imageIn einem Interview mit der NZZ erläutert BVK-Chef Thomas Schönbächler wie die Kasse mit den Schwankungen auf den Kapitalmärkten und den stark verringerten Umwandlungssätzen umgeht.

Die BVK hat wie viele Pensionskassen ein schwieriges Anlagejahr 2018 hinter sich. Zum Jahresende entstand eine Unterdeckung, der Deckungsgrad fiel auf 95,1%. Wie ist die Lage jetzt?

Es ist eine spezielle Situation. Wir haben in den ersten drei Monaten des Jahres den Verlust des Vorjahres mehr als wettgemacht. Die Performance im ersten Quartal dieses Jahres war 5,7%, unser Deckungsgrad lag Ende März bei 100,2%.

Sollte es aber einen Rückschlag an den Börsen geben, ist dieser Deckungsgrad nicht allzu komfortabel. Was ist Ihr Ziel?

Unser Ziel ist ein Deckungsgrad von 110% bis 115% auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Ab einem Deckungsgrad von 100% zahlen wir den aktiven Versicherten dieselbe Verzinsung wie den Rentnern. Dies ist für die Generationenfairness zentral. Die aktiv Versicherten ermöglichen mit ihrem Risikokapital die Anlagestrategie und sollen hierfür mit einem guten Zins auch entschädigt werden. Ab 115% fangen wir an, höhere Verzinsungen auszusprechen. In den vergangenen zehn Jahren haben wir völlig unterschiedliche Umwandlungssätze angewendet. Frühere Rentner haben einen Umwandlungssatz von über 7% erhalten – die, die in fünf Jahren in Pension gehen, erhalten hingegen nur noch 4,80% beziehungsweise 5,06% mit tieferer Ehegattenrente. Wenn wir freie Mittel zu verteilen haben, erhalten die Rentner, die mit einem niedrigeren Umwandlungssatz in Pension gegangen sind, eine höhere freiwillige Verzinsung.

Sie haben die BVK in den vergangenen Jahren saniert und bei Leistungen den Rotstift angesetzt. Greifen diese Reformen?

Sanierung ist das falsche Wort. Wir haben den Rotstift bei der Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentnern angesetzt. Auf der anderen Seite zahlen Versicherte wie auch Arbeitgeber heute bei der BVK höhere Sparbeiträge. Die Sparbeiträge gehören dem Versicherten – auch bei einem Stellenwechsel –, den Umwandlungssatz kann er nicht mitnehmen.

  NZZ