GE: La Caisse de pension de l’Etat transforme les députés genevois en charretiers
L’impossible réforme de la caisse de prévoyance des fonctionnaires a mis la politique genevoise dans une situation inextricable. Un vote complexe se prépare en mai. Un autre se profile en novembre, au risque de perdre le citoyen.
Rücktritt von BSV-Direktor Brechbühl
Jürg Brechbühl hat seinen Rücktritt eingereicht. Der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) wird sein Amt übergeben, sobald seine Nachfolge geregelt ist, spätestens aber Ende 2019. Die Stelle wird ausgeschrieben.
Jürg Brechbühl (1956) wurde vom Bundesrat auf den 1. Juli 2012 zum Direktor des BSV gewählt. Zuvor arbeitete er während rund 30 Jahren in verschiedenen Funktionen für das BSV. Seine Tätigkeit im BSV begann er 1982 als juristischer Mitarbeiter. Im Jahr 2000 wurde er zum Vizedirektor und Leiter des Geschäftsfelds Altersvorsorge ernannt. Von 2005 bis 2012 wechselte er in die Privatwirtschaft als Berater sowie Verwaltungs- und Stiftungsrat von Vorsorgeeinrichtungen.
Seit seinem Amtsantritt als BSV-Direktor hat er eine Reihe von wichtigen sozialpolitischen Projekten geleitet, insbesondere die Altersvorsorge 2020, die Weiterentwicklung der IV und die EL-Reform sowie die Bundesprogramme zum Jugendmedienschutz, zur Gewaltprävention und zur Armutsbekämpfung.
Jürg Brechbühl hat den Wunsch geäussert, sich beruflich noch einmal neuen Projekten widmen zu können. Der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern spricht Jürg Brechbühl für seinen langjährigen Einsatz im Dienste der Eidgenossenschaft seinen besten Dank und seine Anerkennung aus.
WWF Pensionskassen-Rating 18/19
Der WWF hat eine Neuauflage seines umfangreichen PK-Ratings zum Stand der “verantwortungsvollen Kapitalanlage” publiziert. Zusammenfassend wird festgehalten:
Das WWF Pensionskassen-Rating 2015/2016 brachte zutage, dass sich die meisten der 20 Vorsorgeeinrichtungen bei ihren Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsaspekten auseinandersetzen. Jedoch fällt auf, dass nach wie vor nur wenige einen ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen, der sozialgesellschaftliche, ökologische und Governance-bezogene Aspekte relativ konsequent in ihre Anlageprozesse integriert.
3 Vorsorgeeinrichtungen – die Bernische Pensionskasse, die Caisse de prévoyance de l’État de Genève und die Pensionskasse Stadt Zürich – wurden als «Vorreiter» identifiziert. Sie verfolgen relativ ganzheitliche Ansätze und schreiten bei wichtigen Themen der Branche voran. In der Bewertungsklasse «Verfolger» – und damit sind sie ebenfalls überdurchschnittlich eingestuft – finden sich 4 Pensionskassen. Das «Obere Mittelfeld», das dem Durchschnitt entspricht, umfasst 7 und damit ein Drittel der untersuchten Pensionskassen. Im «Unteren Mittelfeld» wurden 2 Pensionskassen eingestuft, «Nachzügler» gab es keine.
4 Pensionskassen verzichteten auf eine aktive Teilnahme und wurden basierend auf den öffentlich verfügbaren Informationen bewertet. Für diese Pensionskassen war aufgrund mangelnder Informationen letztlich keine gesamthafte Bewertung möglich. Transparenz ist jedoch von grosser Bedeutung: Zum einen ist eine Bestandsaufnahme die notwendige Voraussetzung dafür, die treuhänderische Sorgfaltspflicht wahrzunehmen und sich diesbezüglich sukzessive und zielgerichtet zu verbessern. Denn das Management nachhaltigkeitsbezogener Chancen und Risiken ist bereits heute potenziell wirtschaftlich materiell und wird es in Zukunft noch mehr werden. Zum anderen ist auch gegenüber externen Anspruchsgruppen und der kritischen Öffentlichkeit eine Offenlegung der eigenen nachhaltigkeitsbezogenen Politiken und Praktiken wichtig.
