
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse schreibt: Seit der BVG-Revision von 2004 ist der obligatorische Rahmen des BVG unverändert geblieben, während die umhüllenden Lösungen an Bedeutung gewonnen haben. Heute profitieren 91% der Pensionskassen und 82% der Versicherten davon.
Bei den (halbautonomen) Pensionskassen ist der Anteil der überobligatorischen Guthaben in den letzten 10 Jahren von 57 auf 60% gestiegen (siehe Grafik). Das heisst, dass für jeden dem BVG-Obligatorium unterstehenden Franken zusätzlich eineinhalb Franken im Überobligatorium gespart wurde. Bei den Guthaben in den Vollversicherungen lässt sich eine vergleichbare Entwicklung beobachten, allerdings auf einem niedrigeren Niveau. (…)
Auch wenn der Gesetzgeber sich vor Eingriffen hüten sollte, heisst das nicht, dass Teilzeitpensen nicht besser versichert werden sollten. Doch eine solche Anpassung muss von unten, dezentralisiert und freiwillig erfolgen. Unter dem Druck des Fachkräftemangels und der versicherungsmathematischen Anforderungen werden schliesslich auch die letzten Arbeitgeber, die sich noch gegen einen niedrigeren Koordinationsabzug sträuben, zu ihren Konkurrenten aufschliessen müssen.
Auch dann steigt mit der Anpassung des Koordinationsabzugs der versicherte Lohnanteil. Aber der zusätzliche freiwillige Sparbetrag unterliegt nicht dem «falschen» Umwandlungssatz von 6.8%, sondern dem von der Kasse angewandten umhüllenden Durchschnittssatz. Dieser tiefere Umwandlungssatz könnte die ungerechtfertigten Transfers zwischen den Generationen reduzieren oder gar ganz aus der Welt schaffen.
Eine Reform von unten würde schrittweise und in einem für die betroffenen Unternehmen verkraftbaren Tempo erfolgen, insbesondere in Branchen, die einen hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten haben oder sehr niedrige Löhne zahlen. Vor allem aber wird mit diesem freiwilligen Ansatz eine Wiedereinführung der Querfinanzierung verhindert, die erwerbstätige Frauen und Männer Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte – benachteiligt.
Avenir Suisse
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