Der Bundesrat hat den Schlussbericht zu der Administrativuntersuchung zur Korrektur der AHV-Finanzperspektiven publiziert. Er enthält Vorschläge zur Verbesserung der Prozesse, Dokumentation und Qualitätskontrolle sowie der Ressourcen im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Im Bericht heisst es u.a.:
Es wurden keine Sorgfaltspflichten verletzt. Insbesondere informierte das BSV nicht zu spät über die «Fehler» in den AHV-Finanzperspektiven. Im Gegenteil informierte es aus heutiger Sicht wohl zu schnell, was allerdings angesichts der Umstände nachvollziehbar ist. Im […] wurden sodann die Grundlagenarbeiten am Berechnungsprogramm vernachlässigt, was aber angesichts der Ressourcenmängel niemandem vorgeworfen werden kann.
Die dem GF I zur Verfügung gestellten Ressourcen waren jedenfalls bis anfangs 2024 nicht ausreichend und nicht angemessen. Der Ressourcenmangel resultierte in einer technischen und inhaltlichen Schuld, welche für die Geschehnisse im Sommer 2024 verantwortlich ist.
Die Ursache für die Probleme bei den AHV-Finanzperspektiven waren die inhaltliche und technische Schuld, die auf die Ressourcenmängel zurückzuführen war. Sowohl der Leiter GF I als auch MA 1 haben Fehler gemacht, die ihnen allerdings angesichts der Umstände nicht vorgeworfen werden können. Ein Versagen von Mitarbeitenden liegt nicht vor.
Gewisse E-Mails innerhalb des BSV deuten auf zwischenmenschlich belastete Verhältnisse und eine verbesserungsfähige Kommunikation hin. Es ist die Aufgabe der leitenden Personen, für eine offene, vertrauensvolle und positive Betriebskultur zu sorgen, welche alle Geschäftsfelder des GF I umfasst. Dazu gehört auch die Förderung einer Kultur, in der Fehler offen angesprochen werden können und Vorgesetzte bei unplausiblen Code-Teilen nicht von absichtlichen Manipulationen ausgehen (Just Culture).