imageUm die sinkenden Renten in der 2. Säule auszugleichen, verlangt der SGB erneut einen Ausbau der AHV, dieses Mal mit einer 13. Rente. Werner C. Hug verweist in einem Beitrag in der FuW auf die Gefahr der überstrapazierten Solidarität in der AHV und die Leistungen der 2. Säule.

In der Tat sind die Pensionskassenrenten seit 2005 im Mittel rund 9% gesunken, wie der SGB kritisch vermerkt. Die im Obligatorium versicherten jährlichen BVG-Altersrenten übertreffen in der Schattenrechnung allerdings schon jetzt die Leistungsziele. Dabei wird erst der Jahrgang 1960 im Jahr 2025 vom BVG voll erfasst sein. Die Tieflohnbezüger sind somit abgesichert. Auch bei einem Jahreslohn von 80’000 Fr. wird das Leistungsziel von AHV und BVG mit 71% – trotz tiefer Renditen – übertroffen.

Der Chefökonom [Daniel Lampart] hätte also präzisieren müssen, dass seine Ausführungen sich auf die Renten im überobligatorischen Bereich beziehen. Gemäss Pensionskassenstatistik sind die ausgezahlten Renten der Gutverdienenden zwischen 2005 und 2017 im Durchschnitt effektiv gesunken. Aber im selben Zeitraum haben die Kapitalauszahlungen um fast das Doppelte zugenommen. (…)

Gutverdienende, die in den letzten Jahren pensioniert wurden, haben denn auch tiefere Rentenleistungen erhalten. Sie finanzieren damit Rentner und Versicherte im Obligatorium. Dank dieser Querfinanzierung erfüllt die zweite Säule die von der Verfassung geforderte Mindestleistung. Diese Umverteilung wird ausschliesslich innerhalb der privat durchgeführten beruflichen Vorsorge von den aktiv Versicherten getragen. Damit wird die Allgemeinheit, die Volkswirtschaft nicht belastet. Angesichts der tiefen Zinsen darf diese Solidarität jedoch nicht überstrapaziert werden.

  Artikel Hug