sgbZentralsekretärin Gabriela Medici kritisiert die Empfehlung der BVG-Kommission zum Mindestzins 2019.

Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen. (…)

Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen.

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