AV2020
AV2020: Ständerat hält an 70 Franken fest
Keine Chance hatten die beiden Minderheitsanträge Kuprecht und Keller-Sutter, die beide auf diese 70 Franken verzichten wollten, hingegen im Falle von Kuprecht eine Reduktion des Koordinationsabzugs und bei Keller-Sutter gezielte Zusatz-Leistungen für Tieflohnempfänger mit langer Beitragsdauer vorsahen.
Wie zu erwarten liessen die Vertreter von SP und CVP kein gutes Haar an den Beschlüssen des Nationalrats und lobten ausgiebig ihre eigene Errungenschaft mit dem 70 Franken-Zustupf.
Der Antrag der Minderheit Kuprecht unterlag mit 25 gegen 18 Stimmen (1 Enthaltung), jener von Keller-Sutter mit 25 gegen 19 Stimmen.
Ratsprotokoll SR
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NZZ /
Vorschlag
Kuprecht /
Fahne SR
AV2020: Enttäuschter Arbeitgeberverband
Mit Blick auf die Finanzierung der AHV werden die Schwächen der Lösung der ständerätlichen Mehrheit immer offensichtlicher. Der anvisierte Giesskannenausbau führt aufgrund der jährlich stark steigenden Neurentnerzahlen mittelfristig zu einem zusätzlichen Kostendruck. So wäre allein für diesen Ausbau bereits 2035 erneut 0,15 Prozent an Lohnbeiträgen nötig. Um das dann klaffende Finanzloch der AHV zu stopfen, werden rund 1,5 Prozent an weiteren Lohnbeiträgen oder an Mehrwertsteuer fällig. Weil dies für den Werkplatz Schweiz und die Angestellten nicht verkraftbar ist, wird das Rentenalter schon bald massiv steigen müssen. Die Reform wird damit zum Fass ohne Boden, statt zu einer echten strukturellen Sicherung der AHV. Vielmehr braucht es eine sinnvolle Massnahme im BVG sowie die vom Nationalrat beschlossene Stabilisierungsregel für die AHV.
Selbst der Status quo wäre besser als die Option des Ständerats. Doch so weit darf es nicht kommen, denn der Reformbedarf ist für beide Säulen klar ausgewiesen. Es liegt nun erneut am Nationalrat, die Reform wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Die Zeit drängt. In der Frühlingssession 2017 müssen sich die beiden Räte auf ein tragfähiges Konzept einigen, das auch Bevölkerung und Wirtschaft zu überzeugen vermag.
AV2020: Glücklicher Gewerkschaftsbund
Der SGB begrüsst es, dass der Ständerat den Provokationen aus dem Nationalrat standgehalten hat und nicht auf die automatische Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre eingetreten ist. Positiv ist auch, dass der Ständerat die Sorgen der Arbeitnehmenden im Vergleich zum Nationalrat höher gewichtet und daran festhält, die rückläufigen Pensionskassen-Renten zu einem Teil über bessere AHV-Renten zu kompensieren. Die Anhebung der AHV-Renten um 70 Franken pro Monat sowie die Verbesserung der AHV-Renten der Ehepaare sind angesichts des sinkenden Rentenniveaus in der Zweiten Säule nötig. Beide Massnahmen sind zudem mit 0,3% Lohnbeiträgen effizient und gerecht finanziert.
Die Stabilisierung des Rentenniveaus ausschliesslich mittels Massnahmen in der Zweiten Säule, so wie es der Nationalrat wünscht, würde Leute mit tiefen und mittleren Einkommen viel mehr kosten (Sparbeiträge) und vor allem auch Firmen aus Niedriglohnbranchen übermässig belasten. Und das Minderheitsmodell des Ständerats würde den künftigen Rentnerinnen und Rentnern tiefere Renten bringen als das Ständeratsmodell. Und auch hier wäre die Beitragslast deutlich höher. Angesichts der Tiefstzinsphase ist klar: die stärkere Kapitalbildung ist heute weit weniger effizient als in vergangenen Jahren.
