BSV: Mängel bei der Personalführung
Der Bundesrat hat den Schlussbericht zu der Administrativuntersuchung zur Korrektur der AHV-Finanzperspektiven publiziert. Er enthält Vorschläge zur Verbesserung der Prozesse, Dokumentation und Qualitätskontrolle sowie der Ressourcen im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Im Bericht heisst es u.a.:
Es wurden keine Sorgfaltspflichten verletzt. Insbesondere informierte das BSV nicht zu spät über die «Fehler» in den AHV-Finanzperspektiven. Im Gegenteil informierte es aus heutiger Sicht wohl zu schnell, was allerdings angesichts der Umstände nachvollziehbar ist. Im […] wurden sodann die Grundlagenarbeiten am Berechnungsprogramm vernachlässigt, was aber angesichts der Ressourcenmängel niemandem vorgeworfen werden kann.
Die dem GF I zur Verfügung gestellten Ressourcen waren jedenfalls bis anfangs 2024 nicht ausreichend und nicht angemessen. Der Ressourcenmangel resultierte in einer technischen und inhaltlichen Schuld, welche für die Geschehnisse im Sommer 2024 verantwortlich ist.
Die Ursache für die Probleme bei den AHV-Finanzperspektiven waren die inhaltliche und technische Schuld, die auf die Ressourcenmängel zurückzuführen war. Sowohl der Leiter GF I als auch MA 1 haben Fehler gemacht, die ihnen allerdings angesichts der Umstände nicht vorgeworfen werden können. Ein Versagen von Mitarbeitenden liegt nicht vor.
Gewisse E-Mails innerhalb des BSV deuten auf zwischenmenschlich belastete Verhältnisse und eine verbesserungsfähige Kommunikation hin. Es ist die Aufgabe der leitenden Personen, für eine offene, vertrauensvolle und positive Betriebskultur zu sorgen, welche alle Geschäftsfelder des GF I umfasst. Dazu gehört auch die Förderung einer Kultur, in der Fehler offen angesprochen werden können und Vorgesetzte bei unplausiblen Code-Teilen nicht von absichtlichen Manipulationen ausgehen (Just Culture).
Forschungsauftrag: Stellung der Alleinlebenden
Am 15. Juni 2023 reichte Ständerat Andrea Caroni das Postulat 23.3831 «Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz» ein. Es beauftragt den Bundesrat, den Umgang des Staates mit Alleinlebenden in den Bereichen Steuern, Sozialversicherungen und bei weiteren Transfers zu analysieren. Der Postulatsbericht soll Unterschiede in Transferströmen und Belastungsrelationen zwischen Alleinlebenden und anderen Lebensformen quantitativ darlegen.
Steuertricks?
Gian Signorelli kommentiert im Beobachter eine Auswertung des Kantons Zürich zu den Steuerabzügen und ihren Auswirkungen auf den Steuerertrag. Das berge «sozialpolitischen Sprengstoff». Besonders hervorgehoben werden dabei die Einkäufe in Pensionskassen, die sich nur rund 4 Prozent der Bevölkerung leisten könnten, was scheinbar ungerecht und politisch verwerflich ist und natürlich «brisant». Abzüge erscheinen als «Steuertricks». Dazu heisst es:
Der Kanton Zürich hat nun in einer Auslegeordnung erstmalig ausgewertet, wie stark Abzüge seine Steuereinkünfte mindern. Untersucht wurde das Jahr 2020, Anlass dazu war ein Postulat des SP-Kantonsrats Tobias Langenegger.
Wenn es keine Abzüge gäbe, würde der Kanton 4,8 Milliarden Franken mehr einnehmen – bei Gesamteinnahmen von 16,9 Milliarden. Also eine durchaus erkleckliche Summe. (…)
Bemerkenswert und sozialpolitisch brisant sind die Abzüge bei der persönlichen Berufsvorsorge. Bloss 3,8 Prozent der Steuerpflichtigen konnten diese im Jahr 2020 machen. Kanton und Gemeinden entgingen dadurch 365 Millionen Steuerfranken.
Wer die eigene Pensionskasse aufstocken konnte, tat das mit durchschnittlich 22’000 Franken und konnte so 9500 Franken Steuern sparen. Die Zahlen zeigen: Diese Abzugsmöglichkeit können vor allem gut verdienende Zürcherinnen und Zürchern nutzen, die es sich leisten können, auf 22’000 Franken ihres Jahreseinkommens zu verzichten.
