Am 15. Juni 2023 reichte Ständerat Andrea Caroni das Postulat 23.3831 «Stellung der Alleinlebenden in der Schweiz» ein. Es beauftragt den Bundesrat, den Umgang des Staates mit Alleinlebenden in den Bereichen Steuern, Sozialversicherungen und bei weiteren Transfers zu analysieren. Der Postulatsbericht soll Unterschiede in Transferströmen und Belastungsrelationen zwischen Alleinlebenden und anderen Lebensformen quantitativ darlegen.
Alleinstehende
Benachteiligte Singles
Bettina Weber beklagt in der SonntagsZeitung die Benachteiligung Alleinstehender in der beruflichen Vorsorge. «Die Regelungen der beruflichen Vorsorge sind reaktionär. Wer alleine lebt, unverheiratet ist und kinderlos, verliert im Todesfall meist alles Geld. Die Kassen nennen das «Solidarität»», schreibt sie.
MoreDenn wer alleine lebt und unverheiratet ist, kann über sein angespartes Kapital der zweiten Säule nicht einfach so verfügen. Das Gesetz sieht immer noch vor, dass ausschliesslich Ehegatten und eingetragene Partnerschaften im Todesfall eine Rente auslösen können.
Bei allen anderen bleibt das angesparte Geld – meist mehrere Hunderttausend Franken oder noch mehr – bei der jeweiligen Pensionskasse. Die meisten haben ihre Reglemente von sich aus ein bisschen angepasst und akzeptieren nun auch sogenannte Lebenspartnerschaften, also Konkubinatspaare.