Der externe Gutachter der Pensionskasse der Stadt Winterthur hatte in einem Bericht zwingend sofortige Sanierungsmassnahmen gefordert, welche gemäss einem Bericht in Der Landbote nicht erfolgt seien, stattdessen sei das Expertenmandat neu vergeben worden. Diese Darstellung wurde von Stadtpräsident Künzle als “Unterstellung” bezeichnet.

Der Landbote berichtete Anfang September:

Das Gutachten von 2017 sollte für P. B. sein letztes sein. Nach jahrelanger Tätigkeit für die Pensionskasse der Stadt Winterthur, hat ihm der Stiftungsrat Ende 2017 das Mandat entzogen. Und das just in einem Jahr, in dem der unabhängige Experte die Strategie der Führung in Zweifel zog.

In seinem Gutachten kam P. B. zum Schluss, die Sanierungs- und die Risikobeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern seien zwingend sofort zu erhöhen, sonst werde das Ziel der laufenden Sanierung verfehlt. Der Stiftungsrat wollte davon nichts wissen. Er will das nächste Sanierungsprogramm abwarten, das ab 2020 eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes und damit tiefere Renten vorsieht.

Weil der Stiftungsrat die Empfehlung ausgeschlagen hat, muss er sich gegenüber der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht erklären. So steht es im letzten Geschäftsbericht. Stiftungsratspräsident Jorge Serra (SP) sagte dazu schon im Sommer, man habe mit der Aufsicht ein gutes Einvernehmen. Zum Ersatz des Gutachters äussert er sich auf Anfrage nicht. P. B. sagt, er dürfe aus rechtlichen Gründen keine Stellung nehmen.

Wie dringend die von ihm geforderten Massnahmen sind, bleibt unklar. Der Stiftungsrat hat ein Gesuch des «Landboten» um Einsicht ins Gutachten ausgeschlagen und stattdessen eine «Aussprache» vorgeschlagen. Die Ablehnung erfolgte mit dem Argument, die verselbstständigte Kasse sei nicht an das Öffentlichkeitsprinzip gebunden, das Bürgern und Medien den Zugang zu amtlichen Dokumenten sichern soll. Das ist nicht unproblematisch. Denn in ihrem Anspruch auf finanzielle Unterstützung funktioniert die Stiftung wie eine öffentliche Institution; die neue Sanierungsvorlage, welche die Aufsichtkommission derzeit behandelt, sieht eine Beitrag von 144 Millionen aus der Stadtkasse vor. (…)

In den letzten Jahren wurde die Kasse bereits mit über 200 Millionen Franken gestützt. Für das nächste, ab 2020 laufende Sanierungsprogramm, sollen nun erneut 144 Millionen Franken an die Pensionskasse fliessen.
Der Sanierungsvorschlag ist politisch umstritten. Der Stiftungsrat sagt, die Unterdeckung der Kasse sei das Produkt früherer Jahre, für die nicht die Mitarbeitenden, sondern die Bevölkerung quasi als Arbeitgeber gerade stehen muss. (Der Landbote)

In Der Landbote vom 21.9.18 kritisieren Stadtpräsident Michael Künzle  und die oberste städtische Personalverantwortliche Eva Schwarzenbach diese Darstellung der Vorgänge in der Zeitung.

Der Zusammenhang zwischen der Neuvergabe des Expertenmandats und dem Gutachten ist eine Unterstellung, sagt Künzle. «Ich will klarstellen: Wir hatten einen ordentlichen Vergabeprozess, mit klaren sachlichen Kriterien, bei der unser früherer Experte unterlegen ist.»

Die Submissionsergebnisse und das fragliche Gutachten wollen Künzle und Schwarzenbach allerdings nicht offen legen. Künzle sagt dazu: «Mir ist keine Pensionskasse bekannt, die ihr versicherungstechnisches Gutachten veröffentlicht. Und die Einsicht in die Submissionsergebnisse würde die Rechte der Teilnehmer verletzten.» (…)

Schwarzenbach sagt, das fragliche Gutachten falle überhaupt nicht zuungunsten des Stiftungsrates aus. «Der Experte vertritt darin die Meinung, dass sämtliche Kosten für das neue Vorsorgemodell durch die Arbeitgeber zu finanzieren seien – was ja sehr im Sinne des Stiftungsrates wäre.»

Auch führe die Aufsichtsbehörde im Kanton Zürich mit allen Kassen in Unterdeckung einen sogenannten Risikodialog – in dem sich die Pensionskassen erklären müssen. Bezogen auf den Geschäftsbericht 2017 sei der Austausch abgeschlossen, und es seien keine weiteren Massnahmen verlangt worden.

Allerdings hat die Pensionskasse schon vor diesem Risikodialog eine weitere Massnahme umgesetzt, wie Schwarzenbach jetzt bekannt gibt: Per Anfang 2018 wurde die Verzinsung der Sparguthaben von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Auch diesen Vorschlag habe der unterdessen ersetzte Experte in dem fraglichen Gutachten gemacht.