BLPK mit technischem Zins 1,75%
Die basellandschaftliche Pensionskasse wird den technischen Zins per 1.1.2018 auf 1,75% senken. Dazu heisst es in einer Mitteilung der Kasse:
Der Verwaltungsrat der BLPK hat sich entschieden, die versicherungstechnischen Grundlagen dem schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeld anzupassen: Der technische Zinssatz wird per 1. Januar 2018 von 3.00% auf 1.75% gesenkt. In der Folge wird der Umwandlungssatz ab 2019 bis 2022 in vier Schritten von 5.80% auf 5.00% angepasst.
Auf die laufenden Renten hat die Senkung des technischen Zinssatzes keinen Einfluss. Hingegen sind die zukünftigen Altersrenten betroffen, da mit der Senkung des technischen Zinssatzes auch der Umwandlungssatz angepasst wird. Zusätzlich werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60% der Alters- bzw. Invalidenrenten gesenkt. Mit diesen Anpassungen will die BLPK sicherstellen, dass sie heute keine Renten verspricht, die sie in Zukunft nicht finanzieren kann. Zudem soll wenn immer möglich eine Querfinanzierung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern vermieden werden.
Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zukünftig zu tieferen Altersrenten. Die BLPK unterbreitet deshalb den rund 60 angeschlossenen Vorsorgewerken verschiedene Massnahmen, um diese Reduktion abzufedern. Auch kann ein Vorsorgewerk höhere Umwandlungssätze (5.40% statt 5.00%) festlegen, sofern der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selber finanziert. Zudem hat der Verwaltungsrat der BLPK eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ab 2019 bis 2022 beschlossen. Damit soll für die vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge die Anpassung gemildert werden.
Update: Der Kanton Baselland plant zur Sanierung der BLPK- sie wird trotz der geplanten Senkungen des UWS notwendig – rund 300 Mio. Franken in die Kasse einzuschiessen. Die Basellandschaftliche Zeitung schreibt dazu:
Damit ist allerdings erst eine Seite abgedeckt, jene der laufenden Renten. Die Belastung könnte sich noch mehr als verdoppeln, sollte der Landrat beschliessen, dass den zurzeit noch berufstätigen Versicherten keine Kürzung der künftigen Renten zuzumuten ist. Ohne Gegenmassnahmen würden die Renten wegen des niedrigeren Umwandlungssatzes nämlich ab 2019 abnehmen – und lägen 2022 um bis zu 14 Prozent tiefer. Würde man dies komplett verhindern und am Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes festhalten wollen, bräuchte es laut Berechnungen der Finanzverwaltung weitere 330 Millionen Franken. «Hier werden wir aber sicher nicht landen», nahm Finanzdirektor Lauber die Landratsdebatte vorweg.
Mitteilung BLPK /
bz / Tageswoche / bz / bz
“Arbeitslosigkeit bekämpfen, Kaufkraft stärken, PKs entlasten”
Der Gewerkschaftsbund hat an einem Medienanlass diverse Forderungen aufgestellt. Er verlangt u.a. dass die Nationalbank (SNB) die rund 1,2 Mrd. Fr. Einnahmen aus den Negativzinsen an die Pensionskassen zurückerstatten soll – über den Sicherheitsfonds der zweiten Säule. So könne der Druck auf die Pensionskassen etwas gelindert werden.
