imageDie KGASt schreibt in ihrer Stellungnahme:

Die KGAST unterstützt die Motion 19.3702 «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» von Ständerat Erich Ettlin schon seit deren Einreichungsdatum vom 19.6.2019. Die Motion hat zum Ziel, Vorsorgelücken aus Vorjahren in der ersten und zweiten Säule mittels der Säule 3a zu ergänzen. Der Bundesrat schlägt nun aber eine stark von der Motion Ettlin abweichende Lösung vor, die viele wesentliche in der Motion angestrebten Ziele nicht berücksichtigt, und somit den verbindlichen politischen Auftrag verwässert.

Die Stellungnahme des Vereins Vorsorge Schweiz (VVS) zeigt die problematischen Bereiche des Vorentwurfs detailliert auf. Wir verweisen deshalb auf die Argumente unter B). Zudem unterstützt die KGAST die unter C) vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der Bundesrat in seiner Argumentation die zeitliche Komponente
vernachlässigt, wenn er sich darauf beruft, dass nur ein Drittel der Inhaberinnen und Inhaber
eines 3a-Kontos in der Lage sei, den jährlich maximal zulässigen Abzug für die steuerprivilegierte
Selbstvorsorge zu tätigen, und somit nur ein kleiner Personenkreis von den Vorteilen profitieren
würde.

Denn genau die Personen aus diesem Drittel, meist über 40-jährige, konnten in
früheren Jahren oft nur geringe oder gar keine Beträge ansparen. Zudem ist zu berücksichtigen,
dass Personen, die über die ganze Ansparphase als Wohlhabende zu bezeichnen sind und immer
den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt haben, von den Neuerungen nicht profitieren können.
Die KGAST erachtet es als notwendig, den Vorentwurf im Sinne einer konsequenten Umsetzung
der Motion Ettlin und des politischen Auftrages zu überarbeiten.

  Stellungnahme KGASt