Wechsel bei der Pico Vorsorge
Die Pico Vorsorge AG ist auf die Führung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen spezialisiert. Sie verwaltet mit einem Team von 25 Mitarbeitenden die Stiftung Abendrot, eine Gemeinschaftsstiftung und rund ein Dutzend Firmen-Pensionskassen.
Aufgrund des schrittweisen Altersrücktritts von Dr. Hans-Ulrich Stauffer und Eva Zumbrunn und im Sinne der langfristigen Nachfolgeplanung wurde die Geschäftsleitung der Pico Vorsorge AG bereits vor längerem mit Enza Bögli, Nicole Valet und Stephan Bannwart erweitert.
Als Abschluss dieses Prozesses erfolgte auch ein Wechsel im Verwaltungsrat. Dieser setzt sich nun aus den bisherigen Eva Zumbrunn und Dr. Hans-Ulrich Stauffer sowie den drei neu eintretenden Enza Bögli, Nicole Valet und Stephan Bannwart zusammen. Gleichzeitig sind auch die Eigentumsverhältnisse der Pico Vorsorge AG angepasst worden. Die Aktien verteilen sich zu gleichen Teilen auf die fünf Mitglieder des Verwaltungsrates.
CS PK-Index Q4 2016: “Allzeithoch”
Im Berichtsquartal nahm der PK Index um 1.29 Punkte resp. 0.81% zu und schliesst per 31. Dezember 2016 bei einem Allzeithoch von 159.91 Punkten, ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000.
Nach einer Abschwächung im Oktober (-0.72%) erholte sich der PK Index im November (0.16%) und zeigte im Dezember (1.38%) einen bemerkenswerten Schlussspurt.
Der grösste Anteil am Anstieg des PK Index ist, wie schon im Vorquartal, auf die Aktien Ausland (0.92%) zurückzuführen, gefolgt von Aktien Schweiz (0.15%), Alternative Anlagen (0.13%), Immobilien (0.13%), Rest (0.04%) und Liquidität (0.00%). Einen negativen Beitrag leisteten Obligationen Schweizerfranken (-0.52%), Obligationen Ausland (-0.04%) und Hypotheken
(-0.02%).
Rückblickend auf das Jahr fällt auf, dass sämtliche Anlageklassen einen positiven Renditebeitrag geleistet haben, insbesondere Aktien Ausland (1.58%), Immobilien (1.17%) sowie Obligationen Schweizerfranken (0.43%).
Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 01.01.2000) beträgt per 31. Dezember 2016 2.80%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2.44%.
“Pensionskassen kürzen Renten massiv”
2017 wird für Versicherte ein Horrorjahr. Selbst in gesunden Pensionskassen tun sich Löcher auf. Jetzt sinken die Renten – und die ersten Experten stellen das System in Frage, schreibt der Blick. Weiter heisst es im Beitrag u.a.:
Die Kassen befinden sich in einem veritablen Sturm. Ihr Job: das Geld der Arbeitnehmer zu verwalten, zu vermehren und nach der Pension auszuzahlen. Doch die Zinsen sind am Boden, an den Märkten ist die Zeit der grossen Renditen passé. Gleichzeitig werden die Pensionäre älter und älter. Kurzum: Immer weniger Geld muss immer länger reichen. «Viele Kassen haben heute eine versteckte Unterdeckung. Selbst in gesunden Kassen tun sich Löcher auf», sagt Stefan Thurnherr (52), Pensionskassenspezialist des Vermögenszentrums (VZ).
Für Stefan Thurnherr ist klar: «Die Pensionskassen haben versteckt Rentenalter 70 eingeführt. Sie sagen: Wenn ihr das heutige Rentenniveau wollt, müsst ihr halt fünf Jahre länger arbeiten.» Für Doris Bianchi (42) vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist die Schmerzgrenze erreicht. «Wenn der Umwandlungssatz unter fünf Prozent fällt, muss man sich fragen, ob sich bei so wenig Rente pro einbezahltem Franken dieses System noch rechtfertigt.» Viele Leute würden sich überlegen, sich das Geld auszahlen zu lassen und ins Ausland zu ziehen. Mit dem starken Franken komme man dort weiter als mit einer Rente in der Schweiz. Dabei sei das nicht der Sinn der Sache. «Das ist gefährlich! So tragen die Leute das Risiko und erhalten keine sichere Rente», warnt Bianchi.
