Avenir Suisse: Analyse der kantonalen Kassen
Im wirtschaftlich starken Jahr 2017 haben sich die Vermögen der kantonalen Pensionskassen positiv entwickelt. Diese sind laut der jährlichen Analyse von Avenir Suisse um durchschnittlich 9% gewachsen. Ebenso sind die Deckungsgrade, welche das Vermögen ins Verhältnis mit den künftigen Leistungsversprechen stellen, bei allen Kassen angestiegen. Trotz dieser allgemein positiven Entwicklung gilt es, die Situation der einzelnen kantonalen Pensionskassen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Avenir Suisse schreibt:
Die kantonalen Kassen, die sich 2012 im Rahmen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge explizit für eine Vollkapitalisierung entschieden haben, weisen 2017 einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 106% auf. Dies ist immer noch deutlich tiefer als der Durchschnitt privatrechtlicher Kassen, aber immerhin eine positive Entwicklung im Vergleich zu vor fünf Jahren.
Damals betrug der durchschnittliche Deckungsgrad der kantonalen Pensionskassen lediglich 88% (unter Berücksichtigung eines einheitlichen technischen Zinses). Während die vollkapitalisierten Kassen allesamt, mit Ausnahme derjenigen des Kanton St. Gallen, das Deckungsgradziel von 100% bereits erreicht haben, sieht dies bei teilkapitalisierten Kassen anders aus.
“Digitalisierung erreicht Vorsorgegeschäft”
Mirjam Staub-Bisang, Präsidentin der Profond, befasst sich auf finews mit dem Digitalisierungstrend im Vorsorgegeschäft und erkennt einen eigentlichen Gamechanger.
Es ist klar, dass die Digitalisierung auch im Vorsorgegeschäft ein «Gamechanger» wird. In digitalen Ökosystemen werden sich künftig Kunden in einem Netzwerk von Dienstleistern bewegen, die ihre spezifischen Kompetenzen miteinander verknüpfen und so gemeinsam das Kundenerlebnis revolutionieren. Endkunden wie auch Entscheidungsträger im B2B-Geschäft orientieren sich zudem mehr und mehr an unabhängigen Stimmen anderer Kunden in der Community.
Im Begleittext wird festgehalten, dass bei Profond in den nächsten drei Jahren die digitale Transformation ganz oben auf der Agenda steht. Die Sammelstiftung will bis Ende 2020 rund 80 Prozent der Prozesse digitalisieren mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse zu steigern [?] und die Verwaltungskosten zu senken.
FR: Pensionierungswelle wegen PK-Sanierung
Die Freiburger Kantonsangestellten sind unzufrieden mit der geplanten Sanierung ihrer Pensionskasse. Als Reaktion zeichnet sich bei den Lehrkräften eine Pensionierungswelle ab: wer es sich leisten kann, geht vor dem Systemwechsel in Rente.
292 Wohnungen: München legt sich mit dänischer Pensionskasse an
Ende August wurde bekannt, dass die dänische Pensionskasse fast eine Milliarde Euro verwendet, um Wohnungen in ganz Deutschland aufzukaufen – unter anderem in München. Die Stadt will sich das aber zulassen – und plant, die Wohnungen selbst zu kaufen.
“Pensionskassen sind steuerbefreit.” JEIN!
Pensionskassen sind von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. Darüber geht oft vergessen, dass es noch andere Steuerarten gibt, von denen Pensionskassen nicht befreit sind. An erster Stelle sind die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern zu nennen. Im Blog-Beitrag von Franziska Bur Bürgin geht es aber um eine andere Steuer: die Umsatzabgabe. Sie hält dazu fest:
Das Wesen der Umsatzabgabe als Selbstveranlagungssteuer bringt es mit sich, dass – wie der Name sagt – die steuerpflichtige Person (z.B. also die Pensionskasse) selber für die korrekte Veranlagung und Ablieferung der Steuer (Umsatzabgabe) verantwortlich ist. Die ESTV beschränkt sich darauf, gelegentlich Kontrollen (sog. Revisionen) durchzuführen.
Werden dabei Fehler in der Selbstveranlagung entdeckt, wird die Steuer samt Verzugszins nacherhoben. Auch wenn die Steuersätze bei der Umsatzabgabe nicht so hoch sind, kann die Überraschung dennoch unliebsam sein, v.a., wenn ganze Pensionskassenvermögen zwischen zwei Kassen bewegt werden.
FR: Demonstration auf Vorrat
Die Freiburger Nachrichten berichten über die geplante Demonstration des Staatspersonals gegen die Rekapitalisierung der Pensionskassen, zu welcher derzeit lediglich ein Projekt besteht.
