AFIAA kauft in den USA
Die Schweizer AFIAA, Anlagestiftung für Immobilienanlagen im Ausland, erweitert ihr Nordamerika-Portfolio. Für rund 150 Millionen US Dollar hat die Gesellschaft im Zuge eines Asset-Deals ein Grade-A-Bürogebäude im New Yorker Stadtteil Manhattan von der US-amerikanischen Immobilieninvestment- und Managementgesellschaft Normandy Real Estate Partners mit Sitz in Morristown, New Jersey, erworben. „Mit der aktuellen Akquisition investieren wir zum ersten Mal seit rund acht Jahren wieder im New Yorker Immobilienmarkt», erklärt Dino Christoforakis, Head of Transactions, North America, von AFIAA in New York. «Aus unserer Sicht bietet der Büromarkt derzeit gute Investmentchancen. Zudem sehen wir gerade in Midtown South Manhattan weiteres Mietsteigerungspotential.“
AFIAA ist eine Anlagestiftung , welche ausschließlich in Immobilienanlagen im Ausland investiert. Momentan sind 45 Schweizer Pensionskassen beteiligt.
Rettet ein technischer Kniff die Rentenreform?
Anna Wanner stellt in der Aargauer Zeitung den Vorschlag von Kathrin Berschty (GLP) vor, anstelle der Abschaffung des Koordinationsabzugs, wie vom NR beschlossen, diesen in Form eines prozentualen Abzugs vom Einkommen zu gestalten.
Blick: Interview mit Keller-Sutter zur AV2020
Hansruedi Studer hat für den Blick Ständerätin Karin Keller-Sutter zur AV2020 befragt. Auszüge:
BLICK: Frau Keller-Sutter, der Ständerat bleibt beim 70-Franken-AHV-Zustupf. Jetzt droht die FDP, die ganze Rentenreform an die Wand zu fahren. Ein Scheitern ist doch verboten.
Karin Keller-Sutter: Die Reform muss gelingen, aber nicht um jeden Preis. Unsere Kompromisslinien sind klar: Wir sind bereit, die Maximalrenten für Ehepaare zu erhöhen und wollen tiefere Einkommen sozial abfedern. Die Kompensation für die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes muss grundsätzlich aber in der zweiten Säule selbst erfolgen.
Damit bleibt der grosse Streitpunkt: Kompensation via AHV oder in der Pensionskasse selbst. Das ist ein ideologischer Grabenkampf.
Es geht nicht um Ideologie, sondern um die Grundkonzepte. Die AHV ist ein Umverteilungswerk. In der zweiten Säule spart jeder individuell für sich selber. Vermischen wir diese beiden Säulen, führt dies zu einer stärkeren Umverteilung. Bezahlen müssen das die Jungen und die heutigen Rentner über Lohnbeiträge beziehungsweise Mehrwertsteuer. Zudem hat das Volk die AHV-Plus-Initiative deutlich abgelehnt.
In Ihrem Modell ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Teil aber massiv schlechter als mit dem AHV-Deal.
Das ist eine politische Aussage, die ich nicht teile.
Das zeigen aber die Modellrechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Was man in die 2. Säule einzahlt, bekommt man auch wieder zurück. Das Problem sind die tiefen Zinsen. Aber die Situation an den Finanzmärkten kann sich auch wieder ändern. Mit dem AHV-Ausbau für Neurentner schaffen wir uns langfristig aber ein riesiges Finanzproblem. (…)
Es gibt Anzeichen, dass etwa die GLP einlenken könnte. Auch in Ihrer Partei dürfte es Enthaltungen geben.
Warten wir ab.
Dann lassen Sie die Vorlage am Schluss doch scheitern?
Ich entscheide erst, wenn das Resultat vorliegt. Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, dass auch alle Sozialdemokraten der Vorlage zustimmen werden. Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes werden auf der Linken auch nicht alle schlucken.
Selbst, wenn sich Ihr Konzept durchsetzt. In einer Volksabstimmung haben Sie doch keine Chance gegen den «Rentenklau»-Hammer.
Doch. Wir kompensieren vollständig in der 2. Säule und schnüren damit ein ausgewogenes und sozialverträgliches Paket.
Na ja, das Ständeratskonzept mit dem AHV-Zückerchen ist dem Volk besser zu verkaufen.