Tatsächlich gibt es schon einige PK, die den Umwandlungssatz unter fünf Prozent gesenkt haben. SonntagsBlick liegt eine Liste von rund hundert Pensionskassen vor. Beispielsweise die Kasse des staatlichen Rüstungskonzerns Ruag. 2018 wird das angesparte Kapital zu einem Satz von gerade mal 4,56 Prozent in eine Rente umgewandelt. 2010 lag der Umwandlungssatz noch bei 6,8 Prozent. «Ruag ist ein Negativbeispiel. Dort wird es sehr hart», stellt Urban Hodel fest. Er erwartet aber weitere solche Fälle.
Hans Peter Konrad (58), Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbands Asip, bleibt optimistisch. «Die Pensionskassen haben es immer wieder geschafft, die jeweiligen Herausforderungen zu meistern.»
Medien zum Stand der AV2020
Christof Forster fasst in der NZZ die Entscheide der SGK-N zur Altersvorsorge 2020 zusammen. Er listet im Einzelnen die diversen und meist unverändert gebliebenen Differenzen zum Ständearat auf und bemerkt im letzten Absatz:
Trotzdem sind aus dem Ständerat positive Signale zu vernehmen. «Nun liegt ein konsistentes Kompensationsmodell vor, das etwa gleich viel kostet wie die Variante Ständerat», sagt Konrad Graber (Luzern, cvp.), Präsident der ständerätlichen SGK. Es habe aber weiterhin den Nachteil, dass Teilzeitbeschäftigte und Personen mit tiefen Einkommen stärker belastet würden. Letztlich geht es laut Graber um eine politische Beurteilung: «Wir müssen aufpassen, dass wir uns nicht um des Kaisers Bart streiten.»
Die St.Galler Zeitung schreibt:
Fragt sich, welchem Preis die Kompensationsmassnahmen haben sind: Im Vergleich zum bisherigen Modell des Nationalrats ist er deutlich tiefer und bewegt sich etwa in der Grössenordnung der Ständeratslösung. «Das ist ein positives Signal», sagt CVP-Ständerat Konrad Graber (LU). “Beim Modell des Ständerats werden diese Kosten aber gleichmässiger verteilt – die Teilzeitbeschäftigten und Geringverdiener würden weniger stark belastet.» Alles in allem näherten sich die Positionen aber an, so Graber.
pw. Dies Bemerkungen von Graber erlaubt mehrere Interpretationsmöglichkeiten. Allenfalls auch ein Abrücken der CVP von der bisher strikt verfolgten Linie des AHV-Ausbaus. Ändert die Partei hier ihre Meinung, ist es um den 70 Franken-Zuschlag geschehen. On verra.
AV2020: Reaktionen auf SGK-N Entscheide
Die SP schreibt zu den Entscheiden der nationalrätlichen Sozialkommission:
Mit ihrem Beharren auf der teuren Kompensation innerhalb der zweiten Säule und der Erhöhung des Rentenalters auf 67 gefährdet die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) die Altersvorsorge 2020. Ein solcher Sozialabbau ist an der Urne niemals mehrheitsfähig. Die SP bleibt dabei, dass die Einbussen in der 2. Säule durch höhere AHV-Renten kompensiert werden müssen.
Buchstäblich in letzter Minute hatten SVP, FDP und GLP im Herbst 2016 ein neues Konzept in die Diskussion geworfen. Wenig überraschend führte dieses unseriöse Vorgehen in die Sackgasse. Das Konzept aus der Feder des Arbeitgeberverbands erwies sich als nicht durchdacht, untauglich und viel zu teuer.