Bernard Fragnière, Präsident des Dachverbands Fede und zugleich Mitglied des Pensionskassenvorstandes, sagte: «Wenn es zum Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat kommt, werden viele Versicherte bestraft. Die Renten werden im Durchschnitt um 20 Prozent tiefer ausfallen.»
Mit der Kundgebung wollen die Personalverbände den Angestellten die Gelegenheit geben, für einen anständigen Ruhestand zu kämpfen. Fragnière forderte, dass der Staat als Arbeitgeber seinen Anteil zahle; die Bevölkerung müsse die Rekapitalisierung der Pensionskasse unterstützen. «Es ist ein brutales Projekt», so Gaétan Zurkinden, Sekretär des Verbands des Personals öffentlicher Dienste. Der Rentenverlust von 20 Prozent gehe von einer Pension mit 64 Jahren aus. Für jedes Jahr früher, verliere ein Versicherter sieben Prozent.
Bei einer Pensionierung mit 60 Jahren betrage der Verlust somit rund 50 Prozent. Er meinte zudem, dass der Staat zwar eine Milliarde Franken einschiessen wolle, durch Beitragskürzungen von 3 Prozent bis 2052 unter dem Strich aber einen Gewinn mache. Die Zahlen werden allerdings von den Verbänden unterschiedlich interpretiert. Sie fordern gemeinsam eine neue Analyse durch einen Experten.
“Niederlage auf der ganzen Linie”
Peter Morf, Chefredaktor der Finanz und Wirtschaft, gibt ein vernichtendes Verdikt zum Verhalten der bürgerlichen Parteien in der Frage des AHV-Deals ab.
Unter dem Druck von SP/CVP hat sich auch die FDP hinter das Paket gestellt. Mit ihr unterstützen die wichtigsten Wirtschaftsverbände, allen voran der Dachverband Economiesuisse, den Kuhhandel, aus Angst, die Schweiz werde auf eine schwarze Liste gesetzt. Sie liessen sich von der Linken simpel über den Tisch ziehen.
Das Entgegenkommen an die Linke geht ausserordentlich weit. Selbst ein Teil der vom Volk angenommenen Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II wird rückgängig gemacht. Das Kapitaleinlageprinzip wird relativiert, der Volksentscheid missachtet. Dies obwohl die SP schon offen deklariert hat, den Steuerteil des vorliegenden Pakets zu torpedieren – sie will nämlich die Senkung der Unternehmenssteuern in den Kantonen bekämpfen.
Diese Massnahmen sind jedoch implizit Bestandteil des vermeintlichen Kompromisses. Damit belegt die Linke, dass sie am Steuerteil gar kein Interesse hat. Im Gegenteil, höhere Steuern für Unternehmen sind ihr noch so recht – und die Bürgerlichen protestieren nicht einmal.
“Gefährliche Flexibilisierung”
Christoph Schaltegger, Prof. für politische Ökonomie an der Uni Luzern, setzt sich in einem Artikel der Finanz und Wirtschaft mit den Effekten eines flexibilisierten Rentenalters auseinander und kommt zum Schluss, dass damit kein wirksames Mittel zur Verlängerung der durchschnittlichen, individuellen Erwerbstätigkeit gegeben ist. In seinem Artikel heisst es:
Können mit einer Flexibilisierung ähnliche Effekte für die Finanzierung der AHV erzielt werden wie mit einer Erhöhung des ordentlichen Rentenalters? Aktuelle Untersuchungen, die ich mit meinen Mitarbeitern Patrick Leisibach und Lukas A. Schmid für eine Studie zuhanden des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zusammengefasst habe, mahnen zur Vorsicht. Wie internationale Erfahrungen nahelegen, können Flexibilisierungen der Intention entgegenwirkende Effekte auslösen.
Zwar kann die Flexibilisierung einige Arbeitnehmer dazu motivieren, länger zumindest teilzeiterwerbstätig zu bleiben. Andererseits werden aber auch einige, die im bestehenden System Vollzeit arbeiten, bei Flexibilisierung nur noch teilzeiterwerbstätig sein und früher Rente beziehen.
Grundsätzlich ist somit unklar, ob das Arbeitsangebot und damit die Finanzierung der AHV mit einer Flexibilisierung wirklich gesteigert werden kann – der Gesamteffekt bleibt letztlich eine empirische Frage. Das heisst, es kommt auf die konkreten Bedingungen der Flexibilisierung an, die durch die Kürzungssätze und die Aufschubzuschläge getrieben werden. (…)
Was ist die Quintessenz aus all dem? Die Flexibilisierung des Rentenalters als politisch schmerzlose Therapie zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer und damit zur Finanzierung der AHV ist trügerisch. Die Therapie kann nur funktionieren, wenn starke Anreize zum Rentenaufschub geschaffen werden.