Damit ist die Mehrheit der 20 grössten Schweizer Pensionskassen noch relativ weit davon entfernt, entsprechend der Vision des WWF Schweiz für die 2. Säule proaktiv ihren Anteil am Umbau hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft beizutragen. Selbst die als «Vorreiter» identifizierten Pensionskassen weisen Handlungsbedarf auf, insbesondere hinsichtlich der Messung des Nachhaltigkeits-Impacts ihrer Vermögensanlagen sowie der systematischen Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren mit dem Ziel, diese Impacts zu verbessern.
SNB-Negativzinsen für PKs: Negativreaktionen
Die NZZ hält wenig von der Kuprecht/Rechsteiner-Initiative, die Einnahmen der Nationalbank den Pensionskassen zugut kommen zu lassen. Es liessen sich belieb weitere Felder denken, für welche die Gelder eingesetzt werden könnten.
Wieso nicht zum Beispiel zur erleichterten Aus- und Weiterbildung der Jüngeren, damit diese den technologischen Wandel erfolgreich meistern? Oder zur Verbesserung der Infrastruktur? Das sind politische Fragen, mit denen Parlamentarier von links und rechts gerne in den Wahlkampf ziehen können.
Aber es sind Fragen, welche die SNB als technokratische Institution nicht kümmern sollen; das wäre Gift für ihre gerade auch im Zuge der Finanzkrise unter Beweis gestellte Unabhängigkeit und Effizienz. Vorschläge wie jener, die SNB zur Finanzierung der Pensionskassen einzuspannen, sind deswegen als das zu demaskieren, was sie sind: billige Wahlkampftricks, die das Land sehr teuer zu stehen kämen.
Auch Werner Vontobel ist wenig angetan. Er schreibt im Blick:
Aus Sicht des Versicherungslobbyisten Kuprecht ist dieser Vorstoss verständlich. Für den Sozialdemokraten und ehemaligen Gewerkschaftsboss Rechsteiner macht das allerdings weniger Sinn. Seine Klientel würde von den zwei Milliarden kaum profitieren. Gemäss der neusten Statistik der Neurenten kommt nicht einmal die Hälfte aller neuen Rentner in den Genuss einer BVG-Rente. Bei den Frauen sind es sogar nur gut ein Drittel.
Blick: Bauboom und PKs
Bauboom bei Mietliegenschaften, steigender Leerwohnungsbestand – und die Pensionskassen mitten drin. Der Blick berichtet:
Der Hauptgrund für den Bauboom der letzten Jahre: Das andauernde tiefe Zinsumfeld treibt reiche Schweizer und institutionelle Anleger wie Versicherungen und Pensionskassen auf der Jagd nach Rendite in den Immobilienmarkt.
«Sie haben viel Cash, das sie sonst zu Negativzinsen anlegen müssten», sagt Adrian Wenger (46) vom VZ Vermögenszentrum. Dieses Geld in Immobilien zu investieren, lohne sich – auch bei hohem Leerstand. «Selbst wenn es null Prozent Rendite gibt, ist das immer noch besser als Minuszinsen», erklärt Wenger.
Und da kaum eine Liegenschaft zu hundert Prozent leerstehe, fiele immer noch genug Gewinn ab, um die laufenden Kosten zu decken. Ob die Liegenschaft in einem Randgebiet oder einer Gemeinde mit hoher Leerstandsquote liege, spiele dabei oft keine Rolle.
Doch die Pensionskassen müssen immer erfinderischer werden. Denn obwohl der Leerstand wächst, sind die Mehrfamilienhäuser auf dem Markt so gut wie aufgekauft. Die Möglichkeit, hier Gelder anzulegen, sinkt. Zudem sind kleine Mehrfamilienhäuser als Anlageobjekte kaum relevant. «Ab einem Investitionsvolumen von acht Millionen ist ein Kauf interessant.»
Käme es nun zu hohen Rentenauszahlungen, wären die Pensionskassen gezwungen, Liegenschaften zu verkaufen. Im schlimmsten Fall würde der Markt mit Immobilien überflutet, die dann keine Abnehmer fänden. «Dann würde die Blase platzen», sagt Wenger. Dass es in den nächsten Jahren so weit kommt, sei aber unwahrscheinlich.
PK übergeht Konkubinatspartnerin zu Unrecht
(SDA). Die Pensionskasse eines Unternehmens muss einer hinterbliebenen Konkubinatspartnerin das Todesfallkapital des Versicherten auszahlen. Das Berner Verwaltungsgericht hiess die Klage der Frau gut, welche die rund 650’000 Franken für sich einforderte.
