Das Dreieck von Broker, Kunden und Sammeleinrichtungen gibt immer wieder Anlass für teils hitzige Diskussionen. Die Broker würden zwei Hüte tragen, wird ihnen gerne vorgeworfen, was sich auch optisch nicht gut macht und in Zeiten intensivster Governance-Debatten umso auffälliger ist. In der VPS-Sondernummer zu den Sammelstiftungen haben vier Vertreter der Branche Stellung bezogen und ihre Geschäftsmodell gerechtfertigt, das zugleich Kommissionen der Anbieter und Zahlungen der Kunden enthält. Eigentlich nicht mehr zeitgemäss –  aber gar nicht so einfach zu ändern. Auszüge aus dem aufschlussreichen Round Table.

Die Transparenz ist ein wichtiger Schritt. Der nächste Schritt wäre, dass Broker nur noch vom Kunden im Stundenansatz für den Aufwand bezahlt werden, den sie haben. Was spricht dagegen?
Peter Imhof (Allvisa): Wenn wir von den Anbietern mit eigenem Aussendienst Angebote erhalten würden, aus denen der gesamte Beratungs- und Betreuungsaufwand herausdividiert werden kann, wäre die Abrechnung über den eigenen Aufwand besser machbar. Dann kommt aber noch ein anderer Punkt hinzu: Wenige KMU wollen, dass der Aufwand in Rechnung gestellt wird.

Wieso?
Imhof: Wenn wir den Aufwand in Rechnung stellen, ist das KMU im Risiko. Nehmen wir an, ich betreibe für eine Ausschreibung einen hohen Aufwand, der auf Stundenbasis gerechnet Kosten von 12’000 Franken ergibt. Die gewählte Lösung beinhaltet dann eine Courtage von 3000 Franken. Wenn der Kunde mich nach Aufwand entschädigt, erhält er die Courtage, muss mir aber 12’000 Franken zahlen. Im Courtagenmodell kann er hingegen sagen, die 12’000 Franken sind dein Problem, Broker. Das ist der Deal. Letztlich entscheidet der Kunde selbst, welches Abrechnungsmodell er möchte.

Jürgen Mischkulnig (Pension und Life Consulting): Die Erfahrung, dass Kunden lieber die Courtage wählen, machen wir auch. Wir bieten dem Kunden alle Formen der Bezahlung an, von Pauschalcourtagen über Mischmodelle bis zu Nettoprämien mit jährlichem Stundenaufwand, alles. Aber: Bis zu Courtagengrösse von 15’000 bis 20’000 Franken pro Jahr will der Kunde das Courtagenmodell. Er will das, und zwar genau deshalb, weil das unternehmerischen Risiko dann eben bei uns ist und nicht bei ihm. Die Courtage ist im Gegensatz zur Aufwandsentschädigung auch mehrwertsteuerbefreit, dies ist aber nicht ausschlaggebend. Es gibt aber auch Unternehmen, die bewusst sagen, ich will eine Nettoprämie und rechne den Brokeraufwand über ein Honorar ab, weil meine Mitarbeiter nicht für diese Dienstleistung zahlen sollen. Im Falle der Courtage zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ja gemeinsam über die Beiträge an die Vorsorgelösung.

Josef Zopp (Weibel Hess): Die Entschädigungsproblematik wird, auch historisch bedingt, immer den Brokern zugeschoben. Das ist nicht ganz fair. Wir tun uns selber schwer mit den unterschiedlich hohen Entschädigungen. Wenn schon Courtagen, dann sollten sie einheitlich sein, oder dann sollte es eine Nettoprämie geben. Es würde aber den Interessen eines Versicherungsaussendienstes entgegenlaufen, wenn er plötzlich seiner Dienstleistung gegenüber dem Kunden fakturieren müsste. Und rund die Hälfte des Bestands wird immer noch durch den Aussendienst betreut. Bei uns Brokern redet man immer von Interessenkonflikten – beim Aussendienst stellt man diese Frage gar nicht.

  Artikel VPS /   Sonderausgabe VPS