AV2020: Fahne mit den Beschlüssen des SR
Ständerat hält an AHV-Zuschlag fest
NZZ: “Starrsinnig am Ausweg vorbei”
Stur hält der Ständerat daran fest, die Einbussen in der zweiten Säule infolge der Senkung des Umwandlungssatzes mit 70 Franken mehr AI IV pro Monat zu kompensieren. Dabei sind die Mängel dieses Modells aus den Hinterzimmern von SP und CVP offensichtlich: Es vermengt die AHV und die berufliche Vorsorge, die nach unterschiedlichen Prinzipien finanziert werden müssen, und leistet der Umverteilung Vorschub.
Die Erhöhung schafft eine Zwei-Klassen-AHV, denn sie käme nur Neurentnern zugute. Junge Erwerbstätige würden über Lohnabzüge und jetzige Rentner via Mehrwertsteuer mehr belastet. Sie kommt mit der Giesskanne auch Reichen zugute, die sie nicht brauchen, und jenen, die als Übergangsgeneration bereits mit andern Mitteln schadlos gehalten werden. Sie belastet den Bund, der anderswo sparen müsste. Und schliesslich sind die Zusatzrenten nur bis 2030 finanziert, so dass sich das AH V-Defizit erhöhte und weitere Lohnprozenle nötig würden, wenn die Baby-boom-Jahrgänge in Rente gehen.
SP und CVP stellen dies nun resolut als einzige Lösung dar, obwohl so kein Brückenschlag zu FDP und SVP möglich ist, den es für eine tragfähige Mehrheit braucht. Dabei hatten im Ständerat Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) und Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) den Königsweg gewiesen, der auch im Nationalrat Chancen hätte: Der Zugang zur beruflichen Vorsorge soll früher möglich sein und der Koordinationsabzug tiefer liegen, so dass mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber länger und damit mehr eigene Rentenfranken gespart werden können.
Dies verbunden mit einer erleichterten vorzeitigen Pensionierung für Kleinverdienende, die früh ins Erwerbsleben traten. Eine solche Lösung würde Einbussen innerhalb der zweiten Säule kompensieren, weniger Umverteilung auslösen, Frauen etwas für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 entschädigen, die AI IV nicht gleich wieder in Defizite reiten und die Selbst-veranlworlung für die Vorsorge belohnen.
Der Ständerat bog nicht auf den Königsweg ein, aber dieser steht immer noch offen. Das Volk erwartet bei der Rentenreform nicht Parieiprofilierung, sondern am Ende ausreichende und vor allem sichere Renten für alle.
Ein CVP-Papier aus der Schublade
Ein Widerspruch zur gegenwärtigen Position der CVP-Parlamentarier? Häme ist jetzt nicht angebracht. Denn das Arbeitspapier könnte sich in einigen Wochen als hilfreich erweisen. Es würde den CVP-Politikern erlauben, sich von den 70 Franken zu verabschieden, ohne rot zu werden. Der Vorwurf, die CVP fahre einen Zickzackkurs, wird ins Leere laufen. Denn man hat ja schon immer gesagt, dass die beiden Säulen nicht vermischt werden sollten.
Von ideologischen und pragmatischen Rechten
Wenn der jetzige Vorschlag des Ständerats vors Volk käme, würde er angenommen?
Silja Häusermann: Dieser Vorschlag hätte vermutlich gute Chancen bei einer Volksabstimmung. Wir haben die Teilnehmenden in einer repräsentativen Umfrage im Sommer 2016 zu ihrer Haltung zu Reformpaketen befragt. 56 Prozent der Befragten hätten einer Reform, die dem Vorschlag des Ständerats sehr ähnlich ist, sicher oder eher zugestimmt. Sicher oder eher abgelehnt hätten sie nur 27 Prozent.Nur: Im Nationalrat stösst das Paket auf erbitterten Widerstand. Wie verfahren ist die Situation?
