Anschluss an eine Pensionskasse haben folgende vier Optionen:
- Sie können das Pensionskassen-Altersguthaben als Freizügigkeitsleistung beziehen und müssen sich zwingend bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden.
- Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich bei der ALV anmelden.
- Sie können sich freiwillig in der Pensionskasse weiterversichern und sich nicht bei der ALV anmelden.
- Sie können sich vorzeitig pensionieren lassen und ihre Altersleistung aus der Pensionskasse in Form einer Rente oder einer Kapitalzahlung beziehen, ohne sich bei der ALV anzumelden. Diese Regelung muss aber im Reglement der Pensionskasse vorgesehen sein.
Folgende Fragen sollten die Betroffenen sich stellen:
1. Will beziehungsweise möchte man Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?
2. Will man das Altersguthaben später als Rente oder als Kapitalzahlung beziehen?
3. Hat man die Wahl, bis zur ordentlichen Pensionierung auf regelmässige Einkünfte zu verzichten?
Prevanto-Monitor Januar 2024
Prevanto publiziert monatlich den prevantoMonitor mit einer Reihe von Grafiken zur Finanzierungssituation der Pensionskassen und mit Kapitalmarktinformationen.
Baloise: Keine Wohnungs-Sanierungen mehr in Basel
pw. Die Baloise-Versicherung, Besitzerin von über 1000 Wohnungen in Basel, stoppt per sofort sämtliche Renovierungen. Grund: die Basler Wohnschutz-Gesetzgebungen, die Sanierungen zum Verlustgeschäft macht. Die Erfinder des Wohnschutzes sind empört. Aber die Konsequenzen waren von Beginn weg abzusehen. Der naive Populismus, der auch die Initiative zur 13. AHV-Rente antreibt, führt in eine Sackgasse, mit schwerwiegenden finanziellen und sozialen Folgen. Die Basler Zeitung schreibt dazu:
Der Baloise gehören über 1000 Wohnungen in Basel-Stadt. Dass sich eine Vermieterin in dieser Grössenordnung zu einem derartigen Schritt entschliesst, ist heftig.
Der Anlass zu dieser – man kann es kaum anders benennen – Eskalation im Basler Wohnschutzstreit ist, dass die Mietzinswächter und Mietzinswächterinnen in der Wohnschutzkommission jüngst ihre Praxis veröffentlicht haben. Darauf haben Eigentümer und Vermieterinnen im Kanton lange gewartet. Über ein Jahr lang arbeitete die Kommission sozusagen im Geheimen. Es gab keine öffentliche Praxis, keine Fallbeispiele auch, wie viel man die Miete denn nun für eine durchschnittliche Renovation erhöhen darf.
“Klarer Trend zum Kapitalbezug”
Thierry Ferro, Vermögensplaner und Vorsorgespezialist der Société Générale Private Banking Suisse, schreibt auf HZ Insurance über die zunehmenden Kapitalbezüge aus der 2. Säule bei der Pensionierung und zeigt auf, dass die lebenslange Rente noch immer die beliebteste Option ist, aber nicht immer die günstigste.
Um zu bestimmen, wie viele Jahre es dauert, bis die kumulierten Renten das Anfangskapital erreichen, teilt man 1 durch den Umwandlungssatz (Beispiel für einen Umwandlungssatz von 5 Prozent: 1:5 = 0,2; das entspricht 20 Jahren). Dies ist der sogenannte Wendepunkt.
Nehmen wir das Beispiel einer alleinstehenden Person mit Wohnsitz in Zürich, die kurz vor der Pensionierung steht. Sie besitzt 500’000 Franken in ihrer Pensionskasse mit einem Umwandlungssatz von 5,25 Prozent. Die beiden gegensätzlichen Lösungen sind also eine jährliche Rente von 26’250 Franken oder ein einmaliges Kapital von 500’000 Franken. In diesem Fall ist der Wendepunkt nach 19 Jahren (1/5, 25 Prozent) erreicht.