UBS PK-Performance November 2018
• Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im November eine durchschnittliche Monatsperformance von 0,01% nach Gebühren.
• Das beste Monatsergebnis von 0,62% wurde von einer grossen Pensionskasse mit mehr als CHF 1 Mrd. verwalteten Vermögen erzielt, das tiefste von –0,67% wurde in der Gruppe der kleinen Pensionskassen mit weniger als CHF 300 Mio. verwaltetem Vermögen verbucht.
• Für das Gesamtjahr 2018 sind bei allen Vergleichsgruppen negative Vorzeichen zu sehen. Im Durchschnitt liegt das Minus bei –1,25%.
SNB: Weiterhin expansive Geldpolitik
Die Schweizerische Nationalbank schreibt in einer Medienmitteilung:
Die Schweizerische Nationalbank belässt ihre Geldpolitik unverändert expansiv. Dadurch stabilisiert sie die Preisentwicklung und unterstützt die Wirtschaftsaktivität. Der Zins auf Sichteinlagen bei der Nationalbank beträgt weiterhin -0,75%, und das Zielband für den Dreimonats-Libor liegt unverändert zwischen -1,25% und -0,25%. Die Nationalbank bleibt bei Bedarf am Devisenmarkt aktiv, wobei sie die gesamte Währungssituation berücksichtigt. (…)
Gegenüber dem Euro ist der Wert des Frankens praktisch unverändert. Insgesamt bleibt der Franken weiterhin hoch bewertet, und die Lage am Devisenmarkt zeigt sich nach wie vor fragil. Der Negativzins sowie die Bereitschaft der Nationalbank, bei Bedarf am Devisenmarkt zu intervenieren, sind unverändert notwendig. Sie halten die Attraktivität von Anlagen in Franken tief und reduzieren den Aufwertungsdruck auf die Währung. (…)
Familienzulagen 2017
Im Jahr 2017 wurden gesamthaft Familienzulagen in der Höhe von 5,9 Mrd. Franken ausbezahlt. Den mit 95 Prozent grössten Anteil machten die Leistungen gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) aus, der Rest entfiel auf Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie nach weiteren Versicherungssystemen (AVIG, IV). Insgesamt wurden 2,4 Millionen Leistungen an rund 1,3 Million Bezüger/innen ausgerichtet.
Im Rahmen des FamZG beanspruchten die Kinderzulagen 70 Prozent, die Ausbildungszulagen 29 Prozent und die Geburts- und Adoptionszulagen 1 Prozent. Finanziert wurden die Zulagen grösstenteils von den Arbeitgebern, mit einem mittleren gewichteten Beitragssatz in der Höhe von 1,61 Prozent auf dem Lohn.
Interpellation Kuprecht: Überschreitet die OAK ihre Gesetzeskompetenzen?
Ständerat Alex Kuprecht hat die Interpellation mit dem wahrscheinlich rhetorisch gemeinten Titel in der Wintersession eingereicht. Anlass dazu ist die geplante Weisung «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» welche Ende Oktober in eine Anhörung gegeben wurde. Im ausführlichen Text des Vorstosses wird u.a. gefragt:
1. Die Aufgaben der Experten sind im BVG, in den Verordnungen, Fachrichtlinien, usw. detailliert geregelt. Braucht es diese zusätzlichen Weisungen und Standards und worin besteht der Nutzen für den Versicherten?
2. Sind die Experten anzahlmässig, sachlich und zeitlich überhaupt in der Lage im ersten Jahresquartal diese Aufgaben zu erfüllen?
3. Ist dieser zusätzliche zu leistende Aufwand und die damit verbundenen Kosten, gemessen an der Zielsetzung gerechtfertigt?
4. Wird mit dem höheren Verwaltungsaufwand das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt?
5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Zielsetzung der OAK BV (strukturgerechte Risikobeurteilung) in BVG und Verordnungen bereits erfüllt sind?