Links und rechts haben sich schon sehr weit aufeinander zubewegt. Die Linke hat akzeptiert, dass das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht und der Umwandlungssatz gesenkt wird. Die Rechte verzichtet auf die Erhöhung des Rentenalters auf 67 und akzeptiert im Grundsatz, dass die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert wird. Jetzt wird noch über die Ausgestaltung der Kompensationsmassnahmen gestritten, dafür umso heftiger. Wenn das Parlament die Reform auf dem letzten Meter scheitern liesse, dann wäre das in der Tat ein schlechtes Zeichen für das Funktionieren unserer Institutionen.Die FDP bezeichnet jede Rentenerhöhung als rote Linie. Wäre es taktisch nicht klug gewesen, wenn der Ständerat beim Ausgleich von 70 Franken Konzessionen gemacht hätte?
Die Haltung des Ständerats ist durchaus rational. Der Nationalrat hat sich selbst in eine äusserst schwierige Lage manövriert. Er verabschiedete eine Vorlage, die so offensichtlich nicht mehrheitsfähig war, dass der Ständerat darauf keine Rücksicht nehmen musste. Die Verhandlungsposition der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat ist aus mehreren Gründen relativ schwach. Die Linke kann mit dem Status quo gut leben und deshalb wirksam mit einem Referendum drohen. Gleichzeitig drängt die Zeit, und die Versicherungsindustrie macht Druck, den Umwandlungssatz zu senken. Wenn man in dieser Situation rote Linien setzt, statt den Kompromiss zu suchen, dann wird das Scheitern der ganzen Reform zum realistischen Szenario.Welche Bedeutung hat der Rentenausgleich von 70 Franken für eine Volksabstimmung?
Für die Bevölkerung war diese Massnahme ursprünglich keine zwingende Bedingung für die Zustimmung zu einem Reformpaket. Der Bundesrat verzichtete in seiner Vorlage darauf. Unsere ersten Umfragen von 2015 zeigten, dass das Paket trotzdem gute Chancen gehabt hätte. Der Verlauf des Prozesses ändert aber die Ausgangslage: Damals existierte der Vorschlag des Ständerats nicht, die AHV-Renten zu erhöhen. Wenn man diesen Vorschlag nun ganz zum Schluss aus der Reform kippt, dann besteht die Gefahr, dass das bei der Bevölkerung als Kürzung wahrgenommen wird. (…)Wie zuversichtlich sind Sie, dass das Parlament die Reform zu einem guten Ende bringen wird?
Weniger zuversichtlich als auch schon. Die Chancen stehen und fallen einzig mit der Frage, wie sehr die Rechte diese Reform will. Die Versicherungsindustrie, die Economiesuisse und die moderaten Bürgerlichen haben immer wieder signalisiert, dass sie bereit sind, für die Senkung des Umwandlungssatzes weitreichende Kompromisse einzugehen. Allerdings gibt es eben auch eine ideologische Rechte, die weniger pragmatische Signale ausgesendet hat.
pw. Eine abgehobene Analyse, dafür mit erheblicher Schlagseite. Das wird im letzten Satz überdeutlich. Da ist von den moderaten Bürgerlichen und den ideologischen Rechten die Rede, die ideologischen Linken finden nicht statt, wie denn überhaupt im Weltbild der akademischen Realitätsdeuter die Rechte schon immer schlecht weggekommen ist. Und während Frau Häusermann dem SR-Konzept einiges abgewinnen kann, stösst der NR-Vorschlag bei ihr offenkundig auf Ablehnung. Begründet wird das nicht, nur schlicht festgestellt, dass die Ideen des Nationalrats “offensichtlich” nicht mehrheitsfähig seien. Mehrheitsfähig bei wem? Im Parlament, beim Volk? Und wieso überhaupt? Verwiesen wird auf eine Umfrage. Da würden wir doch gerne wissen, wie viel die Befragten vom Thema überhaupt kapiert hatten. Falls sie ähnlich fundiert durchgeführt wurde wie jene auf der Website des Tages-Anzeigers, darf man ihre Resultate gleich vergessen. Denn diese ist ein Musterbeispiel für die alte Weisheit: Garbage in, garbage out.