Leider hat die SGK-N den Weg aus dieser Sackgasse nicht gefunden. Darum bleibt die SP dabei: Nur der Vorschlag des Ständerats bringt eine akzeptable Altersreform. Die Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist die intelligenteste und nachhaltigste Kompensation der Rentenverluste, welche durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der 2. Säule verursacht werden.
Auch ist auf Erhöhung des Rentenalters über 65 hinaus sowie auf jegliche Automatismen für künftige Rentenaltererhöhungen zu verzichten, wenn die Altersvorsorge 2020 an der Urne nicht Schiffbruch erleiden soll.
Travail Suisse schreibt:
Die Beschlüsse der Sozialkommission des Nationalrats zur Altersreform 2020 zeugen von ideologischen Scheuklappen. Um jeden Preis soll offenbar ein echter Ausgleich der Rentenverluste im BVG durch die AHV vermieden werden. Zusammen mit den weiteren Beschlüssen von heute entsteht der Eindruck: Die bürgerliche Mehrheit nimmt einen Absturz der Revision bewusst in Kauf. Das ist verantwortungslos.
Die Sozialkommission scheint weiterhin nicht an einer mehrheitsfähigenReform der Altersvorsorge interessiert zu sein. Sie beharrt weitgehend auf den Beschlüssen des Nationalrats. Anstelle eines teilweisen Ausgleichs der Rentenverluste in der beruflichen Vorsorge durch die AHV, sollen alle Ausgleichsmassnahmen im BVG stattfinden. «Dies obwohl im heutigen Tiefzinsumfeld der teilweise Ausgleich über die AHV der eindeutig einfachere, effizientere und auch verständlichere Weg für die Bevölkerung wäre. Anstatt an einem pragmatischen Weg ist die Mehrheit der Kommission offenbar interessierter an einem ideologischen Grabenkampf» meint Matthias Kuert Killer, Leiter Sozialpolitik.
Die FDP hält fest:
Die FDP-Liberale Fraktion will eine Reform der Altersvorsorge, aber keine Reform um jeden Preis. Die gieskannenartige AHV-Erhöhung um 70 Franken für Neurentner ist für die FDP nicht nur ein finanzpolitischer Sündenfall und ein Verrat an der nächsten Generation, sondern auch der Garant für ein Scheitern der Reform. Das Volk wird keine Zweiklassen-AHV annehmen. Der Vorschlag der Sozialkommission ist deutlich günstiger als das Modell des Ständerates, bringt den Versicherten klare Vorteile und kompensiert Rentenausfälle viel besser. Dies bestätigen auch Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Dieser Reformpfad führt ans Ziel. (…)
Die AHV-Erhöhungen sind ein Risiko für die Volksabstimmung zur „Altersvorsorge 2020″. Die zusätzlichen 70 Franken erhalten nämlich nur jene, die neu in Rente gehen. Damit würde eine krasse Ungleichheit geschaffen. Diese Tatsache verschweigen die Befürworter aber gerne. Stattdessen versprechen sie lieber mehr Rente für alle. Ein fadenscheiniges Argument, welches spätestens in der Volksabstimmung zu einem Bumerang wird. Ausserdem sind die 70 Franken mehr AHV lediglich süsses Gift: Woher das Geld dafür stammen soll, ist nämlich langfristig nicht geregelt. Leiden würden vorerst Bereiche wie Bildung, Sicherheit, Infrastruktur oder Kultur, sie alle müssten im Bundesbudget Abstriche in Kauf nehmen, um die AHV zu finanzieren.
AV2020: Befriedigung auf Arbeitgeberseite
Der Arbeitgeberverband hält zu den Entscheiden der nationalrätlichen Kommission im Differenzbereinigungsverfahren fest:
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat sich an ihrer Sitzung zur Reform der Altersvorsorge 2020 für eine verbesserte Version des Nationalratsmodells ausgesprochen. Die Kommission trägt damit den wesentlichen Kritikpunkten an ihrem ursprünglichen Reformmodell Rechnung.
Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) bestätigt jetzt: Das von der Kommission modifizierte Modell des Nationalrats vermag die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge deutlich besser und günstiger zu kompensieren als das Modell des Ständerats. Es führt gleichzeitig zu einer spürbaren Verbesserung der Vorsorge für Teilzeitangestellte sowie Erwerbstätige mit tieferen Einkommen und bietet eine Lösung für das wachsende Phänomen der Mehrfachbeschäftigung. (…)
Für die Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes sollen rund 0,6% Lohnbeiträge eingesetzt werden, zur Sicherung der AHV-Renten auf jetzigem Niveau zusätzlich um 0,6 Prozentpunkte Mehrwertsteuer. Damit belaufen sich die Gesamtkosten der Reform auf knapp 5 Milliarden Franken, was eine jährliche Reduktion von knapp 2 Milliarden Franken gegenüber dem Modell des Ständerats bedeutet. (…)
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen, dass die SGK-N an der Stabilisierungsregel für die AHV festhält, um die AHV-Renten selbst über den Zeithorizont von 2030 hinaus zu sichern. Demgegenüber würde ein Rentenausbau um 70 Franken für Neurentnerinnen und Neurentner, wie ihn der Ständerat fordert, die strukturellen Probleme der AHV weiter verschärfen.
AV2020: Entscheide der SGK-N
Die Sozialkommission des Nationalrats hat nach dem ersten Sitzungstermin ihre Entscheide publiziert. Als wichtigstes Element ist festzuhalten: die Kommission hält an den zentralen Beschlüssen des Nationalrats fest, was bedeutet: Kompensation der UWS-Senkung in der 2. Säule ohne Zuschläge in der AHV sowie Festhalten an der Abschaffung des Koordinationsabzugs. Um dem Vorwurf der hohen Belastung junger Versicherter entgegen zu treten, sollen die Altersgutschriften neu gestaffelt werden. In der Mitteilung der Kommission heisst es dazu:
In der Reform Altersvorsorge 2020 (14.088 s) betrifft eine zentrale Differenz zwischen dem National- und dem Ständerat die Frage, wie die Rentenverluste ausgeglichen werden sollen, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen. Auf der Suche nach einem Kompromiss hat die SGK-NR das Modell des Nationalrates weiterentwickelt, das die Rentenverluste innerhalb der zweiten Säule kompensiert. Insbesondere sollen die jüngere Generation der Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber weniger hohe Sparbeiträge an die Pensionskasse zahlen müssen (5 % im Alter von 25 bis 34 Jahren; 8 % im Alter von 35 bis 44 Jahren). Die Kosten der Kompensation können dadurch deutlich gesenkt werden.
Da auch im weiterentwickelten Modell kein Koordinationsabzug gemacht und somit Sparbeiträge auf dem ganzen versicherten Lohn erhoben werden sollen, bleibt das Rentenniveau gesichert. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass auch die Altersvorsorge für Teilzeitbeschäftigte, Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen und wenig Verdienende verbessert werde, wenn auf den Koordinationsabzug verzichtet wird. Davon profitieren insbesondere auch Frauen. Die Kommission beantragt dieses Modell mit 13 zu 12 Stimmen.
Die Minderheit will dem Ständerat folgen, der zur Kompensation nicht nur Massnahmen in der beruflichen Vorsorge, sondern auch in der AHV beschlossen hat, nämlich einen Rentenzuschlag von 70 Franken im Monat für Neurentner und eine Erhöhung des Plafonds für Ehepaarrenten auf 155 Prozent. Die Mehrheit der SGK-NR lehnt diese Rentenverbesserungen ab, will aber in der AHV gezielt jenen Personen die Frühpensionierung erleichtern, die früh zu arbeiten begonnen und wenig verdient haben (Kosten von 300 Millionen Franken).
Unter Berücksichtigung aller Massnahmen (unter anderem Leistungsgarantie für eine Übergangsgeneration von 20 Jahren) sinken die gesamten Kompensationskosten von 4,45 Milliarden Franken auf 2,85 Milliarden Franken im Jahr 2030. Damit ist das Kompensationsmodell der SGK-NR insgesamt günstiger als das Modell des Ständerates (3,25 Milliarden Franken im Jahr 2030).
