Michael Ferber greift in der NZZ die in Fachkreisen verbreitete Kritik an der Oberaufsichtskommission auf, welche erneut zu einem parlamentarischen Vorstoss geführt hat. Manfred Hüsler, Direktor der OAK, relativiert.

Mit dem Weisungsentwurf zu den Revisionsstellen sei seine Behörde tatsächlich etwas weit gegangen, sagt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Allerdings habe es sich dabei lediglich um einen Anhörungsentwurf gehandelt. Die OAK BV gebe es nun seit sieben Jahren, und sie habe bereits einige Weisungen gemacht. In den Anhörungen komme oft der Vorwurf, sie überschreite ihre Kompetenzen.

Noch nie habe aber ein Gericht die Weisungskompetenz der OAK BV infrage gestellt oder eine Weisung der OAK BV aufgehoben – folglich gebe es keinen konkreten Fall, in dem die Behörde ihre Kompetenzen überschritten habe. Als es in einem Verfahren um die Weisung der Oberaufsichtskommission zur Unabhängigkeit der Pensionskassenexperten gegangen sei, habe das Bundesverwaltungsgericht die Weisungsbefugnis der OAK BV und die Gesetzeskonformität sogar ausdrücklich bejaht.

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