NZZ: “Renten-Tanz am Abgrund”
Beharrt der Ständerat auf den 70 Franken, dann wird sich dieses Kompensationsmodell voraussichtlich auch in der Einigungskonferenz zwischen den beiden Räten, in der die kleine Kammer dank Geschlossenheit häufiger mit ihrer Lösung obsiegt, durchsetzen. Eine solche Vorlage ist jedoch im Nationalrat akut absturzgefährdet. Die CVP wäre die einzige Partei, die vorbehaltlos hinter dem Geschäft stünde. Fraglich wäre der Support der SP, die mit der Vorlage einige Kröten schlucken müsste und zudem die Gewerkschaften im Nacken hat. Auf der anderen Seite ist aber auch offen, ob FDP, GLP und BDP wegen der 70 Franken tatsächlich den Mut haben, die Vorlage zusammen mit der SVP in der Schlussabstimmung zu versenken. Am Schluss dürften wenige Abweichler das Schicksal der Vorlage besiegeln. Geplant ist die entscheidende Abstimmung am 17. März 2017.
AV2020: Der Streit um den Ausgleich
In der Kritik stehen vor allem die 70 Franken, hinter denen CVP und SP stehen. SVP und FDP wehren sich grundsätzlich gegen eine Vermischung der beiden Säulen. Die Kompensation erfolge mit der Giesskanne. Es profitierten auch jene, deren Rente nicht unter das garantierte Niveau falle. Dazu gehört die Gruppe jener, die bei Inkrafttreten der Reform 50 Jahre und älter sind. Diese zählen im Modell des Ständerats zur Übergangsgeneration, deren Verluste der Sicherheitsfonds vollständig ausgleicht. Alle Verluste auszumerzen, vermag auch das Ständerats-Modell nicht, wie Zahlen von Bund und Arbeitgeberverband zeigen: 49-Jährige mit einem Jahreseinkommen von 84 600 Franken müssen mit einer um rund 800 Franken tieferen Rente rechnen. Personen mit diesem Einkommen, das dem maximalen obligatorisch versicherten Lohn in der zweiten Säule entspricht, haben in allen Modellen die grössten Einbussen zu verkraften. Um Teilzeitbeschäftigte besserzustellen, schlägt die Kommission des Ständerats einen neuen Mechanismus mit nach Einkommen abgestuftem Koordinationsabzug vor. Er ist günstiger als die ursprünglich angedachte Lösung, stösst jedoch bei den Wirtschaftsverbänden aufgrund seiner Komplexität auf Ablehnung.
AV2020: AHV-Finanzierungslücke
nach Modell BR, SR und NR
Die Finanzierungslücke der AHV von rund CHF 1 000 Mrd. oder 173,4 Prozent des BIP sinkt bei Umsetzung aller Massnahmen des Beschlusses des Nationalrats zur Reform Altersvorsorge 2020 um 61,1 Prozentpunkte auf 112,3 Prozent des BIP. Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrats und zum Beschluss des Ständerats vom September 2015 hätte der Beschluss des Nationalrats eine ähnliche Entlastungswirkung für die AHV wie der Beschluss des Ständerats (Abbildung 1).
Unter den einzelnen Reformmassnahmen des Nationalrats resultiert die grösste Entlastungswirkung aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozentpunkte deutlich geringer ausfallen würde als bei der ursprünglichen Botschaft des Bundesrats (1,5 Prozentpunkte) und dem Beschluss des Ständerats (1,0 Prozentpunkte), wäre die Entlastungswirkung auf die AHV mit 28,4 Prozent des BIP auch deutlich geringer.