Ein solches Zückerchen nur für Neurentner können wir uns schlicht nicht leisten. Ich bezweifle, dass dieser Deal eine Mehrheit finden wird. Ausser der CVP wird sich in einer Volksabstimmung kaum jemand für diese Vorlage engagieren. Die SP nur halbherzig bis gar nicht – und ein Teil der Linken sogar dagegen.
Und die Rechte?
FDP, SVP und Wirtschaftsverbände würden sich wohl kaum für die Vorlage engagieren.
Linke warnt vor einem Scheitern der Reform
Fabian Schäfer berichtet von einem Gespräch mit SGB-Sekretärin Doris Bianchi und spricht von einer “neuen Wendung” bei der Behandlung der AV2020. In seinem Artikel in der Berner Zeitung heisst es:
Bisher brauchten SP und Gewerkschafter die Komfortzone kaum je zu verlassen. Während die bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände eifrig betonten, die Altersvorsorge sei in Schieflage und eine Reform dringlich, trat die Linke zurückhaltend bis ablehnend auf. Nachdem nun aber FDP und Arbeitgeberverband gedroht haben, die Reform scheitern zu lassen, nimmt die Debatte teilweise eine neue Wendung.
So macht Doris Bianchi, die beim federführenden Gewerkschaftsbund das Rentendossier betreut, im Gespräch klar, dass sie einen Absturz der Reform à la Ständerat bedauern würde.
Und nun ist sie es, die zumindest implizit vor der Schieflage der AHV warnt: Man wisse ja, sagt Bianchi, was wegen der bevorstehenden Pensionierung der grossen Babyboomergenerationen auf die AHV zukomme. Sie brauche eine Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer. Es sei «fahrlässig», diese jetzt abzulehnen.
25 Jahre IZS: Ein Jubiläum mit Innovation
pw. Die Innovation Zweite Säule durfte dieses Jahr ihr 25jähriges Jubiläum feiern. In Interlaken traf sich viel Prominenz – für einmal nicht nur von den heimischen Gestaden, sondern auch aus dem Ausland, sogar aus Übersee. Denn es gehört zu den Besonderheiten dieses Vereins, dass er stets bemüht war, über die (engen) Grenzen der Schweiz hinaus die Entwicklung der Pensionskassen zu verfolgen und Informationen und Erfahrungen hierher zu bringen, zu verwerten und zu verbreiten. Die sonst übliche Nabelschau wird damit verdankenswerterweise durchbrochen.
Zu erwähnen sind auch die Studienreisen nach England, Dänemark, Holland etc. die dazu dienen, Kontakte zu knüpfen und direkt vor Ort von massgeblichen Repräsentanten der betrieblichen Vorsorge dieser Länder informiert zu werden und sich auszutauschen. Mit ihren regelmässigen Tagungen im Berner Käfigturm greift die IZS zudem rasch und mit kompetenten Referenten die aktuellsten Themen aus dem Bereich der Beruflichen Vorsorge auf.
Zu verdanken ist das alles primär Werner Nussbaum, der sich von Beginn weg mit viel Engagement und Energie für “seine” IZS eingesetzt hat und nun als Präsident seinen Rücktritt angekündigt hat.
An der Tagung fiel Keith Ambachtsheer aus Kanada die Ehre und Aufgabe des Key note speakers zu und er tat dies mit der Kompetenz und Eloquenz, die von diesem hervorragenden Theoretiker und Praktiker der betrieblichen Vorsorge zu erwarten war. Dass er die 2. Säule der Schweiz auch unter kritischen Aspekten wertete – die Vielzahl kleiner und kleinsten Kassen beispielsweise fand bei ihm wenig Verständnis – gab seinen Ausführungen bloss zusätzliche Würze.
Unter den Referenten, Podiums-Teilnehmern und Workshop-Leitern seien auszugsweise erwähnt: Christian Dreyer, Théodore Economou, Werner C. Hug, Claude Longchamp, Pierre Triponez, Beat Hügli.
Die Referate sind integral auf Youtube zu verfolgen. Einige haben in der Zwischenzeit vielleicht an Aktualität eingebüsst, sehenswert sind sie allemal. Besonders empfehlenswert das Referat von Ambachtsheer. Man wird bei ihm schmerzlich daran erinnert, dass Persönlichkeiten seines Kalibers in unserer kleinen Vorsorgewelt leider kaum zu anzutreffen sind.