Doris Bianchi führte in ihrer Analyse der gegenwärtigen Lage der beruflichen Vorsorge aus:
Angeführt von den Empfehlungen der Pensionskassenexperten stehen im 2017 weitere Senkungen des technischen Zinssatzes und der Umwandlungssätze an. Der Referenzzinssatz wird im 2017 voraussichtlich bei 2% liegen. Das bedeutet einen Umwandlungssatz von unter 5%. Die finanziellen Mittel für Ausgleichsmassnahmen sind infolge der bisherigen Senkungsrunden aber vielerorts aufgebraucht. Die Auswirkungen der neuen Senkungsrunde werden die Versicherten daher noch stärker zu spüren bekommen. Denn um die erneute Verschlechterung zu kaschieren, sollen die Risiken immer mehr von der Pensionskasse und dem Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer und zur Arbeitnehmerin abgewälzt werden. (…)
Mit einem tiefen technischen Zins vermeidet die PK präventiv eine Sanierung. Die Kosten dafür trägt einseitig der Arbeitnehmende durch einen tieferen Umwandlungssatz bei seiner Pensionierung. Die Arbeitgeberseite profitiert hingegen. Denn damit werden kostspielige Sanierungen vermieden. Das System der beruflichen Vorsorge baut darauf, dass Anlagerisiken kollektiv getragen werden. Zudem ist der Anlageprozess auf eine lange Dauer von rund 65 Jahren angelegt. Das hilft, die Risiken zu glätten. Darum können die PK auch weit mehr in riskantere Anlagen wie Aktien oder Immobilien investieren als Lebensversicherungen oder vorsichtige Privatanleger.
Mitte 2017 wird die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft gesetzt. Damit wird die Wahl der Anlagestrategie für Vorsorgegelder möglich sein – ohne dass noch eine Mindestgarantie besteht. Der Versicherte trägt bei solchen 1e-Plänen das Anlagerisiko selber. Im Falle einer schlechten Renditeentwicklung kann der Versicherte im Freizügigkeitsfall oder im Vorsorgefall mitunter sogar ein tieferes Altersguthaben vorfinden als sein eingebrachtes Guthaben. Ein weiterer Aspekt dieser 1e-Pläne – über den wenig gesprochen wird – ist die Beschränkung des Rentenbezugs. Bei Pensionierung oder im Todesfall und bei Invalidität ist nur der Kapitalbezug möglich. Klar, davon sind zurzeit nur die Gutverdienenden, mit einem Jahresgehalt ab rund Fr. 126‘000, betroffen. Bei tieferen Einkommen sind solche 1e-Pläne nicht möglich. Oder noch nicht möglich.
Pensionskassen haben begonnen, die maximale Jahresrente zu deckeln. Pensionierte müssen künftig ein darüber liegendes Altersguthaben zwingend als Kapital beziehen. Auch hier bezieht sich diese Pflicht für den Kapitalbezug auf Gutverdiener, die bereits eine angemessene Altersrente erhalten werden. Klar ist aber auch, dass damit das Langlebigkeitsrisiko auf den Versicherten übertragen wird. Die berufliche Vorsorge wird so immer mehr zur Spareinrichtung 4 ohne kollektive Risikotragung. Und was jetzt nur für Kaderleute gilt, könnte schon bald auch für tiefere Lohnsegmente gelten.
PK Schlieren: Wechsel mit Dissonanzen
Seit dem 1. Januar 2017 sind die rund 380 Schlieremer Stadtangestellten nicht mehr bei der Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK), sondern beim Dietiker Anbieter SHP versichert. Nun werden jedoch Zweifel laut, ob dieser Wechsel rechtens sei. Die Limmattaler Zeitung schreibt dazu:
Laut den beiden Experten Claudia Schneider Heusi, Submissionsspezialistin und Rechtsanwältin, sowie Martin Beyeler, Professor für Bau- und Vergaberecht an der Universität Freiburg, hätte eine öffentliche Ausschreibung erfolgen müssen – eine sogenannte Submission – wie sie gegenüber der «NZZ» sagten. Beschwerden gegen eine nicht ausgeschriebene Vergabe hätten vor dem Zürcher Obergericht gar gute Chancen, sagt Schneider Heusi weiter.
Das Schlieremer Stadtpersonal votierte in einer Abstimmung selber für den Kassenwechsel, da die BVK auf das Jahr 2017 ihren Vorsorgeplan umsetzt und den technischen Zinssatz wie auch den Umwandlungssatz senkt. Nachdem mehrere der rund 470 Gemeinden und Organisationen, die der BVK angeschlossen sind, Kritik äusserten, wechselten lediglich deren vier die Pensionskasse. Dies sind die Gemeinden Erlenbach, Oberrieden und Mönchaltorf sowie die Schweizerisch Technische Hochschule Winterthur und die Stadt Schlieren.