Die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre würde die Finanzierungslücke der AHV um 15,4 Prozent des BIP senken. Die Neuregelung bei der Hinterlassenenrente würde zu einer Reduzierung der Finanzierungslücke um 10,3 Prozent des BIP führen. Die Aufhebung der Kinderrenten sowie die Anhebung des Bundesbeitrags an die Finanzierung der AHV auf 20 Prozent würden mit 5,0 Prozent und 3,2 Prozent des BIP zu ähnlich hohen Entlastungen der AHV führen. Mit der Flexibilisierung des Rentenzugangs beinhaltet der Beschluss des Nationalrats jedoch auch eine Massnahme, welche die AHV langfristig mit 1,3 Prozent des BIP belasten würde.
VERBÄNDE
25 Jahre IZS: Ein Jubiläum mit Innovation

pw. Die Innovation Zweite Säule durfte dieses Jahr ihr 25jähriges Jubiläum feiern. In Interlaken traf sich viel Prominenz – für einmal nicht nur von den heimischen Gestaden, sondern auch aus dem Ausland, sogar aus Übersee. Denn es gehört zu den Besonderheiten dieses Vereins, dass er stets bemüht war, über die (engen) Grenzen der Schweiz hinaus die Entwicklung der Pensionskassen zu verfolgen und Informationen und Erfahrungen hierher zu bringen, zu verwerten und zu verbreiten. Die sonst übliche Nabelschau wird damit verdankenswerterweise durchbrochen.
Zu erwähnen sind auch die Studienreisen nach England, Dänemark, Holland etc. die dazu dienen, Kontakte zu knüpfen und direkt vor Ort von massgeblichen Repräsentanten der betrieblichen Vorsorge dieser Länder informiert zu werden und sich auszutauschen. Mit ihren regelmässigen Tagungen im Berner Käfigturm greift die IZS zudem rasch und mit kompetenten Referenten die aktuellsten Themen aus dem Bereich der Beruflichen Vorsorge auf.
Zu verdanken ist das alles primär Werner Nussbaum, der sich von Beginn weg mit viel Engagement und Energie für “seine” IZS eingesetzt und nun als Präsident seinen Rücktritt angekündigt hat.
An der Tagung fiel Keith Ambachtsheer aus Kanada die Ehre und Aufgabe des Key note speakers zu und er tat dies mit der Kompetenz und Eloquenz, die von diesem hervorragenden Theoretiker und Praktiker der betrieblichen Vorsorge zu erwarten war. Dass er die 2. Säule der Schweiz auch unter kritischen Aspekten wertete – die Vielzahl kleiner und kleinsten Kassen beispielsweise fand bei ihm wenig Verständnis – gab seinen Ausführungen bloss zusätzliche Würze.
Unter den Referenten, Podiums-Teilnehmern und Workshop-Leitern seien auszugsweise erwähnt: Christian Dreyer, Théodore Economou, Werner C. Hug, Claude Longchamp, Pierre Triponez, Beat Hügli.
Die Referate sind integral auf Youtube zu verfolgen. Einige haben in der Zwischenzeit vielleicht an Aktualität eingebüsst, sehenswert sind sie allemal. Besonders empfehlenswert das Referat von Ambachtsheer. Man wird bei ihm schmerzlich daran erinnert, dass Persönlichkeiten seines Kalibers in unserer kleinen Vorsorgewelt leider kaum zu anzutreffen sind.
PENSIONSKASSEN
“Immer mehr Kassen greifen zum Rotstift”

Michael Ferber analysiert in der NZZ die Entwicklung der von den Pensionskassen angewendeten technischen Zins- und Umwandlungssätze. Sie ist über den Zeitraum der letzten zehn Jahre dramatisch zu nennen. Ferber schreibt:
Grosse Vorsorgeeinrichtungen wie die BVK oder die Pensionskasse der Credit Suisse haben es vorgemacht, nun dürften einige andere Vorsorgeeinrichtungen folgen: Den Versicherten drohen schmerzhafte Kürzungen bei den Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der anhaltend schwierigen Lage am Kapitalmarkt und von Negativzinsen realisierten die Stiftungsräte in vielen Pensionskassen, dass sie Entwicklungen zum Teil «verschlafen» hätten, sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum. Er erwartet in dieser Hinsicht «ein dramatisches Jahr 2017». Viele Vorsorgeeinrichtungen rechneten mit einem zu hohen technischen Zins und hätten sich in der Vergangenheit in falscher Sicherheit gewiegt. Nun fühlten sie sich gezwungen zu agieren.