Die in der aktuellen Reform gesetzten Anreize gehen tendenziell eher in Richtung Rentenvorbezug. Eine solche Flexibilisierung ist gefährlich. Vieles spricht dafür, dass von einer Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters – insbesondere der Männer – die bedeutendsten Effekte auf die Erwerbsbeteiligung und damit auf die AHV-Finanzierung ausgehen würden.
UBS PK-Performance August 2018
- Die Pensionskassen im USB-Sample erzielten im August eine durchschnittliche Monatsperformance von –0,52% nach Gebühren.
- Das beste Monatsergebnis von 0,38% erwirtschaftete ein grosses Vorsorgewerk mit über CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen.
- Die niedrigste Rendite von –2,47% wurde in der Gruppe der kleinen Pensionskassen mit weniger als CHF 300 Mio. verbucht.
Der AHV-Teil des Steuerdeals
Fabian Schäfer fasst im Tages-Anzeiger den AHV-Teil des Kuhhandels zusammen:
Der AHV-Teil, der nur Mehreinnahmen umfasst, ist einfach überschaubar. Die Lohnbeiträge, die alle Angestellten und Arbeitgeber bezahlen, sollen von 8,4 auf 8,7 Prozent steigen. Das verschafft der AHV rund 1,2 Milliarden Franken im Jahr. Die Mehrbelastung beträgt pro 1000 Franken Lohn je 1.50 Franken für Angestellte und Firma. Zudem soll mehr Geld vom Bund in die AHV fliessen (insgesamt 0,8 Milliarden Franken).
Die Probleme der AHV sind damit keineswegs gelöst: Schon ab 2023 ist ihr Umlageergebnis trotz Milliardenspritze wieder defizitär. Der Bundesrat hält denn auch an seiner AHV-Reform fest, die nebst einer Erhöhung der Mehrwertsteuer Rentenalter 65 für Frauen vorsieht. Sie kommt 2019 ins Parlament.
Pro und contra Illiquide
Michael Ferber behandelt in der NZZ die sog. illiquiden Anlagen, die im Tiefstzinsumfeld an Bedeutung gewinnen. Er hält u.a. fest:
Laut Ueli Mettler (C-alm) gesellen sich Illiquidität und Intransparenz gerne und seien «eigentlich Brüder», es gebe bei illiquiden Anlagen aber auch erhebliche Unterschiede. Als Beispiel vergleicht er Schweizer Immobilienanlagestiftungen mit Private-Real-Estate-Anlagevehikeln, wie sie typischerweise an wenig regulierten Offshore-Standorten beheimatet sind. Beide Anlagen hätten denselben Basiswert, nämlich Immobilien. Der «Wrapper», also die Verpackung des entsprechenden Finanzprodukts, sei aber ein komplett anderer.
Schweizer Immobilienanlagenstiftungen sind zwar illiquide, aber vergleichsweise transparent. Es gibt im revidierten Jahresbericht Transparenz über Positionen, Preise, Bewertungen, Kapitalerträge und Steuern. Ein Offshore-beheimatetes Private-Markets-Vehikel erfülle diese Transparenz-Kriterien im Normalfall nicht, sagt Mettler. Das daraus resultierende Informationsgefälle zwischen Anleger und Produktanbieter erachtet er als heikel.
“Steuer-Deal bereit für das Referendum”
Nachdem der Ständerat die letzten Differenzen zwischen den beiden Kammern zur Steuervorlage 17 ausgeräumt hat – sie betrafen die steuerfreie Rückzahlung von Kapitaleinlagen und die sog. Gemeindeklausel – muss das Paket nun lediglich noch die Schlussabstimmung überstehen, was allerdings kein Problem sein sollte. Die Unsicherheit liegt nun wiederum bei der Volksabstimmung. Das Referendum von linker Seite (deren Wünsche allerdings weitestgehend erfüllt wurden) scheint ausgemacht. Die Abstimmung könnte im nächsten Frühjahr über die Bühne. Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ:
Der Ausgang der Volksabstimmung erscheint völlig offen. Der Bundesrat, die Kantone, die Spitzen von drei der vier Bundesratsparteien und der Wirtschaftsverband Economiesuisse sind dafür, doch eine solche Allianz hatte beim Urnengang im Februar 2017 nicht gereicht. Der Widerstand der SVP im Parlament gegen die Verknüpfung Steuern/AHV könnte beim Urnengang wesentlich grössere Folgen haben als im Parlament selbst.
Rechnet man zu den potenziellen Gegnern der Vorlage erhebliche Teile der SVP-Basis, einen nicht unbedeutenden Teil der Linken, gewisse Gewerbevertreter ausserhalb der SVP, Skeptiker aus Sicht der Städte, grundsätzliche Gegner der Verknüpfung sowie Bürger, die aus Prinzip bei jeder Reform Nein stimmen, dann haben die Befürworter der Vorlage eine Menge Arbeit vor sich. Diese Arbeit beginnt jetzt.