Die in der Westschweiz ansässige Pensionskasse hatte das Geld 2015 nach dem Tod des damals 52-jährigen Versicherten dessen Schwester ausgezahlt. Die Vorsorgeeinrichtung sah es nicht als erwiesen an, dass die Klägerin mit dem Versicherten eine eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt hatte. Daran zweifelte auch die Schwester des Verstorbenen.
In einem am Freitag publizierten Urteil kommt das Berner Verwaltungsgericht zum gegenteiligen Schluss. Könne der überlebende Partner ein mindestens fünfjähriges Konkubinat nachweisen, gelte die «Tatsachenvermutung», dass es sich tatsächlich um eine eheähnliche Schicksalsgemeinschaft gehandelt habe.
“Dunkle Ecken in der Altersvorsorge”
In der Berner Zeitung beschäftigt sich Bernhard Kisling mit den Sammelstiftungen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Weisungsentwurf der OAK.
«Die Entwicklung bei den Sammeleinrichtungen bereitet uns grosse Sorge», sagt Manfred Hüsler, Direktor der Oberaufsichtskommission (OAK). Zum Teil sind es sehr viele Arbeitgeber, die einer Sammeleinrichtung die Altersvorsorge ihrer Angestellten anvertrauen. Hüsler nennt zwei Probleme, die eine gefährliche Dynamik in Gang setzen können: Erstens legen die Sammeleinrichtungen stark zu, weil sich ihnen je länger je mehr Mitglieder anschliessen – damit steigt das verwaltete Kapital und das finanzielle Risiko.
Zweitens weisen die Sammeleinrichtungen oft komplexe Strukturen auf, was die Aufsicht und die Risikobeurteilung erschwert. «Es besteht die Gefahr, dass kaum durchschaubare Gebilde entstehen, in denen angeschlossene Vorsorgewerke ein Eigenleben führen und der Stiftungsrat der Gesamtstiftung die Kontrollen nur ungenügend wahrnimmt», warnt Hüsler. (…)
Die betroffenen Verbände lehnen die Vorlage ab. Inter-Pension, die Interessengemeinschaft der Sammeleinrichtungen, befürchtet Bürokratie und happige administrative Kosten zulasten der Versicherten. Der Pensionskassenverband Asip kritisiert den Transparenzentwurf der OAK vorab aus formalen Gründen. «Hier geht es um eine neue Regulierung, damit überschreitet die Aufsicht ihre Kompetenzen», sagt Asip-Direktor Hanspeter Konrad. Die OAK bewege sich mit ihrem Vorstoss auf juristisch dünnem Eis. Ein Vorwurf, den SVP-Ständerat Alex Kuprecht übernommen hat: Per Interpellation verlangte er Auskunft über das Vorgehen der OAK.
Marco Jost, Pensionskassenexperte bei der Beraterin PPCmetrics hat hingegen «volles Verständnis» für die OAK. «In einigen Fällen werden mit Absicht intransparente Konstrukte geschaffen», moniert Jost. Er habe Einblick in Sammeleinrichtungen gehabt, «bei denen selbst mir als Experte nicht klar war, wer das Risiko trägt und wer bei ungünstiger Entwicklung haftet». (…)
Auf Nachfrage räumt Asip-Direktor Konrad ein, dass es in der Regulierung Lücken gebe und die Transparenz bei Sammeleinrichtungen in einigen Punkten erhöht werden müsse. «Doch dafür braucht es Gesetzesänderungen», betont Konrad. Nach seiner Einschätzung wäre es Aufgabe von Parlament oder Bundesrat, mehr Transparenz zu schaffen und allfälligen Risiken in der Altersvorsorge zahlreicher Versicherter vorzubeugen.
Marco Jost spricht von einer «heissen Kartoffel», die niemand in die Hand nehmen wolle. Er spürt aber auch Desinteresse. So habe die Politik das Problem bislang nicht erkannt. «Vielleicht müssen erst einmal Arbeitnehmende ihr Vorsorgekapital verlieren, bevor etwas geschieht», stellt Jost ernüchtert fest.