Auch bei der AHV gab sich die (knappe) Mehrheit wenig kompromissbereit. Am zweistufigen Interventionsmechanismus mit Rentenaltererhöhung soll ebenfalls festgehalten werden. Dazu wird ausgeführt:
Mit dem Stichentscheid ihres Präsidenten (bei 12 zu 12 Stimmen) hält die Kommission am zweistufigen Interventionsmechanismus in der AHV fest. Mit diesem soll vorgesorgt werden für den Fall, dass die Politik bei absehbaren späteren finanziellen Schwierigkeiten nicht rechtzeitig Gegensteuer gäbe und der AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe sinken würde.
Sollte eine solche Situation eintreten, würde das Referenzalter um maximal 4 Monate pro Jahr auf bis zu 67 Jahre angehoben und parallel dazu die Mehrwertsteuer um bis zu 0,4 Prozentpunkte erhöht. Eine Minderheit der Kommission will dem Ständerat folgen, der auf eine politische Lösung setzt und einen solchen Automatismus ablehnt.
Schliesslich will die Kommission auch bei den Witwen– sowie den Kinder-Altersrenten eine härtere Linie fahren.
Anders als Ständerat folgt die Kommission dem Vorschlag des Bundesrates und sieht die Zeit gekommen, die Regeln für die Hinterlassenenrenten an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen. Mit 15 zu 10 Stimmen hält die Kommission am Beschluss des Nationalrates fest, wonach Witwen nur dann eine Rente erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung unterhaltspflichtige Kinder haben.
Ebenfalls mit 15 zu 10 Stimmen hält die Kommission daran fest, dass ab Inkrafttreten der Reform keine neuen Kinderrenten zur AHV-Altersrente mehr ausgerichtet werden. Im Sinne der Kohärenz beantragt sie zudem, dass es auch keine neuen Kinderrenten zur Pensionskassenrente (BVG-Obligatorium) gibt.
Mitteilung SGK-N /
Faktenblatt / Leistungsvergleich/ Bericht SDA
Schweizer Asset Management und Institutionelle
finews beschäftigt sich mit der Frage, weshalb “das Schweizer Asset Management nicht vom Fleck kommt”.
Die Gründe laut finews:
1. Das Schweizer Asset Management wird von Grossanbietern dominiert
2. Die grossen Schweizer Anbieter sind tatsächlich nicht innovativ
3. Schweizer Institutionelle trauen der heimischen Industrie wenig zu
4. Es fehlt an einer wettbewerbsorientierten Investmentkultur
5. Der boomende ETF-Trend ist Ausdruck einer Angstkultur
6. Die Attraktivität des Heimmarktes Schweiz ist relativ
Ernüchterndes Fazit
Daraus lasse sich unschwer folgern: Das ist nicht der Nährboden, auf dem kleinere, aber umso innovativere Asset Manager eine Weltmarkt-Position erobern und dem Finanzplatz Schweiz neue Strahlkraft verleihen können.
Prevanto übernimmt Providus
Das Ende 2015 durch einen Management Buyout aus der Swisscanto hervorgegangene Expertenbüro Prevanto mit Büros in Zürich, Basel und Lausanne übernimmt die Aktien der Providus in Zürich. Die Providus will mit diesem Zusammenschluss gemäss einer Mitteilung der Prevanto eine Nachfolgeregelung treffen und für ihre Kunden die Weiterführung der Mandate gewährleisten. Für die Prevanto bietet sich die Chance einer Erweiterung des Kundenstammes. Es ist geplant, dass bis Ende 2017 die Tätigkeiten der Providus an die Prevanto übertragen sind.
Die Prevanto beschäftigt rund 35 Personen, davon 16 zugelassene PK-Experten. Das Unternehmen befindet sich im Besitz der drei Sitzleiter Patrick Spuhler, Michèle Mottu Stella und Stephan Wyss.