“Immer mehr Kassen greifen zum Rotstift”
Michael Ferber analysiert in der NZZ die Entwicklung der von den Pensionskassen angewendeten technischen Zins- und Umwandlungssätze. Sie ist über den Zeitraum der letzten zehn Jahre dramatisch zu nennen. Ferber schreibt:
Grosse Vorsorgeeinrichtungen wie die BVK oder die Pensionskasse der Credit Suisse haben es vorgemacht, nun dürften einige andere Vorsorgeeinrichtungen folgen: Den Versicherten drohen schmerzhafte Kürzungen bei den Rentenleistungen in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der anhaltend schwierigen Lage am Kapitalmarkt und von Negativzinsen realisierten die Stiftungsräte in vielen Pensionskassen, dass sie Entwicklungen zum Teil «verschlafen» hätten, sagt Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum. Er erwartet in dieser Hinsicht «ein dramatisches Jahr 2017». Viele Vorsorgeeinrichtungen rechneten mit einem zu hohen technischen Zins und hätten sich in der Vergangenheit in falscher Sicherheit gewiegt. Nun fühlten sie sich gezwungen zu agieren.
Auch Ueli Mettler von der Beratungsgesellschaft «c-alm» geht davon aus, dass viele Vorsorgeeinrichtungen nicht umhinkommen, das Leistungsniveau anzupassen – vor allem im überobligatorischen Teil. Einige Pensionskassen hätten hier Nachholbedarf. Thurnherr erwartet, dass einige Vorsorgeeinrichtungen ihre Änderungen im Frühjahr 2017 kommunizieren, am 1. Januar 2018 dürften diese dann in Kraft treten.
Ein CVP-Papier aus der Schublade
In der NZZ verweist Christof Forster auf ein Positionspapier der CVP aus dem Jahr 2013 zur Altersvorsorge 2020, in welchem festgehalten wurde: «Es darf keine Vermischung der 1. und 2. Säule geben.» Und weiter: «Eine Stärkung der 1. Säule zulasten der 2. Säule und somit eine noch stärkere Belastung des Umlageverfahrens ist der falsche Ansatz.» Forster kommentiert:
Ein Widerspruch zur gegenwärtigen Position der CVP-Parlamentarier? Häme ist jetzt nicht angebracht. Denn das Arbeitspapier könnte sich in einigen Wochen als hilfreich erweisen. Es würde den CVP-Politikern erlauben, sich von den 70 Franken zu verabschieden, ohne rot zu werden. Der Vorwurf, die CVP fahre einen Zickzackkurs, wird ins Leere laufen. Denn man hat ja schon immer gesagt, dass die beiden Säulen nicht vermischt werden sollten.
Von ideologischen und pragmatischen Rechten
Der Tages-Anzeiger hat Prof. Silja Häusermann, Politologin an der Uni Zürich, zum Stand der Beratungen zur Altersvorsorge 2020 befragt. Auszüge:
Wenn der jetzige Vorschlag des Ständerats vors Volk käme, würde er angenommen?
Silja Häusermann: Dieser Vorschlag hätte vermutlich gute Chancen bei einer Volksabstimmung. Wir haben die Teilnehmenden in einer repräsentativen Umfrage im Sommer 2016 zu ihrer Haltung zu Reformpaketen befragt. 56 Prozent der Befragten hätten einer Reform, die dem Vorschlag des Ständerats sehr ähnlich ist, sicher oder eher zugestimmt. Sicher oder eher abgelehnt hätten sie nur 27 Prozent.Nur: Im Nationalrat stösst das Paket auf erbitterten Widerstand. Wie verfahren ist die Situation?
Links und rechts haben sich schon sehr weit aufeinander zubewegt. Die Linke hat akzeptiert, dass das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht und der Umwandlungssatz gesenkt wird. Die Rechte verzichtet auf die Erhöhung des Rentenalters auf 67 und akzeptiert im Grundsatz, dass die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert wird. Jetzt wird noch über die Ausgestaltung der Kompensationsmassnahmen gestritten, dafür umso heftiger. Wenn das Parlament die Reform auf dem letzten Meter scheitern liesse, dann wäre das in der Tat ein schlechtes Zeichen für das Funktionieren unserer Institutionen.Die FDP bezeichnet jede Rentenerhöhung als rote Linie. Wäre es taktisch nicht klug gewesen, wenn der Ständerat beim Ausgleich von 70 Franken Konzessionen gemacht hätte?