Ein wenig anders sieht es bei der dritten Säule aus. Etwas mehr als jeder Dritte Zürcher Steuerpflichtige konnte es sich leisten, in die private Altersvorsorge einzuzahlen (36,1 Prozent). Wer es tat, sparte im Durchschnitt 1232 Franken Steuern. Kanton und Gemeinden mussten auf 480 Millionen Franken verzichten.
Ewiges Thema Vorsorge-Ausweis
In der NZZ gibt Michael Ferber eine detaillierte und – wie er betont – leichte Anleitung zum Lesen des Vorsorgeausweises der Pensionskassen.
Einen guten Überblick darüber, mit welchen Alters- und Risikoleistungen man beim derzeitigen Arbeitgeber rechnen kann, gibt der jährlich verschickte Pensionskassenausweis. «Damit können Versicherte ein Gespür dafür entwickeln, wofür sie ihre Beiträge bezahlen», sagt Pascal Affentranger von der Versicherung Axa Schweiz.
Dabei ist Pensionskasse nicht gleich Pensionskasse – zwischen den Vorsorgeeinrichtungen gibt es grosse Unterschiede, die starken Einfluss auf die Altersvorsorge haben. «Die Pensionskassenleistungen sind völlig unterschätzte Zusatzleistungen eines Arbeitgebers», sagt Nico Fiore, Geschäftsführer von Inter-Pension, dem Verband der unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
So habe die Wahl eines Arbeitgebers mit einer besseren Pensionskassenlösung einen erheblichen Einfluss auf die langfristige Altersvorsorge. «Je nach Alter und Ausbildungsstand sprechen wir hier unter Umständen von mehreren hunderttausend Franken Unterschied zum Ende der Karriere hin», sagt er.
Verheiratete leben länger
Philippe Wanner, Autor der BSV-Studie "Mortalité Differentielle en Suisse 2011-2022" hat für die Zeitschrift CHSS die Daten zu den Sterblichkeitsziffern von Ledigen und Verheirateten aufbereitete und kommentiert. In CHSS schreibt er dazu:
MoreDie Originaldaten zeigen, dass ledige Männer im Alter von 25 Jahren rund sechs Jahre weniger lang leben als verheiratete Männer; die Lebenserwartung für ledige Frauen liegt rund 4 Jahre tiefer als jene der verheirateten. Bei nicht mehr Verheirateten liegt die Lebenserwartung für Männer 5 Jahre und für Frauen 3 Jahre tiefer als bei den Verheirateten.
Auch im Alter von 65 Jahren ist die Lebenserwartung von ledigen und nicht mehr verheirateten Personen kürzer als die von verheirateten Personen. Die Lebenserwartung lediger Männer ist um fast 4 Jahre, die der nicht mehr verheirateten Männer und ledigen Frauen um etwa 2,5 Jahre und die der nicht mehr verheirateten Frauen um 1,5 Jahre verkürzt.
Diese Unterschiede in der Lebenserwartung sind relativ bedeutend und fallen grösser aus als für andere Variablen wie etwa das Bildungsniveau, die Nationalität, das Einkommen oder den ausgeübten Beruf. Die zivilstandsbezogenen Sterblichkeitsunterschiede haben sich im Laufe der Zeit nicht verändert. Das belegt ein Vergleich der kürzlich berechneten Daten mit Zahlen einer Studie zum Zeitraum 1990-2005 (Wanner und Lerch 2012).
Gefährdetes AHV-Vermögen in den USA?
Compenswiss hat bei der Wahl ihrer Depotbank von der UBS zu State Street gewechselt. Unser AHV-Geld in den USA? Das gefällt nicht allen. Jetzt ist ein Streit darüber entbrannt, ob es bei der UBS sicherer vor US-Sanktionen wäre. Der Tages-Anzeiger schreibt dazu:
More[SVP-Nationalrat Thomas Matter sagt] dass es zwar ein geringes Risiko für US-Sanktionen gegen die Schweiz gebe. «Aber auch das kleinste Risiko müssen wir möglichst vermeiden, denn es geht bei den Rentengeldern schliesslich um die Substanz unseres Altersvermögens.»
