René Raths, Leiter Pensionskassen bei der ZKB, hat der Luzerner Zeitung ein Interview zum Thema BVG-Mindestzins gegeben. Auszüge:
Rene Raths, warum soll der Mindestzinssatz auf die Spargelder der Pensionskassenversicherten schon wieder sinken?
Die Pensionskassen haben die Aufgabe, mit möglichst risikoarmen Anlagestrategien genügend Zins zu erwirtschaften, um die Renten auszuzahlen. Risikolos wären Bundesobligationen. Doch für sie gibt es bei zehnjähriger Laufzeit heute um die 0 Prozent. Darum ist die Senkung nötig.
Ihr Argument ist schwei nachvollziehbar. Im vergangenen Jahr erzielten die Pensionskassen eine stattliche Durchschnittsrendite von 7,6 Prozent. Auch im Vorjahr schnitten sie mit 3,6 Prozent respektabel ab. Trotzdem wollen die Kassen noch weniger davon an ihre Vorsorgesparer weitergeben.
Das Gegenteil ist der Fall! Die Pensionskassen geben möglichst viel der erwirtschafteten Rendite an die Versicherten weiter. Im vergangenen Jahr waren es 2,71 Prozent Zins auf den Sparkapitalien der Aktivversicherten – also mehr als doppelt so viel, wie der Mindestwert vorgibt. Man muss sehen: Beim Mindestzinssatz handelt es sich um den Minimal- wert, der für den obligatorischen Bereich gilt. In Tat und Wahrheit verzinsen die Vorsorgeeinrichtungen die Sparbeträge höher.
Der Gewerkschaftsbund warnt, mit dem kontinuierlich sinkenden Mindestzinssatz rücke der Rentner-Lebensstandards in angemessener Weise in immer weitere Feme. Er ist aber so in der Bundesverfassung verankert.
Unsere Untersuchungen zeigen etwas anderes. Die Swisscanto Pensionskassenstudie macht deutlich, wie viel AHV- und Kassenrente Angestellte, die vor dem Eintritt ins Rentnerleben stehen, mit einem Jahreseinkommen von 80 000 Franken erhalten. Es sind 70 Prozent des letzten Einkommens. Also sogar 10 Prozent mehr als das, was gemeinhin als angestrebter Wert gilt.
Die Pensionskassen haben ihre Investitionen in Immobilien in den zurückliegenden Jahren stark erhöht. Sie machen fast einen Fünftel ihrer Anlagewerte aus. In der Schweiz steigt aber die Zahl der leer stehenden Wohnungen. Kommt nach der Zins- flaute ein neues Problem auf die Kassen zu?
Selbst wenn sich am Immobilienmarkt Übersättigungserscheinungen zeigen, wirft er immer noch eine Rendite von 3 bis 4 Prozent ab. Zur Erinnerung: Für Bundesobligationen gibt es nichts. Reale Immobilien eignen sich für die Kassen auch darum gut als Kapitalanlage, weil sie monatlich für Cashflow sorgen. Die Zufuhr an flüssigen Mitteln ist für eine Vorsorgeeinrichtung von grösser Bedeutung. Sie tragen dazu bei, die Renten regelmässig auszuzahlen.