Die betroffenen Gemeinden wollen von einem Submissionsverfahren nichts wissen. Schlieren etwa argumentiert mit dem Zeitdruck, der wegen der Einführung des BVK-Vorsorgeplans vorgeherrscht habe – per Ende November musste der BVK-Anschlussvertrag gekündigt sein. Auch liege die definitive Entscheidung beim Stadtpersonal, daher bestehe für die Exekutive keine wirkliche Auswahlfreiheit. Und drittens befinde sich das Gemeinwesen im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern um attraktive Vorsorgelösungen. Daher sei dieser Bereich nicht dem Submissionsrecht unterstellt.
Dieses Argumentarium stösst bei den Experten nur auf wenig Verständnis. So müsse hier aus juristischer Sicht von selbstverschuldeter Dringlichkeit gesprochen werden, monieren diese. Zudem belegte ein Bundesgerichtsentscheid von vergangenem Juli, dass die Personalvorsorge durchaus im öffentlichen Interesse liege. Das Mitwirkungsrecht der Angestellten spiele hierbei keine Rolle. Gar für «völlig abwegig» hält Beyeler das Argument Schlierens, mit anderen Arbeitgebern in Konkurrenz zu stehen. Zu dieser Begründung könne man auch greifen, wenn man den Bau eines neuen Gemeindehauses nicht öffentlich ausschreibe, da ja auch dort attraktive Arbeitsplätze entstehen würden, so Beyeler.
Gutes Jahr für die APK
Das Anlagejahr 2016 der Aargauischen Pensionskasse (APK) verlief laut einer Mitteilung im Vergleich zum Vorjahr «absolut wie relativ ansprechend». Die guten Resultate insbesondere der Immobilienanlagen sowie der Aktien und Alternativen Anlagen hätten wesentlich zum Ergebnis beigetragen, schreibt die APK.
Der aktuelle Kenntnisstand weist auf eine Jahresperformance von über 4 Prozent hin. Damit kann das Anlageergebnis nicht nur die Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Renten (3 Prozent) sowie der Aktiven (0.5 Prozent) decken, sondern verhilft auch zu einem höheren Deckungsgrad. Zusammen mit dem voraussichtlich erfreulichen versicherungstechnischen Ergebnis wird der Deckungsgrad per 31.12.2016 bei rund 100 Prozent liegen (Ende 2015: 97.7 Prozent). Um den Deckungsgrad stabil zu halten, benötigt die APK eine jährliche Performance von rund 2,5 Prozent.
Anlagenotstand zum Jahresstart
Gerade zu Jahresbeginn herrscht bei unseren Schweizer Pensionskassen jeweils besonders grosser Anlagenotstand. Das gilt zumindest für die Kassen aus dem öffentlichen Bereich und für alle diejenigen, bei welchen die jeweilige Arbeitgeberfirma die Beiträge nur einmal im Jahr vorschüssig überweist.
Davon fliessen geschätzte 30 bis 35 Prozent in Aktien und etwas mehr als die Hälfte in den Heimmarkt. Allerdings hat unser Schweizer Aktienmarkt in diesem Jahr einen entscheidenden Nachteil: Gerade bei den mächtigen Grossinvestoren aus dem angelsächsischen Raum sind die defensiven Qualitäten von Nestlé, Roche und Novartis alles andere als gefragt. Blöd nur, sind diese drei Indexschwergewichte hierzulande für knapp 60 Prozent der gesamten Börsenkapitalisierung verantwortlich.
Folglich bleibt ausländischen Grossinvestoren hierzulande nichts anderes übrig, als auf Aktien von Unternehmen aus der zweiten Linie auszuweichen. Nach dem Höhenflug der letzten Jahre lassen sich in diesem Titelsegment jedoch kaum noch Schnäppchen finden.