Der Nationalrat soll übernächste Woche darüber entscheiden, ob die AHV-Gelder wieder von einer Schweizer Bank verwahrt werden müssen. Die Wirtschaftskommission hatte im Januar eine entsprechende Motion von Matter angenommen. Der Bundesrat soll dazu aufgefordert werden, die Ausschreibung neu zu starten und zur Bedingung zu machen, dass nur Schweizer Banken infrage kommen.
Die Argumentation von Matter: «Der Bundesrat hat bei einer Schweizer Bank ganz andere Möglichkeiten, um die Interessen der Schweiz durchzusetzen, als wenn er im Fall der Fälle bei einer US-Bank anrufen muss.»
Dem widerspricht Compenswiss. «Sanktionen kann es immer geben, auch wenn dies unwahrscheinlich ist, aber auch eine Schweizer Bank würde sie durchsetzen», sagt Direktor Breval. Der neue US-Präsident Donald Trump habe die Wahrscheinlichkeit dafür nicht unbedingt erhöht, ein Restrisiko für Sanktionen bestehe immer.
Compenswiss mit 7,3% Rendite
Portfolio Compenswiss
compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2024 mit einer positiven Performance ab. Das Anlageresultat beläuft sich auf erfreuliche 7.33 %. Die guten Ergebnisse der beiden letzten Jahre konnten die negative Performance von 2022 jedoch nicht vollständig ausgleichen.
Im Berichtsjahr trugen alle Anlageklassen zum positiven Resultat bei. Insgesamt beträgt das durch compenswiss verwaltete Vermögen per Ende 2024 46’102 Millionen Franken, gegenüber 40’596 Millionen Franken im Vorjahr.
Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die im 2024 erzielte Anlagerendite und auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer infolge der Reform AHV 21 zurückzuführen. Dennoch sollte berücksichtigt werden, dass das finanzielle Gleichgewicht des AHV- und des IV-Ausgleichsfonds mittelfristig gefährdet bleibt.
Infos Compenswiss / Arbeitgeberverband
Deutschland vor einer Vorsorge-Krise
Florian Weigelt, Prof. für Finanzrisikomanagement an der Uni Neuchâtel, ist besorgt über den Zustand des deutschen Rentensystems. Den einzigen Ausweg sieht er in der Einführung eins kapitalgedeckten Systems, etwa nach schwedischem Vorbild. Auf HZ Insurance schreibt er.
Die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2025 stehen fest, und auch das erste TV-Duell liegt hinter uns. Doch eines fällt auf: Die zukünftige Finanzierung des Rentensystems spielt im Wahlkampf kaum eine Rolle.
Dabei steht Deutschland vor einem gigantischen Problem! Das umlagefinanzierte Rentensystem (Generationenvertrag; aktive Arbeitnehmer zahlen Beiträge, die direkt an Rentner ausgeschüttet werden) ist nicht mehr mit der demografischen Entwicklung der Bevölkerung vereinbar.
Schon im Jahr 2035 wird ein Viertel der deutschen Bevölkerung über 67 Jahre alt sein. Diese Rentner müssen dann von nur 56 Prozent der arbeitenden Bevölkerung im Alter von 20 bis 66 Jahren finanziert werden. Das ist das ungünstigste Verhältnis von Arbeitern zu Rentnern seit Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die Belastung für die arbeitende Generation wird enorm steigen. (…)
NL: Keine Angst vor höherem Rentenalter
In der NZZ wird der Frage nachgegangen, weshalb in den Niederlanden bereits vor zehn Jahren die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung beschlossen wurde, was in den anderen Ländern ein Ding der Unmöglichkeit zu sein scheint. Ein paneuropäisches Vorsorgesystem kommt nicht voran. Antonio Fumagalli schreibt:
MoreAm gleichen Tag, als die Stimmbürger die Einführung einer 13. AHV-Rente beschlossen, lehnten sie ein System à la Niederlande – mit Referenzalter 66 und Koppelung an die Lebenserwartung – wuchtig ab. Nur gerade 25 Prozent der Bürger wollten den Wechsel.
Warum also geht in den Niederlanden fast problemlos, was andernorts für helle Aufregung sorgt? Die Erklärung liegt in einer Mischung aus wirtschaftlichen und kulturellen Faktoren.