Mehrertrag durch Hypotheken
MoneyPark hat in einer breit angelegten Studie eruiert, inwiefern Pensionskassen die Anlageklasse Hypotheken nutzen und welchen Einfluss eine solche Investition auf die Risikostruktur und die Rendite ausübt. Der Hypo-Berater ist der Ansicht, dass mit einem Ausbau des Hypotheken-Portefeuilles auf Kosten von Obligationen die Pensionskassen einen beträchtlichen Mehrertrag erzielen könnten. Im Bericht zur Studie heisst es:
Schweizer Pensionskassen investieren aktuell nur rund 1,3 Prozent ihres Vermögens in die Anlageklasse Hypotheken, obwohl reglementarisch eine Quote von bis zu 50 Prozent erlaubt wären. Das Rating und somit die Qualität von Hypotheken sind vergleichbar mit Schweizer Staatsanleihen. Mit Hypotheken kann allerdings eine um gut ein Prozent höhere Nettorendite generiert werden – nicht nur im aktuellen Tiefzinsumfeld, sondern auch bei wesentlich höherem Zinsniveau. Und noch dazu unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte.
Ein moderater Ausbau der Anlageklasse Hypotheken von heute 1,3 Prozent auf 7 Prozent Portfolioanteil als Ersatz für auslaufende erstklassige Schweizer Obligationen wäre damit unseres Erachtens – unter Berücksichtigung der zeitlich realistischen Umschichtungsmöglichkeiten – durchaus möglich. Damit können Pensionskassen einen Mehrertrag von rund 630 Millionen Franken jährlich generieren, ohne das Risiko ihrer Portfolios zu erhöhen. (…)
«Unsere Umfrage hat ergeben, dass die Verantwortlichen der Pensionskassen die Vorzüge von Schweizer Eigenheim-Hypotheken zwar erkannt haben, sie scheuen sich aber noch vor dem prozessualen Aufwand. Und dies, obwohl es mittlerweile Anbieter auf dem Markt gibt, welche die benötigten Vertriebs- und Abwicklungskompetenzen anbieten und damit auch die Risikokontrolle übernehmen».
S(V)P: Negativzinsertrag für die 2. Säule
Paul Rechsteiner (SP) und Alex Kuprecht (SVP) machen gemeinsame Sache. Sie wollen, dass die Erträge der SNB aus den Negativzinsen den Pensionskassen zugute kommen. Der Tages-Anzeiger schreibt:
Eine Allianz aus SP, Gewerkschaften und SVP versucht, den Tresor der Nationalbank zu knacken, um die Altersvorsorge zu sanieren oder mindestens zu stabilisieren. Im Vordergrund steht die Idee, die Einnahmen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus den Negativzinsen in die Pensionskassen zu leiten. An vorderster Front kämpft das Duo Paul Rechsteiner, SP-Ständerat aus St. Gallen und ehemaliger Chef des Gewerkschaftsbunds, und Alex Kuprecht, Schwyzer SVP-Ständerat. Eingespannt wurde auch SVP-Finanzminister Ueli Maurer.
(So) rechnen die Gewerkschaftsleute. Jährliche Einnahmen der SNB aus den Negativzinsen: rund 2 Milliarden Franken. Jährliche Rentenausschüttung der Pensionskassen: rund 22 Milliarden. Ergo: «Mit den Einnahmen aus den Negativzinsen könnte man die Renten in einem Jahr um 10 Prozent oder über 2 Jahre um je 5 Prozent anheben. Damit wären die früheren Rentenniveaus wieder erreicht.»
Ähnlich argumentiert SVP-Mann Kuprecht, der Seite an Seite mit Gewerkschafter Rechsteiner kämpft: «Die Altersvorsorge steht wegen der Negativzinsen unter Druck. Die SNB hat 800 Milliarden Franken in den Büchern. Sie soll einen Teil an AHV und Pensionskassen übertragen.» Er hat nicht nur seine Partei im Rücken, die den Abbau der Nationalbankreserven fordert, sondern auch die Pensionskassen.
“AHV-Ausbau belastet Gesellschaft und Wirtschaft”
Um die sinkenden Renten in der 2. Säule auszugleichen, verlangt der SGB erneut einen Ausbau der AHV, dieses Mal mit einer 13. Rente. Werner C. Hug verweist in einem Beitrag in der FuW auf die Gefahr der überstrapazierten Solidarität in der AHV und die Leistungen der 2. Säule.
In der Tat sind die Pensionskassenrenten seit 2005 im Mittel rund 9% gesunken, wie der SGB kritisch vermerkt. Die im Obligatorium versicherten jährlichen BVG-Altersrenten übertreffen in der Schattenrechnung allerdings schon jetzt die Leistungsziele. Dabei wird erst der Jahrgang 1960 im Jahr 2025 vom BVG voll erfasst sein. Die Tieflohnbezüger sind somit abgesichert. Auch bei einem Jahreslohn von 80’000 Fr. wird das Leistungsziel von AHV und BVG mit 71% – trotz tiefer Renditen – übertroffen.