Kündigungen bei der Solothurner PK
Per Ende 2015 haben Wangen bei Olten, Schönenwerd und Oensingen die PKSO verlassen. Per Ende 2016 kündigten auch die Gemeinden Zuchwil und Mümliswil sowie das Sportzentrum Zuchwil ihre PKSO-Verträge. Sie alle wechselten zu anderen Vorsorgeeinrichtungen.
Der Hintergrund für diese Entwicklung: Im Gleichschritt mit dem Kanton waren die Anschlussmitglieder gezwungen, sich an der Ausfinanzierung der Kasse per 1. Januar 2015 zu beteiligen. Damit haben sie alle Freiheiten, sich ohne grossen finanziellen Aufwand aus der PKSO zu verabschieden – und sich nach für sie besseren Lösungen umzuschauen. Mit der Ausfinanzierung sieht sich die PKSO einer neuen Konkurrenz ausgesetzt.
Besteuerung der 2. Säule in Deutschland
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27.10.2010 haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA, am 21.12.2016 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen.
WTW Pension Watch Q4 2016
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In der Schweiz haben sich die Bilanzen der Unternehmen deutlich verbessert und die Anlagerenditen fielen im letzten Quartal positiv aus. Der Pensionskassenindex gemäss der Willis Towers Watson Pension Finance Watch stieg von 94,8% per Jahresende 2015 auf 96,8% per Jahresende 2016 und verbesserte sich damit im Gesamtjahr 2016 um 2 Prozentpunkte.
Von Oktober bis Dezember sind die Anleihenrenditen gegenüber dem Ende des Vorquartals deutlich, um nahezu 40 Basispunkte, gestiegen. Damit nahmen die Pensionsverpflichtungen ab und der Pensionskassenindex stieg. Zudem haben in geringem Masse die positiven Anlagerenditen im vierten Quartal zu einer Verbesserung des Index geführt. Die Rendite der von den Schweizer Pensionskassen üblicherweise gehaltenen Anlageklassen lag für das letzte Quartal 2016 um 0,5% höher (gemäss BVG-40 plus Index von Pictet).
«Das Quartal endete mit der erwarteten Erhöhung der US-Leitzinsen um 0,25%. Die grösste Volkswirtschaft der Welt erreicht gerade die letzte Phase ihres Konjunkturzyklus, und so rechnen wir künftig nur mit einem schrittweisen Zinsanstieg. Es war jedoch die Nachricht über den Sieg Trumps bei den US-Präsidentschaftswahlen, die den weit grösseren, wenngleich weniger erwarteten, positiven Einfluss auf die bilanziellen Bewertungen der Schweizer Vorsorgepläne ausübte. Trotz vager und zuweilen sogar widersprüchlicher politischer Aussagen löste der Wahlerfolg Trumps an den Aktienmärkten im Dezember 2016 eine regelrechte Rally aus. Infolge der höheren Inflationserwartungen stürzten sich die Anleger auf Aktien und verkauften Anleihen, weshalb die Renditen und daher auch die Diskontierungssätze anzogen», so Michael Valentine, Senior Investment Consultant bei Willis Towers Watson in Zürich.
Pläne in Nidwalden
Die Luzerner Zeitung berichtet über einen Informationsanlass der PK Nidwalden über geplante und einschneidende Reglementsänderungen der Kasse. Die Zeitung schreibt:
Stephan Wyss, Experte für berufliche Vorsorge, erläuterte vor den rund 100 Interessierten die geplanten Massnahmen. So soll einerseits der Umwandlungssatz schrittweise gesenkt werden – von 6,3 Prozent im vergangenen Jahr auf 6,05 im Jahr 2018 bis schliesslich 5,3 Prozent im Jahr 2023. Das heisst, wer 2018 im Alter von 65 pensioniert wird, erhält jährlich 6,05 Prozent seines Altersguthabens im Zeitpunkt des Rücktritts, wer 2023 als 65-Jähriger in Pension geht, muss sich mit einem Satz von 5,3 Prozent jährlich begnügen. Um die Einbussen nicht höher ausfallen zu lassen, will die Pensionskasse die im Teuerungsfonds der Kasse vorhandenen Mittel einsetzen. Dafür muss allerdings noch der Landrat grünes Licht geben.