Die Haltung des Ständerats ist durchaus rational. Der Nationalrat hat sich selbst in eine äusserst schwierige Lage manövriert. Er verabschiedete eine Vorlage, die so offensichtlich nicht mehrheitsfähig war, dass der Ständerat darauf keine Rücksicht nehmen musste. Die Verhandlungsposition der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat ist aus mehreren Gründen relativ schwach. Die Linke kann mit dem Status quo gut leben und deshalb wirksam mit einem Referendum drohen. Gleichzeitig drängt die Zeit, und die Versicherungsindustrie macht Druck, den Umwandlungssatz zu senken. Wenn man in dieser Situation rote Linien setzt, statt den Kompromiss zu suchen, dann wird das Scheitern der ganzen Reform zum realistischen Szenario.Welche Bedeutung hat der Rentenausgleich von 70 Franken für eine Volksabstimmung?
Für die Bevölkerung war diese Massnahme ursprünglich keine zwingende Bedingung für die Zustimmung zu einem Reformpaket. Der Bundesrat verzichtete in seiner Vorlage darauf. Unsere ersten Umfragen von 2015 zeigten, dass das Paket trotzdem gute Chancen gehabt hätte. Der Verlauf des Prozesses ändert aber die Ausgangslage: Damals existierte der Vorschlag des Ständerats nicht, die AHV-Renten zu erhöhen. Wenn man diesen Vorschlag nun ganz zum Schluss aus der Reform kippt, dann besteht die Gefahr, dass das bei der Bevölkerung als Kürzung wahrgenommen wird. (…)Wie zuversichtlich sind Sie, dass das Parlament die Reform zu einem guten Ende bringen wird?
Weniger zuversichtlich als auch schon. Die Chancen stehen und fallen einzig mit der Frage, wie sehr die Rechte diese Reform will. Die Versicherungsindustrie, die Economiesuisse und die moderaten Bürgerlichen haben immer wieder signalisiert, dass sie bereit sind, für die Senkung des Umwandlungssatzes weitreichende Kompromisse einzugehen. Allerdings gibt es eben auch eine ideologische Rechte, die weniger pragmatische Signale ausgesendet hat.
pw. Eine abgehobene Analyse, dafür mit erheblicher Schlagseite. Das wird im letzten Satz überdeutlich. Da ist von den moderaten Bürgerlichen und den ideologischen Rechten die Rede, die ideologischen Linken finden nicht statt, wie denn überhaupt im Weltbild der akademischen Realitätsdeuter die Rechte schon immer schlecht weggekommen ist. Und während Frau Häusermann dem SR-Konzept einiges abgewinnen kann, stösst der NR-Vorschlag bei ihr offenkundig auf Ablehnung. Begründet wird das nicht, nur schlicht festgestellt, dass die Ideen des Nationalrats “offensichtlich” nicht mehrheitsfähig seien. Mehrheitsfähig bei wem? Im Parlament, beim Volk? Und wieso überhaupt? Verwiesen wird auf eine Umfrage. Da würden wir doch gerne wissen, wie viel die Befragten vom Thema überhaupt kapiert hatten. Falls sie ähnlich fundiert durchgeführt wurde wie jene auf der Website des Tages-Anzeigers, darf man ihre Resultate gleich vergessen. Denn diese ist ein Musterbeispiel für die alte Weisheit: Garbage in, garbage out.
Eckwerte der BV 2017
PK der AZ-Medien will Rentenalter 66
Die Pensionskasse der AZ Medien AG will das Rentenalter der Mitarbeiter per Anfang 2018 auf 66 Jahre erhöhen. Verleger Peter Wanner ist gegen einen Alleingang seines Unternehmens. Die Erhöhung des Rentenalters mache dann Sinn, wenn es gesamtschweizerisch eingeführt werde, sagte Wanner am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Im Verwaltungsrat werde sicher über eine Flexibilisierung des Rentenalters diskutiert werden. Die Pensionskasse sei vorgeprescht. Entscheidend sei, wie das Unternehmen entscheide, sagte Wanner weiter.