Auch Ueli Mettler von der Beratungsgesellschaft «c-alm» geht davon aus, dass viele Vorsorgeeinrichtungen nicht umhinkommen, das Leistungsniveau anzupassen – vor allem im überobligatorischen Teil. Einige Pensionskassen hätten hier Nachholbedarf. Thurnherr erwartet, dass einige Vorsorgeeinrichtungen ihre Änderungen im Frühjahr 2017 kommunizieren, am 1. Januar 2018 dürften diese dann in Kraft treten.
PK Solothurn will auf Austritte reagieren
La CP de l’Etat de Genève
primée
pour sa gestion
BVK: Erlenbach wechselt trotz Berater-Lapsus
Wie die NZZ dazu berichtet, wirft der Wechsel aufgrund der Doppelfunktion der Expertin weitere Fragen auf. Wie deren Recherchen ergeben, ist die Beratungsfirma, welche die Gemeinde zu Rate zog, in dieser Sache nicht unabhängig. Sie hat nämlich nicht nur die Gemeinde Erlenbach in deren Bestreben unterstützt, die Pensionskasse zu wechseln. Sie ist auch als Expertin für die berufliche Vorsorge bei der Profond mandatiert – bei jener Vorsorgeeinrichtung also, die in Erlenbach zum Handkuss kam.
Den Vorwurf, sie habe die Daten nicht auf einfache Weise geliefert, weist die BVK von sich. Sie habe dem Berater alle für die Offertstellung notwendigen Unterlagen korrekt zur Verfügung gestellt, teilt sie auf Anfrage mit. Ausserdem stelle die BVK allen angeschlossenen Arbeitgebern jährlich unaufgefordert eine Übersicht über die bei ihr versicherten Arbeitnehmenden und Rentenbeziehenden zu. Die Gemeinde Erlenbach habe sie zudem wiederholt und frühzeitig auf die hohen Kosten aufmerksam gemacht, die bei der Kündigung des Anschlussvertrags für einen Renteneinkauf in eine übernehmende Pensionskasse anfallen würden, schreibt die BVK.
PK der AZ-Medien will Rentenalter 66
Im Verwaltungsrat werde sicher über eine Flexibilisierung des Rentenalters diskutiert werden. Die Pensionskasse sei vorgeprescht. Entscheidend sei, wie das Unternehmen entscheide, sagte Wanner weiter.
Die Pensionskasse könne dem Unternehmen nicht vorschreiben, was es zu tun habe. Ob die AZ Medien AG autonom und vorzeitig für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Rentenalter erhöhen wird, ist gemäss Peter Wanner deshalb noch offen. Darüber werde der Verwaltungsrat an seiner Sitzung Ende Februar 2017 entscheiden.
Bahngewerkschaften einigen sich
mit der SBB auf 0,4 Prozent Abzug
Natürlich könne man sich über einen Lohnabzug nicht freuen, teilte die Gewerkschaft des Verkehrspersonal (SEV) mit. Doch der Widerstand des Personals habe sich ausbezahlt. Rund 300 Personen hatten während der ersten Verhandlungsrunde Ende November vor dem SBB-Hauptsitz in Bern demonstriert.
Im Rahmen des Programms RailFit 20/30 wollte die SBB die Risikobeiträge der Pensionskasse ab 2017 paritätisch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden aufteilen. Damit wären die Lohnabzüge um 0,8 Prozent gestiegen. Nach den Protesten der Gewerkschaften schwenkte die SBB ein: Sie übernimmt nun drei Viertel der Kosten, die Angestellten einen Viertel.