Nachhaltige Pensionssysteme: Schweiz fällt zurück
Die Nachhaltigkeit der Pensionssysteme ist in zahlreichen Ländern durch umfassende Reformen in den letzten Jahren gestiegen. Das ist ein Ergebnis der Allianz-Studie „Allianz Pension Sustainability Index“, die insgesamt 54 Länder umfasst. Während Australien, Dänemark, Schweden, Niederlande das Ranking der nachhaltigsten Pensionssysteme anführen, ist die Schweiz vom 7. auf den 13. Rang zurückgefallen.
Hauptgrund für die Abstufung der Schweiz ist laut Allianz die Verschlechterung der demographischen Prognosen für die Schweiz. So wird sich der so genannte Altersquotient, der das Verhältnis der Über-65jährigen zu denjenigen im Haupterwerbsalter zwischen 15 und 64 Jahren misst, in der Schweiz von derzeit rund 25 auf 50 im Jahr 2050 verdoppeln. Das bedeutet, dass immer weniger Erwerbstätige für eine immer grösser werdende Anzahl an Rentnern aufkommen müssen.
„Der Rucksack der arbeitenden Bevölkerung wird künftig immer schwerer“, sagt Severin Moser, CEO der Allianz Suisse. Zwar hebt die Studie auch hervor, dass die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern immer noch gut relativ gut dasteht, da sie über eine geringere Staatsverschuldung und ein relativ hohes Renteneintrittsalter verfügt, dennoch steht sie in Bezug auf das Pensionssystem vor grossen Herausforderungen. Umso wichtiger sei, dass die Reform Altersvorsorge 2020 gelingt.
3,2 Milliarden bei der Zentralstelle
Auf rund 650’000 Konten liegen ehemalige Pensionskassengelder, von denen die Besitzer nichts wissen. Rund 3,2 Milliarden Franken an vergessenen Freizügigkeitsleistungen verwaltete die Auffangeinrichtung BVG 2016 – erneut ein Rekord.
FuW: PKs erzielten 2016 rund 3% Bruttorendite
Die Pensionskassen in der Schweiz haben 2016 auf den rund 800 Mrd. Fr. Vermögen der Versicherten brutto etwa 3% Performance erzielt. Das zumindest besagen die Pictet-BVG-Indizes, die die Wertentwicklung typischer Pensionskassenvermögen aufzeichnen, schreibt die Finanz und Wirtschaft.
Zunächst ist die mutmasslich erreichte Performance auskömmlich, wenn sie mit der Zinsmalaise auf Bankkonten verglichen wird. Günstig ausgewirkt hat sich die weitere Aufwertung der Anleihen, obschon sich diese Bewegung seit Jahresmitte erheblich zurückgebildet hat. Einträglich waren erneut die Immobilienanlagen.
Auf Dividenden und Mieterlös ist Verlass
Doch selbst wenn nach Vermögensverwaltungskosten netto 2,5% bleiben sollten, reicht dieses Resultat nur gerade zur Deckung der Zinspflichten. Den Rentnerguthaben müssen je nach gewählter Bilanzierung 2,75% oder gar mehr gutgeschrieben werden. Für die Spargelder der Beschäftigten bleibt entsprechend weniger Jahreszins.
BVK-Wechsel unkorrekt vollzogen?
Einige Gemeinden wechseln auf das neue Jahr von der BVK zu anderen Vorsorgeeinrichtungen. Öffentlich ausgeschrieben wurde der neue Auftrag nirgends. Das wäre nötig gewesen, sagen Experten.
“Die wahre Problemzone der Frau ist das Geld”
Karin Kofler und Bettine Weber schreiben im Tages-Anzeiger über die problematische Vorsorgesituation vieler Frauen:
Es sieht für viele Frauen nicht rosig aus: Ihre Renten sind im Schnitt 37 Prozent tiefer als jene der Männer, das entspricht 20’000 Franken pro Jahr weniger. Seniorinnen müssen deshalb mehr als doppelt so häufig wie Senioren Ergänzungsleistungen beantragen. Altersarmut ist weiblich.