Die Pensionskasse könne dem Unternehmen nicht vorschreiben, was es zu tun habe. Ob die AZ Medien AG autonom und vorzeitig für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Rentenalter erhöhen wird, ist gemäss Peter Wanner deshalb noch offen. Darüber werde der Verwaltungsrat an seiner Sitzung Ende Februar 2017 entscheiden.
Knacknüsse beim neuen Vorsorgeausgleich
Die neuen Bestimmungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Neu erfolgt die Teilung der Vorsorgeleistungen auch, wenn ein Ehepartner bereits pensioniert oder invalide ist.
Sobald ein Paar zwischen Heirat und Scheidung WEF-Vorbezüge oder Rückzahlungen getätigt hat oder ein Partner invalide wird, gestaltet sich die Bestimmung des zu teilenden Betrags vielschichtig. Knacknüsse ergeben sich auch beim Kürzen einer Invalidenrente vor dem Rücktrittsalter oder beim Beschaffen von Daten aus der Vergangenheit. Im verlinkten Artikel der Libera werden einige Beispiele aus der Praxis vorgestellt.
AV2020: Fahne mit den Beschlüssen des SR
Die Fahne mit dem Verlauf der parlamentarischen Beratung der Altersvorsorge 2020 incl. den Beschlüssen des Ständerats in der Wintersession 2016 wurde aufgeschaltet.
Technische Grundlagen VZ 2015 publiziert
Die neuesten versicherungstechnischen Grundlagen für Pensionskassen VZ 2015 sind veröffentlicht worden. Sie zeigen für den Zeitraum 2011-2015 eine fortgesetzte Zunahme der Lebenserwartung. Diese hat bei 65-jährigen Männern im Vergleich zu den vor 5 Jahren publizierten Grundlagen VZ 2010 deutlich um 0.77 Jahre zugenommen (von 20,14 auf 20,91), bei 64- jährigen Frauen hingegen nur leicht um 0.16 Jahre (von 23.79 auf 23,95). Die Invaliditätswahrscheinlichkeiten sind gegenüber den VZ 2010 sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen stark gesunken.
Die technischen Grundlagen VZ 2015 basieren auf dem Datenmaterial von insgesamt 25 Kassen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Bund, Kantone und Gemeinden). Sie setzen die im Jahr 1950 begonnene Reihe der VZ-Grundlagen fort. Bis und mit den VZ 1990 wurde fast ausschliesslich Datenmaterial der Pensionskasse Stadt Zürich verwendet, die sich damals Versicherungskasse der Stadt Zürich oder kurz VZ nannte. Das Label VZ ist aus Kontinuitätsgründen beibehalten worden.
Wie schon bei den VZ 2010 kann sowohl mit einem über alle Laufzeiten konstanten technischen Zinssatz als auch mit einer Zinskurve gerechnet werden. Es lassen sich also je nach Laufzeit unterschiedliche Zinssätze zu Grunde legen. Auf diese Weise können mit den VZ 2015 auch Berechnungen analog zum Swiss Solvency Test (SST) durchgeführt werden. Der Umwandlungssatz im BVG Im Rahmen des eidgenössischen Reformpakets Altersvorsorge 2020 wird ein Umwandlungssatz von 6.0% angestrebt. Mit den neuen Grundlagen VZ 2015 (Generationentafeln für das Jahr 2017) ist ein technischer Zinssatz von rund 3,6% zu verwenden, damit dieser Umwandlungssatz resultiert.
Neben den VZ-Grundlagen bestehen heute nur noch die technischen Grundlagen „BVG“, die im Jahr 2000 erstmals hergestellt wurden und sich auf das Datenmaterial von vorwiegend privatrechtlichen Kassen abstützen. Die auf den Jahren 2010-2014 beruhende Ausgabe BVG 2015 ist vor rund einem Jahr publiziert worden. Die BVG-Grundlagen haben das Modell und die Systematik der VZ 2005 vollständig übernommen. Die Pionierarbeit der Grundlagen VZ 2005 hinsichtlich Generationentafeln ist damit zu einer Art Schweizer Standard geworden.