“Verrat am Liberalismus”
Werner C. Hug wirft in der Basler Zeitung der FDP Verrat am Liberalismus vor. Grund dafür ist deren Unterstützung des AHV-Deals bei der SV17. Hug schreibt:
Wie es die SP nun mit der vorgesehenen Verstärkung der Umverteilung in der AHV durchgesetzt hat, werden mit der bevorstehenden AHV-Revision zwangsläufig Steuererhöhungen verbunden sein. Mit der Zustimmung zum Steuerdeal hat sich die FDP nicht nur von ihren Grundprinzipien entfernt. Sie wird zum Steigbügelhalter der Sozialisten.
Warum haben die Freisinnigen die Verknüpfung unterstützt? Warum haben sie nicht den Mut gehabt, die Steuervorlage 17 dem Volk ohne AHVZückerchen vorzulegen? Haben die persönlichen Interessen an den Dividenden und Verwaltungsratshonoraren in grossen Konzernen derart überwogen, dass die FDP-Mehrheit im Nationalrat diesem Kuhhandel zugestimmt hat?
Zurich baut Vorsorge mit Ex-UBS-Banker aus
Das Assekuranzunternehmen Zurich hat eine neue Position im Bereich Vorsorge geschaffen. Besetzt wird sie mit einem ehemaligen Banker der UBS, wie finews.ch erfahren hat. Besetzt wird sie ab Anfang Oktober von Renato Ramella, wie Ramella gegenüber finews.ch bestätigte.
Zu den Hauptaufgaben des 45-Jährigen zähle, die in den Agenturen der Schweiz integrierten Vorsorgespezialisten weiterzuentwickeln und ihnen eine gemeinsame Plattform zu bieten. Dies mit dem Ziel, im Bereich Vorsorge bessere Resultate zu erreichen, hiess es weiter.
Die Stunde des Populisten
pw. Christian Levrat feiert in einem Interview mit der NZZ am Sonntag den Erfolg des AHV-Deals im Nationalrat. Wem es am Argumenten gegen den Kuhhandel fehlen sollte, um in der fälligen Volksabstimmung ein Nein in den Briefkasten zu werfen, hier findet er/sie sie hier zuhauf. Auszüge:
Die linke Kritik ist aber grundsätzlicher: Die Reform sei immer noch dazu da, über allerlei Vehikel Firmensteuern in die Schweiz umzuleiten. Macht sich die SP zur Komplizin der Steuer-Optimierer?
Diese Kritiker sollen nicht vergessen: Wir erhalten eine AHV-Sanierung ohne Leistungsabbau. Dieses Ziel verfolgen wir seit über vierzig Jahren. Es ist ein einmaliger Erfolg.
Im Klartext: Sie erkaufen sich AHV-Milliarden mit einer Steuervorlage, von der Sie schon wissen, dass sie international nicht lange halten wird und die Sie kantonal bekämpfen werden. So ziehen Sie die Bürgerlichen über den Tisch.
Nein, ich sage nur, dass diese Reform nicht die letzte sein wird. Jetzt wollen wir aber über diese Vorlage sprechen. Sie bringt Verbesserungen bei den Steuern, und sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Sanierung der AHV.
Trotz den zwei Milliarden steht die AHV nicht auf solidem Fundament. Der Bundesrat hat schon eine nächste Reform vorgestellt und will darin das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöhen. Sind Sie einverstanden?
Nein, wir lehnen diese Reform ab. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters kommt nicht infrage, zuerst müssen wir Fortschritte bei der Gleichstellung erzielen. Solange die Frauen tiefere Löhne haben, darf man ihnen nicht noch mit Rentenalter 65 faktisch die Rente kürzen. Das Steuer-AHV-Paket gibt uns jetzt zehn Jahre Zeit, bessere Lösungen zu finden.
Nun kommen die Babyboomer ins Rentenalter – und Sie wollen zehn Jahre bei der AHV nichts tun?
Im Gegenteil. Wir gewinnen dringend benötigte Zeit, um den vorgespurten Weg fortzusetzen: eine Sanierung allein über neue Einnahmen. Die Bürgerlichen wollen die AHV aushungern, um dann brutal Kürzungen durchzusetzen. Darum braucht die AHV mehr Geld. In der AHV haben wir ein Finanzierungsproblem, nicht ein Problem auf der Seite der Leistungen.
Und wer soll diese Finanzierung übernehmen?
Es gibt es mehrere mögliche Quellen, etwa die Mehrwertsteuer, allenfalls Lohnbeiträge. Man könnte sich überlegen, ob die Nationalbank einen Staatsfonds schaffen soll, dessen Rendite der AHV zukommen könnte. Man sollte prüfen, was möglich ist, ohne die Unabhängigkeit der Nationalbank zu gefährden.