6. Den regionalen Aufsichtsstellen obliegt es nach geltendem Recht, die in den Weisungen der OAK BV geforderten Informationen zu erheben. Wird mit OAK BV doppelt genäht?
7. Überschreitet OAK BV mit diesen Weisungen den vorgegebenen Gesetzesrahmen und damit ihre Kompetenz?
8. Wie rechtfertigt der Bundesrat diesen direkten Eingriff in die Souveränität des Stiftungsrates der paritätisch und privat durchgeführten beruflichen Vorsorge?
9. Wird mit den immer stärkeren Weisungen der OAK BV das Ziel verfolgt die regionalen Aufsichtsorgane zu Gunsten einer eigentlichen Bundesaufsicht aufzuheben?
pw. Die Frage der Kompetenzüberschreitung stellt sich regelmässig bei den Weisungen der OAK. Wir haben uns dazu kürzlich in einem Kommentar geäussert. Es scheint in der Tat zwingend notwendig, die Aktivitäten der Oberaufsicht einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Gefordert sind Bundesrat und Geschäftsprüfungskommission. Das zunehmend selbstherrliche Gebaren der OAK ist nicht einfach hinzunehmen.
Deutsche Pensionskassen unter Druck
Das Handelsblatt fasst die Situation der Deutschen PKs zusammen.
Dass es um etliche Pensionskassen in Deutschland nicht gut steht, war spätestens seit dem spektakulären Aufruf der Finanzaufsicht Bafin im Mai bekannt. Es zeichne sich ab, dass bei einem Anhalten der Niedrigzinsphase einige Pensionskassen Mittel von Dritten benötigen, sagte Frank Grund, der Leiter der Versicherungsaufsicht. Drei der 136 deutschen Pensionskassen hätten schon zum Jahresende 2017 die Kapitalanforderungen nicht erfüllt. Namen wollte er damals noch keine nennen – jetzt kommen sie zum Vorschein.
So darf die Pensionskasse der Caritas seit Ende Oktober keine neuen Verträge mehr abschließen, bestehende erhöhen oder weitere Personen aufnehmen. Das wurde ihr von der Bafin untersagt, die einen Sanierungsplan als unzureichend ablehnte. Es ist die härteste Form der Abstrafung durch die Aufseher.
Dünne Luft
Michael Ferber kommentiert in der NZZ die aktuelle Lage der Pensionskassen kurz vor Jahresende:
Die Folgen der ultraexpansiven Geldpolitik, mit der Zentralbanken Staaten und Banken «gerettet» haben, fordern zunehmend ihren Tribut in der Altersvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. Dies zeigt sich auch in der Schweiz. Per Ende vergangener Woche stand der in der beruflichen Vorsorge verwendete Pictet-BVG-2005-Index mit einem Aktienanteil von 25% in diesem Jahr mit 2,3% im Minus.
Ein solch schlechtes Jahr ist alleine gesehen kein Drama, aber mehrere Jahre in Folge mit schlechten Ergebnissen am Kapitalmarkt hätten erhebliche Folgen für die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen. Es würde immer schwieriger, die Rentenverpflichtungen zu erfüllen. Hinzu kommen die hausgemachten Probleme der Schweizer Pensionskassen. Hier sind einmal mehr die zu hohen Rentenversprechen der Vorsorgeeinrichtungen zu nennen. Der überhöhte BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8% hat eine Umverteilung von Aktiven zu Rentnern zur Folge.
Altersvorsorge die grösste Sorge der Schweizer
Die Ergebnisse der CS-Umfrage “Sorgenbarometer 2018” zeigt einmal mehr die grosse Bedeutung einer sicheren Altersvorsorge für den Seelenhaushalt der Schweizer. Im Bericht heisst es dazu:
Seit dem ersten Credit Suisse Sorgenbarometer von 1976 steht die Frage nach den grössten Problemen der Schweiz im Mittelpunkt der Studie und gibt einen einzigartigen Einblick in die Gemütslage der Stimmbevölkerung. Das bemerkenswerteste Resultat der aktuellen Ausgabe: Der langjährige Spitzenreiter Arbeitslosigkeit ist auf Rang 6 abgerutscht.