Die „notwendigen“ Einsparungen würden aber trotzdem realisiert, teilte die SBB mit. Denn künftig werden die Verwaltungskosten auf die SBB Pensionskasse abgewälzt. Der Stiftungsrat der Pensionskasse habe diesen Änderungen zugestimmt.
KAPITALANLAGEN
“Pensionskassen drängen in
den Hypothekarmarkt”

Die NZZ schreibt:
Die ultraniedrigen Zinsen zwingen Pensionskassen, nach neuen Ertragsquellen zu suchen. In den vergangenen Monaten haben viele deshalb geprüft, welche Möglichkeiten sich im Bereich Hypotheken bieten – und ob sich allenfalls Marktanteile von Banken abschöpfen lassen. Derzeit betrieben die Vorsorgeeinrichtungen in diesem Markt gewissermassen «regulatorische Arbitrage», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Beratungsgesellschaft PPCmetrics. Viele Banken hätten ihre Marge bei der Kreditvergabe erhöht, um Privatkunden vor den von der Schweizerischen Nationalbank verhängten Negativzinsen zu verschonen, heisst es in einem Bericht des Unternehmens. Gleichzeitig seien Banken mit strengeren Regulierungen konfrontiert als Pensionskassen.
Allerdings dürfte es sich bei diesen Wettbewerbsvorteilen aller Voraussicht nach um ein «temporäres Phänomen» handeln, meint Riesen. Sollten die Pensionskassen in diesem Markt zu einem grossen «Player» werden, könnte es auch zu neuen Regulierungen kommen. Regina Anhorn von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) schätzt den derzeitigen Marktanteil von Pensionskassen am Schweizer Hypothekenmarkt auf nur 2%, den von Versicherungen auf 4% und denjenigen von Banken auf 94%.
“Swiss pension funds barely hit
by negative rates”
„The idea of negative rates is to make franc investments less attractive. It only works when it applies to all investments. It is important that everyone is under this system,“ he said. „The goal to make the Swiss franc less attractive, not just for foreign investors but also domestic investors and institutional customers.“
CP en simulation de crise: anticiper
le krach boursier?
PK-GESCHÄFTSFÜHRUNG
“Viele Kassen beschönigen die Lage”
Viele Pensionskassen bewerten die laufenden Renten zu unvorsichtig. «Ihre Rentenschuld würde im schweizerischen Durchschnitt etwa 14% grösser ausfallen, wenn korrekt zu geringerer Renditeerwartung und länger werdender Rentenzahlungsdauer bilanziert würde», sagt Pensionskassenexperte Christoph Furrer.
Die Rentenverpflichtung der Pensionskassen macht gemäss Bundesamt für Statistik fast so viel aus wie die Sparguthaben der Beschäftigten. Gesamthaft stehen die Bilanzpassiven auf rund 800 Mrd. Fr. Würde die Rentenschuld 14% höher bilanziert, vergrösserten sich die Gesamtverpflichtungen etwa 7%. «Der Deckungsgrad der Kassen, der das Verhältnis von Vermögen zu Verpflichtungen ausdrückt, würde von durchschnittlich 110 auf etwa 103% korrigiert», rechnet Furrer vor.
VERSICHERTE
Wie die Altersrente geteilt wird
Cash: Gelder aus der Säule 3a beziehen:
So funktionierts
Schweizer PKs und die
deutsche Finanzverwaltung
AKTUARIELLES
Technische Grundlagen VZ 2015 publiziert
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf dem Datenmaterial von insgesamt 25 Kassen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Bund, Kantone und Gemeinden). Sie setzen die im Jahr 1950 begonnene Reihe der VZ-Grundlagen fort. Bis und mit den VZ 1990 wurde fast ausschliesslich Datenmaterial der Pensionskasse Stadt Zürich verwendet, die sich damals Versicherungskasse der Stadt Zürich oder kurz VZ nannte. Das Label VZ ist aus Kontinuitätsgründen beibehalten worden.
