Der Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Stellungnahme zur Änderung des FZ-Gesetzes für 1e-Pläne:

Durch die Einführung von 1e Vorsorgeplänen wurde ein Geschenk für jene geschaffen, die ohne- hin bereits eine ausserordentlich komfortable Rente in Aussicht haben. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für sie nun zudem ein goldener Fallschirm gezimmert: Den erzielten Gewinn auf den eigens angelegten Lohnbestandteilen im 1e Vorsorgeplan dürfen die Versicherten vollumfänglich einstreichen.

Sollte jedoch zum Zeitpunkt des Loslösens keine gewünschte Performance erzielt werden, sollen diese Versicherten einen Teil ihres selbst gewählten Risikos nicht mehr tragen müssen, sondern dürfen während zweier Jahre auf eine bessere Performance hoffen. Das Prinzip von 1e Plänen ist der individuelle Entscheid zur Risikoübernahme der gewählten Anlagestrategie.

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