Doch zuerst zu den vorderen Klassierungen: 45% (+1 Prozentpunkt) des Elektorats bezeichnen die AHV/Altersvorsorge als die grösste Sorge und ordnen der Rentensicherung auch die höchste Priorität zu. Ein Hauptgrund dafür dürfte die Debatte anlässlich der gescheiterten AHV-Reform sein (siehe dazu den Fokusbeitrag auf Seite 60). Auf Rang 2 der Sorgenrangliste folgt die Gesundheit, wozu auch Krankenkassen zählen (41%, +15pp).
Das Thema hat, wie die Rente, über die letzten zwei Jahre stark zugelegt und seiner Lösung kommt die zweithöchste politische Priorität zu. Interessant: Die beiden Bereiche entwickelten sich über die letzten 30 Jahre parallel, von Ende 1980 bis 2000 nahm ihre Bedeutung stark zu und stieg auf weit über 50%. Im Nachgang von 9/11, dem Platzen der Internetblase und zunehmender Immigration traten jedoch andere Themen in den Vordergrund, 2016 wurden AHV und Gesundheit noch von weniger als 30% als Problem gesehen.
Hinter dem Renten- und Gesundheitsblock reihen sich die Themen rund um Migration ein, Ausländerinnen und Ausländer (37%, +2pp) und Asylfragen (31%, +12pp). Damit gewinnen diese Sorgen nach drei Jahren erstmals wieder an Bedeutung, in einer Zeit, in welcher der Wanderungssaldo und die Flüchtlingszahlen leicht zurückgehen.
Auf Rang 5 der grössten Probleme der Schweiz folgt der Umweltschutz (23%, +7pp). Er wird seit 2016 wieder wichtiger, hat aber bei Weitem noch nicht die Bedeutung wie in den 1970er und 1980er Jahren, als er regelmässig von 70% der Befragten zu den grössten Problemen der Schweiz gezählt wurde.
Die Zukunft erfahren mit Generationen-Sterbetafeln?
Jean Netzer und Marco Cincera haben sich in der Schweizer Personalvorsorge 10/18 ausführlich mit dem Thema Generationen-Sterbetafeln auseinandersetzt und die einzelnen Berechnungsmethoden vorgestellt. Ihre Schlussfolgerung:
Die Zukunft kann anhand der verschiedenen Modelle oder Parameter selbstverständlich nicht vorausgesagt werden. Doch diese erlauben zumindest eine bessere Darstellung der möglichen Szenarien. Die Alternativen ergänzen sich eher, als dass sie sich gegenseitig entkräften würden, und tragen dazu bei, dass die Modelle verständlicher und die erzeugten Resultate leichter interpretierbar sind.
In der Palette der bestehenden Lösungen sind bei der Wahl des zu berücksichtigenden Modells schliesslich noch weitere Eigenschaften entscheidend: Transparenz (Methoden, Parameter, verwendete Daten), Robustheit (keinen nicht erklärbaren Einfluss infolge des Hinzufügens von Daten) und Einfachheit (Verständlichkeit, Kommunikation). Es erfordert die Suche nach dem besten Kompromiss zwischen Pragmatik und Präzisionsillusion.
“Obligationen dürften unbeliebt bleiben”
Iwan Deplazes, Leiter Asset Management, Swisscanto Invest, hat der Schweizer Versicherung ein Interview zum Thema veränderte Anlagestrategien der
Pensionskassen und die Chancen auf einen Mehrertrag gegeben. Auszüge:
Tiefe Zinsen bleiben für die Manager von Pensionskassen auch 2019 eine grosse Herausforderung. Wie lassen sich die Erträge steigern?