Andrea Gisler ist die Anwältin und spezialisiert auf Familienrecht. Sie kennt den fassungslosen Blick, wenn sie ihren Klientinnen im Rahmen einer Scheidung das Budget präsentiert. Die wenigsten wissen, dass ihr Ausstieg aus dem Berufsleben oder das drastische Reduzieren des Pensums derart einschneidende Folgen haben würde. Andrea Gisler sagt: «Die meisten Frauen kümmern sich nicht um ihre eigene Vorsorge, übrigens auch Akademikerinnen nicht. Deshalb ist die wahre Problemzone der Frau nicht ihre Figur, sondern das Geld.»
BZ: “Frauen gegen Giesskannenprinzip”
Die Berner Zeitung hat GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy zum Thema AV2020 befragt. Bertschy will die Reform der Altersvorsorge im Sinn der Frauen justieren: Eine generelle Erhöhung der AHV lehnt sie ab, verlangt aber eine gezielte Verbesserung für die Frauen. Wichtig ist ihr im Moment aber vor allem die Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auszüge:
Die Grünliberalen könnten im Kampf um den Ausbau der AHV um monatlich 70 Franken für alle Neurentner den Ausschlag geben. Lehnen Sie diesen Plan von SP und CVP immer noch ab?
Kathrin Bertschy: Ja. Man muss sich einfach vor Augen halten, weshalb wir diese Reform durchführen. Der demografische Wandel mit den geburtenstarken Jahrgängen, die ins Rentenalter kommen, sowie die erfreulich hohe Lebenserwartung stellen die Altersvorsorge vor enorme Herausforderungen.
In 15 Jahren fehlen uns jährlich 10 Milliarden Franken in der AHV. Die Reformvorlage ist dringend notwendig. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verantwortungsvoll, die Probleme weiter zu verschärfen, indem man eine Rentenerhöhung für alle Neurentner beschliesst – und dies erst noch mit der Giesskanne. Eine allgemeine AHV-Erhöhung wäre erst in 15 Jahren zu rechtfertigen.
Einen gezielten Ausbau würden Sie unterstützen?
Ja, wenn er richtig gemacht wird. Dabei denke ich vor allem an die älteren Frauen. Man darf nicht vergessen, dass viele von ihnen doppelt benachteiligt sind. Erstens haben sie während ihres Erwerbslebens nicht den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit erhalten. Zweitens sind sie von einem gravierenden Systemfehler in der 2. Säule betroffen . . .
. . . das müssen Sie erklären.
Der heutige Koordinationsabzug in der 2. Säule bewirkt, dass tiefe Einkommen und Teilzeitjobs sehr schlecht versichert sind. Das trifft in erster Linie Frauen, da sie überdurchschnittlich oft solche Stellen haben. Darum sind Frauen im Alter häufiger arm, dies völlig unverschuldet. Und nun sollen sie mit der Erhöhung des Rentenalters auf 65 auch noch einen grossen Beitrag an die Rentenreform leisten. Deshalb verlange ich eine gezielte Kompensation zugunsten der Frauen. Die fehlt bisher völlig.
Fordern Sie, dass nur die Frauen 70 Franken mehr AHV erhalten?
Vernünftiger fände ich, den Ausbau der AHV auf die Minimalrenten zu fokussieren und diese stärker zu erhöhen. Es sind vor allem alleinstehende Frauen, die Minimalrenten beziehen. Eine andere Möglichkeit ist, die Renten der Frauen um das Ausmass der Lohndiskriminierung nach oben zu korrigieren. All dies hilft aber nur den Rentnerinnen. Zugunsten der jüngeren Frauen müssen wir mit dieser Reform unbedingt den Systemfehler in der 2. Säule beheben. Sonst geht das immer so weiter.
Der Ständerat sieht ja solche Verbesserungen vor.
Ja, aber die sind viel zu zaghaft. Personen mit tiefen Löhnen und Teilpensen – in erster Linie also Frauen – werden auch so weiterhin diskriminiert. Das Einfachste wäre, den Koordinationsabzug abzuschaffen und die gesamten Löhne zu versichern.