Der Chefökonom [Daniel Lampart] hätte also präzisieren müssen, dass seine Ausführungen sich auf die Renten im überobligatorischen Bereich beziehen. Gemäss Pensionskassenstatistik sind die ausgezahlten Renten der Gutverdienenden zwischen 2005 und 2017 im Durchschnitt effektiv gesunken. Aber im selben Zeitraum haben die Kapitalauszahlungen um fast das Doppelte zugenommen. (…)
Gutverdienende, die in den letzten Jahren pensioniert wurden, haben denn auch tiefere Rentenleistungen erhalten. Sie finanzieren damit Rentner und Versicherte im Obligatorium. Dank dieser Querfinanzierung erfüllt die zweite Säule die von der Verfassung geforderte Mindestleistung. Diese Umverteilung wird ausschliesslich innerhalb der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge von den aktiv Versicherten getragen. Damit wird die Allgemeinheit, die Volkswirtschaft nicht belastet. Angesichts der tiefen Zinsen darf diese Solidarität jedoch nicht überstrapaziert werden.
“Er wagt den Tabubruch”
pw. Im Alleingang ist es dem ehemaligen PwC-Pensionskassenchef Josef Bachmann gelungen, das Thema “flexible Renten” auf die Tagesordnung zu setzen. Das Schweizer Fernsehen hat ihm und seinem Anliegen gleich drei Kurzbeiträge gewidmet. Dabei hat er nicht nur die vereinigte Linke, denen schon der blosse Gedanke an “Wackelrenten” den Angstschweiss ins Gesicht treibt, sondern auch die massgeblichen Fachverbände gegen sich. Diese beklagen zwar die enorme Umverteilung, mit denen die Rentengarantie finanziert wird, sind aber aus politischen Gründen nicht zu echten Korrekturmassnahmen bereit.
CS PK-Index Q4 2018
- Der Indexstand der BVG-Mindestverzinsung (seit 1. Januar 2017 auf 1% p. a.) ist im Berichtsquartal um 0,38 Punkte (resp. 0,25%) auf den Stand von 153,62 Punkten gestiegen, ebenfalls ausgehend von 100 Punkten zu Beginn des Jahres 2000. Die Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index liegt somit im vierten Quartal 2018 –3,75% unter der BVG-Vorgabe.
- Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (seit 1. Januar 2000) beträgt per 31. Dezember 2018 2,73%. Demgegenüber steht eine annualisierte BVG-Mindestverzinsung von 2,29%.
- Die höchste annualisierte Rendite (seit 1. Januar 2000) per 31. Dezember 2018 weisen mit 2,93% erneut Pensionskassen mit einem Anlagevermögen zwischen CHF 150 Mio. und CHF 500 Mio. aus.
Research Paper Nr. 1/19: Anlagestrategien 2018
Im Research Paper Nr. 1/2019 zum Thema “Anlagestrategien im Jahr 2018” wird einleitend festgehalten:
Das Anlagejahr 2018 war geprägt durch negative Renditen bei den meisten Anlagekategorien, insbesondere im letzten Quartal des Jahres. Nicht kotierte Schweizer Immobilien rentierten wie schon in den letzten Jahren positiv, während sich kotierte Immobilienanlagen in der Schweiz gegenteilig entwickelten und negative Renditen für das Jahr 2018 verzeichneten. Dagegen erzielten Obligationen CHF und Obligationen FW marginal positive Anlagerenditen.
Dies führt zu Unterschieden in den Anlageergebnissen der aufgezeigten Musterstrategien. Die Musterstrategie mit einer Aktienquote von 50% wies mit -4.7% die tiefste Rendite aus, während die Musterstrategie mit einer Aktienquote von 15% mit -1.4% die höchste Rendite erzielte.
Bei den Währungen konnte der US Dollar sowie der japanische Yen gegenüber dem Schweizer Franken an Wert gewinnen. Der Euro wurde gegenüber dem CHF schwächer, während sich auch das britische Pfund gegenüber dem CHF abschwächte. Insgesamt führte eine Absicherung des Währungsrisikos zu etwas tieferen Renditen.
Aufgrund des volatilen Zinsniveaus wurde im Jahr 2018 das Eingehen von Zinsrisiken nur teilweise mit höheren Anlagerenditen entschädigt. Die Anleihen und Aktien von Emittenten aus Schwellenländern wiesen tiefere Renditen aus als Anleihen und Aktien von Emittenten aus Industrieländern. Small und Mid Cap Titel konnten in der Schweiz wie auch weltweit gegenüber grosskapitalisierten Titeln keine Outperformance erzielen. Alternative Anlagen lieferten variierende, mehrheitlich negative Renditen.