Iwan Deplazes: Höhere Erträge können durch die Beimischung von alternativen festverzinslichen Anlagen oder zusätzlichen Anlagekategorien erreicht werden. Das kann unabhängig vom Zinsniveau zu einem besseren Risiko- Ertrags-Verhältnis führen, etwa, indem man sich gegen Inflation schützt oder von steigender Bonität einzelner Emittenten profitiert.
Vorsorgeeinrichtungen sind traditionell in Festverzinslichen, Aktien und Immobilien investiert. Wo sehen Sie Änderungen in der Asset Allocation?
Die «Swisscanto-Pensionskassenstudie 2018» bestätigt den aktuellen Trend der Umschichtungen von Obligationen zu Immobilien. Die drei traditionellen Anlageklassen der Pensionskassen werden mit Hypotheken, nachrangigen Anleihen und Nebenwerten angereichert. Zudem können andere Anlageklassen wie Rohstoffe oder Private Investments das Risiko-Ertrags-Profil eines solchen Portfolios verbessern.
Welchen Stellenwert wird Fixed Income künftig haben?
Wir gehen davon aus, dass Obligationen ihren alten Stellenwert wieder haben werden sobald die Phase der ausserordentlichen Geldpolitik zu Ende geht. Das muss allerdings nicht heissen, dass die Renditen wieder auf vergangene Niveaus ansteigen, denn mittelfristig wird die Inflation moderat bleiben. Die Realverzinsung, also der Zins nach Abzug der Inflation, dürfte dann knapp positiv sein. Bis dahin dürften Obligationen aber unbeliebt bleiben.
ESG: Still the ugly duckling
ESG (environmental, social and governance) is still an unpopular investment strategy in Switzerland. How will it overcome this lack of enthusiasm? asks Gail Moss in IPE.
“There is still uncertainty about returns from ESG stocks,” says Peter Zanella, senior director at Willis Towers Watson Switzerland. “In my opinion there is not a clear picture that ESG returns are at least as good as returns from ‘normal’ stocks. And studies show that so-called ‘sin stocks’ are doing very well. As a company, we currently do not actively float ESG ideas.”
Thierry Bertheau, head of institutional client relations at, Robeco Switzerland, says: “It is steadily gaining awareness. But one hurdle to overcome is the lack of understanding, as well as clear definitions and standards. This could be helped by continuous education and insights. Another frequently mentioned reason is the focus on other priorities, such as funding ratios or performance.”
For those pension funds without access to sophisticated screening systems, a readily available list of possible stocks to be excluded is provided by SVVK ASIR (Swiss Association for Responsible Investments).
Many different ESG approaches are offered by asset managers, from standard benchmark-based exclusions to best-in-class or thematic investments.
But engagement is another way to tackle the issue.
“Altersvorsorge neu gedacht”
Axel P. Lehmann, Präsident der UBS Schweiz, hat in der NZZ seine Überlegungen zur Reform der Altersvorsorge publiziert.
Auch bei der zweiten Säule bedarf es neuer Ansätze. Dies wird durch das aktuelle und langanhaltende Tiefzinsumfeld unterstrichen. Als die Zinsen sanken, konnten die Vorsorgeeinrichtungen, die im Durchschnitt 30 Prozent in Obligationen halten, vom steigenden Anleihewert profitieren. Nun sind wir an einem schmerzhaften Tiefpunkt angekommen. Den Pensionskassen gehen jährlich Hunderte von Millionen Franken verloren durch Mindereinnahmen wegen tiefer Zinsen und Mehrausgaben aufgrund von Negativzinsen auf Kapitaleinlagen.