Zudem soll der Sparbeitrag erhöht werden – bis zum Alter von 44 Jahren um je 0,5 Prozent und ab dann um je 1,0 Prozent. Der Risikobeitrag wird ebenfalls von aktuell je 1,0 auf neu je 1,5 Prozent angehoben. Die Beitragserhöhungen werden paritätisch von Arbeitnehmern und -gebern getragen. Geschäftsleiter Roger Metz sprach von einer insgesamt ausgewogenen Lösung mit der Mischung aus Leistungsanpassungen und Beitragserhöhungen.
Korrigenda: Aufgrund eines redaktionellen Irrtums wurde an dieser Stelle die Planänderung ursprünglich der PK Luzern zugeschrieben. Wir bitten um Entschuldigung.
Auch St.Galler-Kasse geht in die Tiefe
Der Umwandlungssatz werde von 6,4 auf 5,2 Prozent gesenkt, teilte die sgpk, die Pensionskasse des St. Galler Staatspersonals und der Volksschullehrer, mit. Auch der technische Zinssatz für die Verzinsung des Kapitals wird gesenkt, nämlich von 3 auf 2,5 Prozent.
Die Mittel für die flankierenden Massnahmen will die sgpk mit der Jahresrechnung 2016 vollständig zurückstellen, wie es heisst. Dadurch rutscht die Pensionskasse in eine Unterdeckung. Der Deckungsgrad beträgt per Ende 2016 nur noch 91 Prozent.
Der Stiftungsrat hat ein Sanierungs- und Beteiligungskonzept beschlossen. Dieses soll auf den 1. Januar 2019 zusammen mit den technischen Änderungen in Kraft treten. Das Sanierungskonzept wird im Communiqué nicht erläutert.
Die St. Galler Pensionskasse war per Anfang 2014 verselbständigt worden. Der Kanton beteiligte sich mit 217 Millionen Franken an der Ausfinanzierung. Die Versicherten zahlen über höhere Beiträge bis Ende 2018 insgesamt 71 Millionen Franken. Zudem erleiden die Versicherten durch einen Systemwechsel Renteneinbussen von total 113 Mio. Franken.
Um die vom Kanton übernommenen Rentenverpflichtungen finanzieren zu können, müsste die sgpk eine jährliche Rendite von 4,1 Prozent erwirtschaften. Dank der Massnahmen muss die sgpk noch eine jährliche Rendite von 2,5 Prozent erzielen. Die Beiträge der Arbeitnehmenden sollen um 1 Prozent, jene der Arbeitgeber um 1,25 Prozent erhöht werden. Mit all diesen Massnahmen könne die sgpk am Leistungsziel des kantonalen Gesetzgebers festhalten, heisst es.
50plus oder doch nur 50minus?
pw. Der traditionelle Anlass des Pensionskassenverbands zum Jahresbeginn galt diesmal ausschliesslich der im Niemandsland der Differenzbereinigung schwebenden Altersvorsorge 2020. Ein Bundesrat – Alain Berset persönlich – und prominente Vertreter der Parteien und Sozialpartner diskutierten den Stand der Dinge und die offenbar stark reduzierten Erfolgsaussichten des wichtigen Reformvorhabens.
Berset liess keine Zweifel, auf welcher Seite der Kontroverse zwischen National- und Ständerat mit ihren unterschiedlichen Kompensationsmodellen seine persönlichen Vorlieben liegen: seine Sympathie gehört voll und ganz dem Ständerat mit seinem Ausgleich der UWS-Senkung unter Einbezug der AHV. Zwar wiederholte er mehrfach sein Bedauern, dass das BR-Modell in beiden Kammern abgelehnt worden sei, findet aber in der SR-Lösung offenbar soviel Trost, dass er dessen Entscheide vorbehaltlos unterstützt.