In Unterdeckung
Die Zürcher BVK hat das Performance-Betreffnis für 2018 publiziert. Es liegt bei –3,5 Prozent, der Deckungsgrad sinkt von 100 auf 95%. Die Pensionskasse nimmt es entspannt zur Kenntnis und konzentriert sich auf die positiven Elemente. In der Mitteilung heisst es:
«Eine langfristige Anlagestrategie zu haben und diese konsequent umzusetzen, zeigt sich als richtiger Weg», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK. Das widerspiegelt auch der Jahresabschluss der Zürcher Pensionskasse: Die Rendite liegt bei minus 3,5 Prozent und somit genau auf dem Benchmark und im Rahmen der zu erwartenden Volatilität des Marktes. Der Deckungsgrad sinkt von 100 Prozent im Vorjahr gemäss der provisorischen Berechnung auf 95,1 Prozent per Ende 2018.
Erfreulicheres kann beim Kundenbestand vermeldet werden. Die BVK ist im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent gewachsen und versichert mittlerweile über 121’000 Personen in der zweiten Säule – mehr als jede andere autonome Pensionskasse in der Schweiz. Davon sind 70 Prozent Aktivversicherte und 30 Prozent Rentenbeziehende.
Mitte Jahr wurden verschiedene neue Produkte in der Vorsorgepalette angekündigt. So kann seit dem 1. Januar eine versicherte Person unter gewissen Voraussetzungen einen höheren Umwandlungssatz wählen. «Wir sind hocherfreut, dass von den 100 Personen, die per 1. Januar in Pension gingen, ein Drittel von dieser Option Gebrauch machte», sagt Schönbächler. Auch von den Arbeitgeberangeboten, die Eintrittsschwelle zu senken oder den Koordinationsabzug mitzuversichern, wird rege Gebrauch gemacht.
Ebenfalls positiv zu werten sind die tiefen Verwaltungskosten. Im Branchenvergleich von PPCmetrics werden die durchschnittlichen Kosten pro Versicherten mit 312 Franken ausgewiesen. Die BVK liegt mit nur gerade 115 Franken weit darunter.
Erneut gesenkt werden konnten die Vermögensverwaltungskosten. Pro 100 Franken gibt die BVK rekordtiefe 14 Rappen aus. Das sind nochmals zwei Rappen weniger als im Vorjahr. Rechnet man diese Einsparungen auf das Anlagevermögen von rund 32 Milliarden Franken auf, hat die BVK im vergangenen Jahr zusätzlich 6,4 Millionen Franken alleine in diesem Bereich eingespart. Der von PPCmetrics ausgewiesene Branchendurchschnitt liegt mit Ausgaben von 42 Rappen pro 100 Franken deutlich höher.
Das Argument für Diversifikation
FuW zeigt in der “Chart des Tages” die durchschnittliche Jahresperformance einzelner Anlageklassen, kapitalgewichtet in Prozent, basierend auf dem UBS PK-Performance Index. Dazu wird ausgeführt:
Geld auf verschiedene Anlageklassen zu verteilen, bringt konstantere Renditen. Warum, das zeigt der obige Chart des Tages. Keine Anlageklasse kann konstant Gewinne liefern, auch nicht Anleihen oder Immobilien. Die Darstellung fasst die Renditen zusammen, die Schweizer Pensionskassen in den letzten dreizehn Jahren erzielt haben. Weil insbesondere Aktien grösseren Schwankungen unterliegen, ist der Ausgleich im Portfolio mit stabileren Anlagen sinnvoll.
Was die Darstellung nicht zeigt, sind die Gesamtrenditen über den Zeitraum von 2006 bis 2018. Hier notieren Immobilien klar an erster Stelle. Ganze 90% sind sie in dieser Periode gestiegen, was einer annualisierten Rendite von 6,8% entspricht. An zweiter Stelle folgen Aktien Schweiz (74% / 5,7% p.a.), an dritter Stelle Aktien global (50% / 3,9% p.a.).
Insgesamt haben Pensionskassen gemäss der UBS-Auswertung 3,1% pro Jahr erzielt. Es fragt sich, ob bei einer aktiveren Allokation nicht mehr drin gelegen hätte.