Am Ende zahlt der Versicherte, dessen Alterskapital heute weit weniger Wachstumspotenzial hat. Auch wenn die Zinsen wieder steigen, wird es nicht schlagartig besser. Wir erwarten einen langsamen, gemächlichen Zinsanstieg – die Renditen erhöhen sich nur sehr graduell, während die Anleihen an Wert verlieren. Mögliche Diskussionspunkte, um das Rentenkapital zu erhöhen, sind Einzahlen ab dem ersten Arbeitsjahr, Aufschub der Pensionskassenrente und mehr Mitbestimmung bei der Anlageentscheidung.
“La directive restrictive a été de facto annulée”
Le rapport du Conseil fédéral publié vendredi a estimé que la Commission de haute surveillance de la prévoyance professionnelle (CHS PP) avait outrepassé ses compétences en ajoutant des conditions à l’agrément des réviseurs. Ce dernier relevant de la compétence de l’Autorité de surveillance des réviseurs (ASR), la CHS PP manque de base légale pour le faire, selon son appréciation.
Rechtsprechung in der 2. Säule der letzten 30 Jahre
Das BSV hat eine Zusammenstellung der Rechtsprechung über die berufliche Vorsorge per 27.11.18 seit Inkraftsetzung des BVG gemäss der Publikation in seinen Mitteilungen veröffentlicht.
Ebenfalls zum Download bereit sind alle Mitteilungen über die berufliche Vorsorge ab Nr. 101 von September 2007 in einem PDF-File.
Erleichterung für Investitionen in Zukunftstechnologien
Der Bundesrat will eine Anpassung der Anlagerichtlinien für Pensionskassen prüfen, um Investitionen in sog. Zukunftstechnologien zu erleichtern. In einer Mitteilung heisst es dazu:
Investitionen in innovative und zukunftsträchtige Technologien können für Pensionskassen wertvoll sein und der Erfüllung des langfristigen Vorsorgeziels dienen. Der Bundesrat will daher die Einführung einer neuen Anlagekategorie für schweizerisches Venture-Capital (Risikokapital) in den Anlagerichtlinen der beruflichen Vorsorge prüfen, mit einer Limite von ungefähr fünf Prozent der Gesamtanlagen. Daneben regt er an, dass Investitionen in diese Anlageprodukte transparenter dargestellt werden sollen.
Inwieweit die einzelnen Pensionskassen das Potenzial von Anlagen in Venture-Capital ausschöpfen können und wollen, hängt auch von ihrer jeweiligen Risikofähigkeit ab. Die Verantwortung für die Investitionsentscheide liegt weiterhin ausschliesslich beim zuständigen Organ der Pensionskasse.
Diese Änderung geht zurück auf die Motion «Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftsträchtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz» (13.4184) von Ständerat Konrad Graber.
SGB verlangt 13. AHV-Rente
Die Delegierten des Gewerkschaftsbund haben am 56. SGB-Kongress die Organe beauftragt, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente zu planen. Dazu heisst es in einer Mitteilung:
Angesichts sinkender Pensionskassenrenten bei steigenden Lebenshaltungskosten entfernt sich die Schweiz immer mehr vom Verfassungsziel, wonach Pensionskassen und AHV zusammen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen sollen.
Ein anständiges Rentenniveau können wir in der heutigen Situation nur über eine Stärkung der AHV sichern. Es braucht eine 13. AHV-Rente so wie es für die meisten LohnbezügerInnen einen 13. Monatslohn gibt. Das kostet zwar etwas, aber die AHV bleibt für tiefe und mittlere Einkommen dennoch die Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Auch weil sie sehr sozial ist. Bei ihr bekommen 92 Prozent der Arbeitnehmenden mehr Rente als sie einbezahlt haben.
Von einem Ausbau der AHV profitieren vor allem die Frauen, weil sie häufig nur eine kleine oder gar keine Pensionskassenrente haben. Und auch weil Erziehungs- und Betreuungsarbeit – anders als bei der Pensionskasse – zu mehr Rente führen. Die SGB-Delegierten beauftragten am ersten Kongresstag den Vorstand, eine Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail vorzubereiten, damit sie im Frühjahr lanciert werden kann.