Die Pensionsjahre lassen sich naturgemäss besser geniessen, wenn sie finanziell genügend abgesichert sind. In dieser Hinsicht punkten die Niederlande. Sie verfügen über eines der am besten ausgebauten Rentensysteme – gemäss einer Auswertung der Beratungsgesellschaft Mercer gar über das weltweit vorteilhafteste. Pensionäre erhalten ein Einkommen, das fast mit ihrem letzten Einkommen mithalten kann. Zusätzliche Ersparnisse sind oft nicht zwingend.
Das hohe Rentenniveau ist auf ein System zurückzuführen, das Schweizerinnen und Schweizern bestens bekannt ist: ein Drei-Säulen-Modell, bestehend aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge.
Entwicklung der Sterblichkeit nach Personengruppen
(BSV) Die Lebenserwartung bei der Geburt liegt in der Schweiz bei 85,8 Jahren für Frauen und bei 82,2 Jahren für Männer (2023). Damit gehört die Schweiz weltweit zur Spitze. Während die Lebenserwartung seit Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen ist, haben sich die Geschlechterunterschiede in den letzten Jahren verringert.
Mit der Lebenserwartung steigt auch die durchschnittliche Rentenbezugsdauer. Deshalb wird in der Diskussion über die Zukunft der Altersvorsorge immer wieder gefordert, die Leistungen besser auf die unterschiedliche Lebenserwartung verschiedener Bevölkerungsgruppen abzustimmen.
Zur differentiellen Sterblichkeit publizierte das BSV 2012 eine Studie (Wanner und Lerch 2012). Diese beruhte auf Daten aus den Jahren 1990 – 2005. Nun wurde die Analyse mit Daten von 2011 bis 2022 aktualisiert.
Die vorliegenden Ergebnisse stützen die Erkenntnisse der Studie von 2012. So zeigen sich nach wie vor grosse Unterschiede in der Lebenserwartung. Diese sind bei Männern ausgeprägter als bei Frauen: Unverheiratete Personen weisen ein höheres Sterblichkeitsrisiko auf als verheiratete Personen.
MoreUmwandlungssatz: Trendwende
Nachdem die Umwandlungssätze in der beruflichen Vorsorge über längere Zeit gefallen sind, zeichnet sich nun eine gewisse Stabilisierung ab, schreibt Reto Zanettin in Cash.
Für eine Bodenbildung bei den für die Rentenhöhe mitentscheidenden Sätzen sprechen demnach zwei Gründe: Die Renditeerwartungen und die finanziellen Polster der Pensionskassen. Laut der Swisscanto sieht beides besser aus als auch schon.
Anders als in früheren Jahren geht eine Mehrheit der Pensionskassen von Renditen über 3 Prozent aus. Jede zehnte Kasse rechnet gemäss der Swisscanto-Umfrage mit einer über 4-prozentigen Performance. Das sind fast doppelt so viele wie in der vorangehenden Befragung.
Zu den finanziellen Polstern lässt sich sagen: Einerseits haben sich die Deckungsgrade erholt, nachdem sie zwischen 2021 und 2022 von durchschnittlich 122 auf 110 Prozent gefallen waren. Diese Grösse gibt das Verhältnis von Vermögen zu Leistungsverpflichtungen einer Kasse an. Ein – wieder – höherer Deckungsgrad ist also positiv.
Ähnliches wie für die Deckungsgrade lässt sich für die Reserven sagen. Auch sie sind wieder üppiger gefüllt, was die Chancen für Leistungsverbesserungen wohl erhöht. Mit auf breiter Front höheren Umwandlungssätzen ist aber kaum zu rechnen.
Im Jahr 2029 dürften sie, so Swisscanto, im Mittel bei 5,23 Prozent liegen. Das sind 0,08 Prozentpunkte weniger als 2024, womit der Leistungsabbau gebremst, aber nicht flächendeckend gestoppt wird. Dass die Kassen nicht offensiver sind, ist erklärbar. Denn über den Umwandlungssatz gehen sie langfristige Verpflichtungen ein.
«Keine verordnete Senkung des Koordinations-Abzugs»
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse schreibt: Seit der BVG-Revision von 2004 ist der obligatorische Rahmen des BVG unverändert geblieben, während die umhüllenden Lösungen an Bedeutung gewonnen haben. Heute profitieren 91% der Pensionskassen und 82% der Versicherten davon.