Wie schon bei den VZ 2010 kann sowohl mit einem über alle Laufzeiten konstanten technischen Zinssatz als auch mit einer Zinskurve gerechnet werden. Es lassen sich also je nach Laufzeit unterschiedliche Zinssätze zu Grunde legen. Auf diese Weise können mit den VZ 2015 auch Berechnungen analog zum Swiss Solvency Test (SST) durchgeführt werden. Der Umwandlungssatz im BVG Im Rahmen des eidgenössischen Reformpakets Altersvorsorge 2020 wird ein Umwandlungssatz von 6.0% angestrebt. Mit den neuen Grundlagen VZ 2015 (Generationentafeln für das Jahr 2017) ist ein technischer Zinssatz von rund 3,6% zu verwenden, damit dieser Umwandlungssatz resultiert.
Neben den VZ-Grundlagen bestehen heute nur noch die technischen Grundlagen „BVG“, die im Jahr 2000 erstmals hergestellt wurden und sich auf das Datenmaterial von vorwiegend privatrechtlichen Kassen abstützen. Die auf den Jahren 2010-2014 beruhende Ausgabe BVG 2015 ist vor rund einem Jahr publiziert worden. Die BVG-Grundlagen haben das Modell und die Systematik der VZ 2005 vollständig übernommen. Die Pionierarbeit der Grundlagen VZ 2005 hinsichtlich Generationentafeln ist damit zum Schweizer Standard geworden.
Knacknüsse beim neuen Vorsorgeausgleich
Sobald ein Paar zwischen Heirat und Scheidung WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen getätigt hat oder ein Partner invalide wird, gestaltet sich die Bestimmung des zu teilenden Betrags vielschichtig. Knacknüsse ergeben sich auch beim Kürzen einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter oder beim Beschaffen von Daten aus der Vergangenheit. Im verlinkten Artikel der Libera werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
AUFSICHT
PKs sollen Kosten für OAK übernehmen

Ohne Gegenstimme nahm er einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Dieser basiert auf einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), welcher die beiden Parlamentskommissionen im vergangenen Jahr Folge gegeben hatten. Die Initiantin konnte auch den Bundesrat überzeugen, eine Gesetzeslücke zu schliessen.
Künftig sollen die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen. Dies sei bereits bei der Debatte über die 2012 in Kraft getretene BVG-Strukturreform der Wille des Parlaments gewesen, schreibt die Initiantin. Sei die Überwälzung infrage gestellt, sei nicht ausgeschlossen, dass die Oberaufsichtsabgaben von den kantonalen Aufsichtsbehörden und damit von den Steuerzahlenden getragen werden müssten.
Bereits haben zwei Vorsorgeeinrichtungen Verfügungen des Bundes angefochten, mit welchen ihnen die Abgaben für die Oberaufsicht in Rechnung gestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2014, dass für eine Überwälzung der Aufsichtsabgaben auf die Pensionskassen die Rechtsgrundlage fehle. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständrat.
TERMINE
Tagungen, Versammlungen,
Konferenzen
JANUAR
- 5. Januar, Zürich
VPS Verlag
Horizonte und Trends. Website - 10. Januar, Bern
ASIP
Start ins neue Vorsorgejahr (Mitgliederanlass). Programm, Anmeldung - 16. / 18. Januar, Bern / Zürich
zhaw Zürcher Hochschule
Vorsorge Update. Website - 19 janvier, Lausanne
EPAS
Horizons et Tendances. Website - 30. Januar, Luzern
VPS
Tatsachen und Meinungen. Website
FEBRUAR
- 2. Februar, Zürich
KGAST
GV
Aus- und Weiterbildung
JANUAR
- 24 janvier, Lausanne
EPAS
Cours de base. Infos
FEBRUAR
MÄRZ
- 9. / 16. März, Luzern
VPS Verlag
Pensionskassenführung für Stiftungsräte. Flyer - 29. März, Bern
PK-Netz
Weiterbildungsanlass zum technischen Zinsssatz. Infos
APRIL
MAI
- 11. Mai, Zürich
PK-Netz
Nachhaltiges Anlegen. Website