Michael Ferber beschäftigt sich in der NZZ mit den Möglichkeiten der Pensionskassen, sich gegenüber den Negativzinsen schadlos zu halten. Dabei kommen auch die Forderungen des ASIP zur Sprache.

Der Pensionskassenverband Asip hat sich in den vergangenen Jahren auf die Forderung fokussiert, die SNB müsse bei den Negativzinsen eine Ausnahme für Vorsorgeeinrichtungen vorsehen. Die tiefen Zinsen und dabei auch die Negativzinsen auf liquiden Anlagen seien weiterhin eine Herausforderung für die Pensionskassen, sagt Hanspeter Konrad, Direktor des Asip. Sein Verband unterstütze daher auf politischem Weg alle Möglichkeiten, die zu einer Korrektur dieses Regimes führen könnten.

Neben politischen Vorstössen sind laut Konrad durchaus auch zivil- bzw. vertragsrechtliche Lösungen im Verhältnis zwischen Banken und Pensionskassen denkbar. Gegenwärtig seien dem Asip aber diesbezüglich keine hängigen Rechtsstreitigkeiten bekannt. Laut Konrad haben einige Pensionskassen 2015 das Einführen von Negativzinsen als vertragswidrig bzw. illegal bezeichnet. Aktuelle Interventionen dürften aber sehr vom Einzelfall abhängig sein. Wichtig ist laut dem Asip-Direktor, wie die Banken die Negativzinsen eingeführt haben, ob dies allenfalls mittels einer einseitigen Mitteilung erfolgt sei. Diesbezüglich stelle sich die Frage, ob das zulässig sei. Aus Sicht des Asip müsste die Pensionskasse in jedem Fall zustimmen. Es brauche also einen Dialog zwischen den Vertragsparteien, unter anderem bezüglich möglicher Freibeträge oder anderer Konditionen im Zusammenhang mit Negativzinsen.

Generell seien die Konditionen verhandelbar, sagt Konrad. Der Asip begrüsse es, wenn Pensionskassen diesbezüglich die möglichen rechtlichen Handlungsspielräume ausloten würden. Aus heutiger Sicht und ohne Kenntnisse der Einzelfälle die Erfolgschancen in einem Rechtsstreit zu beurteilen, sei allerdings äusserst schwierig.

  NZZ