Bei den (halbautonomen) Pensionskassen ist der Anteil der überobligatorischen Guthaben in den letzten 10 Jahren von 57 auf 60% gestiegen (siehe Grafik). Das heisst, dass für jeden dem BVG-Obligatorium unterstehenden Franken zusätzlich eineinhalb Franken im Überobligatorium gespart wurde. Bei den Guthaben in den Vollversicherungen lässt sich eine vergleichbare Entwicklung beobachten, allerdings auf einem niedrigeren Niveau. (…)
MoreJérôme Cosandey neuer Leiter der Direktion für Arbeit, SGB dreht durch
Jérôme Cosandey wird neuer Leiter der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Er übernimmt seine neue Tätigkeit am 15. Mai und wird damit Mitglied des Geschäftsleitungsausschusses des Seco. Cosandey arbeitet seit mehr als 13 Jahren bei Avenir Suisse als Forschungsleiter für Sozialpolitik.
Die Handelszeitung fasst die wichtigsten Etappen seines Lebens zusammen: Er kam in der Uhrmacherstadt La Chaux-de-Fonds zur Welt. Er studierte Maschinenbau, er lernte bei Boston Consulting, Firmen umzubauen, er verwaltete Vermögen bei der UBS, er studierte nochmals, diesmal Wirtschaftsgeschichte, und er lebt heute in Biel. Das ist Jérôme Cosandey, der künftige Chef der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Seco-Direktorin Helene Budliger Artieda hat den 55-Jährigen am Mittwoch zum Nachfolger von Boris Zürcher ernannt.
Die Wahl passt einem anderen Romand nicht: Pierre-Yves Maillard. Der SGB überschreibt die Mitteilung zu Cosandeys-Wahl so: Guy Parmelin wählt radikalen Arbeitsdirektor und führt aus:
MoreDie Direktion für Arbeit ist für die Arbeitnehmenden das wichtigste Amt des Bundes. Sie ist zuständig für den Lohnschutz, das Arbeitsgesetz sowie für die Reintegration und die soziale Absicherung der Arbeitslosen. Die Wahl von Jérôme Cosandey als Leiter dieser Direktion ist eine schlechtes Signal an die Arbeitnehmenden.
Stellungnahme: Austritt aus einem 1e-Plan
Der Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Stellungnahme zur Änderung des FZ-Gesetzes für 1e-Pläne:
MoreDurch die Einführung von 1e Vorsorgeplänen wurde ein Geschenk für jene geschaffen, die ohne- hin bereits eine ausserordentlich komfortable Rente in Aussicht haben. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für sie nun zudem ein goldener Fallschirm gezimmert: Den erzielten Gewinn auf den eigens angelegten Lohnbestandteilen im 1e Vorsorgeplan dürfen die Versicherten vollumfänglich einstreichen.
Sollte jedoch zum Zeitpunkt des Loslösens keine gewünschte Performance erzielt werden, sollen diese Versicherten einen Teil ihres selbst gewählten Risikos nicht mehr tragen müssen, sondern dürfen während zweier Jahre auf eine bessere Performance hoffen. Das Prinzip von 1e Plänen ist der individuelle Entscheid zur Risikoübernahme der gewählten Anlagestrategie.
Stellungnahme: Austritt aus einem 1e-Plan
Der Pensionskassenverband nimmt ausführlich Stellung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Kontext des Austrittes aus einem 1e-Plan und der in der Motion Dittli geforderten Parkiermöglichkeit während max. 2 Jahren bei einer FZ-Stiftung.
Die Vorlage des Bundesrats enthält Elemente ohne Bezug zur erwähnten Motion, da auch bei der Einbringung von FZ-Leistungen aus Nicht-1e-Plänen Probleme bestünden, bspw. weil der Versicherte sich nicht bewusst ist, dass er der bisherigen Kasse die notwendigen Informationen zukommen lassen muss. Zu diesem Aspekt schreibt der ASIP:
MoreIn anderen Fällen leiten versicherte Personen die notwendigen Informationen bewusst nicht an die annehmende Vorsorgeeinrichtung weiter und lassen die Freizügigkeitsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl übertragen. Dies in der Absicht, mit den Vorsorgegeldern eine bessere Rendite erwirtschaften zu können, als dies die annehmende Vorsorgeeinrichtung zu tun vermag.
Medial sind verschiedene derartige – unseres Erachtens widerrechtliche – „Anleitungen“ bekannt, in der Realität dürfte es sich bei dieser Gruppe allerdings um eine kleine Minderheit handeln. (…)