“Pensionskassen drängen in den Hypothekarmarkt”
Die NZZ schreibt:
Die ultraniedrigen Zinsen zwingen Pensionskassen, nach neuen Ertragsquellen zu suchen. In den vergangenen Monaten haben viele deshalb geprüft, welche Möglichkeiten sich im Bereich Hypotheken bieten – und ob sich allenfalls Marktanteile von Banken abschöpfen lassen. Derzeit betrieben die Vorsorgeeinrichtungen in diesem Markt gewissermassen «regulatorische Arbitrage», sagt Lukas Riesen, Partner bei der Beratungsgesellschaft PPCmetrics. Viele Banken hätten ihre Marge bei der Kreditvergabe erhöht, um Privatkunden vor den von der Schweizerischen Nationalbank verhängten Negativzinsen zu verschonen, heisst es in einem Bericht des Unternehmens. Gleichzeitig seien Banken mit strengeren Regulierungen konfrontiert als Pensionskassen.
Allerdings dürfte es sich bei diesen Wettbewerbsvorteilen aller Voraussicht nach um ein «temporäres Phänomen» handeln, meint Riesen. Sollten die Pensionskassen in diesem Markt zu einem grossen «Player» werden, könnte es auch zu neuen Regulierungen kommen. Regina Anhorn von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) schätzt den derzeitigen Marktanteil von Pensionskassen am Schweizer Hypothekenmarkt auf nur 2%, den von Versicherungen auf 4% und denjenigen von Banken auf 94%.
NZZ: “Starrsinnig am Ausweg vorbei”
Helmut Stalder hat in der NZZ den Ausgang der Beratungen im Ständerat zur Altersvorsorge 2020 kommentiert. Er schreibt:
Stur hält der Ständerat daran fest, die Einbussen in der zweiten Säule infolge der Senkung des Umwandlungssatzes mit 70 Franken mehr AI IV pro Monat zu kompensieren. Dabei sind die Mängel dieses Modells aus den Hinterzimmern von SP und CVP offensichtlich: Es vermengt die AHV und die berufliche Vorsorge, die nach unterschiedlichen Prinzipien finanziert werden müssen, und leistet der Umverteilung Vorschub.
Die Erhöhung schafft eine Zwei-Klassen-AHV, denn sie käme nur Neurentnern zugute. Junge Erwerbstätige würden über Lohnabzüge und jetzige Rentner via Mehrwertsteuer mehr belastet. Sie kommt mit der Giesskanne auch Reichen zugute, die sie nicht brauchen, und jenen, die als Übergangsgeneration bereits mit andern Mitteln schadlos gehalten werden. Sie belastet den Bund, der anderswo sparen müsste. Und schliesslich sind die Zusatzrenten nur bis 2030 finanziert, so dass sich das AH V-Defizit erhöhte und weitere Lohnprozenle nötig würden, wenn die Baby-boom-Jahrgänge in Rente gehen.
SP und CVP stellen dies nun resolut als einzige Lösung dar, obwohl so kein Brückenschlag zu FDP und SVP möglich ist, den es für eine tragfähige Mehrheit braucht. Dabei hatten im Ständerat Alex Kuprecht (Schwyz, svp.) und Karin Keller-Sutter (St. Gallen, fdp.) den Königsweg gewiesen, der auch im Nationalrat Chancen hätte: Der Zugang zur beruflichen Vorsorge soll früher möglich sein und der Koordinationsabzug tiefer liegen, so dass mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber länger und damit mehr eigene Rentenfranken gespart werden können.
Dies verbunden mit einer erleichterten vorzeitigen Pensionierung für Kleinverdienende, die früh ins Erwerbsleben traten. Eine solche Lösung würde Einbussen innerhalb der zweiten Säule kompensieren, weniger Umverteilung auslösen, Frauen etwas für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 entschädigen, die AI IV nicht gleich wieder in Defizite reiten und die Selbst-veranlworlung für die Vorsorge belohnen.
Der Ständerat bog nicht auf den Königsweg ein, aber dieser steht immer noch offen. Das Volk erwartet bei der Rentenreform nicht Parieiprofilierung, sondern am Ende ausreichende und vor allem sichere Renten für alle.


