Der Pensionskassenverband nimmt ausführlich Stellung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes im Kontext des Austrittes aus einem 1e-Plan und der in der Motion Dittli geforderten Parkiermöglichkeit während max. 2 Jahren bei einer FZ-Stiftung.
Die Vorlage des Bundesrats enthält Elemente ohne Bezug zur erwähnten Motion, da auch bei der Einbringung von FZ-Leistungen aus Nicht-1e-Plänen Probleme bestünden, bspw. weil der Versicherte sich nicht bewusst ist, dass er der bisherigen Kasse die notwendigen Informationen zukommen lassen muss. Zu diesem Aspekt schreibt der ASIP:
MoreIn anderen Fällen leiten versicherte Personen die notwendigen Informationen bewusst nicht an die annehmende Vorsorgeeinrichtung weiter und lassen die Freizügigkeitsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung ihrer Wahl übertragen. Dies in der Absicht, mit den Vorsorgegeldern eine bessere Rendite erwirtschaften zu können, als dies die annehmende Vorsorgeeinrichtung zu tun vermag.
Medial sind verschiedene derartige – unseres Erachtens widerrechtliche – „Anleitungen“ bekannt, in der Realität dürfte es sich bei dieser Gruppe allerdings um eine kleine Minderheit handeln. (…)