AV2020, Konrad: “I wouldn’t bet on it”
IPE hat einen Bericht zum Status der Beratungen zur Altersvorsorge 2020 publiziert und dabei ausgiebig aus unserem letzten Newsletter zitiert. Zur Sprache kommt aber auch Hanspeter Konrad, der sich über die Zukunft der Reform ebenfalls besorgt zeigt.
Hanspeter Konrad, director of ASIP, the Swiss occupational pensions trade association, told IPE it was possible that the entire reform initiative collapsed but that he was optimistic and that the association was continuing to work towards a solution being found in parliament.
“We’re of the opinion that this reform is necessary and that it must not be allowed to fail,” he said.
Not everyone in the second pillar in Switzerland believes the reform is needed, although one source recently expressing this view to IPE said his was a contrarian one.
Konrad said that the question about the CHF70 first pillar top-up was political and that ASIP was neutral on this, focusing instead on the second-pillar aspects of the reform.
It believes that solutions can be found for the lowering of the minimum conversion rate to be offset within the second pillar.
The next steps in the law-making process are for the advisory committee in the Nationalrat to debate the upper chamber’s proposal, and then for the full lower chamber to do so.
“After that, the reform package will go back and forth in session,” said Konrad, adding that he expected a few differences to remain, including over the CHF70, and that a mediation conference was likely.
He expects that, at the end of the day, the politicians will “get their act together” to find a solution. “But I wouldn’t bet on it,” he said.
Der Rechsteiner ist angezogen
pw. Auf der Website des Gewerkschaftsbundes verteidigt SGB-Präsident Paul Rechsteiner heftig das von ihm mitinitiierte Modell des Ständerats mit dem 70 Franken AHV-Zuschlag zum Ausgleich der UWS-Senkung. Dabei wiederholt er die von ihm während der Ständerats-Beratung gemachten Ausführungen, die im Kern darauf hinauslaufen, dass alles andere als das SR-Modell unweigerlich zum Scheitern der Reform führen müsste.
Heftig sind dabei seine Angriffe gegen Martin Kaiser, beim Arbeitgeberverband zuständig für das Dossier Sozialversicherung (und Vorstandsmitglied beim Vorsorgeforum). Kaiser ist massgeblich beteiligt am Konzept des Nationalrats, das explizit den Ausgleich ohne AHV-Zuschlag sucht.
Rechsteiner und Kaiser sind damit die beiden Exponenten der sehr unterschiedlichen Lösungen, wobei die Personalisierung der aktuellen Auseinandersetzung diese zusätzlich befeuert. Wie persönlich das für Rechsteiner geworden ist, lässt sich schon daran erkennen, dass er – seiner Sache offenbar nicht mehr allzu sicher – sogar vor dem harmlosen Wortspielchen “der Kaiser ist nackt” nicht zurückschreckt.
Was er hingegen verschweigt, ist die Tatsache, dass das Kernelement von Kaisers Konzept, die Streichung des Koordinationsabzugs, bereits in der Botschaft des Genossen Berset enthalten war. Wenn das nun aber aus der Küche des Arbeitgeberverbands kommt, ist es trotz gleicher Rezeptur anscheinend ganz ungeniessbar. Wichtigstes Argument sind die Kosten, wobei die Berechnungen des BSV scheinbar über jeden Zweifel erhaben sind, jene der Arbeitgeber, die davon wesentlich abweichen, gar nicht erwähnt werden.
Nun haben die Berechnungen des BSV den Schönheitsfehler, dass das Amt sich weigert, die dazugehörigen Grundlagen zu veröffentlichen. Auch mehrfache Anfragen unsererseits waren bisher erfolglos. Alles was geboten wird, sind die Resultate. Nun haben wir allerdings schon in der Schule gelernt, dass Resultate ohne Angabe des Lösungswegs nicht zählen. Sollte eigentlich auch für Daten gelten, die grössere Bedeutung haben als eine Mathe-Prüfung.
