blDie basellandschaftliche Pensionskasse wird den technischen Zins per 1.1.2018 auf 1,75% senken. Dazu heisst es in einer Mitteilung der Kasse:

Der Verwaltungsrat der BLPK hat sich entschieden, die versicherungstechnischen Grundlagen dem schwierigen finanzwirtschaftlichen Umfeld anzupassen: Der technische Zinssatz wird per 1. Januar 2018 von 3.00% auf 1.75% gesenkt. In der Folge wird der Umwandlungssatz ab 2019 bis 2022 in vier Schritten von 5.80% auf 5.00% angepasst.

Auf die laufenden Renten hat die Senkung des technischen Zinssatzes keinen Einfluss. Hingegen sind die zukünftigen Altersrenten betroffen, da mit der Senkung des technischen Zinssatzes auch der Umwandlungssatz angepasst wird. Zusätzlich werden die künftigen Ehegatten- und Lebenspartnerrenten von heute zwei Drittel auf 60% der Alters- bzw. Invalidenrenten gesenkt. Mit diesen Anpassungen will die BLPK sicherstellen, dass sie heute keine Renten verspricht, die sie in Zukunft nicht finanzieren kann. Zudem soll wenn immer möglich eine Querfinanzierung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern vermieden werden.

Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zukünftig zu tieferen Altersrenten. Die BLPK unterbreitet deshalb den rund 60 angeschlossenen Vorsorgewerken verschiedene Massnahmen, um diese Reduktion abzufedern. Auch kann ein Vorsorgewerk höhere Umwandlungssätze (5.40% statt 5.00%) festlegen, sofern der Arbeitgeber die damit verbundenen Kosten selber finanziert. Zudem hat der Verwaltungsrat der BLPK eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes ab 2019 bis 2022 beschlossen. Damit soll für die vor der Pensionierung stehenden Jahrgänge die Anpassung gemildert werden.

Update: Der Kanton Baselland plant zur Sanierung der BLPK- sie wird trotz der geplanten Senkungen des UWS notwendig – rund 300 Mio. Franken in die Kasse einzuschiessen. Die Basellandschaftliche Zeitung schreibt dazu:

Damit ist allerdings erst eine Seite abgedeckt, jene der laufenden Renten. Die Belastung könnte sich noch mehr als verdoppeln, sollte der Landrat beschliessen, dass den zurzeit noch berufstätigen Versicherten keine Kürzung der künftigen Renten zuzumuten ist. Ohne Gegenmassnahmen würden die Renten wegen des niedrigeren Umwandlungssatzes nämlich ab 2019 abnehmen – und lägen 2022 um bis zu 14 Prozent tiefer. Würde man dies komplett verhindern und am Leistungsziel von 60 Prozent des versicherten Lohnes festhalten wollen, bräuchte es laut Berechnungen der Finanzverwaltung weitere 330 Millionen Franken. «Hier werden wir aber sicher nicht landen», nahm Finanzdirektor Lauber die Landratsdebatte vorweg.

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