Der Bundesrat rührte zudem die Werbetrommel für den Ständerat mit der Behauptung, dass dessen Modell den “Stresstest” bestanden habe, und das im Gegensatz zu jenem des Nationalrats. Allerdings lässt sich bloss feststellen, dass die kleine Kammer einfach an ihren Beschlüssen festgehalten hat. Aber das könnte der Nationalrat auch so halten. Reine Unbeweglichkeit bis hin zur Rechthaberei entspricht kaum der sinnvollen Definition eines erfolgreich bestandenen Stresstests.
Und nicht überraschend brachte auch Berset die schon endlos wiederholte Kritik, der Nationalrat habe sich auf einen in letzter Minute eingebrachten Vorschlag eingelassen, was offenbar gegen die guten Sitten verstösst. Dazu wäre ganz grundsätzlich zu sagen, lieber eine gute Lösung in letzter Minute als einen lang geplante schlechte.
In der zweiten Runde kamen prominente Vertreter der Sozialpartner – Paul Rechsteiner und Martin Kaiser sowie aus den Parteien Alex Kuprecht (SVP), Ruth Humbel (CVP) und Kathrin Bertschy (GLP) zum Wort. “Ich verstehe, dass hier niemand von seinen vorgefassten Meinungen abrücken will”, erklärte ASIP-Direktor Hanspeter Konrad, suchte aber doch nach dem notwendigen Spielraum, welcher der Reform schliesslich noch zum Erfolg verhelfen könnte. Denn falls sich niemand bewegt in diesem Polit-Mikado, ist das Scheitern unausweichlich. Aber wer sich in diesem Spiel zuerst bewegt, hat anscheinend schon verloren. Dass Kuprecht im Ständerat nur schon die Möglichkeiten eines AHV-Ausbaus angetönt hatte, wurde von Rechtseiner in der Diskussion denn auch mit viel Gusto und Emphase zum Thema gemacht.
Dass die Diskussion sich nicht in einer starren Wiederholung bekannter Meinungen und Standpunkte erschöpfte, war nicht zuletzt Berschty zu verdanken, gegen deren Argumentation sich auch der nie um Worte verlegene und stets um Selbstbestätigung bemühte Rechsteiner seine liebe Not hatte. Nur eben ungeschickt, dass die junge Nationalrätin ausgerechnet der GLP angehört, welche zusammen mit der FDP diesen “5 vor Zwölf-Antrag” in den Nationalrat eingebracht hatte und der SP den heiss ersehnten AHV-Erfolg zu verderben droht. Dass die junge Generation lieber Geld in die eigene 2. Säule einlegt als damit Rentenzuschläge für eine Generation zu finanzieren, welche bisher alles andere als zu kurz gekommen ist, muss für einen SP-Vertreter eine schmerzhafte Erfahrung bilden.
Denn das pièce de résistance – im wahrsten Sinne des Wortes – in der aktuellen Auseinandersetzung bildet der 70 Franken-Zuschlag auf die neuen AHV-Renten, auf das sich SP und CVP kapriziert haben und das Arbeitgeber wie bürgerliche Parteien (die CVP ist das nur situativ) partout nicht akzeptieren wollen. Kuprecht will sie durch eine Senkung des Koordinationsabzugs ersetzen, welche eine Übergangsfrist von 20 Jahren voraussetzt, was die Arbeitgeber und Fachverbände nicht hinnehmen wollen.
Zum Schluss wurden die Podiumsteilnehmer von Konrad nach ihrer Einschätzung der Erfolgsaussichten des Geschäfts bei der parlamentarischen Schlussabstimmung befragt. Auch wenn man aufgrund der gemachten Erfahrungen bereits etwas skeptisch sein musste, so haben die Antworten dann doch überrascht. Rechsteiner gab eine Quote von 50+ an, für Kuprecht und Kaiser liegt sie bei 50-. Bertschy und Humbel blieben eher vage. Aber nach dem Gehörten lässt sich wohl vermuten, besser als fifty/fifty stehen die Chancen nicht.