Welchen Weg die Reform einschlägt, wird wesentlich von der Haltung der CVP abhängen. Ihre Exponenten werden entsprechend von Links und Rechts umworben. Im Parlament hat sich die Partei in dieser Frage bisher konsequent an die Seite der SP gestellt, wobei das erfahrungsgemäss bei ihrer Wählerschaft nicht wahnsinnig gut ankommt. Um einen Sinneswandel zu erwirken, wird bei FDP und SVP deshalb auch an Verbesserungen bei der AHV ergänzend zu ihren Vorschlägen gedacht. Was wiederum von der SP mit allergrösstem Misstrauen verfolgt wird, weil sie einerseits den Sukkurs der CVP nicht verlieren will, anderseits die AHV als ihr exklusives Betätigungsfeld erachtet. Arbeitgebervorschläge zu deren Ausbau sind so ungefähr das Allerletzte, was sie sich wünscht.
Am 12./ 13. Januar sowie am 2./ 3. Februar trifft sich die SGK des Nationalrats, um die Ausgangslage bei der AV2020 vor der entscheidenden Frühjahressession zu diskutierten. Und wenn Rechsteiner in seinem Kommentar schreibt, “wir stehen vor spannenden Monaten”, so sind wir für einmal geneigt, ihm vollumfänglich zuzustimmen.
OAK: Anhörung zur revidierten Weisung über Vermögensverwalter in der BV
Die Zulassung von Vermögensverwaltern in der beruflichen Vorsorge durch die OAK wurde auf den 1. Januar 2014 eingeführt. Sie ist auf drei Jahre befristet. Vor Ablauf der drei Jahre ist ein neues Zulassungsgesuch einzureichen. Im Hinblick auf diese zweite Zulassungsrunde und die bis anhin gewonnenen Erfahrungen, werden die Weisungen Vermögensverwalter revidiert. Die Anpassungen sind laut Aussage der OAK auf ein Minimum beschränkt. Insbesondere, da mit der geplanten Regulierung im Finanzinstitutsgesetz die Vermögensverwalter in der beruflichen Vorsorge unter die Aufsicht der FINMA bzw. neu zu gründenden Aufsichtsorganisationen gestellt werden.
Kernpunkte der Anpassung der Weisungen Vermögensverwalter sind:
- Vereinheitlichung von Definitionen mit denjenigen in den neuen Weisungen 01/2016 „Anforderungen an Anlagestiftungen“
- Präzisierungen und Klarstellungen bei den Voraussetzungen an die betriebliche Organisation sowie Schaffung von Vorhersehbarkeit durch schriftliches Festhalten der sich anlässlich der ersten Zulassungsrunde gebildeten Praxis
- Konkretisierung des Zulassungs- und Mutationsverfahrens.
Die OAK BV hat sich entschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Sie weist darauf hin, dass es sich bei dieser Anhörung nicht um ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren handelt. Auf eine Publikation der einzelnen Stellungnahmen und der Auswertung wird verzichtet.
UBS PK-Performance November 2017
Die Wahl von Donald Trump hat den Aktienmärkten Auftrieb verliehen, so dass die Pensionskassen ihre Renditen steigern konnten. Die Gegenbewegung auf den Anleihenmärkten belastete hingegen die Performance. Hedge Funds konnten, wie auch schon im Oktober, einen starken Monat verbuchen. Auch die Performance der Immobilienanlagen stützte die Renditen, schreibt die UBS zu ihren November Performance-Zahlen.
Die Pensionskassen im Sample schnitten mit einer Monatsperformance von durchschnittlich 0,13% im November wieder besser ab als in den vorangehenden zwei Monaten. Die durchschnittliche Jahresrendite stieg auf 2,29%. Erstmals seit August erzielten alle Vergleichsgruppen wieder positive Renditen. Vorsorgewerke mit verwalteten Vermögen über CHF 1 Mrd. verzeichneten mit durchschnittlich 0,16% die höchste Rendite, ihre Pendants mit Vermögen unter CHF 300 Mio. mit durchschnittlich 0,12% hingegen die tiefste.




